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Archiv "Die Zeitstufen der ,,Kostendämpfung''" (14.07.1977)

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DEUTSCHES ARZTEBLATT

Arztliehe Mitteilungen

Herausgeber: Bundesärztekammer und Kassenärztliche Bundesvereinigung

Die

Zeitstufen der

,,Kostendämpfung''

Das sogenannte

,,Kostendämpfungsgesetz'' entfaltet seine

tiefgreifenden

Auswirkungen stufenweise:

ab 1. Juli 1977 und ab 1. Juli 1978

Unmittelbar zum 1. Juli 1977 ist eine gesetzliche Regelung in Kraft getreten, die die Verordnungstätigkeit jedes einz.elnen Kassenarztes berührt: Bei der Abnahme von Arznei-, Verband- und Heilmitteln haben, mit wenigen Ausnahmen, alle Versicherten (auch die Rentner) für jedes einzelne verordnete Mittel bei der abgebenden Stelle 1,- DM zu bezah- len; gesetzlich ausgenommen sind lediglich mitversicherte Kinder und alle Verordnungen im Rahmen der Mutterschaftsvorsorge bei Schwan- gerschaftsbeschwerden und im Zusammenhang mit der Entbindung. Über andere Freistellungen von Versicherten entscheidet nach dem Willen der für dieses Gesetz Verantwortlichen ausschließlich die Kran- kenkasse, an die sich der Patient wenden kann, um - in besonderen Härtefällen -eine Befreiung zu erhalten .

..,. Ansonsten ändert sich 1977 für die tägliche Arbeit des nach den Regeln der ärztlichen Kunst unter Beachtung der Begriffe von Notwen- digkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit tätigen Kassenarztes in Diagnostik und Therapie noch nichts.

Zum ersten Mal mit Wirkung ab 1. Juli 1978 muß der ominöse "Arznei- mittelhöchstbetrag" auf Bundesebene empfohlen bzw. auf Landesebe- ne vereinbart werden, wobei von den Gesamtausgaben der Krankenkas- sen für Arzneimittel im gesamten Jahre 1977 ausgegangen wird. Auch andere Einschränkungen für die Arzneiverordnung auf Kassenrezept erfolgen erst zum 1. Juli 1978.

Ebenfalls zum 1. Juli 1978 ist dann erstmals auch eine Empfehlung der

"konzertierten Aktion" oder eine Bundesempfehlung der Kassenärztli- chen Bundesvereinigung und der Bundesverbände der Krankenkassen zur Veränderung der Gesamtvergütung abzugeben. Das Datum des 1. Juli 1978 gilt auch für die Einführung eines einheitlichen Bewertungs- maßstabes für alle Krankenkassenarten .

..,. Das DEUTSCHE ÄRZTEBLATT wird in der nächstfolgenden Ausgabe - im Heft 29, das jedem Arzt in Praxis und Krankenhaus in der nächsten Woche zugeht - die ihn betreffenden Passagen der Reichsversiche-

rungsordnung in der jetzt geltenden Textfassung wiedergeben. Die Rechtsabteilung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, die diese Textzusammenstellung vorgenommen hat, wird i!TI selben Heft einen

eingehenden Kommentar dazu geben. DÄ

Heft 28 vom 14. Juli 1977 1787

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