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Archiv "KOSTENDÄMPFUNG: Zusätzlicher Effekt" (19.11.1982)

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Die Information:

Bericht und Meinung

BRIEFE AN DIE REDAKTION

ARBEITSLOSIGKEIT

Erkenntnisse aus ärztlicher Sicht:

Deprimierend

... Arbeitgeber stöhnen wohl über die schlechte Konjunktur, verzeichnen aber häufig auch wachsen- de Belastungen durch Ge- haltserhöhungen, Freizeit- zugaben und Anspruch- denken bei abnehmender Qualität. So habe ich nach sechzehn Jahren erstmals meine Lehrlingsstelle offen gelassen. Nicht nur boden- lose Deutschkenntnisse und erschütternd geringes Allgemeinwissen, verbun- den mit fehlendem Willen zur Weiterbildung und zum Einsatz, mindern den Mut zur Einstellung. Obendrein werden in der Schule den Auszubildenden die Rechte (Vorteile) dem Arbeitgeber gegenüber auf Kosten der Pflichten vermittelt. Im zweiten Lehrjahr hatten sich dann die Lehrlinge durchweg soweit gemau- sert, daß sie Patienten selbstherrlich und niveau- los koujonierten und ihre privaten Interessen gegen- über dem männlichen Ge- schlecht alles andere über- wogen: Sie taten sich mit dem zusammen, der sie abends unruhig im Auto erwartete, bezogen eine Sozialwohnung, richteten sich ein und waren ab da stetig müde, übellaunig, desinteressiert und schnip- pisch, wenn sie zum Dienst kamen. Nach der Ausbil- dung — ein Danke für die- selbe in der Praxis, deren Kosten, Lehrmittelerstat- tung und Prüfungsgebühr habe ich nie gehört — geht die Hälfte in einen anderen Job. Arbeitswillige Patien- ten klagen über die auch psychische Belastung im Beruf, lassen sich nicht gerne krank schreiben und verwenden den Urlaub für eine evtl. erforderliche Kur.

Ausgebeutet und gleichzei- tig dazu motiviert, „denen die Stirn zu zeigen", fühlen

sich dagegen nicht Weni- ge. Sie werten jede Unpäß- lichkeit auf. Nicht zuletzt wegen einer Überlastung durch Teilzeitjob, Familie, Mann und Haushalt. Sie wieder an den Arbeitsplatz zu bekommen, ist schwierig und kann mit einem Arzt- wechsel enden. Schließ- lich gibt es die Sozial- schmarotzer und Faulen, die sich, in Druck geraten, als Arbeitslose mal vermit- teln lassen, um dann schnell wieder abzusprin- gen. Sie leben von der Un- terstützung und gelegentli- cher Schwarzarbeit ... Je- der Kollege wird mir bei- stimmen aufgrund gleich- artiger Erlebnisse, die ein positives, befriedigendes Arbeiten mit Patienten von dieser Einstellung er-

SCHWEIGEPFLICHT

Zu dem Artikel von Dr. jur.

Hans Lilie „Beschlagnahme von Krankenunterlagen beim Arzt", Heft 38/1982:

Große Korrektheit

... Ergänzend sollte auf ei- nen Bereich hingewiesen werden, der in dem letzten Absatz vor der Zusammen- fassung angesprochen ist.

Es handelt sich um die dort zitierte Entbindung von der Schweigepflicht im Zusam- menhang mit der Be- schlagnahme. Hier wird in einem Satz nur von einer

„wirksamen Entbindung durch den Patienten" ge- sprochen. Es muß ganz klar herausgestellt werden, daß diese wirksame Entbin- dung von der Schweige- pflicht nicht durch die ein- fache pauschale Unter- schrift des Patienten ge- genüber einem Rechtsan- walt, dem Staatsanwalt oder einem Richter gege- ben werden kann. Sie kann nur wirksam sein und rechtlich damit bindend, wenn ihr eine entsprechen- de Aufklärung vorausge- gangen ist. Also nur dann,

schweren und manchmal den Eindruck erwecken, als sollten wir die Dinge zu- rechtbiegen oder auch nur das auslöffeln, was uns Re- gierung und Gewerkschaf- ten eingebrockt haben. De- primierend, daß kaum je- mand über diese Dinge spricht, mangels Einsicht, mangels Courage, und daß man alles laufen läßt, wie es eben geht. Denn nicht in der Konjunkturflaute, beim Arbeitgeber oder im Kapi- talismus scheint mir das Hauptproblem der Arbeits- losigkeit zu liegen, sondern in der Handhabung der So- zialgesetze und in der Ar- beitsmoral.

Dr. med. Ottmar Bengert Mittelweg 151

2000 Hamburg 13

wenn der Patient weiß, was in den Unterlagen drin steht, und mithin selbst entschieden hat, worauf sich seine Schweige- pflichtsentbindung be- zieht, ist diese nach der Rechtsprechung des BGH als rechtswirksam anzuse- hen. Da die Patienten oft nicht ausreichend über die Dokumentation informiert sind — ich verweise auf den problematischen Bereich innerhalb des nervenärztli- chen Fachgebietes —, emp- fiehlt sich hier eine mög- lichst große Korrektheit, um keine unliebsamen Wir- kungen befürchten zu müs- sen. Außerdem sei, eben- falls in Fortführung der Ausführungen des Autors, darauf hingewiesen, daß die Schweigepflichtsent- bindung aus dem gleichen Grunde selbstverständlich nur von dem Patienten selbst gegeben werden kann und nicht etwa ein Rechtsanwalt oder irgend- eine andere Person für ihn eine Schweigepflichtsent- bindung abgeben kann.

Dr. med.

Eberhard Hirschberg Breite Straße 49 1000 Berlin 20

KOSTENDÄMPFUNG

Zu dem Bericht in Heft 35/1982

„Pharmaindustrie: Höhere Re- zeptblattgebühr statt Negativ- liste":

Zusätzlicher Effekt

Natürlich ist es verständ- lich, wenn der Bundesver- band der Pharmazeuti- schen Industrie e. V. gegen die geplantd Herausnahme bestimmter Arzneimittel aus der Erstattungspflicht der gesetzlichen Kranken- versicherung prote- stiert . . . Als Arzt, der we- niger das Wohl der Indu- strie als das seiner Patien- ten im Auge hat, kann man aber kaum von einer „un- gereimten, inkonsequen- ten, unwissenschaftlichen"

oder gar „unsozialen und inhumanen" Maßnahme sprechen: Würde nämlich hierdurch tatsächlich er- reicht, daß z. B. weniger Schmerz- und Abführmittel und womöglich sogar we- niger Tranquilizer und ähn- liches eingenommen wür- den, dann wäre damit viel- leicht ein zusätzlicher Spareffekt im Gesundheits- wesen zu erreichen: Es gä- be nämlich u. U. weniger Patienten, deren Tranquili- zersucht, deren Abführmit- telmißbrauch und deren Sekundärschäden nach ge- wissen Schmerzmitteln durch teure ärztliche Maß- nahmen aufgefangen wer- den müßten.

Prof. Dr. J.-C. Student Manteuffelstraße 6 3000 Hannover 1 (List)

BLÜTENLESE

Für die Haushalts- beratungen

Kompromisse sind meist dann gut, wenn alle zufrieden oder alle unzufrieden sind. Dr. Fleiß

16 Heft 46 vom 19. November 1982 79. Jahrgang DEUTSCHES ÄRZTEBLATT Ausgabe B

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