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Archiv "Saarland-Krankenhausgesetz: Funktionäre sollen mitbestimmen" (19.02.1976)

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Die Information:

Bericht und Meinung DER KOMMENTAR

Wenn die Kosten für unser Ge- sundheitswesen nach heutigen Schätzungen 60 Mrd. DM errei- chen, von denen nur rund 18 Pro- zent auf ambulante ärztliche Ver- sorgung entfallen und der weitaus überwiegende Teil sich auf Kran- kenhäuser, Arzneimittel, Zahner- satz, Zahnärzte, Heil- und Hilfsmit- tel verteilt, so bleibt dennoch unbe- streitbar, und zwar nicht nur für den Politiker, sondern für jeden Bürger - auch für uns Ärzte -, daß es der Bemühungen aller be- darf, um einer weiteren Kostenex- pansion entgegenzuwirken.

~ Das System der sozialen Kran- kenversicherung, die Frage der ge- sundheitlichen Betreuung unserer Bürger ist ein so empfindliches In- strument, daß es mit der Brech- stange eines Notstandsgesetzes nicht angegangen werden darf!

Krankenkassen und alle ihre Ver- tragspartner müssen sich auf ihren gemeinsamen Auftrag besinnen!

Alle Beteiligten müssen erkennen, daß bei Inanspruchnahme und Er- bringung der Leistungen in der so- zialen Krankenversicherung dem selbstverständlichen Gebot von Notwendigkeit, Wirtschaftlichkeit und Rücksichtnahme innerhalb ei- ner Solidargemeinschaft wieder Geltung verschafft werden muß!

Nur so wird unsere soziale Kran- kenversicherung erhalten und fi- nanzierbar bleiben!

Die Kassenärztliche Bundesvereini- gung hat mit vielfachen Bemühun- gen hierzu beigetragen. Vor weni- gen Tagen wurde in diesem Sinne mit den Ersatzkassen vereinbart, daß für 1976 keine Steigerung der Honorarsätze erfolgen wird.

Solche Entwicklungen werden aber fragwürdig, ja der soziale Friede gefährdet, wenn man die Leistun- gen der Kassenärzte, wie fortlau- fend zu beobachten, herabsetzt und damit den ganzen Berufsstand in den Geruch der Wirtschaftskri- minalität rückt.

Dr. med. Hans Wolf Muschallik

NACHRICHTEN

Saarland-

Krankenhausgesetz:

Funktionäre

sollen mitbestimmen

Die gewerkschaftliche Wunschvor- stellung, das Krankenhaus von au- ßen mitzubestimmen und fernzu- steuern, hat in dem SPD-Entwurf für ein Landeskrankenhausgesetz im Saarland konkrete Form ange- nommen. ln § 11 des SPD-Entwurfs wird die Installierung einer "Kran- kenhauskonferenz" für jeden Kran- kenhausträger als obligatorisch er- klärt.

Dies ist zwar im Grunde nichts Neues - auch in anderen Bundes- ländern sind solche Regelungen in Kraft doch zeichnet sich der saarländische SPD-Vorschlag durch seine ausgesprochen ge- werkschaftsfreundlichen Tenden- zen aus. So wird vorgeschlagen, in die Krankenhauskonferenz - pari- tätisch je zur Hälfte - Vertreter des Krankenhausträgers und der Arbeitnehmer des Krankenhauses zu delegieren. Um eine Fernsteue- rung von außen zu garantieren, soll nach SPD-Gusto die Arbeitnehmer- seite je zur Hälfte aus betrieblichen und außerbetrieblichen Funktionä- ren rekrutiert werden. Folgender Wahlmodus ist vorgesehen: "Die betrieblichen Arbeitnehmervertre-

Letztes Mittel: Radikalkur?

474 Heft 8 vom 19. Februar 1976 DEUTSCHES ARZTEBLATT

ter werden von den Betriebs- und Personalräten gewählt. Die außer- betrieblichen Arbeitnehmervertre- ter werden von den im Kranken- haus vertretenen tarifabschließen- den Gewerkschaften entsandt."

ln selbstgefälliger Weise versieht die SPD den Entwurf (maßgeblich vom SPD-Landtagsfraktionsvorsit- zenden und Vorsitzenden der SPD- Kommission "Gesundheitspolitik"

beim SPD-Parteivorstand, Friedel Läpple, beeinflußt) mit einer Be- gründung, die die Marschrichtung enthüllt: "ln der Festlegung mani- festiert sich eine immer wieder er- hobene Forderung insbesondere der Gewerkschaften. Die Regelung der Entsendung außerbetrieblicher Arbeitnehmer berücksichtigt einen zu Recht bestehenden, für die Ge- werkschaft als Institution unver- zichtbaren Anspruch bei der Ver- wirklichung echter Mitbestim- mung."

Berücksichtigt man, daß die Kran- kenhauskonferenz beschließende und nicht nur beratende Funktion haben soll, hätte sie die Kompe- tenz, die Krankenhausleitung zu wählen, und würde so auf den Krankenhausbetrieb und die Kran- kenhausstruktur unmittelbar Ein- fluß nehmen können. Für die nahe- zu perfekte Funktionärsfernsteue- rung wäre es dann ein leichtes, ideologische Vorstellungen der als

Aus: Kölnische Rundschau

(2)

AUA!

VERDAmmT, ICH BLUIt

VIELEN DANK

HERR DOKTOR!

APOTHEKE

,FE1N! DAS

ICRANKENGELD! EIGENTLICH KÖNNTE icH JA AUCH GLE/c1-1 MEINE KUIZtemEN!

tiNVEferemr,wre TEUER HEUTE DER GANZE GESUND- flEiTsKRAm IST!!

Zeichnung: Jupp Wolter Aus „Welt der Arbeit"

frr

Die Information:

Bericht und Meinung

Tarifpartei tonangebenden ÖTV auch gegen den Willen der Arbeit- nehmer des Krankenhauses und der Patienten durchzusetzen.

Daß eine solche Vermutung nicht aus der Luft gegriffen ist, dafür ent- hält der SPD-Gesetzentwurf zahl- reiche Anhaltspunkte: So wird bei- spielsweise die Abschaffung bezie- hungsweise Einschränkung des Li- quidationsrechts der Ärzte vorge- sehen, und den Krankenhäusern soll das Recht gegeben werden, als Institutionen insbesondere eine vorstationäre Therapie zu betrei- ben und an den Vorsorge- bezie- hungsweise Früherkennungsmaß- nahmen teilzunehmen. Organisato- risches Zentrum für alle nachsta- tionären Bereiche soll eine dem Krankenhaus anzugliedernde Poli- klinik werden. Außerdem soll den Krankenhäusern das Recht über- tragen werden, Medizinisch-Tech- nische Zentren zu betreiben ... HC

Kasse muß

Angorawäsche zahlen

„Der Leistungskatalog der gesetzli- chen Krankenkassen wird zur Zeit zwar vom Gesetzgeber nicht mehr ausgeweitet — doch die Gerichte schaffen es immer noch, den Versi-

RUHR-NACHRICHTEN

cherten zu neuen Leistungen zu verhelfen. So hat das Landessozial- gericht von NRW rechtskräftig ent- schieden, daß für zwei Garnituren

Angorawäsche die Kasse 277 DM zahlen muß. ... Der Arzt hatte die Wäsche verordnet, weil der Patient außerordentlich kälteempfindlich sei und sich deshalb sein Zustand in den Wintermonaten erheblich verschlechtere. ... Das Gericht war ... der Auffassung, die Unter- wäsche sei in diesem Fall als ein Heilmittel anzusehen."

Mädchen für alles

„ ...Zum Thema Kostenexplosion in der gesetzlichen Krankenversi- cherung fiel dem Chronisten ein Schild im Schaufenster eines Ham- burger Friseurs auf: Wußten Sie schon, daß Ihre neue Perücke un- ter Umständen von der Kranken-

ZITAT Bett-Geflüster Zur Freude von Kunden und Personal schlagen schon jetzt ein paar Freudenhäuser, wie man hört, Kapital aus dem Betten-Überhang der Krankenhäuser.

Wolf Renschke, aus: Süddeut- sche Zeitung vom 31. Januar 1976

kasse bezahlt wird? Der freundli- che Wink, es doch mal über die Krankenkasse zu versuchen, ist heute kein Einzelfall mehr. Zahlrei- che Branchen sehen in diesem Hinweis einen verkaufsfördernden

Kundendienst. Die gesetzliche Krankenversicherung ist — auch durch eigenes Verschulden — zum

'jrantfurter3lIgemeine

ZEITUNG FUR DEUTSCHLAND

Mädchen für alles geworden. Im- mer größer wird die Zahl der Ge- genstände und Dienstleistungen, die der Versicherte auf Kranken- schein beziehen kann, wenn er nur einen Arzt findet, der ihm die medi- zinische Notwendigkeit beschei- nigt. Eine Beschränkung auf das Wesentliche müßte auch hier am Anfang aller Sparmaßnahmen ste- hen."

Swimming-pool

bei der Krankenkasse beantragt

„Die Geschäftsstelle einer Kran- kenkasse in Köln staunte nicht we- nig, als ein 40 Jahre altes Mitglied

cjratiffurter311getneine

ZEITUNG

ein Attest seines Arztes über ,not- wendige tägliche Bewegungsbä- der vorlegte und die Kasse auffor- derte, die Baukosten in Höhe von 40 000 Mark für einen Swimming- pool zu übernehmen. Dem Mitglied wurde dann die Übernahme der Kosten für ärztlich verordnete Bä- der zwar zugesagt, den Swimming- pool aber mußte die Kasse ableh- nen."

DEUTSCHES ÄRZTEBLATT Heft 8 vom 19. Februar 1976 475

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