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Archiv "Lehrgänge zur Einführung in die kassenärztliche Tätigkeit Dezember 1987/ Januar 1988" (19.11.1987)

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B EKANNTGABEN

DEUTSCHES ÄRZTE BLATT

1CHE BUNDESVEREINIGUNG

Beschlüsse und Feststellungen

der Arbeitsgemeinschaft gemäß § 19 des Arzt/

Ersatzkassen-Vertrages

aus der 138. Sitzung am 29./30.

September 1987 556. Zu § 5 Ziffer 3 des Vertrages

Die Arbeitsgemeinschaft stellt fest:

"Für Notfalleistungen, die von einem Krankenhaus oder von einer anderen ärztlich gelei- teten Institution erbracht wer- den. erfolgt eine Kostenerstat- tung in Höhe von 80% der für Vertragsärzte maßgeblichen Ge- bührensätze.

Notfalleistungen eines Chef- arztes im Krankenhaus werden diesem nur dann mit den für Vertragsärzte maßgeblichen Ge- bührensätzen vergütet, wenn

a) der Chefarzt für die Durchführung von Notfallbe- handlungen vom Krankenhaus vertraglich liquidationsberech- tigt ist und

b) der Chefarzt diese Not- fallbehandlungen persönlich durchgeführt hat."

557. Zu Nr. 85 E-GO Die Arbeitsgemeinschaft be- schließt:

..Die Leistungen nach den Nm. 112 und 3032 werden in den Zuschlagskatalog nach Nr. 85 aufgenommen."

(Gültig ab 1. Oktober 1987) 558. Zu Nr. 86 E-GO Die Arbeitsgemeinschaft be- schließt:

„Die Leistungen nach den Nm. 110, 183. 195 und 3036 wer- den in den Zuschlagskatalog nach Nr. 86 aufgenommen."

(Gültig ab 1. Oktober 1987) 559. Zu Nr. 87 E-GO Die Arbeitsgemeinschaft be- schließt:

..Die Leistung nach Nr. 197 wird in den Zuschlagskatalog nach Nr. 87 aufgenommen."

(Gültig ab 1. Oktober 1987) 560. Zu Nr. 88 E-GO Die Arbeitsgemeinschaft be- schließt:

..Die Leistung nach Nr. 187 wird in den Zuschlagskatalog nach Nr. 88 aufgenommen."

(Gültig ab 1 -. Oktober 1987) 561. Zu den Nrn. 3510 bis 3514 E-GO

Die Arbeitsgemeinschaft be- schließt:

Hinter Nr. 3514 E-GO wird folgende Anmerkung eingefügt:

.,Werden vom Vertragsarzt bei Akut- bzw. Notfällen Lei- stungen nach den Nrn. 3510 bis 3514 als Einzelbestimmungen im Eigenlabor erbracht, sind diese Leistungen nach den Nm. 3510 bis 3514 einzeln berechnungsfä- hig."

(Gültig ab 1. Oktober 1987) 562. Zu Nr. 5161 E-GO Die Arbeitsgemeinschaft stellt fest:

..Die Lungendurchleuchtung beim Erwachsenen ohne BV/

TV-Einrichtung ist nur noch bis zum 31. 12. 1989 und nur nach Nr. 5161 berechnungsfähig."

563. Zu Anlage 1 zur E-GO Die Arbeitsgemeinschaft stellt fest:

"Wird von einem Belegarzt ein niedergelassener Vertrags- arzt zur Narkose/Anästhesie hin- zugezogen, so kann dieser über die in Punkt 8 genannten Lei- stungen hinaus ggfs. die Leistun- gen nach den Nm. 182, 185 und 193 berechnen."

Lehrgänge

zur Einführung in die kassenärztliche Tätigkeit Dezember 1987/

Januar 1988

KV Niedersachsen, 5. Dezember

Oldenburg, Ärztehaus Olden- burg. Huntestr. 14, 2900 Olden- burg. Beginn 9 00 Uhr — Ende gegen 17.00 Uhr. Anmeldungen an die KV Niedersachsen. Bez.- Stelle Oldenburg. Huntestr. 14.

2900 Oldenburg. Tel. 04 41, 21 00 60. Teilnahmegebühr von 25.— DM ist auf eines der folgen- den Konten der KV Niedersach- sen. Bezirksstelle Oldenburg. zu überweisen: Landessparkasse zu Oldenburg Nr. 000-405 654 (BLZ 280 501 00), Postscheck- amt Hannover Nr. 705 67-301 (BLZ 250 100 30).

KV Niedersachsen, 23. Januar

Göttingen, Hotel Ropeter. Kas- seler Landstr. 45. 3400 Göttin- gen. Beginn 9 00 Uhr — Ende ge- gen 17.00 Uhr. Anmeldungen an die KV Niedersachsen. Bez.- Stelle Göttingen. Tel. 05 51 7 10 11. Teilnahmegebühr von 25.— DM ist auf das Konto der Deutschen Bank 0 230 003 (BLZ 260 700 72) oder Postscheckamt Hannover 59 96-301 (BLZ 250 100 30) der KV-Bezirksstel- le Göttingen zu überweisen. 1

Kassenarztsitze

Westfalen-Lippe

Von der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe werden folgende Kassenarztsitze ausgeschrieben:

Kassenarztsitze mit Umsatzgarantie

Die Umsatzgarantie zum Pra- xisaufbau in Höhe von 30 000 DM (vierteljährlich zunächst für die Dauer eines Jahres) wird nach den Richtlinien über Si- cherstellungsmaßnahmen ge- währt. Nach Zulassung durch die zuständigen Zulassungsinstanzen ist beim Vorstand der Kassen- ärztlichen Vereinigung Westfa- len-Lippe ein gesonderter An- trag auf Gewährung der Umsatz- garantie zum Praxisaufbau zu stellen. Die Möglichkeit der Ge- währung eines Darlehens zum Praxisaufbau bis zu einer Höhe von 30 000 DM bei Erfüllung be- stimmter Voraussetzungen ist gegeben.

Weiterhin können bei Erfül- lung bestimmter Voraussetzun- gen Kosten für erforderliche Um- baumaßnahmen in Form eines Darlehens bis zu einem Betrag von 20 000 DM übernommen werden. Auf einen weiteren An- trag hin können Zinszuschüsse (bis 2500 DM jährlich) gewährt werden.

Ärzte für Haut-

und Geschlechtskrankheiten Alt-Marl-Stadtkern

Kassenarztsitze ohne Umsatzgarantie Die Möglichkeit der Gewäh- rung eines Darlehens zum Pra- xisaufbau bis zu einer Höhe von 30 000 DM bei Erfüllung be- stimmter Voraussetzungen ist gegeben. Weiterhin können bei Erfüllung bestimmter Vorausset- zungen Kosten für erforderliche Umbaumaßnahmen in Form ei- nes Darlehens bis zu einem Be- trag von 20 000 DM übernom- men werden. Auf einen weiteren Antrag hin können Zinszuschüs- se (bis 2500 DM jährlich) ge- währt werden. Die Kassenärzt- liche Vereinigung Westfalen- Lippe ist bei der Beschaffung von Vertretern in Urlaubs- oder Krankheitsfällen gern behilflich.

Ärzte für HNO-Heilkunde Altena

Burbach We rl

Ärzte für Lungen- und Bronchialheilkunde

Kreis Unna (entweder Lünen oder Unna)

Ärzte für Haut-

und Geschlechtskrankheiten Altena/Plettenberg/Werdohl Kreuztal

Rheda-Wiedenbrück Schwelm

Warstein

Ärzte für Kinderheilkunde Lage

Ärzte für Radiologie Beckum

Nähere Auskünfte erteilen die Landesstelle der Kassenärzt- lichen Vereinigung Westfalen- Lippe, 4600 Dortmund 1, West- falendamm 45, Telefon: 02 31/

4 10 70, sowie die Bezirksstel-

len. ❑

BUNDESÄRZTERARIRIER

ARZNEIMII 1ELKOMMISSION DER DEUTSCHEN ÄRZTESCHAFT

Durchsicht

des Ärztemusterbestandes

Die Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker infor- mierte die Arzneimittelkommis- sion der deutschen Ärzteschaft über Mitteilungen pharmazeuti- scher Hersteller, die Rückrufe und andere wichtige Änderun- gen von Fertigarzneimitteln be- treffen. Der Bestand an Ärzte- mustern ist entsprechend durch- zusehen und erforderlichenfalls sind die nicht mehr verkehrsfähi- gen Fertigarzneimittel bzw. de- ren genannte Chargen auszuson- dern und zu vernichten.

Bvico Hustenlöser Saft Ch.-B.: 272 4033

Die Firma E. Merck teilt mit:

Bei einzelnen Flaschen der o. g.

Charge des erwähnten Präpara- tes sind Niederschläge festge- stellt worden. Wir bitten um Überprüfung der Musterbestän- de o. g. Charge.

Rückruf von Sikapur® liquid Ch.-B.: 71 410, Firma H. F.

Boemer GmbH & Co.. Berlin Der Senator für Gesundheit und Soziales Berlin teilt mit: Im o. g. Fertigarzneimittel wurde eine Kontamination mit Pseudo- monas maltophilia nachgewie- sen. Außerdem waren die mikro- biologischen Reinheitsanforde- rungen an ..Dennatika — bzw.

..flüssige Oralia" gemäß den Grundsätzen der Federation In- ternationale Pharmaceutique (F.I.P . ) hinsichtlich der maxima- len Keimbelastung nicht einge- halten worden. AKdA

A-3246 (70) Dt. Ärztebl. 84 . Heft 47. 19. November 1987

Referenzen

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