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Kanton Bern Canton de Berne

Parlamentarische Vorstösse Interventions parlementaires

Geschäfts-Nr.: 2012.1491 Seite 1/1

Vorstoss-Nr: 259-2012

Vorstossart: Interpellation Eingereicht am: 21.11.2012

Eingereicht von: Matti (La Neuveville, FDP) (Sprecher/ -in)

Weitere Unterschriften: 0

Dringlichkeit:

Datum Beantwortung:

RRB-Nr:

Direktion: .

Anmeldung zum ALV-Taggeldbezug

Aus dem Amtsblatt erfahren wird, dass der Kanton ohne irgendjemanden zu konsultieren die Arbeitsmarktverordnung geändert und auf Anfang 2013 ein neues Verfahren zur Tag- geldbezugsanmeldung eingeführt hat.

Mit dem neuen Verfahren müssen sich Arbeitslose neu bei den regionalen Arbeitsvermitt- lungszentren (RAV) anstatt wie bisher direkt bei ihrer Wohngemeinde anmelden. Den Ar- beitslosen entstehen so zusätzliche Kosten, um sich zu den RAV und ihnen unbekannten Beratern zu begeben. Gleichzeitig werden die Gemeinden, die ihre Bürgerinnen und Bür- ger sowie deren jeweilige Situation im Allgemeinen kennen, erst verzögert über eine allfäl- lige Änderung ihrer Lage informiert.

Nach der Zentralisierung der Mietämter und Vormundschaftsbehörden entzieht der Kanton den Gemeinden erneut eine wichtige bürgernahe Aufgabe, um sie in die anonyme Verwal- tung einzugliedern.

Es ist im Übrigen schon fast etwas unverschämt, dass die Gemeinden und/oder die zu- ständigen kommunalen Amtsstellen vorgängig weder schriftlich über die geplante Ände- rung informiert noch über die Begründetheit dieser Reform, die den Arbeitslosen sicherlich mehr Nachteile als Vorteile bringen wird, konsultiert wurden.

Der Regierungsrat wird um die Beantwortung folgender Fragen gebeten:

1. Warum wurden die Gemeinden und/oder die zuständigen Gemeindestellen nicht dar- über informiert, dass der Kanton mit einer Änderung der Arbeitsmarktverordnung auf Anfang 2013 ein neues Verfahren zur Taggeldbezugsanmeldung einführt?

2. Hat der Kanton die Konsequenzen einer solchen Massnahme in Bezug auf die Unan- nehmlichkeiten und zusätzlichen Kosten für die Arbeitslosen analysiert und beurteilt?

Wenn ja: Steht dieses Analyse zur Verfügung?

3. Hat der Kanton der Tatsache Rechnung getragen, dass eine solche Massnahme für die Gemeinden einen weiteren und bedeutenden Verlust im Bereich der bürgernahen Aufgaben im Dienste der Bevölkerung darstellt?

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