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Datum Beantwortung: 20.02.2013

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Kanton Bern Canton de Berne

Parlamentarische Vorstösse Interventions parlementaires

Geschäfts-Nr.: 2013.0049 Seite 1/3

Vorstoss-Nr: 016-2013

Vorstossart: Motion

Eingereicht am: 18.01.2013

Eingereicht von: Guggisberg (Kirchlindach, SVP) (Sprecher/ -in)

Weitere Unterschriften: 0

Dringlichkeit: Ja 24.01.2013

Datum Beantwortung: 20.02.2013

RRB-Nr: 229/2013

Direktion: GEF

Das Inselspital muss ein Zentrum für Herztransplantationen bleiben!

1. Der Regierungsrat wird beauftragt, dahingehend aktiv zu werden bzw. umgehend Massnahmen zu treffen, dass im Herz- und Gefässzentrum des Inselspitals ab 2014 weiterhin sämtliche Herzeingriffe und insbesondere Herztransplantationen vorgenom- men werden.

2. Der Regierungsrat wird beauftragt, die Kooperationsbemühungen zwischen den Herz- zentren Basel und Bern, aber auch zu anderen Zuweiserkantonen (Tessin, Freiburg, Neuenburg, Solothurn, Aargau, Luzern, Unterwalden, Wallis), aktiver zu unterstützen.

Begründung:

Das Inselspital ist als Herz- und Gefässzentrum in der Schweiz klar führend und ein Leuchtturm der Herzchirurgie und Kardiologie mit internationaler Ausstrahlung. Es verfügt seit zwei Dekaden über ein stabiles und breit abgestütztes kardiologisches und herzchirur- gisches Team. Auf dem Gebiet der Herzersatzverfahren ist es das erfahrenste Team der Schweiz (Herztransplantation: seit 1987, Herzpumpen: seit 1993). Es weist in allen Gebie- ten des Angebotsportfolios der Herzchirurgie und in der Kardiologie die höchsten Fallzah- len auf. Zudem hat das Schweizer Herz- und Gefässzentrum am Inselspital in den letzten 12 Jahren deutlich mehr Herztransplantationen durchgeführt als die Standorte Lausanne und Zürich.

Das heutige Herz- und Gefässzentrum im Inselspital hat weltweit einen ausgezeichneten Ruf. Das Zentrum ist für Lehre und Forschung und somit für die Weiterbildung von ärztli- chen und pflegerischen Fachleuten von grösster Bedeutung. Die Institution trägt zur Erhal- tung von attraktiven Arbeitsplätzen in Bern und damit zur Standortattraktivität des ganzen Kantons bei. Bei einem Wegfall der Herztransplantationen wären mehrere wichtige klini- sche und wissenschaftliche Kooperationen zu gewichtigen in- und ausländischen Herz- und Gefässzentren, Universitäten, Industrien und Institutionen stark gefährdet.

Für die Planung und Zuteilung der hochspezialisierten Medizin (HSM) ist ein interkantona- les Entscheidungsorgan (HSM-Beschlussorgan) zuständig. In der Interkantonalen Verein- barung über die hochspezialisierte Medizin (IVHSM) vom 14. März 2008 wird geregelt, nach welchen Kriterien ein Zuteilungsentscheid gefällt wird.

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Geschäfts-Nr.: 2013.0049 Seite 2/3

Das HSM-Beschlussorgan wird von den Mitgliedern der Gesundheitsdirektorenkonferenz (GDK) gewählt und von einem Fachgremium (HSM-Fachorgan) beraten. Das HSM- Beschlussorgan setzt sich aus den Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren der Kantone Aargau, Basel-Stadt, Bern, Freiburg, Genf, Tessin, Luzern, Waadt, St. Gallen und Zürich zusammen. Es bestimmt die zu konzentrierenden Bereiche der hochspezialisierten Medi- zin. Die Leistungszuteilungen des Gremiums haben rechtsverbindlichen Charakter. Die medizinisch-wissenschaftliche Aufarbeitung der Bereiche der hochspezialisierten Medizin wird vom HSM-Fachorgan vorgenommen. Das 12-köpfige Expertengremium setzt sich aus in- und ausländischen Ärztinnen und Ärzten verschiedener medizinischer Fachbereiche zusammen.

Am 28. Mai 2010 hat das Beschlussorgan bei seinem Entscheid betreffend Planung der hochspezialisierten Medizin im Bereich der Herztransplantationen die Anträge und Emp- fehlungen des Fachorgans gemäss dessen Bericht vom 17. Februar 2010 ignoriert und den Entscheid auf Intervention aus Zürich auf 2013 vertagt.

Entscheidend sein werden nun längst nicht nur die Kriterien wie die Qualität, die Verfüg- barkeit hochqualifizierten Personals, die Verfügbarkeit unterstützender Disziplinen, die Wirtschaftlichkeit, das Weiterentwicklungspotenzial, die Relevanz des Bezugs zu For- schung und Lehre sowie die internationale Konkurrenzfähigkeit. Der Entscheid dürfte – im Widerspruch zu den klaren Regeln der IVHSM – vor allem politisch geprägt sein.

Mehreren Medien war unlängst prominent zu entnehmen, dass das Universitätsspital Zü- rich (USZ) und das Spital Triemli Zürich (STZ) ihre Kräfte in der Herzmedizin im Hinblick auf die Vergabe des Leistungsauftrags für Herztransplantationen bündeln. Während der Regierungsrat des Kantons Zürich an allen Fronten für den Standort Zürich weibelt, pas- siert im Kanton Bern wenig bis nichts. Es ist deshalb höchste Zeit, dass der Regierungsrat alles unternimmt, damit das Inselspital Schweizerisches Zentrum für Herztransplantationen bleibt. Bern muss endlich (pro)aktiv(er) werden! Der Gesamtregierungsrat hat dabei eine Führungsrolle zu übernehmen. Dazu gehört auch, dass die bereits gut funktionierende Allianz zwischen den Herzzentren Basel und Bern, aber auch die Kooperationsbemühun- gen zu anderen Zuweiserkantonen aktiver unterstützt werden.

Antwort des Regierungsrates

Bei der vorliegenden Motion handelt es sich um eine Motion in der abschliessenden Zu- ständigkeit des Regierungsrates (Richtlinienmotion). Der Regierungsrat hat bei Richtli- nienmotionen einen relativ grossen Spielraum hinsichtlich des Grades der Zielerreichung, der einzusetzenden Mittel und der weiteren Modalitäten bei der Erfüllung des Auftrags, und die Entscheidverantwortung bleibt beim Regierungsrat.

Der Regierungsrat bekennt sich klar zum Inselspital als Zentrum für hochspezialisierte Herz- und Gefässchirurgie und unterstützt das Anliegen des Motionärs, dass im Inselspital auch weiterhin Herztransplantationen durchgeführt werden können.

Zu Punkt 1

Der Regierungsrat setzt sich seit längerer Zeit an verschiedenen Fronten aktiv für die Herz- und Gefässchirurgie des Inselspitals ein.

Die politische Diskussion fokussiert sich stark auf die Frage der Zuteilung der Herztrans- plantationen. Angesichts der geringen Fallzahlen (jährlich rund 35 Herztransplantationen in der Schweiz) und der raschen Entwicklung des Fachgebiets, die sich beispielsweise in den grossen Fortschritten bei der Entwicklung und dem Einsatz von Kunstherzen äussert,

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Geschäfts-Nr.: 2013.0049 Seite 3/3

sollte die Konzentration der Herztransplantationen aus fachlicher Sicht jedoch nicht isoliert betrachtet werden. Der Regierungsrat ist der Überzeugung, dass vielmehr die Qualität des gesamten Angebots eines Herz- und Gefäss-Zentrums in der Entscheidung zu berücksich- tigen sind. Entsprechend setzt sich der Regierungsrat für eine Stärkung des ganzen Leis- tungsangebots des universitären Herz-Gefäss-Zentrums am Inselspital ein.

Das vom Regierungsrat initiierte Projekt „Stärkung des Medizinalstandorts Bern“, welches einen Zusammenschluss zwischen dem Inselspital und der Spital Netz Bern AG vorsieht, wird eine Bündelung der Leistungsangebote, eine klare Zuteilung der Rollen der einzelnen Standorte und einheitliche Behandlungspfade mit sich bringen. Dies ermöglicht es dem Inselspital als Universitätsspital, sich noch stärker auf die strategischen Behandlungs- schwerpunkte und die hochspezialisierte Medizin zu konzentrieren. Der Bereich „Herz- Kreislauf“ wird dabei nebst den Bereichen Neuro und Onkologie als einer der strategi- schen Schwerpunkte festgelegt.

Zudem verfolgte der Regierungsrat das Ziel, im Einklang mit der Versorgungsplanung 2011–2014, durch die Spitalliste 2012 eine innerkantonale Konzentration hochspezialisier- ter Leistungen beim Universitätsspital zu erreichen und damit die Positionierung des Insel- spitals im interkantonalen Wettbewerb zu stärken. Dagegen wurde beim Bundesverwal- tungsgericht jedoch Beschwerde erhoben.

Auch im Rahmen der Zuteilungsverfahren der IVHSM engagiert sich der Regierungsrat stark für die Herz- und Gefässchirurgie am Inselspital. So wurde im Jahr 2012 auf Initiative des GEF-Direktors kantonsintern eine Taskforce zu diesem Thema gegründet, in welcher nebst der GEF auch die ERZ, die Universität und das Inselspital vertreten sind. Ziel der Taskforce ist es, Strategien zu entwickeln, um das Inselspital im gesamten Bereich Herz- und Gefässchirurgie zu stärken. Im Rahmen der „Strategischen Allianz Medizin Basel- Bern“ haben mehrere Aussprachen zwischen dem GEF-Direktor und dem Gesundheitsdi- rektor des Kantons Basel-Stadt stattgefunden. In verschiedenen Gebieten der hochspezia- lisierten Medizin konnte auf diesem Weg eine optimale Abstimmung erreicht werden. Auch mit Gesundheitsdirektoren anderer Kantonen werden entsprechende Gespräche geführt.

Zu Punkt 2

Wie unter Punkt 1 erwähnt, findet im Rahmen der „Strategischen Allianz Medizin Basel- Bern“ ein intensiver Austausch zu den Zuteilungsverfahren statt, der sowohl auf Ebene der Universitätsspitäler als auch auf Ebene der Gesundheitsdirektoren geführt wird. Auch mit anderen Kantonen werden punktuell Gespräche zu den anstehenden Entscheiden des HSM Beschlussorgans geführt.

Die Unterstützung des Inselspitals im Bereich der hochspezialisierten Medizin ist eine ständige Aufgabe des Regierungsrates, welche dieser permanent wahrnimmt.

Der Regierungsrat beantragt die Annahme der Motion.

Antrag: Annahme

An den Grossen Rat

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