• Keine Ergebnisse gefunden

Bürgerservice - Stadt Coesfeld

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Bürgerservice - Stadt Coesfeld"

Copied!
4
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Herausgeber: Der Bürgermeister der Stadt Coesfeld

Ausgabe: in der Regel am 15. jeden Monats und bei Bedarf

Bezug: einzeln kostenlos im Bürgerbüro, in der Nebenstelle Lette sowie bei den örtlichen Banken und Sparkassen erhältlich Abonnementpreis: jährlich bei Postversand 12,00 € - Einzelstück 1 €,

kostenfrei über die Stadtseite: http://www.coesfeld.de/amtsblatt Bestellungen: Stadt Coesfeld, Fachbereich Zentraler Steuerungsdienst,

Markt 8, 48653 Coesfeld, Tel.: (0 25 41) 9 39-11 03 oder -11 04, Fax: (0 25 41) 9 39-40 00, Email: amtsblatt@coesfeld.de

Jahrgang 2002 Ausgegeben 30. September 2002 Nummer 6

Inhalt dieser Ausgabe:

36/2002 - Auslegung des Verzeichnisses für die Volksinitiative zum Thema "Forensik" vom 24.

Oktober 2002 bis 18. Dezember 2002 62

37/2002 - Bekanntmachung des Jahresabschlusses sowie des Lageberichtes für das

Geschäftsjahr 2001 der Wirtschaftsbetriebe der Stadt Coesfeld GmbH 63 38/2002 - Bekanntmachung des Jahresabschlusses sowie des Lageberichtes für das

Geschäftsjahr 2001 der Stadtwerke Coesfeld GmbH 63

39/2002 - Bekanntmachung des Jahresabschlusses sowie des Lageberichtes für das

Geschäftsjahr 2001 der Bäder- und Parkhausgesellschaft der Stadt Coesfeld GmbH 64 40/2002 - EU-weite Ausschreibung der Stadt Coesfeld als Offenes Verfahren "Durchführung der

Straßenreinigung und Verwertung von Straßenkehricht, Leerung der Straßenabfall-

Behälter (Papierkörbe) und Entsorgung/Verwertung der Inhalte". 64 41/2002 - Öffentliche Ausschreibung der Stadt Coesfeld "Straßenbau - Ausbau der Straßen

Hornestiege und Holzweg 64

(2)

Nummer 6/2002 Amtsblatt der Stadt Coesfeld Seite 62 36/2002 - Auslegung des Verzeichnisses für die Volksinitiative zum Thema "Forensik" vom 24.

Oktober 2002 bis 18. Dezember 2002

Öffentliche Bekanntmachung

Auslegung des Wählerverzeichnisses (Verzeichnis der Eintragungsberechtigten) für die Volksinitiative zum Thema „Forensik“

vom 24. Oktober 2002 bis 18. Dezember 2002

I. Das Wählerverzeichnis zur Volksinitiative „Forensik“ für den Bereich der Stadt Coesfeld liegt in der Zeit vom

07. Oktober 2002 bis 11. Oktober 2002 im Rathaus, Zimmer 104, Markt 8, 48653 Coesfeld

am

Montag – Mittwoch von 08.30 – 12.00 Uhr und 14.00 – 16.00 Uhr Donnerstag von 08.30 – 12.00 Uhr und 14.00 – 16.00 Uhr Freitag von 08.30 – 12.00 Uhr

zu jedermanns Einsicht aus:

II. Auf Verlangen der/des Eintragungsberechtigten wird im Wählerverzeichnis während der Auslegungsfrist das Geburtsdatum unkenntlich gemacht.

III. Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann innerhalb der Auslegungsfrist, spätestens am 11. Oktober 2002, 12.00 Uhr, in der oben genannten Auslegungsstelle Einspruch einlegen. Der Einspruch kann schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift eingelegt werden. Soweit die behaupteten

Tatsachen nicht offenkun

dig sind, hat der Einspruchsführer die erforderlichen Beweismittel beizubringen.

In die Eintragungslisten eintragen kann sich nur, wer im Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Eintragungsschein hat.

IV. Den im Wählerverzeichnis eingetragenen Eintragungsberechtigten werden keine Wahlbenachrichtigungskarten übersandt.

V.

Wer einen Eintragungsschein hat kann sich in jeder Gemeinde des Landes Nordrhein Westfalen, in denen Eintragungslisten ausliegen, in diese Liste ein

tragen.

VI. Einen Eintragungsschein erhält auf Antrag

1. jede/jeder in das Wählerverzeichnis eingetragene/r Eintragungsberechtigte 2. eine/ein nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene/r Eintragungsberechtigte

a) wenn sie/er nachweist, dass sie/er ohne ihr/sein Verschulden die Einspruchsfrist versäumt hat,

b) wenn die Berechtigung zur Teilnahme sich erst nach Ablauf der Einspruchsfrist ergibt.

(3)

Nummer 6/2002 Amtsblatt der Stadt Coesfeld Seite 63 Eintragungsscheine können von eingetragenen Eintragungsberechtigten vom 26.

September 2002 bis 23. Oktober 2002, 16.00 Uhr, bei der Stadt Coesfeld im Rathaus, Zimmer 104, Markt 8, 48653 Coesfeld beantragt werden. Telefonische Anträge sind unzulässig und können deshalb nicht entgegengenommen werden.

VII. Die Briefwahl ist bei der Volksinitiative nicht zugelassen.

48653Coesfeld, 30.09.2002

Stadt Coesfeld Der Bürgermeister

Rainer Christian Beutel

37/2002 - Bekanntmachung des Jahresabschlusses sowie des Lageberichtes für das Geschäftsjahr 2001 der Wirtschaftsbetriebe der Stadt Coesfeld GmbH

Die Gesellschafterversammlung der Wirtschaftsbetriebe der Stadt Coesfeld GmbH hat am 24. September 2002 den Jahresabschluss und den Lagebericht für das Geschäftsjahr 2001 festgestellt und beschlossen, den Jahresüberschuss von 332.313,15 DM voll zu thesaurieren.

Die mit der Prüfung des Jahresabschlusses (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang) und des Lageberichtes 2001 beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Dr. Röhricht - Dr. Schillen, hat am

21. Mai 2002 den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

Der Jahresabschluss und der Geschäftsbericht für das Geschäftsjahr 2001 können in der Zeit vom 07.10. bis 14.10.2002 während der Öffnungszeiten im Verwaltungsgebäude, Zimmer Nr.

230, der Stadtwerke Coesfeld GmbH, Dülmener Straße 80, eingesehen werden.

Coesfeld, im September 2002 Wirtschaftsbetriebe

der Stadt Coesfeld GmbH gez. Hadick

Geschäftsführer

38/2002 - Bekanntmachung des Jahresabschlusses sowie des Lageberichtes für das Geschäftsjahr 2001 der Stadtwerke Coesfeld GmbH

Die Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Coesfeld GmbH hat am 24. September 2002 den Jahresabschluss und den Lagebericht für das Geschäftsjahr 2001 festgestellt.

Die mit der Prüfung des Jahresabschlusses (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang) und des Lageberichtes 2001 beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Dr. Röhricht - Dr. Schillen, hat am

13. Mai 2002 den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

Der Jahresabschluss und der Geschäftsbericht für das Geschäftsjahr 2001 können in der Zeit vom 07.10. bis 14.10.2002 während der Öffnungszeiten im Verwaltungsgebäude, Zimmer Nr.

230, der Stadtwerke Coesfeld GmbH, Dülmener Straße 80, eingesehen werden.

(4)

Nummer 6/2002 Amtsblatt der Stadt Coesfeld Seite 64 Coesfeld, im September 2002

Stadtwerke Coesfeld GmbH gez. Hadick

Geschäftsführer

39/2002 - Bekanntmachung des Jahresabschlusses sowie des Lageberichtes für das Geschäftsjahr 2001 der Bäder- und Parkhausgesellschaft der Stadt Coesfeld GmbH

Die Gesellschafterversammlung der Bäder- und Parkhausgesellschaft der Stadt Coesfeld GmbH hat am 24. September 2002 den Jahresabschluss und den Lagebericht für das Geschäftsjahr 2001 festgestellt.

Die mit der Prüfung des Jahresabschlusses (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang) und des Lageberichtes 2001 beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Dr. Röhricht - Dr. Schillen, hat am

16. April 2002 den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

Der Jahresabschluss und der Geschäftsbericht für das Geschäftsjahr 2001 können in der Zeit vom 07.10. bis 14.10.2002 während der Öffnungszeiten im Verwaltungsgebäude, Zimmer Nr.

230, der Stadtwerke Coesfeld GmbH, Dülmener Straße 80, eingesehen werden.

Coesfeld, im September 2002 Bäder- und Parkhausgesellschaft der Stadt Coesfeld GmbH gez. Hadick

Geschäftsführer

40/2002 - EU-weite Ausschreibung der Stadt Coesfeld als Offenes Verfahren "Durchführung der Straßenreinigung und Verwertung von Straßenkehricht, Leerung der Straßenabfall-Behälter (Papierkörbe) und Entsorgung/Verwertung der Inhalte".

Die Stadt Coesfeld veröffentlicht ausführliche Angaben zur o.g. Ausschreibung im Submissionsanzeiger, Subreport, bi-Bauwirtschaftl. Informationen, „ibau“ und im Internet

(www.coesfeld.de/ausschreibung). Anforderungen nur bis 18.10.2002, Auskünfte: 02541/939-1156

41/2002 - Öffentliche Ausschreibung der Stadt Coesfeld "Straßenbau - Ausbau der Straßen Hornestiege und Holzweg

Die Stadt Coesfeld veröffentlicht ausführliche Angaben zur o.g. Ausschreibung im Submissionsanzeiger, Subreport, bi-Bauwirtschaftl. Informationen, „ibau“ und im Internet (www.coesfeld.de/ausschreibung). Auskünfte: 02541/939-1263.“

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Gemäß § 24 der Kommunalwahlordnung (KWahlO) vom 31. 601) fordere ich hiermit zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl in den Wahlbezirken und aus den Reservelisten

Aufgrund der Satzung ist jeder Jagdgenosse verpflichtet, Änderungen der bejagbaren Fläche (Eigentums- wechsel, Einfriedigung, Bebauung usw.) dem Jagdvorstand oder der

10/2020 Haushaltssatzung 2020 und Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2020 17 11/2020 Bekanntmachung über die Einteilung des Wahlgebietes der Stadt Coesfeld in.. Wahlbezirke

Die Beteiligten werden gemäß § 14 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) in der Fassung der Bekannt- machung vom 16. 546) in der derzeit gültigen Fassung aufgefordert, Rechte an dem

Gemäß § 45 des Gesetzes über die Kommunalwahlen im Land Nordrhein-Westfalen (Kommunalwahl- gesetz) in der Fassung der Bekanntmachung vom 30. 966) stelle ich fest, dass nach

123 „Wochenendhausgebiet Stevede“ wird hiermit gemäß § 2 des Baugesetzbuches in der zurzeit geltenden Fassung ortsüblich bekannt gemacht.. Beschluss zur

unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bauleitplans oder der Satzung schriftlich gegenüber der Stadt Coesfeld unter Darlegung des die

„Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der