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Januar 2006 an das Personalamt des Kantons Neuenburg delegiert werden soll, sind unverzüglich zu stoppen

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M 148/2005 FIN 24. August 2005 47C Motion

2708 Devaux Stilli, Orvin (FDP)

Weitere Unterschriften: 11 Eingereicht am: 13.06.2005

Weiterbildung für das französischsprachige Kantonspersonal

Der Regierungsrat wird wie folgt beauftragt:

1) Die bis heute getroffenen Vereinbarungen, mit denen die Weiterbildung des französischsprachigen Kantonspersonals ab dem 1. Januar 2006 an das Personalamt des Kantons Neuenburg delegiert werden soll, sind unverzüglich zu stoppen.

2a) Es ist eine Erhebung über die Weiterbildungsbedürfnisse des französischsprachigen Kantonspersonals durchzuführen und ein entsprechendes Kursangebot vorzulegen.

b) Das Interregionale Fortbildungszentrum (IFZ) in Tramelan – das als Weiterbildungseinrichtung sowohl im Inland als auch im Ausland einen ausgezeichneten Ruf geniesst – ist mit der Durchführung einer solchen Studie zu beauftragen und soll ein Kursangebot vorlegen, das den Bedürfnissen der Welschen in der bernischen Kantonsverwaltung entspricht.

3) Es ist abzuklären, welche Kursarten sinnvollerweise (Wirtschaftlichkeit, Teilnehmerzahl) gemeinsam mit den Kantonen Jura und Neuenburg durchgeführt werden können und ob das Angebot gegebenenfalls auf das Personal der bernjurassischen Gemeinden und das französischsprachige Personal der Bieler Stadtverwaltung ausgeweitet werden kann.

4) Es ist ein klares Organigramm mit den entsprechenden Aufgaben derjenigen Personen vorzulegen, die im Personalamt für die Weiterbildung des französischsprachigen Kantonspersonals zuständig sind.

Begründung:

Seit der Pensionierung von Frau Liliane Leuenberger herrscht unter den französischsprachigen Kantonsangestellten ein regelrechtes Malaise was die Berücksichtigung ihrer Anliegen und Bedürfnisse durch das Personalamt betrifft. So wissen nur sehr wenige, an wen sie sich wenden könnten, wenn es um Weiterbildung geht. Schlimmer noch ist, dass, wenn sie es wissen, sie das deutliche Gefühl haben, dass ihre spezifischen Bedürfnisse unberücksichtigt bleiben und dass jegliches welsche Bewusstsein abhanden gekommen ist. Offensichtlich versteht das Personalamt absolut nicht, welche Rolle der Kanton Bern zusammen mit den Westschweizer Kantonen bisher im Bereich der Weiterbildung gespielt hat. Der Beitrag, den unser Kanton an das globale

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Bildungsangebot der welschen Kantone geleistet hat, scheint nun derart problematisch zu sein, dass das Personalamt schlicht beschlossen hat, sich der Weiterbildung für Französischsprachige zu entledigen und sie an den Kanton Neuenburg zu delegieren.

Mit grossem Erstaunen habe ich erfahren, dass die gesamte Weiterbildung für das französischsprachige Personal der bernischen Kantonsverwaltung per 1. Januar 2006 an das Personalamt der Verwaltung des Kantons Neuenburg übertragen werden soll! Das bedeutet, dass die Abteilung Personalentwicklung der Finanzdirektion des Kantons Bern ab diesem Datum keinen einzigen Kurs mehr für das französischsprachige Personal des Kantons Bern anbieten wird!

Ein solcher Entscheid ist absolut untragbar und stellt einen Affront gegenüber der frankophonen Bevölkerung dar, deren Rechte auf inakzeptable Art und Weise verletzt werden. Dies nicht zuletzt, weil der Entscheid getroffen worden ist,

- ohne Konsultation des Regionalrats, der gemäss Mitwirkungsgesetz für alle Angelegenheiten zuständig ist, die die französischsprachige Bevölkerung besonders betreffen

- ohne irgendeinen Verweis auf die Vereinbarung vom 25. März 1994, mit der die Interjurassische Versammlung gegründet wurde und die die Bildung von gemeinsamen Institutionen des Berner Juras und des Kantons Jura vorsieht

- ohne irgendeine Anhörung der anderen Verwaltungsdirektionen

Mit diesem Vorgehen brüskiert die Finanzdirektion auch die im Berner Jura angesiedelten kantonalen Institutionen. Ein Blick ins Kursprogramm des Neuenburger Personalamts genügt nämlich, um zu erkennen, dass das Interregionale Fortbildungszentrum (IFZ) bereits heute Kurse anbietet, die in 50 bis 60 Prozent der Fälle die gleiche Thematik haben! Hinzu kommt, dass das IFZ die Kurse im Berner Jura anbieten kann, während das Personalamt des Kantons Neuenburg seine Kurse bis auf einige wenige Ausnahmen in Neuenburg selbst durchführen wird.

Aus allen diesen Gründen verlange ich, dass unverzüglich darauf verzichtet wird, die Weiterbildung für das französischsprachige Personal der bernischen Kantonsverwaltung an das Personalamt des Kantons Neuenburg zu delegieren. Ich verlange ausserdem, dass geprüft wird, wie das IFZ mit der Weiterbildung des französischsprachigen Personals der bernischen Kantonsverwaltung beauftragt werden kann und welche Möglichkeiten bestehen, um einige Kurse gemeinsam mit den Kantonen Jura und Neuenburg durchzuführen und um das Personal der bernjurassischen Gemeinden und das französischsprachige Verwaltungspersonal der Stadt Biel gegebenenfalls als Teilnehmerkreis zuzulassen.

Es wird Dringlichkeit verlangt. Gewährt: 20.06.2005

Antwort des Regierungsrates

Bei der vorliegenden Motion handelt sich um eine so genannte Richtlinienmotion im abschliessendenw Zuständigkeitsbereich des Regierungsrates gemäss Artikel 53 Absatz 3 des Gesetzes vom 6. November 1988 über den Grossen Rat (Grossratsgesetz, GRG;

BSG 151.21). Der Regierungsrat hat bei Richtlinienmotionen einen relativ grossen Spielraum hinsichtlich des Grades der Zielerreichung, der einzusetzenden Mittel und der weiteren Modalitäten bei der Erfüllung des Auftrages, und die Entscheidsverantwortung bleibt beim Regierungsrat. Dieser nimmt zu den Ausführungen der Motionärin bzw. zu den einzelnen Punkten wie folgt Stellung:

1. Der Regierungsrat hält zunächst fest, dass für die Weiterbildung des Personals in erster Linie die Direktionen und die Staatskanzlei bzw. deren Ämter zuständig sind.

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Dabei stehen diesen Organisationseinheiten grundsätzlich drei Möglichkeiten zur Verfügung:

• Durchführen von internen Ausbildungsveranstaltungen mit eigenen Mitteln, bei Bedarf und nach Möglichkeit mit Unterstützung des Personalamtes,

• Delegieren von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern an externe Kurse und Seminare von Anbietern auf dem freien Ausbildungsmarkt,

• Nutzen des zentralen Kursangebotes des Personalamtes, welches dieses gemäss Art. 169 der Personalverordnung vom 18. Mai 2005 jährlich in beiden Amtssprachen zur Verfügung stellt.

Das zentrale Kursangebot des Personalamtes für das deutsch- wie für das französischsprachige Personal besteht gegenwärtig aus drei Teilen:

• Allgemeine Standardkurse aus der in öffentlichen Verwaltungen bewährten Angebotspalette, in der Regel eingekauft bei spezialisierten Kursanbietern,

• Kurse, die Bern-spezifische Bedürfnisse oder Inhalte abdecken,

• Sprachkurse.

Das Personalamt arbeitet bei der Organisation der französischsprachigen Standardkurse gemäss den Leitideen des "Espace Mittelland" seit über zehn Jahren mit den benachbarten frankophonen Kantonen zusammen. Durch diese Zusammenarbeit war es bis heute möglich, dem französischsprachigen Personal im zentralen Kursprogramm jährlich rund 10 Standardkurse mit wechselnden Inhalten anzubieten. Es wurden dabei zwischen einem und sechs Kurse vom Personalamt direkt eingekauft, die übrigen Kurse wurden von Partnerkantonen übernommen. Trotz diesem Vorgehen war bis heute das Angebot in französischer Sprache wegen beschränkter Nachfrage zwangsläufig wesentlich schmaler als das deutschsprachige Programm. Dies wurde von der betroffenen Gruppe der frankophonen Mitarbeitenden in der Kantonsverwaltung zunehmend und zu Recht bemängelt.

Aus diesem Grund entschloss sich das Personalamt, im Jahr 2006 für den Bereich der Standardkurse, nicht aber für Sprachkurse und Bern-spezifische Kurse, versuchsweise die Angebotspalette des Amtes für Weiterbildung (Office de la formation continue) des Kantons Neuenburg für die französischsprachigen Mitarbeitenden der Kantonsverwaltung zugänglich zu machen und auf den eigenen Einkauf von einigen wenigen Kursen zu verzichten. Zu diesem Zweck wurde von den Kantonen Neuenburg und Bern sowie diversen interessierten Gemeinden eine

"commission consultative des cours" gegründet, in welcher die genannten Verwaltungen vertreten sind. Die Hauptaufgabe dieser Kommission ist die Aufstellung eines Kursprogrammes anhand von Vorschlägen für neue oder Kritik an bestehenden Kursen. Ziel ist die Bereitstellung eines qualitativ optimalen, aktuellen und bedürfnisgerechten Kursangebots.

Über das Kursangebot in französischer Sprache wird weiterhin zusammen mit dem Angebot in deutscher Sprache informiert. Dieser "tronc commun" des Kursangebotes wird vom Personalamt der Stadt Biel ebenfalls genutzt. In diesem Zusammenhang kann der Regierungsrat ausdrücklich bestätigen, dass dem französischsprachigen Personal die genau gleichen Informationsmöglichkeiten über die Weiterbildungsmöglichkeiten offen stehen wie dem übrigen Personal. Die Weiterbildungsbroschüre ist zweisprachig, im Intranet des Personalamtes stehen alle französischsprachigen Kurse auf einer besonderen Seite zur Verfügung. Bezüglich der Kontaktpersonen für Weiterbildung bestehen keine Unterschiede zwischen den Sprachregionen. Flächendeckend sind primär die Personaldienste der Organisationseinheiten erste Anlaufstelle.

Der Regierungsrat ist nicht der Auffassung, dass der Verzicht auf den direkten Einkauf von vier bis fünf Standardkursen bzw. die Vermittlung von entsprechenden Kursplätzen durch das Amt für Weiterbildung des Kantons Neuenburg als Delegation

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der Weiterbildung der französischsprachigen Kantonsangestellten bezeichnet werden kann. Er stellt fest, dass der Effekt der getroffenen Massnahme, nämlich die Erweiterung des Kursangebotes um etwa das Dreifache, im Interesse des französischsprachigen Personals liegt. Er ist deshalb auch nicht bereit, die langjährige und zweckmässige Zusammenarbeit mit benachbarten Kantonen und namentlich mit dem Kanton Neuenburg ohne Not kurzfristig abzubrechen. Dies käme einer Brüskierung und Belastung der gutnachbarlichen Beziehungen gleich und könnte in rechtlicher Hinsicht eine Verletzung getroffener Absprachen mit allfälligen Kostenfolgen bedeuten.

Der Regierungsrat nimmt Kenntnis von einer offenbar bestehenden gewissen Unzufriedenheit eines Teils des französischsprachigen Kantonspersonals mit den bestehenden Weiterbildungsmöglichkeiten. Er stellt allerdings auch fest, dass diese Problematik in der Konferenz der Ressortleiterinnen und -leiter "Personalwesen" der Direktionen und der Staatskanzlei (PEKO) nie irgendwie thematisiert worden ist.

Hingegen hat die PEKO die Information über die beabsichtigte erweiterte Zusammenarbeit mit dem Kanton Neuenburg Anfang 2005 ohne ablehnende Reaktionen zur Kenntnis genommen. Der Regierungsrat erachtet es im Uebrigen als stufenkonform, dass dieses Thema nicht dem Regionalrat vorgelegt wurde. Weder Art. 10 des Gesetzes vom 19. Januar 1994 über die Verstärkung der politischen Mitwirkung des Berner Jura und der französischsprachigen Bevölkerung des Amtsbezirks Biel (Gesetz über die politische Mitwirkung; MBJG; BSG 104.1) noch Ziffer 3 des RRB 0004/01 betreffend Regionalrat, Mitwirkungsrecht, vorläufige Verbesserungen, geben einen Hinweis darauf, dass die Weiterbildung des Kantonspersonals, als von grosser regionalpolitischer Bedeutung, dem Regionalrat präsentiert werden müsste.

Der Regierungsrat ist bereit, im Hinblick auf die Gestaltung des Kursangebots 2007 die Durchführung einer Erhebung über die Weiterbildungsbedürfnisse und den Weiterbildungsbedarf des französischsprachigen Kantonspersonals zu prüfen. In dieser Erhebung wäre neben der Beurteilung durch das betroffene Personal auch die Sicht der für die Weiterbildung dieses Personals zuständigen Linienvorgesetzten und Personalverantwortlichen zu erfragen. Dies erweist sich auch im Hinblick auf die im Rahmen von NEF 2000 geplante Verrechnung der Kurskosten als geboten.

Die Ergebnisse dieser Erhebung könnten als Grundlage für die zukünftige Gestaltung des Kursprogrammes dienen. Angesichts einer nicht auszuschliessenden Interessenkollision (CIP als potenzielle Anbieterin von Aus- und Weiterbildung inkl.

Kaderentwicklung) würde es der Regierungsrat allerdings nicht als opportun erachten, das Mandat zur Durchführung der Erhebung an das CIP Tramelan zu vergeben.

2. Der Regierungsrat ist bereit, die Form der Zusammenarbeit des Personalamtes mit den benachbarten französischsprachigen Kantonen des Espace Mittelland sowie dem CIP zu prüfen. Daneben nutzt das Personalamt weiterhin nach Möglichkeit die Infrastruktur des CIP Tramelan zur Durchführung von Weiterbildungskursen in beiden Amtssprachen. Zur Prüfung einer vermehrten Zusammenarbeit zwischen dem CIP Tramelan und dem Personalamt finden unter Mitwirkung der Erziehungsdirektion in der zweiten Hälfte des Jahres 2005 Gespräche statt.

Die Motionärin verlangt, dass die Personen, die im Personalamt für die Weiterbildung des französischsprachigen Personals zuständig sind, mit ihren Aufgaben in einem klaren Organigramm dargestellt werden.

Die Berücksichtigung der französischen Sprache ist im Personalamt auf allen Ebenen und in verschiedenen Abteilungen sicher gestellt, indem hier mehrere Personen französischer Muttersprache oder Bilingues tätig sind. Dies gilt namentlich auch für den Amtsvorsteher-Stellvertreter als perfekt zweisprachigen Romand. Die in der Weiterbildung tätige Abteilung „Personalentwicklung, Gesundheit und Soziales“ (PGS)

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des Personalamtes hat stets Wert darauf gelegt, mindestens eine voll zweisprachige Personen in ihren Reihen zu haben. Nach dem Austritt von Frau Liliane Leuenberger wird diese Anforderung durch eine Mitarbeiterin erfüllt, welche neben ihrer Beratungstätigkeit in der Ansprechstelle für das Staatspersonal auch im Aus- und Weiterbildungsbereich für frankophone Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mitwirkt und z.

B. auch bereits am Frühjahrstreffen des „Cercle des cadres francophones“ vom 8.

März 2005 teilgenommen hat.

Das Personalamt wird dem Anliegen der Motion Rechnung tragen und in seinem Organigramm (und nach Möglichkeit auch in anderen Unterlagen) inskünftig die Personen kennzeichnen, welche für die Weiterbildung des französischsprachigen Personals zuständig sind.

Antrag Punkt 1 Ablehnung

Punkte 2 und 3 Annahme als Postulat

Punkt 4 Annahme

An den Grossen Rat

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