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(1)

593

Die Casusreste itn Hebräischen.

Von J. Barth.

Das Hebräische, welches den Gebrauch der Casusflexion ein¬

gebüsst hat, hat bekanntlich einige Endungen des Nomens erhalten,

welche als Reste der uralten semitischen Casusendungen angesehen

werden*). Es sind dies:

1. Das ^ im ersten Komponenten von zusammengesetzten Eigen¬

namen, wie bNina, bN-:E, bNinp, 3Nto;5 u. a.;

2. das ., das a) gleichfalls als erstes Element von Eigen¬

namenkompositionen erscheint, z.B. "'5S<"''n5T, bNisn, 31a•'n^ , b^aias^);

b) häufiger in appellativen Genitivverbindungen in Poesie ist, wie

irirti ■'3a, n:.D ■'JpiiB, 'nxbn u. v. a., wohin auch die Endung

der partikelhaft gebrauchten Wörter -nb^T, "Den u. s. w. gehört.

Dieses "i-;- ist betont bis auf verschwindend wenige Fälle

(Klagl. 1, 1, HoS. 10, 11)*), von denen einer sich noch dazu aus

dem bekannten Streben , das Aufeinanderstossen zweier Tonsilben

zu vermeiden, erklärt*);

3. das i in einigen wenigen appellativischen Genitiwerbin¬

dungen, z. B. yiN in^n, -iieS nisj. ira. Es ist ebenfalls

betont;

1) Vgl. zor Frage: Böttcber, T.ehrgebSade I, 618fr., Ewald, Lehr¬

buch* S. 535ff., Olshausen S. 235—6,622, O es en i us-K au tz sch

§ 90, k—o, Stade S. 203, König II, 432 f., Philippi, Status constr.

S. 97—155, Wright, lectures S. 141—2.

2) Verschieden von solchen Fällen, wo dies i Suffix der 1. Person ist, wie in bit'^'ITy, bN'13, ?1JlpbU u. a. — Äusserlich gleicb sind auch die sagen¬

haften Namen der himjarischen Vorgeschichte ^_JjXa*Cj Iw'jXjkXLc, \-JjiJ^S (r.. B. Ja'qübi I, 222, 1; 222, 10; 223 M.). Doch wissen wir Uber das Wesen des 2. Komponenten bei ibnen nichts und mUssen sie darum ausser Betracht lassen.

3) Olshausen a. a. O.

4) ÜV T'I?'!' Klagl- 1> 1. •'a<:I' welchem sich die 2 weitereu Fälle des¬

selben Verses gerichtet baben werden.

4 2 *

(2)

594 Barth, Die Casusreste im Hebräischen.

4. das ~ — des Locativs, welches meist die Richtung „wohin"

selten den Ort „wo" bezeichnet. Es ist unbetont.

In Eigennamen sind auch im Phönicischen im ersten

Element von Kompositionen die Endungen i, il, 6 vorhanden , die

den obigen unter 1., 2.a) entsprechen; s. Schröder, Phönic. Gramm

§77.

In der Beurteilung dieser Endungen herrscht bisher im all¬

gemeinen, wenn auch nicht in den Einzelheiten, Übereinstimmung. Mit

Ausnahme Ewald's und des ihm folgenden Dillmann i), der

das t (oben Nr. 2,b) zusammen mit dem im Athiop. vor dem

Genitiv erscheinenden « und dem genitivischen t des Saho aus

einem „bezüglichlichen Fürwort Jat" reduciert sein lässt, sehen die

Forscher in ihnen ursemitische Casusendungen, die sich angeblich

unter dem Schutze der engen Wortverbindung und — soweit es

nicht Eigennamen betrifft — in der an Archaismen festhaltenden

Poesie sporadisch behauptet hätten , wobei das Bewusstsein von

ihrer ursprünglichen Casusbedeutung aber erloschen sei : n — sei

die Endung des ehemaligen Accusativs, die des Genitivs. Das

i wird von den meisten als der ehemalige Nominativ beansprucht -),

indem es als „Verkürzung" oder „EntsteUung" aus dem doch da¬

neben hergehenden i der Eigennamen (oben Nr. 1) angesehen wird;

andere hingegen erklären es eben wegen dieser Konkurrenz zweifelnd

für ein d des Accusativs, geraten aber hierdurch in die neue

Schwierigkeit, im Hebr. zwei verschieden geartete Accusativvertreter

r; — und i nebeneinander und in ganz verschiedener Verwendung

anzutreffen'). Statt des Casusmangels ergiebt sich so eine unleidliche

Hypertrophie an Casusresten im Hebräischen , welche eine ab¬

weichende Erklärung, wie sie im folgenden gegeben werden soll,

gerechtfertigt erscheinen lassen dürfte.

Die Existenz der 3 ursemitischen Casus des Sing, mit den

Vokalen u, i, a halte ich an sich für sicher. Wenn von den 3

langen Casusvokalen der Verwandtschaftsnomina vor Genitiven, die

das Arabische bietet {abü, -i, -ä), nicht bloss das Athiop. die zwei :

ü . . d, sondern das Aram. das ü (z. B. 'abü) , das Hebr. das i

('abt) als Eeste erhalten hat, so ist es geboten, den Vokalwechsel

der beiden nordsemitischen Sprachen entsprechend dem Arabischen

aus der Casusbeugung zu erklären und nicht etwa für denselben

Vokalwechsel in derselben syntaktischen Stellung zwei verschiedene

1) Äth. Gramm.' S. 258; 2. Aufl. 289.

2) Böttcher I, 618, Gesenius-Kautzsch, Stade, König, Wright.

3) Olshausen S. 236 bemerkt darüber: „Es kann nur aus ä entartet sein, und es ist vielleicht dabei auch an eine alte Casusform zu denken Doch hat diese Annahme grössere Schwierigkeiten als die von i als Genitiv. Wenn sie unzulässig ist, bleibt die Entstehung des « in völliges Dunkel gehüllt". — Philippi S. 153 hält die Frage anch für schwierig, sielit aber auch den (i-Ursprung als das wahrscheinlichste an und vermutet in ihm eine ältere, in dem n— eine jüngere Stufe des Accusativs.

4 2*

(3)

Barth, Die Casusreste im Hebräijschen. 595

Ursachen anzunehmen. Da zu diesen 2 Endungen u, i des Nord¬

semitischen noch im Hehräisehen selbst der Locativ mit dem Vokal

a und einer Teilfunktion des arab. Accusativs hinzutritt, so sind

schon hierdurch die 3 ehemaligen Casus des Sing, erwiesen. Wich¬

tig ist aber weiter, dass, soweit ich sehe, die babylonischen Tell-

al-Amama-Briefe noch den lebendigen Gebrauch der 3 Sing.-Casus

mit denselben Vokalen wie das Arabische aufweisenund so durch

die Übereinstimmung des Nord- mit dem Südsemitischen ihren Ge¬

brauch für das Ursemitische sicherstellen.

Der Quantität nach waren die Casusvokale bei den sogen.

Verwandtschaftswörtem und wenigen ähnlichen, wie Ji , ■'D^), vor

Genitiven nach dem übereinstimmenden Zeugnis aller Sprachen i..ng

(z. B. An*) Q^?, ■'25<), weil bei ihnen das Sprachgefühl

einen halbvokalischen radikalen Wortausgang annahm, der mit den

Casusendungen verschmolz. Alle übrigen Nomina hingegen hatten

kurze Casusvokale. Das bezeugen in Übereinstimmung unter¬

einander sowohl die arabische Schrift, in welcher allein diese Casus

alle erhalten und deren Quantität bezeichnet ist, mit ihren kurzen

Vokalen, als die Quantitätsbehandlung bei den arabischen Dichtern,

1) Man vergleiche z. B. die Briefe des Burnaburias an Napljururia Nr. 7.

10 ■= L** B' boi Winckler, die Thontafeln von Teil el Amarna (Keilschr.

Bibliothek V) S. 14 f., 22 f., von denen hier nur einige Sätze unter Hervor¬

hebung der Flexionsendungen herausgegriffen werden sollen: Nr. 7, Z. 7 f.:

ultu ab-Ju-ja u ab-iu-ka it-ti a-ha-mi[.is] ta-bu-ta id-bu-bu „seit mein Vater und Dein Vater mit einander Freundschaft geschlossen"; — Z. 10: u mi-ri-il- ta ba-ni-<a a-na a-ha-mi-is . . . ui ik-lu-u „und (seitdem sie) schönes Verlangen einander nicht abgeschlagen haben"; — Z. 29—30: a-4«-ja as-sum a-ii-ka ul us-mi-su-nu-ti „mein Vater hörte sie wegen Deines Vaters nicht an" ; — X, 10:

a-ka-Za ul i-ku-ul „Essen ass ich nicht''; — X, lOff. : IV ma-na uknä ba-na-a ki-i sul-ma-an ga-ti a-na a-Ji-ja ul-ti-bi-la „4 Minen hellen Uknä-Steins sandte ich ais Geschenk meiner Hand"; — Z. 12: u V si-mi-it-ia sa si-si-i a-na a-fri-ja ul-ti-bi-la „und 5 Gespanne Pferde habe ich meinem Bruder geschickt";

— Z. 13fF. : ki-i ü-rou it-ti-bu mär si-ip-n'-ja ar-Ä:M-M sa il-la-ka su-ul-ma-na ba-na-a ma-'-da a-na R-lii-jn u-si-ib-bi-la „wenn der Tag angenehm (das Wetter kühl) sein wird, wird mein späterer Bote vieles schöne Geschenk meinem Bruder hinbringen" — Z. 15: u mi-n«-u sa a-hu-u-a ha-as-hu a-lju-u-a li-is-pu-ra-am- ma „und was mein Bruder braucht, das möge er schreiben" u. s. w. — Ganz vereinzelte Ausnahmen, wie VII 13 mi-si-i? sa ab-bi-ka su-bi-i-la „sende die Hälfte von dem Deines Vaters —", können gegenüber der regelrecbten Ver¬

wendung der Casus in diesen babylonischen Briefen nicht ins Gewiclit fallen.

2) Der Kinfachheit wegen wird weiterhin dieses Wort seiner hebr. Flexion wegen unter den Verwandtschaftswörtern ah, afl, ham mit verstanden.

(4)

596 Barth, Die C'aausreete im Hebräischen.

als weiter das Äthiopische , welches den Accus. , den einzigen er¬

haltenen Casus, mit kurzem ä bildet, als ferner das Hebräische,

dessen unbetontes lokatives n— ein ursprünglich kurzes ä re¬

flektiert'), als endlich der noch erkennbare Zustand der hebräisch¬

aramäischen Sprachgemeinschaft bei der Suffixansetzung des Nomens,

wo die Suffixe zumeist an eine Endung ä, nach allgemeiner Über¬

einstimmung den Accusativvokal , antreten. Dies Verhältnis der

Verwandtschaftswörter mit ihren langen und naturgemäss betonten

Casusvokalen zu den übrigen Nomina mit kurzen und ebendarum

unbetonten Flexionsendungen erklärt es auch, dass von den ersteren

in allen Sprachen auch nach dem Aufgeben der Casusflexion sich

Endungen erhielten 2), von den letzteren hingegen die Endungen,

weil kurz und unbetont, sich verloren haben, ausgenommen das ä

des Accus, im Äthiop. und Hebr.; behauptet sich ja kurzes a auch

sonst zäher als i und m"). Den genannten übereinstimmenden Zeug¬

nissen für die Kürze der Casusvokale kann m. E. die Umschreibung

arabischer Eigennamen in nabatäischen Inschriften *) und einmal im

Nehemja*) mit Vokalbuchstaben nicht ins Gewicht fallen"); es gab

eben kein anderes Mittel, um in dieser rein konsonantischen Schrift¬

art die damals gehörten Flexionsendungen überhaupt zu reprodu¬

cieren ; eine Länge ist damit ebensowenig indiciert, als wenn arab.

Eigennamen wie im Syr. regelmässig wie )0«o|— umschrieben

werden.

Kehren wir hiernach zu den hebräischen Nominalendungen

zurück , so spricht hinsichtlich des n— alles , seine Form , seine

urspr. Kürze , seine Unbetontheit , seine syntaktische Verwendung dafür, dass es den gemeinsemitischen Accusativ repräsentiert. Dieser

Casus hat in der Hauptsache die beiden anderen überdauert, wie

sein Fortbestehen sowohl im Hebr., wie im Äthiop., wie vor Suffixen im Hebräo-Aramäischen erweist.

Ebendarum können aber die anderen S. 593 genannten Endungen

nicht denjenigen ursemitischen Casusausgängen entsprechen, die man

allgemein annimmt:

1. Wegen der Ton Verhältnisse. Es ist nicht glaubhaft, dass

1) Vul. z.^. mre - y.

2) z. B. An-, AO, Q^/,

3) Im Äthiop. durchweg, im Hebr. vgl. »22-^'; mit 'h'^J^':, — "'r^'^V mit ':b:::|3''. u. dgi. m.

4) z. B. TL:a: , isb?: , '-bsiiT , ^nbsirn u. v. a.

t.i

6) ^"i^Xj ^1 Dieser Fall (j»..iiJ>) ist hier auszuscheiden; er betriffl eino von den obigen zu trennende Flexion, die diptotische.

6) Gegen Nöldeke, der GGA 1871,888—9 lange Casusendungen annimmt.

(5)

Barth, Die Casusreete im Bebräisehen. 597

von den 3 gleichgebauten vokalischen Endungen u, t, a der letzte

unbetont, die beiden ersteren aber betont gewesen wären.

2. Wegen der Quantität. Da das r, — ursprünglich kurz und

diese Kürze gemeinsemitisch war, so kann nicht das des zu¬

gehörigen Genitivs unwandelbar lang gewesen sein '), um von dem

dunkeln i ganz zu schweigen.

3. Die Endung i wäre nirgends unterzubringen, wie schon

S. 594 erwähnt. Im Nominativ nicht, weil in diesem die Endung,

1, wie in bNTO^ , bNina vorliegt; im Accusativ nicht, v/Stl dieser

durch n —T vertreten ist.

4. Es wäre gar keine Ursache dafür abzusehen, warum "— und i

sich nur vor folgendem Genitiv behauptet haben, während

das accusativische ~—, welches der nämlichen Casusreihe angehören

soU, sich von dieser Beschränkung im Gebrauch frei gehalten hat.

Die allgemeine Annahme von dem atavistischen Charakter von

und T entbehrt ohnehin jeder Stütze. Kein Idiom ausser dem

Hebräischen enthält diese Endungen, und andere Formeigentümlich¬

keiten der hebräischen Poesie, die sich auch oberflächlich wie Ar¬

chaismen ausnehmen, wie die Formen i-'Cn, itin. iiioit' . Ti'Sa', sind T T ' T ■■' ' T IV' ' T : •'

in Wirklichkeit Neubildungen pseudoarchaistischen Charakters, die

nach der Analogie starker Verba erst im Hebr. entstanden sind.

So sind nun auch die Endungen -i— und i , wie sie erst im Hebr.

nachweisbar sind, auch erst auf hebräischem Boden neu gebildet. Es

sind Analogiebildungen des Hebräischen für den Status

constructus, gebildet nach dem Status constructus der

Verwandtschaftswörter.

1. Um mit "— zu beginnen , so enthielt das Hebr. in den

Wörtern as, ni», Dn Bildungen, die im Status absolutus konso¬

nantisch endigten, dagegen vor einem Genitiv nach ursemitiscber

Art auf langen Vokal, im Hebr. speciell auf , ausgingen: ■'aN,

^nsj, ■'»n. Auch no hatte nur vor folgendem Genitiv langes i:

'C. Dem naiven Sprachgefühl erschien dies nur vor einem Genitv

auftauchende als ein für das dem Genitiv vorausgehende Wort

geschaffenes Verbindungsmittel und es bildete demgemäss

Analogien. So gingen bei den Eigennamen aus urspr. Verbindungen

wie 'TjbiraN, aia^HN, yyip^nN Analogiebildungen wie bN-'nay „Knecht Gottes", bs-^ai „Mann Gottes", bijf-aj „Gabe Gottes" u. a. hervor.

Und ebenso zogen die appellativischen Genitivverbindungen wie

"3^1 T?'? T^?! V^'?7 i^^'em scheinbaren „i compaginis"

Analogiebildungen wohl zunächst bei anderen Verwandtschaftsnomina,

1) Hieran hat Olshausen S. 235—6 schon Anstoss genommen. Dio

Erltlärungsversuche Philippi's a.a.O. S. 128 und nach ihm König's (II, 1 S. 5) liönnen auf sich beruhen bleiben.

(6)

598 Barth', Die Casugrette im Hebräischen.

wie in isinN 1:3, dann aber auch weitere wie n'D "'IDO,

"(NSIj, bip TibiT u. V. a. nach sich.

2. Nur in Eigennamen hatte sich das nominativische 1 der

Verwandtschaftswörter behauptet: z. B. "'KinN, büiKn, wohin

wohl auch bNii:n 1. Chr. 4, 26 trotz des Dages zu rechnen ist.

Daher sind auch nur bei den Nomina propria Analogieformen wie

bsina, bNl7:~, bs«iU3 u. a. entstanden.

S.OWeit seltener als das t in appelativischen Verdindungen ist

das i vor Genitiven. Es entspricht ursemitischem ä und ist von

E S

den Accusativen bl^ Li>i der Verwandtschaftswörter im Status

oonstructus, welche nur vor einem Genitiv ein ä (= hebr. i) auf¬

wiesen, ausgegangen. Der lebendige Gebrauch dieses Casus hat

zwar schon vor den uns zugänglichen Litteraturzeiten des Nord¬

semitischen aufgehört , seitdem im Hebr. der Genitiv auf i , im

Aram. der Nominativ auf ü sich bei diesen Wörtern allein fest¬

gesetzt haben. Wir können aber gleichwohl den lebendigen Ge¬

brauch dieses Casus in der Zeit der hebräisch-aramäischen Sprach¬

gemeinschaft noch hestimmt nachweisen : eben aus der Stat.-constr.- , £

Form des Accusativs von 'ah und ham: Li>!, hat das

Hebräisch-Aramäische gemeinsam das Feminin 'ahd + t = ninN j^L,

P p

hamd + t — niwn, )1^Jq^ gebildet. Zur Zeit der Entstehung dieser

Formen muss der Accusativ dieser Verwandtschaftswörter also noch

in ansehnlichem Gebrauch gewesen sein-). Nach diesem hebr.

Accusativ i^N *), int«, nttn entstanden wohl zunächst wieder Ana¬

logien wie liyc i:a, Iie^ isa und dann noch ganz vereinzelte wie

yiN in'^n, in^n, welche aber, entsprechend dem frühen Ab¬

sterben des Prototyps, auf wenige Fälle beschränkt blieben.

Es ist nicht Zufall, dass "la das einzige Nomen ist, welches

mit beiden vokalischen Ausgängen •'— und i zugleich vorkommt

und eins von den nur 3 Substantiven , welche überhaupt mit dem

i überliefert werden. Es war eben zu allemächst der Analogie¬

wirkung der Verwandtschaftswörter ausgesetzt.

Die hebräischen Vokalendungen der Appellative stellen also

zwei ganz verschiedene Arten von Casusresten dar :

1) Diese Wörter standen naturgemäss meist in Genitivverbindung.

p. p,

2) Aucb das bislang dunkle a der ersten Silbe in w.«/ dürfte

sich daraus erklären, dass das Suffix der 1. Person an den Accusativ — wie alle Suffixe bei den übrigen Nomina — antrat und bei dem Aufeinanderstossen von d . ,i das ä auf die erste Silbe „umsprang"; Verwandtes weist dos tunesische Vulgär-Arabische auf.

3) Davon wohl: "'iaS „o mein Vaterl" Spr. 23, 29.

(7)

Barth, Die Casusreste im Hebräischen. 599

a) rt— ist allein ein Überrest der alten Casusflexion der ge¬

wöhnlichen Nomina, deren Accusativ. Es ist kurz und unbetont,

wie es die 3 Sing.-Casus gewesen sind.

b) und i sind innerhebräische Analogiebildungen nach dem

Genitiv und Accusativ der Verwandtschaftswörter in deren Stellung

vor dem Genitiv, wo diese allein auf i, ä (i) ausgingen.

So entföllt die Schwierigkeit der ungleichen Längen- und Be-

tommgsverhältnisse von n— einerseits, i andererseits; das i hat

neben den anderen Endungen seinen natürlichen Platz; es finden

der Gebrauch von , innr vor Genitiven und ihr Vorkommen

nur im Hebräischen durch diesen sekundären Analogieursprung

ihre natürliche Erklärung.

Über das Alter

von Bhaskararaya oder Bhasuranandatirtha,

Sohn von Gambhiraräya-Dikshita.

Von Theodor Aufrecht.

Bhandarkar in seinem Report of 122 MSS., datiert Bombay,

7. Juli 1880, Nummer 50, giebt das Alter des Kommentars zum

Lalitäsahasranäman nach seiner Handschrift als Samvat 1685 an.

Dieser Bestimmung liegt die Buchstabenbezeichnung 'ft^^tlT zu

Grunde , die sich auch in Lälmitra's Notices 2287 findet. Aber

nach dem System von Whish ergiebt sich die Zahl Samvat 1785,

also nach unserer Zeit 1728. Ein Beweis für dieses spätere Alter

ist auch der folgende ümstand. Umänandanätha , ein Schüler von

Bhäsuränandanätha, hat seine Schrift Hridayämfita im Jahre 1742

verfasst. Sieh Stein's Catalogue p. 226.

Bd. LIII. 40

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