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Bei den unbewachten Bahnübergängen sind unverzüglich Massnahmen zu treffen, um das Gefahrenpotenzial zu senken

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M 224/2009 BVE 18. November 2009 BVE C Motion

1989 Schmid, Achseten (SVP)

Weitere Unterschriften: 0 Eingereicht am: 03.06.2009

Genug Tote bei lebensgefährlichen unbewachten Bahnübergängen

Der Regierungsrat wird beauftragt, unverzüglich Vorkehrungen zu treffen, um die lebensgefährlichen unbewachten Bahnübergänge zu entschärfen.

• Der unbewachte Bahnübergang Grydsteg in Boltigen ist unverzüglich zu sanieren und den neuen Sicherheitsanforderungen anzupassen.

• Bei den unbewachten Bahnübergängen sind unverzüglich Massnahmen zu treffen, um das Gefahrenpotenzial zu senken.

• Die Regierung ist aufgefordert, sich für sofortige Anpassungen und Sanierungen der gefährlichen unbewachten Bahnübergängen einzusetzen, und ein möglichst schnelles Baubewilligungsverfahren beim BAV zu erwirken.

Begründung:

Unbewachte Bahnübergänge stellen immer ein grosses Gefahrenpotenzial für Verkehrsteilnehmer dar. Immer wieder kommt es bei unbewachten Bahnübergängen zu schweren Verkehrsunfällen, die vielmals tödlich Enden.

Allein im Simmental gibt es heute noch 30 ungesicherte Bahnübergänge. Der Gefährlichste ist wohl der Grydsteg in Boltigen. Bereits im Jahr 2001 wurden an dieser Stelle zwei deutsche Touristen, bei einer Kollision mit dem Zug, erfasst und getötet. Auch ein Mann mit einem Mofa wurde dort vom Zug erfasst und schwer verletzt. Im 2009 kam es wieder zu einer Kollision zwischen einem Auto und einem Regionalzug, die wiederum zwei Todesopfer forderte.

Das BAV hat die Schliessung sämtlicher unbewachter Niveauübergänge per 2014 angeordnet, so lange kann aber nicht mehr gewartet werden. Es gab schon zu viele Todesopfer bei riskanten unbewachten Bahnübergängen.

Sicherheitsvorkehrungen und Sanierungen bei unbewachten Bahnübergängen müssen unverzüglich vorangetrieben werden.

Antwort des Regierungsrates

Wie bereits in der Antwort zur Motion Fuchs 42/2005 ausgeführt, sind die Bahnunternehmungen und die Aufsichtsbehörde (Bundesamt für Verkehr) für die Sicherung und Sanierung von Niveauübergängen zuständig. Nichtsdestoweniger teilt der Regierungsrat die Sorge des Motionärs hinsichtlich der noch bis im Jahr 2014 dauernden Vollzugsfrist des Bundes und kann konkret Folgendes festhalten:

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• Zum erwähnten Bahnübergang in Boltigen liegt ein Sanierungsprojekt vor, das beim Bundesamt für Verkehr zur Genehmigung eingereicht wurde. Sobald das Projekt genehmigt ist, wird die BLS das Vorhaben unverzüglich realisieren. Die Motion ist in diesem Punkt bereits erfüllt.

• In den letzten Jahren wurden im Kanton Bern unsichere Bahnübergänge, für deren Sanierungen Bundesbeiträge beansprucht werden konnten, saniert. Zahlreiche weitere Übergänge wurden aufgehoben.

• Der Kanton setzt sich weiterhin für eine rasche Sanierung der unbewachten Bahnübergänge ein. Er unterstützt die Bahnunternehmungen bei den Sanierungsmassnahmen und die Bahnunternehmungen werden im Rahmen der Infrastruktur-Leistungsvereinbarungen angehalten, die entsprechenden Projekte voranzutreiben und die notwendigen Mittel in den Budgets einzustellen. Der Kanton kann jedoch nicht in eigener Kompetenz Sofortmassnahmen anordnen. Die Motion ist daher in diesem Punkt nicht erfüllbar.

• Die Bewilligungsverfahren für Sanierungsprojekte von Bahnübergängen werden beim Bundesamt für Verkehr bereits heute speditiv erledigt. Länger dauernde Verfahren haben ihre Ursache meist in Einsprachen der Direktbetroffenen, die sich gegen eine Aufhebung eines Überganges (mit oder ohne Ersatzlösung) wehren. Im Übrigen wirken sich weniger die Bewilligungsverfahren verzögernd aus als vielmehr die Dauer der Projektierungen bei den Bahnunternehmungen einschliesslich der Verfahren zur Festlegung der finanziellen Mitbeteiligung der jeweiligen Strassen- bzw.

Wegeigentümer.

Der Regierungsrat unterstützt das Anliegen des Motionärs, dass die Sanierungen der ungesicherten Bahnübergänge unverzüglich vorangetrieben werden müssen und wird sich auch künftig bei den Bahnunternehmungen und beim Bundesamt für Verkehr dafür einsetzen, dass die Projekte mit hoher Priorität behandelt werden.

Antrag Punkt 1 der Motion: Annahme unter gleichzeitiger Abschreibung Punkt 2 der Motion: Ablehnung

Punkt 3 der Motion: Annahme

An den Grossen Rat

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