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Archiv "Westberliner DRK zum ersten Mal nach Schönefeld" (24.10.1974)

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Die Information:

Bericht und Meinung

AUS DER DDR

„Trotz deutlicher Belastung durch Blei” wurden dem Bericht zufolge aber noch keine „klinisch manife- sten Schäden" beobachtet. DÄ-N

BAYERN

Förderung

der Heimdialyse

In München wurde eine „Arbeitsge- meinschaft für Heimdialyse" ge- gründet. Der Staatssekretär im Mi- nisterium für Arbeit und Sozialord- nung, Dr. Wilhelm Vorndran, be- grüßte diese Initiative der Mitglie- der der Arbeitsgemeinschaft, näm- lich der Landesverbände der Orts-, Betriebs- und Innungskrankenkas- sen, der landwirtschaftlichen Kran- kenkassen sowie der Bundes- knappschaft. Dr. Vorndran über- reichte als Zuschuß von der baye- rischen Staatsregierung einen Scheck über 500 000 DM.

Das bayerische Arbeits- und So- zialministerium rechnet damit, daß pro eine Million Einwohner etwa 40 Patienten jährlich wegen chroni- schen Nierenversagens behandelt werden müssen. Zur Zeit stehen dafür 38 Dialyseabteilungen mit 181 Behandlungsplätzen zur Verfü- gung, ferner 20 Trainingsplätze für Heimdialysepatienten. 88 Patienten in Bayern haben bereits Heimdialy- segeräte zu Hause. gb

HESSEN

Weiterbildung für

Schwestern und Pfleger

Nach Plänen von Sozialminister Dr. med. Horst Schmidt soll die fachliche Weiterbildung von Kran- kenschwestern und Krankenpfle- gern in bestimmten Bereichen ein- heitlich gehandhabt werden. Das bezieht sich auf die Bereiche Ope- rationsdienst, Anästhesie, Intensiv- pflege, Psychiatrie, Gemeindekran- kenpflege sowie auf die Unter-

richtsfunktionen. Der Minister hat einen Diskussionsentwurf über die Weiterbildung, Prüfung und staatli- che Anerkennung von Fachkräften in diesen Bereichen vorgelegt, den er nach Anhörung der interessier- ten Organisationen und Institutio- nen, in eine Weiterbildungsordnung umwandeln will.

Sozialminister Schmidt erkärte dazu, daß die Frage der Weiterbil- dung dieser Fachkräfte nun schon seit 10 Jahren diskutiert werde, ohne daß vom Bund oder den Län- dern eine Regelung zu erwarten sei. Das Land Hessen wolle des- halb einen ersten Schritt zur Lö- sung dieses Problems tun.

Als Weiterbildungsstätten kommen nach dem Diskussionsentwurf ent- weder Krankenpflegehochschulen oder dazu ermächtigte Kranken- häuser und Universitätskliniken in Frage. Die Weiterbildungsstätten bedürfen grundsätzlich der staatli- chen Genehmigung. Zur Zeit beste- hen in Hessen zwei private, staat- lich anerkannte Weiterbildungsstät- ten, beide in Frankfurt.

Es ist vorgesehen, daß zur Teilnah- me an der Weiterbildung alle Schwestern oder Pfleger zugelas- sen werden sollen, die die staatli- che Krankenpflegeprüfung bestan- den haben und danach eine minde- stens dreijährige praktische Tätig- keit in der Krankenpflege nachwei- sen können. Die Lehrgangsdauer wird mit einigen Ausnahmen ein Jahr betragen, die ebenfalls mögli- che berufsbegleitende Weiterbil- dung wird grundsätzlich zwei Jahre dauern. Die Lehrgänge enden mit einer Prüfung und der staatlichen Anerkennung. Die Lehrgangsteil- nehmer können die Leistungen des Arbeitsförderungsgesetzes in An- spruch nehmen.

Nach Angaben des Ministers liegen bei etwa Zweidrittel der 18 000 Krankenpflegekräfte in Hessen die Voraussetzungen zu einer Weiter- bildung vor. Man müsse aber die Kapazität der Weiterbildungsstät- ten von 200 auf mindestens 300 Plätze jährlich erhöhen. gb

Westberliner DRK zum ersten Mal nach Schönefeld

Nach langen Verhandlungen haben die Behörden der DDR jetzt zum ersten Male gestattet, daß das Westberliner DRK einen lebensge- fährlich erkrankten 29jährigen Westberliner mit einem Rettungs- wagen vom Flugzeug auf dem DDR-Flughafen Schönefeld direkt ins Urban-Krankenhaus im West- berliner Bezirk Kreuzberg trans- portieren durfte. Noch vor wenigen Wochen mußte eine lebensgefähr- lich verletzte Frau, die mit einem Rettungsflugzeug aus Jugoslawien nach Schönefeld gebracht worden war, trotz der Bedenken der West- berliner Ärzte an der Sektoren- grenze zwischen Ost- und Westber- lin umgeladen werden. zel

Neuordnung

der Weiterbildung

Nach einer Anordnung des Ge- sundheitsministeriums, welche am 1. September in Kraft trat, müssen sich alle Ärzte und Zahnärzte zu Fachärzten weiterbilden (in der DDR gibt es seit längerem den

„Facharzt für Allgemeinmedizin").

Die Weiterbildung soll, wie es in der Anordnung heißt, „in der Ein- heit von fachlicher und gesell- schaftswissenschaftlicher Bildung und Erziehung auf der Grundlage der marxistisch-leninistischen Welt- anschauung in Verbindung mit ho- her ärztlicher Pflichterfüllung und aktiver Teilnahme an der gesell- schaftlichen Entwicklung" erfolgen.

Die Dauer der Weiterbildung be- trägt für alle Fachrichtungen ein- heitlich fünf Jahre. Ärzte und Zahn- ärzte, die die Prüfung zum Facharzt nicht bestehen, dürfen danach nur noch unter Anleitung eines Fach- arztes tätig sein.

Die Weiterbildung der Apotheker ist gleichzeitig durch eine „Fach- apothekerordnung" neu geregelt

worden.

BÄB

DEUTSCHES ÄRZTEBLATT Heft 43 vom 24. Oktober 1974

3067

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