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Archiv "Begnadigung im französischen Aids- Skandal gefordert" (04.02.1994)

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POLITIK NACHRICHTEN

Aus Bund und Ländern

Ärztewoche in Weimar

WEIMAR. Die diesjähri- ge Ärztewoche Thüringen, ein Kongreß für Fort- und Weiterbildung mit Fachaus- stellung, wird vom 8. bis 10.

April 1994 veranstaltet. Die Trägerschaft haben die Lan- desärztekammer Thüringen, die dortige Kassenärztliche Vereinigung sowie der Ver- band leitender Krankenhaus- ärzte Thüringen übernom- men. Veranstaltungsort ist die Tagungshalle am Stadion- vorplatz in der Herbststraße.

Auf dem Programm ste- hen die unterschiedlichsten Themen. Sie reichen vom Se- minar zur „Pharmakothera- pie kardiovaskulärer Erkran- kungen" bis zum Plenarvor- trag „Umweltschäden in Thü- ringen".

Information und Anmel- dung: Akademie für ärztliche Fort- und Weiterbildung der Landesärztekammer Thürin- gen, Postfach 10 07 40, 07707 Jena, Tel 0 36 41/5 65 90. th

Verwirrung um Klinik-Packungen

FRANKFURT/M. Die Spitzenverbände der gesetzli- chen Krankenkassen und Vertretungen der niederge- lassenen Ärzte haben auf Zeitungsberichte reagiert, in denen es fälschlich zu Arznei- mitteln geheißen hatte, Kli- nikpackungen seien zuzah- lungsfrei. „Auch für soge- nannte Anstalts- oder Klinik- packungen gilt selbstver- ständlich die neue Zuzah- lungsregelung", schreibt der Bundesverband der Betriebs- krankenkassen in einer Pres- seerklärung.

Die Kassenärztliche Ver- einigung (KV) Hessen hat darauf hingewiesen, daß un- ter Klinikpackung etwas an- deres zu verstehen sei als un- ter Großpackung. Klinikpak- kungen seien einer sogenann- ten Vertriebsbindung unter- worfen: Sie würden aus- schließlich für Kliniken pro- duziert und dürften nur dort eingesetzt werden.

Als Großpackungen gel- ten nun Fertigarzneimittel, die auf dem Markt in einer Menge angeboten werden, die die größte jeweils gültige Meßzahl nach der neuen Zu- zahlungsverordnung über- steigt, das heißt, die keiner Zuzahlungsstufe zugeordnet werden können. Sie dürfen nach Darstellung der KV Hessen grundsätzlich nicht

Ausland

Facharztprüfung soll kommen

WIEN. Das österreichi- sche Kabinett hat einen Ge- setzentwurf beschlossen, mit dem eine Prüfung nach Ablei- stung der Weiterbildung zum Facharzt eingeführt werden soll. Er soll für diejenigen Ärzte gelten, die ab Januar 1996 eine Weiterbildung be- ginnen. Die Prüfung soll durch ein Gremium erfolgen, das von der jeweiligen wissen- schaftlichen Fachgesellschaft besetzt wird.

Dr. Michael Neumann, Präsident der Österreichi- schen und der Wiener Ärzte- kammer, zeigte sich ent- täuscht. Er halte, so erklärte er, eine abschließende Prü- fung nicht für zweckmäßig;

besser sei eine die Weiterbil- dung begleitende Qualitäts- kontrolle. Einen Tag vor der Ministerratssitzung habe er dies noch mit dem Gesund- heitsminister Dr. Michael Ausserwinkler besprochen;

der habe jedoch über den be- vorstehenden Beschluß kein Wort gesagt. bt

Arbeitszeit:

Spezielle Regelung für Ärzte

STRASSBURG. Ärzte in Weiterbildung sind nun end- gültig von der durch die „EG- Richtlinie über bestimmte Aspekte der Arbeitszeitge- staltung" festgelegten Ruhe- zeitregelung ausgenommen.

Dies entschied der Rat der Arbeits- und Sozialminister der EU. Das bedeutet, daß

mehr zu Lasten der gesetzli- chen Krankenkassen ver- schrieben werden. Allerdings gelte hier bis Ende des Jahres . eine Übergangsregelung:

Derartige Packungen dürften noch auf Rezept verordnet werden, wenn sie im Septem- ber 1993 bereits auf dem Markt waren. Der Patient müsse dann maximal sieben DM zuzahlen. th

die betroffenen Ärzte keinen Anspruch auf eine tägliche Ruhezeit von elf Stunden ha- ben.

Die Kommission wolle je- doch Vorschläge unterbrei- ten, die die Besonderheiten für Ärzte in Weiterbildung berücksichtigen, kommentier- te die Kommission die Verab- schiedung des Ratsprotokolls.

Sp

Begnadigung im französischen Aids- Skandal gefordert

PARIS. Rund hundert in- und ausländische Wissen- schaftler und Mediziner ha- ben den französischen Präsi-

denten Franwis Mitterrand in einem offenen Brief um die Begnadigung von zwei im Aids-Skandal verurteilten Ärzten ersucht. Das Beru- fungsgericht von Paris hatte im vergangenen Juli vier Jah- re Gefängnis für den ehemali- gen Leiter des Pariser Trans- fusionszentrums, Michel Gar- retta, bestätigt und zwei von vier Jahren Freiheitsstrafe für Garrettas Forschungsleiter Jean-Pierre Allain zur Bewäh- rung ausgesetzt. Beide wurden für schuldig befunden, zwi- schen 1984 und 1985 wissent- lich mit Aids verseuchte Blut- präparate auf dem Markt ge- lassen zu haben. In Frankreich wurden dadurch 1 200 Bluter HIV-infiziert.

In der Petition der Wis- senschaftler werden die bei- den Haftstrafen als „unge- recht" bezeichnet. Weltweit seien Tausende von Medizi- nern und Wissenschaftlern in die Herstellung und Verbrei- tung verseuchter Blutpräpa- rate verwickelt gewesen, doch seien in Frankreich in einer emotional aufgeladenen At- mosphäre nur einige Perso- nen zur Verantwortung gezo- gen worden. afp

Spendenbitten

Die Ost-West-Ärztepatenschaft leistet medizinische Hilfe in Krisen- und Kriegsgebieten. Außerdem hilft der Verein ausländischen Ärzten und Zahnärzten, die in der Bundesrepublik arbeiten. Für ihre Arbeit bittet die Or- ganisation um Unterstützung. Informationen: Ost-West- Ärztepatenschaft e.V., Postfach 11 35, 79011 Freiburg, Tel 07 61/28 99 43. Bankverbindung: Postgiroamt Karls- ruhe, Konto 3692-750, BLZ 660 100 75.

Die Jugoslawienhilfe — Arbeitsgemeinschaft für soziale Zwecke sammelt unter anderem Stromgeneratoren für Krankenhäuser im ehemaligen Jugoslawien. Kontakt- adresse: Robert Angermann, Ernsdorfer Straße 88, 83209 Prien am Chiemsee, Tel 0 80 51/6 21 33.

Die Deutsch-bosnische Gesellschaft für Frieden und Verständigung bittet um medizinische Geräte und Geld- spenden für verschiedene Projekte im ehemaligen Jugo- slawien. Anschrift: Deutsch-bosnische Gesellschaft für Frieden und Verständigung, Suzanne und Dr. med. Ar- nold de Hormont, Zum Teller Hof 24, 42553 Velbert, Tel 0 20 53/35 56. Bankverbindung: Apotheker- und Ärztebank Wuppertal, Konto 000 370 2723, BLZ 330 606 16. EB

Die Redaktion des Deutschen Ärzteblattes kann keine Verantwortung für die Angaben übernehmen, da sie auf Informationen der genannten Organisationen beruhen.

A-258 (22) Deutsches Ärzteblatt 91, Heft 5, 4. Februar 1994

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