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Archiv "Bayern: Zum ersten Mal Zulassungsbeschränkungen" (19.02.1982)

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Bericht und Meinung

AUS DEN BUNDESLÄNDERN

RHEINLAND-PFALZ/SAARLAND

KVen Trier und Saar:

Tour d'horizon

Eine große Zahl von Vertretern des politischen und des öffentlichen Lebens sowie befreundeter Orga- nisationen folgten den Einladun- gen der ärztlichen Organisationen in Trier beziehungsweise einige Tage später der Kassenärztlichen Vereinigung Saarland in Saar- brücken zu ihren Jahresemp- fängen.

In Trier stellte der Vorsitzende der KV, Sanitätsrat Dr. Wilhelm Krö- ninger, in den Mittelpunkt seiner Rede den 50. Jahrestag der Not- verordnung des Reichsarbeitsmi- nisters vom 28. Dezember 1931 und ihrer Ergänzung vom 14. Ja- nuar 1932, mit der der Kollektiv- vertrag zwischen Ärzten und Kran- kenkassen und die kassenärztli- che Selbstverwaltung anerkannt wurden; die Kassenärztlichen Ver- einigungen wurden Körperschaf- ten des öffentlichen Rechts.

Dadurch sei die rechtliche Grund- lage dafür geschaffen worden, daß die Kassenärzte bis auf den heuti- gen Tag mit ihrer demokratischen Selbstverwaltung und ihrer Mitbe- stimmung auch ihre Mitverantwor- tung für das Ganze übernehmen.

Der rheinland-pfälzische Sozialmi- nister Rudi Geil unterstrich die Notwendigkeit, neben einem im- mer mächtiger werdenden Staat den Selbstverwaltungen im Ge- sundheitswesen ihren Gestal- tungsraum zu erhalten.

Die Ende 1981 verabschiedeten neuen Kostendämpfungsgesetze hätten ein neues, bedrückendes Beispiel dafür geliefert, wie unter der vorgeblichen Zielsetzung der Kostendämpfung in Wirklichkeit ordnungspolitische Änderungen betrieben werden.

Statt die staatlichen Sozialleistun- gen noch weiter zu überfrachten, sollte man sich auf die Eigenver-

antwortung und Solidarität der Fa- milien, der Selbstverwaltungen und auf die selbstheilenden Kräfte der Marktwirtschaft rückbesinnen, betonte der Minister.

In Saarbrücken erinnerte der Vor- sitzende der KV Saarland, Sani- tätsrat Dr. Alfons Paulus, an die jahrelange gute Zusammenarbeit mit den Vertragspartnern. Man stehe auf einer tragfähigen Grund- lage für ein dauerhaftes und ver- nünftiges Miteinander und verfol- ge gemeinsam die neuerlichen Versuche, ein durch staatliche Me- chanismen gesteuertes System der gesetzlichen Krankenversiche- rung durchzusetzen.

„Während nämlich die Regierung den Krankenkassen systematisch Mittel entzieht und sie dennoch mit Aufgaben belastet, die urei- genste Sache des Staates waren oder sind, konstatieren anderer- seits dieselbe Regierung oder die sie tragende Partei ein Versagen des Systems, wenn die Ausgaben nicht gedeckt werden können . Es ist schwer, einen ausreichend treffenden Ausdruck dafür zu fin- den, daß der Staat mit beiden Hän- den in den Topf der Krankenkasse greift, in die Beiträge der Arbeiter und Angestellten, und uns dann forsch, salbungsvoll und unschul- dig, vor allem aber vorwurfsvoll, Sparsamkeit und Beitragsstabilität predigt."

Demgegenüber müsse man end- lich auch im stationären Bereich zu Wirtschaftlichkeit und Kosten- dämpfung kommen, damit der ko- stensparende Effekt der Verstär- kung der ambulanten Versorgung der Bevölkerung nicht wieder auf- gehoben wird.

Paulus bedauerte, daß die Zahl der Allgemeinärzte im Saarland nicht in gleichem Maße steige wie die Zahl der Kassenärzte. Die Zahl der Kassenärzte habe sich seit 1979 um 8,5 Prozent auf 976 erhöht, bei den Allgemeinärzten gab es nur eine Zunahme von 354 auf 359.

Diese Entwicklung müsse „sehr

bald zu entscheidenden Überle- gungen führen."

Angesichts der Entwicklung der Arbeitslosigkeit hob Paulus die Bemühungen der niedergelasse- nen Ärzte im Saarland auf dem Ausbildungssektor hervor. Inner- halb von vier Jahren ist die Zahl der von niedergelassenen Ärzten bereitgestellten Ausbildungsplät- ze um 44 Prozent auf 389 im Jahre 1981 gesteigert worden. Dies war auch deshalb möglich, weil die Ärztekammer dankenswerterweise die Einstellung von mehr als ei- nem Auszubildenden pro Jahr ge- nehmigt habe. gb

BAYERN

Zum ersten Mal Zulassungs- beschränkungen

Mit Wirkung vom 1. Februar 1982 hat der Landesausschuß der Ärzte und Krankenkassen in Bayern für alle bayerischen Zulassungsbezir- ke die Zulassung von Augenärz- ten, HNO-Ärzten, Hautärzten, Kin- derärzten und Nervenärzten zur kassenärztlichen Versorgung ge- sperrt. Ausgenommen davon sind insgesamt 61 Kassenarztsitze in Planungsbereichen, in denen der Landesausschuß eine punktuelle Unterversorgung feststellte. Aus- genommen ist ferner die Zulas- sung von Kassenärzten für frei werdende Kassenarztsitze, bei de- nen nach der Bedarfsplanung die Wiederbesetzung notwendig ist.

Damit ist zum ersten Mal in der Bundesrepublik Deutschland die seit dem Krankenversicherungs- Weiterentwicklungsgesetz von 1977 mögliche Maßnahme der Ein- schränkung der Zulassungsfrei- heit angewendet worden, die dazu dienen soll, eine bedarfsgerechte kassenärztliche Versorgung der Bevölkerung in zumutbarer Ent- fernung sicherzustellen. Eine sol- che Maßnahme muß nach dem Ge- setz alle sechs Monate überprüft werden. PbÄ 26 Heft 7 vom 19. Februar 1982 79. Jahrgang DEUTSCHES ÄRZTEBLATT Ausgabe A/B

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