aber etwas stärker zur Seite als ein normaler Pkw. Nach- ahmenswertes Detail: Suba- rus Neuer verfügt über eine Rückrollbremse für die An- fahrt am Berg – ein Problem, das nicht nur Fahranfängern gelegentlich zu schaffen macht. Steht das Fahrzeug an einer Steigung und wird dabei durch die Bremse gehalten, löst sich diese erst, nachdem das Auto nach vorne bewegt wird. Das mühselige Spiel mit Kupplung und Handbremse entfällt dadurch.
Für starke Steigungen und für den Anhängerbetrieb (ma- ximale Anhängerlast 1 500 kg) ist der Japaner zudem mit ei- ner schaltbaren Untersetzung ausgerüstet. Der ausreichend kräftige Motor leistet 90 kW/
122 PS und beschleunigt den Wagen auf bis zu 178 km/h.
Die Höchstgeschwindig- keit ist indessen für ein gelän- degängiges Fahrzeug kaum das entscheidende Kriterium – ebensowenig wie der Ver- brauch. Doch hier bietet das
16-Ventile-Aggregat eine Überraschung: es erfüllt die Euro-2-Norm und benötigt nach Angaben des Herstel- lers nicht mehr als 9,2 Liter Eurosuper auf 100 km.
Subaru wendet sich mit dem jüngsten Sprößling vor allem an einen mehr „freizeit- orientierten“ Personenkreis und hofft außerdem, den Ge- schmack von „In-Peoplen“
getroffen zu haben. Der Fore- ster kann nämlich bei aller Alltagstauglichkeit durchaus als Trendauto gelten.
Die einfachste Version des Foresters, der GL, kostet 38 690 DM und verfügt neben den bereits erwähnten Sicher- heitsausstattungen ebenfalls serienmäßig über elektrische Fensterheber, Zentralverrie- gelung mit Funk-Fernbedie- nung, elektrisch einstellbare Außenspiegel, eine Reini- gungsanlage für die Schein- werfer, höhenverstellbaren Fahrersitz, Laderaumabdek- kung und elektronische Weg- fahrsperre. Marc Seidel
A-3121 Deutsches Ärzteblatt 94,Heft 46, 14. November 1997 (81)
V A R I A AUTO UND VERKEHR
Kurz gefaßt
Beleuchtung – Rund 20 Millionen Fahrzeuge fahren nach Schätzungen des TÜV in Deutschland mit defekter Beleuchtung. Dies habe eine Hochrechnung von Daten der kostenlosen Beleuchtungsak- tion ergeben. Lediglich bei 62 Prozent der geprüften Autos war die Beleuchtung in Ord- nung. Bei zehn Prozent wur- den defekte Schlußleuchten bemängelt, gut 14 Prozent seien als „Blender“ unter- wegs gewesen. Bei ebenfalls gut 14 Prozent der Fahrzeuge war nur ein Scheinwerfer in- takt. Bei 11,4 Prozent waren sogar Mängel an beiden Hauptscheinwerfern gefun-
den worden. MS
Führerscheinentzug – Be- ruft sich ein Autofahrer dar- auf, daß er ein Geschwindig- keitszeichen „schlicht über- sehen“ hat – und kann ihm dies nicht widerlegt werden –, so muß ihm trotz erheb- licher Überschreitung der vorgeschriebenen Höchstge-
schwindigkeit nicht zwangs- läufig der Führerschein ent- zogen werden – es sei denn, das gleiche Zeichen sei be- reits vorher mehrfach aufge- stellt gewesen oder der Auto- fahrer habe eine Baustelle passiert (Bundesgerichtshof, Az.: 4 StR 638/96). WB
Ersatzschlüssel –Wer sei- nen Ersatzschlüssel im Auto zurückläßt, handelt grob fahrlässig. Der Autobesitzer verliert seinen Versicherungs- schutz, wenn das Fahrzeug gestohlen wird. (Oberlandes- gericht Koblenz, Az.: 10 U
1581/95) rco
Radarwarnung – Wer ein
„Radarwarngerät“ kauft (hier:
für 1 700 DM), aber damit nicht zufrieden ist, weil es nicht richtig „anzeigt“, der kann den Kauf nicht rückgängig ma- chen, da mit dem Gerät Vor- schriften umgangen werden sollen, die „die Allgemeinheit schützen“, und der Vertrag deshalb nichtig ist (Landge- richt München I, Az.: 20 S
3039/96). WB