A 54 Deutsches Ärzteblatt
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Jg. 110|
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18. Januar 2013 Das Unternehmen Merck & Co (in DeutschlandMSD) wird den Vertrieb seines Lipidsenkers Tredaptive weltweit einstellen. Es kommt damit einem Verbot zuvor, das sich für Europa nach einer Sitzung der European Medicines Agency (EMA) andeutete. Tredaptive – eine Kombina - tion aus Nicotinsäure und dem Prostaglan- din-D2-Antagonisten Laropiprant – sollte den unter Nicotinsäure gefürchteten Flush reduzie- ren und eine lipidsenkende Therapie damit ver- träglicher machen. Doch eine kardiovaskuläre Endpunktstudie, die die Vorteile einer Statin- therapie in Kombination mit Tredaptive zeigen sollte, brachte nicht das gewünschte Ergebnis.
An der HPS2-THRIVE-Studie (Heart Pro- tection Study 2 – Treatment of HDL to Reduce the Incidence of Vascular Events) hatten an mehr als 240 Zentren in Großbritannien, China und Skandinavien insgesamt 25 673 Patienten
teilgenommen. Sie litten an einer okklusiven Gefäßerkrankung (Herzinfarkt, zerebrovasku - läre Atherosklerose, periphere arterielle Ver- schlusskrankheit) oder einem Diabetes mellitus und hatten deshalb ein erhöhtes Risiko auf ein erneutes kardiovaskuläres Ereignis. Alle Studi- enteilnehmer wurden mit Simvastatin behan- delt und zusätzlich entweder auf Tredaptive oder Placebo randomisiert.
Nach einer Behandlungsdauer von im Mittel 3,9 Jahren musste das Team um Jane Armi - tage von der Universität Oxford feststellen, dass der primäre Endpunkt (die Vermeidung von Herzinfarkt, Schlaganfall oder einer Revas- kularisierung) gegenüber der Monotherapie mit Statinen nicht gesenkt wurde. Unter der Kom- bination mit Tredaptive kam es sogar zu einem Anstieg in der Inzidenz einiger nichttödlicher schwerer Nebenwirkungen.
Die EMA hatte noch Ende Dezember eine Sicherheitsprüfung angekündigt. Auf der ers- ten Tagung dieses Jahres entschied dann das
„Pharmacovigilance Risk Assessment Commit- tee“, dass die Risiken des Medikaments größer seien als der Nutzen, was einen Entzug der Zulassung impliziert, der vermutlich auf der nächsten Sitzung des Ausschusses für Human - arzneimittel in der nächsten Woche erfolgt wäre. Dem ist der Hersteller jetzt zuvorgekom- men. Das Präparat ist in etwa 70 Ländern zugelassen, nicht aber in den USA.
MSD empfiehlt der Ärzteschaft, Tredaptive nicht weiter zu verordnen respektive ihre auf das Präparat eingestellten Patienten in einem adäquaten Zeitraum einzubestellen, um die Therapie zu beenden und geeignete Alternati- ven für deren Dyslipidämiebehandlung zu be-
sprechen. zyl
VERKAUF DES LIPIDSENKERS TREDAPTIVE
®WIRD EINGESTELLT
Das Bundesministerium für Ge- sundheit sucht Sachverständige für den Ausschuss für Betäubungsmit- tel. Der Aufruf richtet sich an er fahrene Wissenschaftler der Fach- richtungen Suchtmedizin, Anästhe- siologie, Pharmakologie/Toxokolo- gie, Rechtsmedizin, Kinder- und Jugendpsychiatrie, Sozialwissen- schaft, Pharmazie/Chemie und Tier- medizin.
Die Sachverständigen des Aus- schusses für Betäubungsmittel be- raten die Bundesregierung dahin- gehend, ob bestimmte Stoffe und Zubereitungen unter betäubungs- rechtliche Vorschriften fallen müss- BUNDESMINISTERIUM FÜR GESUNDHEIT
Wissenschaftler als Sachverständige gesucht
ten. Zudem erstellen sie wissen- schaftliche Dossiers und geben Empfehlungen ab. Aktuell befasst sich der Ausschuss vor allem mit der Frage, ob und wie neue psy - choaktive Substanzen in die An - lage des Betäubungsmittelgesetzes aufgenommen werden sollen. Ein Beispiel hierfür wäre der Umgang mit der Substanz „Spice“, die aus pflanzlichen Stoffen und syn- thetischen Cannabinoiden herge- stellt wird. Ausführliche Informa- tionen zu den Auswahlkriterien fin- den Interessierte im Internet unter:
www.bmg.bund.de/Interessenbekun
dung-btm. EB
Der HzV-Vertrag kam nach einem Schiedsspruch im Februar 2012 und zähen Verhandlungen zustande. In Hessen gibt es noch zwei weitere HzV-Verträge: mit dem BKK-Lan- desverband und mit der BIG Gesund- heit. Im April startet ein Vertrag mit der Techniker-Krankenkasse. mei
Am 1. Januar ist in Hessen ein Ver- trag zur hausarztzentrierten Versor- gung (HzV) zwischen dem dortigen Hausärzteverband und der AOK Hessen in Kraft getreten. Teilneh- mende Ärzte erhalten für einge- schriebene Patienten eine kontakt- unabhängige Pauschale von 36 Eu - ro pro Quartal und eine kontakt - abhängige von 40 Euro. Darüber hinaus sind behandlungsabhängig weitere Zuschläge vorgesehen. Ins- gesamt soll das Honorar für einen im HzV-Vertrag eingeschriebenen Patienten 20 Prozent über der Ver- gütung im Kollektivvertrag liegen.
AOK-Versicherte können sich frei- HAUSARZTZENTRIERTE VERSORGUNG
AOK-Vertrag in Hessen gestartet
willig einschreiben, verpflichten sich damit jedoch, bei Erkrankungen zu- erst ihren Hausarzt aufzusuchen. Im Gegenzug profitieren sie beispiels- weise von flexibleren Öffnungszei- ten: So sind die Ärzte verpflichtet, regelmäßig Abend- und Samstag - sprechstunden anzubieten.
Der erste Weg führt immer zum Hausarzt – dazu verpflichten sich die teilnehmenden AOK-Versicherten.
Foto: dpa