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Archiv "Weltärztebund: Aufgabe der Ärzte ist Schutz der Patienten-Interessen" (12.11.1986)

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Zwei Deklarationen und ein „Statement" — dies ist der Ertrag der 38. Generalversammlung des Weltärztebundes, die in der zweiten Oktoberhälfte im kalifornischen Ort Rancho Mirage stattfand: Themen sind die Organtransplantation, die beruf- liche Unabhängigkeit des Arztes und die ärztliche Ausbildung.

DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

Aktuelle Politik

Weltärztebund:

Aufgabe der Ärzte ist Schutz der Patienten-

Interessen

D

er Verabschiedung des

„Statements" über die ärzt- liche Ausbildung ging ein wissenschaftliches Symposion voran, in dem alle die Probleme, die sich trotz vielerlei Unter- schiede im Prinzip in allen Teilen der Welt gleich stellen, bespro- chen wurden (von der Bundes- ärztekammer waren Dr. Jörg- Dietrich Hoppe als Referent und Prof. Hans Joachim Sewering als Korreferent eingeladen). Dieses Symposium und dazu die gründ- lichen Vorbereitungen, die der Vorstand des Weltärztebundes in seiner Frühjahrssitzung ge- troffen hatte, führten dazu, daß das Statement (ebenso wie dann auch die beiden Deklarationen) einstimmig und fast ohne weite- re Diskussion angenommen wur- de. Gewisse Überarbeitungen sind in der Zukunft allerdings

noch erforderlich. Alle Doku- mente sind recht umfangreich;

deshalb sollen sie hier nur in ih- rem wesentlichen Inhalt referiert werden.

Dreizehn Prinzipien werden für die ärztliche Ausbildung postu- liert. Zunächst wird festgehalten, daß die Ausbildung nicht mit der Approbation beendet ist, son- dern durch Weiter- und Fortbil- dung ergänzt werden muß — letz- teres lebenslang. Regierungen, Hochschulen und der Berufs- stand tragen gemeinsam die Ver- antwortung für einen hohen Aus- bildungsstandard. Zuständig für die eigentliche Ausbildung sind Hochschulen (im englischen Ori- ginaltext: „Faculties"), die wis- senschaftlichen Maßstäben ge- recht werden müssen und in de- nen Lehre, Forschung und Kran-

kenbehandlung auf höchstem Niveau gewährleistet sein sollen, wozu auch die gleichzeitige Wei- terbildung zu Spezialärzten bei- tragen kann.

Die Auswahlkriterien für die auf- zunehmenden Studenten sollen sein: intellektuelle Fähigkeiten, Vorbildung und Charakter, wo- bei ausdrücklich als Vorbildung eine breite Allgemeinbildung verlangt wird. Die Studentenzah- len sollen weder die Kapazitäten der Hochschule noch den Bedarf an Ärzten des jeweiligen Landes überschreiten. Bei der Zulas- sung sollen Alter, Geschlecht, Rasse, Glaube, politische Über- zeugung und nationale Herkunft

keine Rolle spielen. Lernziele, Studieninhalt und -umfang so- wie die Bewertung des Studien- erfolges fallen in die Zuständig- keit der Hochschulen, die aber auch die Erfahrungen der prakti- zierenden Ärzte berücksichtigen sollen. Grundlage des klinischen Studiums ist das vorangehende Studium der biologischen und Verhaltenswissenschaften: kriti- sches Denken und Selbstlernen sollen gefördert, die ethischen Grundlagen des Arztberufes ver- mittelt werden. Im klinischen Studium soll der Student unter Aufsicht am Patienten direkte Er- fahrungen gewinnen. Auch nach dem Abschluß des eigentlichen Studiums verlangt das State- ment weitere ärztliche Tätigkeit unter Aufsicht — mindestens ein Jahr lang bis zum Beginn selb- ständiger Tätigkeit: dies zu orga- nisieren und sicherzustellen ist Sache des ärztlichen Berufsstan- des. An der Fortbildung schließ- lich sollen sich die Hochschulen, der Berufsstand und die Kran- kenhäuser beteiligen. Die Dele- gation der Bundesärztekammer hatte zu diesem Dokument zwei Wünsche, die noch eingearbei- Ausgabe A 83. Jahrgang Heft 46 vom 12. November 1986 (19) 3165

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Das „Walter Annenberg Center" war Tagungsstätte der Generalversammlung des Weltärztebundes 1986. In Rancho Mirage, unweit des bekannteren Palm Springs in der kalifornischen Wüste gelegen, ist das Center eine hervorragend eingerichtete Fortbildungsstätte im Zusammenhang mit dem „Eisenhower Medical Center", ge- stiftet vom Verleger und früheren Botschafter in Großbritannien Walter Annenberg

DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

tet werden müssen: die Beto- nung der Tatsache, daß alle Ärz- te gleich welcher Tätigkeitsart oder Spezialisierung Mitglieder eines gemeinsamen Berufsstan- des sind, sowie die Definition des Studienziels, einen Arzt aus- zubilden, der berechtigt ist, den Arztberuf ohne Einschränkung auszuüben.

In der Deklaration über die Or- gantransplantation wird zu- nächst festgehalten, daß Organ- spender wie -empfänger glei- chermaßen Patienten mit dem gleichen Anrecht auf Pflege sind. Die Möglichkeit einer Or- ganspende dürfe nicht zur Folge haben, daß der Spender weniger gut behandelt werde. Bei der Entnahme lebenswichtiger Or- gane müsse der Tod des Spen- ders eindeutig von zwei vonein- ander unabhängigen und nicht an der Transplantation beteilig- ten Ärzten festgestellt werden.

Verlangt wird eine vollständige Information des Spenders oder seiner gesetzlichen Vertreter und des Empfängers über das Verfahren, die Risiken, auch über eventuell mögliche Alterna- tiven zur Transplantation. Wis- senschaftliche Interessen müs- sen hinter den Interessen des Patienten zurückstehen. Trans- plantationen sollen nur von ent- sprechend kompetenten Ärzten in entsprechend ausgerüsteten Institutionen ausgeführt werden.

Vor jeder Transplantation sollten

mögliche Alternativbehandlun- gen erwogen werden. Schließ- lich — dies ist auf einen schon im vergangenen Jahr vorgetrage- nen Wunsch der Bundesärzte- kammer in die Deklaration auf- genommen worden — werden Kauf und Verkauf von Organen zu Transplantationszwecken ver- boten („condemned").

Der Entwurf einer Deklaration

„über die Unabhängigkeit des Arztes und seine berufliche Frei- heit" verlangt, daß Ärzte bei der Behandlung ihrer Patienten kei- nerlei fremden Einflüssen unter- liegen dürfen. Ärzte müssen eine berufliche Unabhängigkeit besit- zen, welche sicherstellen kann, daß sie die gesundheitlichen Be- dürfnisse ihrer Patienten gegen alle diejenigen verteidigen kön- nen, die das Ausmaß der erfor- derlichen Betreuung beeinträch- tigen oder sie gar verweigern wollen. Der Anwendung staat- licher oder gesellschaftlicher Prioritäten bei der Gewährung ärztlicher Hilfe sollen Ärzte sich widersetzen. Auch gegenüber Kostendämpfungs-Eingriffen (deren Berechtigung nicht prin- zipiell geleugnet wird) sollen Ärzte die Bedürfnisse der Patien- ten an erster Stelle sehen.

Diese drei Dokumente erschei- nen so, wie sie hier referiert wer- den, als ziemlich allgemein ge- halten. Aber ein Satz, der in ei- nem Land als eine Selbstver-

Weltärztebund

ständlichkeit gilt, kann in einem anderen Land für dessen Ärzte von größter Bedeutung sein, um gegenüber dem Staat oder der Gesellschaft Verbesserungen durchzusetzen oder ärztliche und Patientenrechte zu verteidi- gen. Das Verbot des Organhan- dels — nach entsprechenden Er- fahrungen hierzulande — ist da- für ein Beispiel.

Erfolgreich war der Weltärzte- bund in letzten Jahren mehrfach bei der Verteidigung von Ärzten gegen politisch motivierte Ver- folgung — zwei Betroffene konn- ten selbst berichten. Prof. Dr. Fi- sek, Präsident des türkischen Ärzteverbandes, wurde nach kurzer Zeit aus der Untersu- chungshaft entlassen, nachdem der Generalsekretär des Weltärz- tebundes, Dr. Andrö Wynen, in- terveniert hatte. Prof. Fisek hatte mit anderen Vorstandsmitglie- dern ein Schriftstück an das Par- lament gerichtet, in dem die Ab- schaffung der Todesstrafe gefor- dert wurde. Dies hielt die Regie- rung für verbotene politische Betätigung. Inzwischen, so be- richtete Prof. Fisek, ist er von ei- nem Gericht ausdrücklich freige- sprochen worden; in der Be- gründung des Urteils steht so- gar, es sei Berufspflicht der Ärz- te, sich gegen die Todesstrafe zu wenden. Und Dr. Gonzalez, Prä- sident der chilenischen Ärzte- kammer, konnte sich dafür be- danken, daß er, wegen „Konspi- ration" verhaftet, ebenfalls nach einer Intervention freigelassen wurde. Allerdings steht ihm noch ein Gerichtsverfahren bevor.

Zweimal standen Wahlen an: Für die im Oktober 1987 in Madrid beginnende Amtsperiode wurde der Präsident der Australian Me- dical Association, Dr. Lindsey Thompson, zum Präsidenten des Weltärztebundes gewählt — als Nachfolger des Belgiers Dr. Jo- seph Farber. Und Dr. Heinz-Pe- ter Brauer wurde von den „Asso- ciated Members" wieder zu ih- rem Vertreter im Vorstand be- stimmt. Walter Burkart

3166 (20) Heft 46 vom 12. November 1986 83. Jahrgang Ausgabe A

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