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Archiv "Rabattverträge: AOK unterliegt im Rechtsstreit" (07.03.2008)

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Deutsches ÄrzteblattJg. 105Heft 107. März 2008 A489

A K T U E L L

RABATTVERTRÄGE

AOK unterliegt im Rechtsstreit

Das Landessozialgericht Baden- Württemberg hat 61 Rabattverträge der AOK-Gemeinschaft gekippt.

Auch bei der Vergabe von Rabatt- verträgen müssten die Grundsätze des Wettbewerbsrechts beachtet werden. Dies sei beim AOK-Ver- gabeverfahren bislang nicht der Fall, hieß es zur Begündung.

Die AOK Baden-Württemberg bedauerte das Urteil. Es mache die deutschlandweite Ausschreibung von Arzneimittelrabattverträgen für 2008 faktisch unmöglich. „Damit verliert das AOK-System bundes- weit Einsparungen in dreistelliger Millionenhöhe“, hieß es dort.

„Nachdem sowohl die Zivil- als auch die Sozialgerichtsbarkeit in der- selben Rechtssache zum gleichen Ergebnis kommt, ist das juristische Hickhack um die Rabattverträge der AOK zumindest vorläufig beendet“, sagte Peter Schmidt, Geschäftsführer des Branchenverbandes Pro Gene-

rika in Berlin. Wenn die AOK Ra- battverträge über die betreffenden Wirkstoffe abschließen wolle, müsse sie diese neu ausschreiben.

Ausgelöst wurde die Auseinan- dersetzung durch Beschlüsse der Vergabekammern der Bezirksregie- rung Düsseldorf und des Bundes.

Sie untersagten es der AOK, für die neuen Rabattverträge den Zuschlag zu erteilen, weil sie gegen wettbe-

werbsrechtliche Vorschriften im Aus- schreibungsverfahren verstießen.

Die AOK-Landesverbände klagten dagegen beim Sozialgericht Stutt- gart und gewannen in erster Instanz.

Die Vergabekammern legten jedoch Beschwerde ein und bekamen nun-

mehr Recht. hil/HK

Unter allen Berufen genießen die Ärztinnen und Ärzte mit Abstand das höchste Ansehen in der Bevölkerung.

Das hat eine aktuelle repräsentative Umfrage des Allensbacher Instituts für Demoskopie ergeben. Die Ärzte rangieren mit 78 Prozent dabei weit vor den Pfarrern (39 Prozent) und den Hochschulprofessoren (34 Pro-

zent). Ganz unten auf der Beliebt- heitsskala stehen, wie auch in den vergangenen Jahren, Journalisten (elf Prozent) und Politiker (sechs Prozent).

Der Blick zurück auf die Ergeb- nisse der letzten Umfrage aus dem Jahr 2003 zeigt: Die Ärzte sind nicht nur die unangefochtenen Spitzen- reiter, sondern werden immer beliebter. Damals entfielen auf sie noch 72 Prozent. Wer hätte das gedacht? Die Ärztestreiks in den Kliniken und Krankenhäusern sowie die Proteste der Niedergelassenen haben dem Image des Arztes offen- sichtlich nicht geschadet. Im Ge- genteil. Allem Anschein nach hat die Bevölkerung Verständnis für die berechtigten Forderungen der Me- diziner. Ein guter Arzt muss nicht als barmherziger Samariter auftreten, sondern er darf verlangen, dass seine Arbeit auch unter akzeptablen Bedingungen stattfindet.

Das hohe Ansehen des Arztberu- fes hat auch nicht darunter gelitten, dass innerhalb der Ärzteschaft über Fehler nicht mehr nur hinter vor- gehaltener Hand gesprochen wird (siehe Beitrag in diesem Heft). Der offene Umgang mit Fehlern tut dem Vertrauen offenbar keinen Abbruch.

Der Arzt braucht also nicht den un- fehlbaren Superexperten zu spielen, um Ansehen bei den Patienten zu haben. Er muss nicht als Halbgott in Weiß auftreten, sondern darf eigene Grenzen thematisieren. Menschsein ist auch für Ärzte erlaubt.

RANDNOTIZ

Birgit Hibbeler

Ärzte weiter auf Platz eins

Einen neuartigen Vertrag für die am- bulante ärztliche und psychothera- peutische Versorgung von Versi- cherten in Bayern haben die Kran- kenkassen IKK-Direkt und die Kas- senärztliche Vereinigung Bayerns (KVB) rückwirkend zum 1. Januar 2008 abgeschlossen. Er sieht vor, dass die Arbeit von Ärzten und Psy- chotherapeuten auf der Basis der Leistungsbeschreibungen im jetzigen EBM in der Regel mit 5,11 bis sechs Cent pro Punkt vergütet wird. Die Vereinbarung gilt bis 1. April 2009.

Der Vorstandsvorsitzende der KVB, Dr. med. Axel Munte, lobte den neuen Vertrag: „Er verschafft dem System zum ersten Mal seit Jah- ren wieder eine Insel der Kalkulier- barkeit.“ Für alle strukturvertraglich geförderten Leistungen und Präven- tionsleistungen zahlt die IKK-Direkt sechs Cent, darüber hinaus zwischen 5,11 und sechs Cent. Davon aus- genommen sind nach Angaben von

Munte allerdings Leistungen, die bayernweit und für alle Kassen ein- heitlich aus qualitativen Gründen gezielt mit niedrigeren Punktwerten vergütet werden. Denn wenn in Bayern bestimmte Qualitätsanforde- rungen in Bereichen wie Mammo- grafie, Sonografie oder Koloskopie nicht erfüllt werden, bekommen die Ärzte weniger Geld.

Man wolle nicht länger seine Kopfpauschale „im großen Topf der allgemeinen Honorarverteilung ver- senken“, erläuterte Ralf Hermes, Vorstandsvorsitzender der IKK- Direkt, sondern die eigene Leistung durch attraktive Punktwerte sichtbar machen. Mit der KVB wurde eine Art Ausgabenkorridor vereinbart.

Die KV will die Mengenentwick- lung im Auge behalten. Umgekehrt sorgt die IKK-Direkt dafür, dass nach dem Wegfall der Kopfpau- schalenzahlungen eine gewisse Ho- norarsumme nach Bayern fließt. Rie VERTRAG KVB/IKK-DIREKT

Punktwert zwischen 5,11 und sechs Cent

Foto:dpa

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