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Archiv "AOK-Rabattverträge: Oberlandesgericht bestätigt Verbote" (07.01.2008)

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Deutsches Ärzteblatt⏐⏐Jg. 105⏐⏐Heft 1–2⏐⏐7. Januar 2008 A5

A K T U E L L

PRÄVENTION VON ESSSTÖRUNGEN

„Leben hat Gewicht“

„Die Gesellschaft muss aufhören, grausige Vorbilder zu propagieren – dürr sein darf nicht schick sein“, for- derte Alice Schwarzer bei der Vor- stellung der Kampagne „Leben hat Gewicht – Gemeinsam gegen den Schlankheitswahn“, die gemeinsam von Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt, Bundesfamilienmi- nisterin Ursula von der Leyen und Bundesforschungsministerin Annette Schavan getragen wird. Essstörun- gen sind längst ein Massenphäno- men: Jedes fünfte Kind zwischen elf und 17 Jahren leidet nach den Daten des Kinder- und Jugendgesund- heitssurveys (KIGGS) unter den Symptomen. Das sind 1,4 Millionen Betroffene, neun von zehn sind Mädchen. Jeder zehnte Betroffene stirbt daran.

Die Ministerinnnen wollen sich mit Vertretern der Mode- und Wer- bebranche für die Prävention von Essstörungen einsetzen. „Wir brau- chen einen Kodex, der besagt, keine überschlanken Models einzusetzen“, forderte Schmidt. Vorbild könne Italien sein, wo Models unter ei- nem Body-Mass-Index von 18 kei- ne Arbeitsgenehmigung bekommen.

Das Bundesgesundheitsministerium

setzt sich auch dafür ein, die Haus- ärzte zu sensibilisieren, um Essstö- rungen frühzeitig zu erkennen. Für Modellprojekte in der Selbsthilfe Essgestörter sollen 250 000 Euro zur Verfügung gestellt werden.

Die Bundesfamilienministerin wies darauf hin, dass mehr Wissen über die Ursachen „dieser tiefen Ab- neigung gegen den eigenen Körper“

notwendig sei. Prävention beginne mit einer sicheren Eltern-Kind-Bin- dung im Kleinkindalter.

Die Bundesforschungsministe- rin will das Engagement in der For- schung über noch bessere Verfah- ren zur Diagnose und Therapie von Essstörungen „deutlich aus-

bauen“. PB

Kinderschicksale sorgen immer für Anteilnahme und Betroffenheit. Das ist ein Kernsatz der auf Quote und Auflage bedachten Medienmacher.

Vielleicht fühlt sich die Politik des- halb gerade jetzt in der Weihnachts- zeit zu Taten aufgerufen. Am 19.

Dezember traf sich Bundeskanzlerin Angela Merkel mit den Ministerprä- sidenten der Länder zum Kindergip- fel in Berlin. Der SPD-Vorsitzende, Kurt Beck, will den Kinderschutz im Grundgesetz verankern, und der

saarländische Ministerpräsident, Pe- ter Müller (CDU), hat als einer der ers- ten Früherkennungsuntersuchun- gen für Kinder zur Pflicht gemacht.

Das alles sind Reaktionen auf spektakuläre Fälle, in denen Kinder im vergangenen Jahr durch Miss- handlungen oder Verwahrlosung gestorben sind. 80 bis 100 Klein- kinder kommen hierzulande jährlich auf diese Weise zu Tode. Die Öffent- lichkeit ist geschockt und fordert Gegenmaßnahmen.

Doch die Strategien, die zurzeit diskutiert werden, sind kaum mehr als Aktionismus. Vor allem die beim Kindergipfel vereinbarte Pflichtun- tersuchung von Kindern taugt nicht als Allheilmittel. Fast alle Kinder, deren Tod Schlagzeilen machte, weil man sie verhungert oder erschlagen in der elterlichen Woh- nung fand, standen bereits unter der Obhut des Staates. Da hätte auch die zusätzliche mahnende Stimme eines Kinderarztes nicht mehr ausrichten können. Statt neue Vorschriften und Gesetze zu ersinnen, sollten zunächst die be- stehenden Strukturen auf ihre Defi- zite hin überprüft werden. Vielleicht stellt sich dann heraus, dass man in der Vergangenheit an den fal- schen Stellen gespart hat. Denn Fürsorge kostet nicht nur Kraft, sondern auch Geld.

RANDNOTIZ

Heike Korzilius

Alles Gute fürs Kind

Die noch nicht abgeschlossenen AOK-Rabattverträge für die Jahre 2008 und 2009 dürfen nicht wirk- sam werden. Das hat das Oberlan-

desgericht Düsseldorf am 19. De- zember 2007 entschieden. Es be- stätigte damit die Vergabeverbote, welche die Zweite Vergabekammer des Bundes und die Vergabekam-

mer Düsseldorf gegen die AOK-Ge- meinschaft verhängt hatten.

Peter Schmidt, Geschäftsführer des Verbandes Pro-Generika: „Da- mit ist klargestellt, dass Kranken- kassen öffentliche Auftraggeber und Rabattverträge öffentliche Auf- träge sind.“ Ausschreibung und Vergabe von Rabattverträgen müss- ten sich demnach am Vergaberecht orientieren. „Für die Industrie ist dieser Beschluss ein Meilenstein auf dem Weg zu mehr Rechtssicher- heit im Rabattvertragsmarkt“, sagte Schmidt. Allerdings stehe eine Ent- scheidung des Europäischen Ge- richtshofs über die Frage noch aus, ob Krankenkassen öffentliche Auf-

traggeber seien. hil

AOK-RABATTVERTRÄGE

Oberlandesgericht bestätigt Verbote

Längst ein Mas- senphänomen – jedes fünfte Kind zwischen elf und 17 Jahren leidet unter Essstörungen.

Foto:ddp

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