• Keine Ergebnisse gefunden

Archiv "Krankenhausgesetz trat in Kraft" (05.03.1987)

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Archiv "Krankenhausgesetz trat in Kraft" (05.03.1987)"

Copied!
1
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

3,6

Arzneimittelforschung

steigende Aufwendungen der Industrie

Milliarden DM (gerundet )

1978 79 80 81 82 83 84 85 86

imu *vorläufig

CMZE:1 Quelle . Bonntendenz 1/87

Die Bundesrepublik Deutsch- land ist führender Exporteur von Arzneimitteln. Für die For- schung gab die Branche im Jahr 1986 schätzungsweise fast vier Milliarden DM aus imn

DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

Aus Bund und Ländern

BGH-Entscheid:

Krankenkassen dürfen re-importieren

BONN. Apotheker dür- fen auf Kassenrezept preis- wertere importierte Medika- mente anstelle von gleichen, aber teureren inländischen abgeben. Übereinstimmend mit sämtlichen Vorinstanzen und mit der Rechtsauffassung des Bundeskartellamtes hat der Kartellsenat des Bundes- gerichtshofes (BGH) jetzt in den Auseinandersetzungen zwischen den Firmen Bayer AG und Dr. Karl Thomae und den gesetzlichen Kran- kenkassen gegen entspre- chende vertragliche Verein- barungen mit den Apotheken zur Auslieferung preiswerte- rer Importarzneimittel aus EG-Ländern zugunsten der Krankenkassen entschieden (Aktenzeichen: KZR 31/85 und KZR 1/86 vom 10. Fe- bruar 1987).

Die deutschen Pharma- hersteller wenden sich gegen den Import oder Reimport von Arzneimitteln, die von ihren eigenen Tochtergesell- schaften im Ausland, na- mentlich in Italien, nach den deutschen Rezepten und Verfahren hergestellt und in die Bundesrepublik impor- tiert werden. Da die Preise der Arzneimittel in Italien staatlich reguliert sind, ein niedrigeres Lohnniveau und andere Rahmenbedingungen herrschen, entsteht zwangs- läufig ein zum Teil beträcht- liches Preisgefälle gegenüber inländischen Präparaten, ar- gumentierte die Industrie.

Die Krankenkassen dagegen beabsichtigen, mit der ver- traglichen Festlegung der Apotheker auf die Abgabe von vergleichsweise preiswer- teren importierten und re- importierten Medikamenten zur Kostendämpfung beizu- tragen. Inzwischen hat der AOK-Bundesverband den BGH-Spruch begrüßt. Er verweist darauf, daß bereits 1986 durch die Abgabe von Importpräparaten Ausgaben-

ersparnisse in Höhe von rund 30 Millionen DM erzielt wor- den seien (bei einem Gesamt- ausgabenblock von 18 Mil- liarden DM). Diese Erspar- nis lasse sich auf der Basis des Urteils „jetzt erheblich aus- weiten". Das Urteil diene nicht nur der Kostendämp- fung, es belebe auch den

„bisher faktisch nicht vor- handenen Preiswettbewerb auf dem Arzneimittel- markt". Der AOK-Bundes- verband weist darauf hin, daß es zur Zeit zwischen in- und ausländischen identischen Präparaten Preisunterschiede bis zu 1000 Prozent gäbe. EB

Röntgen-Paß:

Die Eintragung ist gebührenfrei

KÖLN. Eintragungen in den „Röntgen-Paß" lösen nach Auffassung des Vor- standes der Bundesärztekam- mer keinen Honoraranspruch des eintragenden Arztes aus.

Bei der Eintragung (Datum, untersuchte Körperregionen, Stempel, Unterschrift), zu der der Arzt gemäß Röntgen- verordnung verpflichtet sei, handele es sich vielmehr um eine „Service-Leistung".

Das Röntgennachweisheft gemäß § 28 der Röntgenver- ordnung („Röntgen-Paß")

ist mit der neugefaßten Rönt- genverordnung eingeführt worden. Der „Röntgen- Paß" , eine vom Patienten freiwillig geführte Unterlage, wird vom Bundesarbeitsmini- ster herausgegeben. Er ist über Krankenkassen bereits erhältlich, obwohl die Rönt- genverordnung erst am 1. Ja- nuar 1988 in Kraft tritt. EB

Weniger Anmeldungen zum Medizinstudium

DORTMUND. Nach An- gaben der Zentralstelle für die Vergabe von Studienplät- zen in Dortmund gingen zum Sommersemester 1987 die Meldungen für das Studien- fach Humanmedizin weiter zurück. Dennoch bleibt Me- dizin der gefragteste Studien- gang. Noch immer konkur- rieren hier je vier Bewerber um einen Platz. Für die rund 14 700 Interessenten standen diesmal etwa 4100 Studien- plätze zur Verfügung. ZVS

Abrechnungsbetrug:

„Berufsunwürdig”

MÜNSTER. Das Berufs- gericht für Heilberufe beim Verwaltungsgericht Münster hat einen in Bochum nieder- gelassenen Urologen wegen betrügerischer Abrechnung für unwürdig erklärt, den ärztlichen Beruf auszuüben.

Grundsätzlich hat ein solcher Spruch den Widerruf der Ap- probation als Arzt durch den zuständigen Regierungspräsi- denten zur Folge. Der be- schuldigte Arzt hat die Mög- lichkeit, gegen das Urteil Be- rufung einzulegen.

Das Heilberufsgericht entsprach damit einem An- trag der Ärztekammer West- falen-Lippe, die vorgetragen hatte, der Beschuldigte habe durch den gezielten Miß- brauch des kassenärztlichen Abrechnungssystems das un- erläßliche Vertrauen in die Zuverlässigkeit seiner ärzt- lichen Tätigkeit verloren.

Der betreffende Arzt war 1984 vom Landgericht Bo-

chum wegen fortgesetzten Betruges in zwei Fällen zu ei- ner Freiheitsstrafe von 2 Jah- ren verurteilt worden. Er hat- te durch unwahre Sprech-

stundenbedarfsrezepte, durch ohne Wissen der Pa- tienten ausgestellte Rezepte und durch kassenärztliche Abrechnung von Leistungen, die er nicht erbracht hatte, zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen einen Scha- den von mindestens 139 300 DM verursacht. ÄP-WL

Krankenhausgesetz trat in Kraft

STUTTGART. Am 1. Ja- nuar 1987 trat das neue Lan- deskrankenhausgesetz Ba- den-Württemberg in Kraft, das der Landtag am 5. De- zember 1986 im Zuge der Anschlußgesetzgebung an das Krankenhausneuord- nungsgesetz verabschiedet hatte. Das unter der Ägide von Sozialministerin Barbara Schäfer (CDU) vorgelegte Gesetz kombiniert in 44 Ein- zelparagraphen die sich aus dem Bundesgesetz ergeben- den Finanzierungs- und Pla- nungsdetails auf Landesebe- ne mit zum Teil weit in die in- neren Strukturen sowie in die Organisations- und Personal- hoheit der Krankenhausträ- ger und der Verwaltungen eingreifenden Vorschriften.

Wie die Länder Nord- rhein-Westfalen, Hessen und Rheinland-Pfalz schreibt auch Baden-Württemberg ei- ne gesetzliche Mitarbeiter- Beteiligung („Pool-Rege- lung”) bei den Einnahmen leitender Ärzte vor. Es bleibt bei der Bestimmung, daß Chefärze auf Lebenszeit an- gestellt werden dürfen. Die Unterhaltung oder Neuein- richtung von separaten Pri- vatstationen bleibt untersagt.

Das neue Gesetz sieht zehn Spitzenverbände als „unmit- telbar Beteiligte" vor, die ge- mäß § 7 KHG bei der Kran- kenhausplanung und der Aufstellung der Investitions- programme mitwirken und

„einvernehmliche Regelun- gen" anzustreben haben. HC Dt. Ärztebi. 84, Heft 10, 5. März 1987 (17) A-541

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Nahezu identisch: Älterer Patient, UK zahnlos. Es werden zwei Implantate in der regio 34/44 gedeckt gesetzt. Ein Im- plantat ist nach 2,5 bis drei Monaten

Die Firma Chemiewerk Homburg teilt mit: Wir weisen darauf hin, daß sich das Präparat Itridal-Injektionslösung (nicht It- ridal-Filmtabletten und nicht It-

D ie Sitzung im Kölner Maritim Ho- tel war die letzte Delegierten- versammlung der Kassenärztli- chen Bundesvereinigung in der seit 1997 laufenden 11.. Im März kommenden

1188 bis 1192 sind alle zur Durchfüh- rung erforderlichen Leistungen des be- handelnden Arztes und alle von ihm in diesem Zusammenhang veranlaßten Leistungen enthalten, mit Ausnahme

das gilt nicht, wenn die stationäre Be- handlung wegen unvorhersehbarer Komplikationen während oder nach der ambulanten Operation notwendig und entsprechend begründet wird..

Der Ausgleich nicht zu rechtferti- gender Überschreitungen der Gesamt- honoraranforderungen in den vier Quartalen des Vertragszeitraums soll jetzt über eine Quotierung der

51 bis 53 kann bei Inanspruchnahme von Einrichtungen des Krankenhauses nur für die durch Belegärzte erbrachten operati- ven Leistungen berechnet werden, bei de- nen die

"Für Notfalleistungen, die von einem Krankenhaus oder von einer anderen ärztlich gelei- teten Institution erbracht wer- den. erfolgt eine Kostenerstat- tung in Höhe von 80%