• Keine Ergebnisse gefunden

Neues Beitragsrecht für selbstständig tätige Mitglieder ab 1. Januar 2006

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Neues Beitragsrecht für selbstständig tätige Mitglieder ab 1. Januar 2006"

Copied!
1
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

292 Bayerisches Ärzteblatt 4/2005

Bayerische Ärzteversorgung

Preise

Der Landesausschuss, oberstes Beschluss- organ der Bayerischen Ärzteversorgung, hat in seiner außerordentlichen Sitzung am 12. März 2005 die satzungsrechtliche Neuge- staltung des Beitragsrechts zum 1. Januar 2006 beschlossen.

Der Beitrag für selbstständige Mitglieder wird ab 1. Januar 2006 14 Prozent aus dem reinen Berufseinkommen bis zur Beitragsbe- messungsgrenze der gesetzlichen Rentenver- sicherung (2005 = 5200 Euro monatlich) und acht Prozent aus dem darüber hinausgehen- den Teil des Berufseinkommens betragen.

Für Mitglieder, die am 31. Dezember 2005 bereits selbstständig tätig sind, wird der Bei- tragssatz ab 1. Januar 2006 für Einkommens- teile bis zur Beitragsbemessungsgrenze stu- fenweise um jährlich einen Prozentpunkt auf 14 Prozent im Jahr 2011 angehoben (2006:

neun Prozent; 2007: zehn Prozent etc. bis zu 14 Prozent im Jahr 2011).

Praxisgründer können für die Zeit ab der ers- ten Niederlassung bis zum Ablauf des darauf folgenden zweiten Kalenderjahres einen er- mäßigten Beitragssatz von acht Prozent be- antragen. Entsprechende Anträge sind bei der Bayerischen Ärzteversorgung spätestens bis zum Ende des auf die Niederlassung folgen- den Kalenderjahres zu stellen.

Zum 1. Januar 2006 wird der Pflichthöchst- beitrag der Bayerischen Ärzteversorgung vom 2,5-fachen (2005 = 30 420 Euro p. a.) auf den 2,0-fachen Angestelltenversicherungshöchst- beitrag reduziert (2005 = 24 336 Euro p. a.).

Die Möglichkeiten für freiwillige Mehrzah- lungen bis zum 2,5-fachen Angestelltenver- sicherungshöchstbeitrag bleiben in vollem Umfang erhalten ebenso wie die Bestimmun- gen über die persönliche Beitragsgrenze.

Weitere Satzungsänderungen betreffen ange-

stellte Mitglieder mit Nebeneinkünften, de- ren Beitragspflicht unter anderem an die Neuregelungen für Selbstständige angepasst wurde.

Mit der Neugestaltung des Beitragsrechts reagierte der Landesausschuss auf die Er- kenntnisse aus versicherungsmathematischen Untersuchungen zur Versorgungssituation der selbstständigen Mitglieder der Bayerischen Ärzteversorgung und auf die Änderungen der Besteuerung von Beiträgen und Ruhegeldern durch das Alterseinkünftegesetz zum 1. Janu- ar 2005 (vgl. Wichtige Sonderinformation der Bayerischen Ärzteversorgung zum Alters- einkünftegesetz vom September 2004).

Die Bayerische Ärzteversorgung informiert die Mitglieder und Ruhegeldempfänger um- fassend und detailliert über die Änderungen durch ein gesondertes Rundschreiben.

Neues Beitragsrecht für selbstständig tätige Mitglieder ab 1. Januar 2006

Stipendium der Walter-Marget- Vereinigung

Die Walter-Marget-Vereinigung zur Förde- rung der Infektiologie e. V. vergibt zur Förde- rung der Weiterbildung junger Ärztinnen und Ärzte zusammen mit der Firma Boehringer Mannheim GmbH und der Abteilung für In- fektiologie der Case Western Reserve Univer- sity in Cleveland, Ohio, ein Stipendium

„Infektiologie“.

Um das Stipendium können sich Ärztin- nen/Ärzte bewerben, die

• als Ärztin/Arzt für die Dauer des Stipen- diums und weitere drei Jahre einen Ar- beitsvertrag an einer deutschen Klinik ha- ben, der auch für die Dauer des Stipen- diums und des damit verbundenen Auf- enthaltes an dem der Weiterbildung die- nenden Platz aufrechterhalten bleibt,

• durch wissenschaftliche Arbeiten ihr be- sonderes Interesse am Arbeitsgebiet be- reits dokumentiert haben,

• das amerikanische Staatsexamen für Aus- länder bestanden haben, wenn sie in den USA klinisch-infektiologisch arbeiten wollen (optional).

Das Stipendium ist zunächst auf zwei Jahre beschränkt und mit 40 000 USD pro Jahr

ausgestattet; es besteht Verlängerungsmög- lichkeit auf drei Jahre. Der Bewerber sollte nicht älter als 40 Jahre sein. – Einsendeschluss:

30. April 2005.

Weitere Infos: Walter-Marget-Vereinigung zur Förderung der Infektiologie e. V., Profes- sor Dr. F. Daschner, Institut für Umweltme- dizin und Krankenhaushygiene, Universitäts- klinikum, Hugstetter Straße 55,

79106 Freiburg.

Richard-Merten-Preis 2005

Im Jahr 2005 wird wieder der Richard-Mer- ten-Preis zur Förderung der Qualitätssiche- rung in der Medizin (Dotation: 10 000 Euro) ausgeschrieben. Die Stiftung zeichnet Arbei- ten aus, die unter Nutzung moderner EDV eine Verbesserung des medizinischen/pharma- zeutischen Handelns ermöglichen. Als Rah- menthema, an dem sich die Arbeit inhaltlich orientieren sollte, benennt das Kuratorium in diesem Jahr „Qualität heilberuflichen Han- delns“. – Einsendeschluss: 31. Mai 2005.

Weitere Infos: Geschäftsstelle des Kuratori- ums Richard-Merten-Preis, MSC AG, Im Kappelhof 1, 65343 Eltville,

Internet: www.richard-merten-preis.de.

Chugai Science Award 2005

Auch in diesem Jahr schreibt das Unterneh- men Chugai Pharma den Chugai Science Award (Dotation: 5000 Euro) aus, mit dem junge Wissenschaftler für herausragende Leistungen auf dem Gebiet der klinischen oder experimentellen Knochenmark- und Stammzelltransplantation geehrt werden. Der Award soll einen Beitrag zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses auf diesem Gebiet leisten. – Einsendeschluss: 31. Mai 2005.

Weitere Infos: Telefon 069 663000-0, Internet: www.chugaipharma.de.

Dusodril

®

forte Journalistenpreis

Zum ersten Mal schreibt die Merck Pharma GmbH, Darmstadt, einen Journalistenpreis (Dotation: 5000 Euro) zum Thema periphere arterielle Verschlusskrankheit (pAVK) aus. Es können Artikel, die sich mit Prävention und Früherkennung der pAVK sowie Therapie der Claudicatio intermittens befassen, eingereicht werden. – Einsendeschluss: 1. August 2005.

Weitere Infos: Circle Comm GmbH – Agen- tur für Gesundheitskommunikation, Stefanie Mohr, Ober-Ramstädter Straße 96, Wacker Fabrik, 64367 Mühltal.

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

[r]

(Die geltende Regelung beschränkt sich bekanntlich auf die Abgeltung für Personen ohne Erwerbstätigkeit.) Im Februar 2017 haben uns VTG und TKöS die Rückmeldungen der

☐ Kind der Co-Mutter/des Co-Vaters (bei gleichgeschlechtlichen Eltern) Name, Vorname frühere Familiennamen Geburtsdatum lebt bei. ☐ Mutter ☐ Vater ☐

Waisenbezüge (insbesondere Wai- senrente aus der gesetzlichen Unfall- oder Rentenversicherung), Waisengeld nach dem Beamtenversorgungsge- setz, Waisenrente nach

Geschäfte, Ge- werbetreibende, Institutionen und Personen, die für unregelmässige Arbeitseinsätze auf zeit- lich unbeschränktes Parkieren angewiesen sind, können für alle Zonen

„Ich mache gern Sudoku oder Kreuz worträtsel, habe auch schon mal eine Duft- kerze und Karten für Eros Ramazzotti gewonnen, aber mittlerweile schicke ich Lösungen nur noch ein, wenn

Hausärzte Verbandsgemeinde Baumholder. Hausärzte

Die BID!-Vertreter zeigten sich mit dem Ergeb- nis durchaus zufrieden und unterließen es auch nicht, den eigenen Anteil am Erfolg dieser neuen Politik her- vorzuheben..