• Keine Ergebnisse gefunden

Archiv "KBV: Praxisgründungen nur bei angemessener Vergütung möglich" (27.09.1990)

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Archiv "KBV: Praxisgründungen nur bei angemessener Vergütung möglich" (27.09.1990)"

Copied!
1
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

KBV: Praxisgründungen nur bei angemessener Vergüttmg möglich

Rund 9000 Ärzte in der DDR wollen sich niederlassen

In den Aufbau der ambulanten kassenärztlichen Versorgung auf dem Gebiet der bisherigen Deut- schen Demokratischen Republik kommt Bewegung: Rund 9000 Ärzte sind gegenwärtig ernsthaft an einer Niederlassung interessiert, wie der Gesundheitsminister der DDR, Pro- fessor Jürgen Kleditzsch, in einem Gespräch gegenüber Dr. Ulrich Oesingmann, dem Ersten Vorsitzen- den der Kassenärztlichen Bundes- vereinigung (KBV), erklärte.

Oesingmann wertet dies als ein er- freuliches Signal für die bevorste- hende Umwandlung der Versor- gungsstrukturen: „Wenn sich die 9000 Kollegen in absehbarer Zeit niederlassen, dann sind wir damit schon einen wesentlichen Schritt vorangekommen."

Doch auch die übrigen bisher in der ambulanten Versorgung tätigen Ärzte, die weiter in einem Angestell- tenverhältnis bleiben wollen, werden nach Auffassung des KBV-Vorsit- zenden ihren Platz im Gesundheits- wesen des geeinten Deutschlands finden können: neben den Poliklini- ken im öffentlichen Gesundheits- dienst, in der Arbeits- und Sozialme- dizin, im Medizinischen Dienst der Krankenkassen sowie im betriebli- chen Gesundheitswesen nach bun- desdeutscher Prägung. Oesingmann:

„Überall dort werden erfahrene Ärz- te benötigt."

Eine Treuhandgesell- schaft soll Polildiniken auffangen

Wenngleich die ärztlichen Kör- perschaften den Aufbau der ambulan- ten kassenärztlichen Versorgung mit aller Kraft vorantreiben wollen, sollen unbillige Härten — wo immer möglich

—vermieden werden. Vor diesem Hin- tergrund plant die Kassenärztliche Bundesvereinigung gemeinsam mit

den Spitzenverbänden der Kranken- kassen beispielsweise die Gründung einer Treuhandgesellschaft, die auf ihre Weise mit dazu beitragen soll, ei- ne behutsame Umwandlung des Ge- sundheitswesens zu ermöglichen.

Diese Treuhandgesellschaft— in Para- graph 311 Absatz 3 des Einigungsver- trages gesetzlich verankert — dient dem Ziel, für die Dauer der Über- gangszeit von fünf Jahren die Träger- schaft von Polikliniken oder anderen ärztlich geleiteten Einrichtungen zu übernehmen, wenn der bisherige Trä- ger nicht mehr zur Verfügung steht und die Einrichtung zur Sicherstel- lung der ambulanten ärztlichen Ver- sorgung benötigt wird.

„Auf diese Weise", so Dr.

Oesingmann, „können wir den Um- wandlungsprozeß im Sinne der be- troffenen Arzte wirkungsvoll abstüt- zen. Wenn beispielsweise der bishe- rige Träger einer Einrichtung aufge- löst wird, geraten die dort beschäf- tigten Ärzte nicht etwa ins berufliche Abseits, sondern sie werden mit ih- rer Einrichtung durch die Treuhand- gesellschaft aufgefangen."

Nachdem der niedergelassene Arzt als eigentlicher Träger der am- bulanten Versorgung im Einigungs- vertrag gesetzlich verankert ist und die Kassenärztlichen Vereinigungen den Sicherstellungsauftrag erhalten haben, geht es jetzt um die Schaffung der konkreten Rahmenbedingungen

— vor allem in bezug auf die Vergü- tungsfragen.

• Gegenüber Professor Kle- ditzsch erklärte Oesingmann unmiß- verständlich, daß die Vergütung ärztlicher Leistungen ausreichen muß, um die Kosten für Miete, die Anschaffung von medizinisch-techni- schen Geräten und für die Versor- gungsleistungen gegenüber den Pa- tienten zu decken. Dies sei aber kei- nesfalls mit der Absenkung der bun- desrepublikanischen Gebührensätze um 55 Prozent zu erreichen.

• „Wenn sich diese Regelung auch nur auf die amtliche Gebühren- ordnung für Ärzte — also auf die pri- vatärztliche Abrechnung — bezieht, lehnen wir sie dennoch ab", sagte Dr. Oesingmann. „In der gesetzli- chen Krankenversicherung darf und wird es zu einer solchen Vorgabe nicht kommen. Im Gegenteil, wir werden darauf drängen, daß die Ver- gütungsvereinbarungen mit den Krankenkassen die notwendigen In- vestitionen für die Führung einer Praxis berücksichtigen. Ein Punkt- wert von garantierten mindestens sieben Pfennigen ist da die absolute Untergrenze."

Der Vorsitzende der Kassenärzt- lichen Bundesvereinigung ist zuver- sichtlich, mit dieser Haltung bei den Krankenkassen durchaus auf Ver- ständnis zu stoßen, weil nur so die Nie- derlassung in freier Praxis tatsächlich gefördert werden kann. Als sinnvoll und hilfreich wertet Oesingmann die Absicht, die Vergütungsvereinbarun- gen vierteljährlich der Lohnentwick- lung in der bisherigen DDR anzupas- sen. Mit steigenden Löhnen und wachsenden Beitragseinnahmen der Krankenkassen müssen auch die Mit- tel zunehmen, die für die ambulante kassenärztliche Versorgung zur Ver- fügung stehen. JM

Hinweis fiir unsere Leser in der DDR: Die Ausgabe D dieses Heftes enthält am Schluß des redaktionellen Teils umfassende Informationen über die Auswirkungen des Ei- nigungsvertrags auf die ärztli- che Berufsausübung in der DDR. Leser in der DDR — an diese geht die Ausgabe D — werden dort Antwort auf eine Fülle von Fragen erhalten, die auch an die Redaktion immer wieder gerichtet werden.

Interessierte Leser aus dem Bundesgebiet können die- se an sich für die Leser in der DDR bestimmte Zusammen- stellung, die in den westdeut- schen Ausgaben nicht enthal- ten ist, als Sonderdruck bei der Redaktion anfordern. DÄ

A-2868 (20) Dt. Ärztebl. 87, Heft 39, 27. September 1990

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Dass die KVen – wie der Gesetz- geber unterschwellig befürchtet – die neue Versorgungsform blockieren, glaubt Späth nicht: „Die integrierte Versorgung kann den

Zugleich sollte das KBV-An- gebot auch als Informationsser- vice etabliert werden – wichtig für diejenigen, die mit den Anfor- derungen und Verfahrensabläu- fen im G-BA oder

„Es ist nach unse- rer Auffassung immer noch das bes- te, um eine geordnete, qualitativ hochwertige und flächendeckende ambulante medizinische Versorgung sicherzustellen, und es

Sofort in eine Haus- oder Facharzt- praxis kommen konnten demnach bei ihrem letzten Termin 46 Prozent der Befragten.. Einen Tag gedulden mussten sich sechs Prozent, bis zu einer

Er steht aber auch anderen Institutionen oder Personen offen, die Kenntnisse über medizinische Innovationen haben oder diese bereits in Klinik oder Praxis an- wenden und

Die Initia- tive Gesunder Schlaf (IGS), Köln, ist nach eigenen Anga- ben eine unabhängige überre- gionale Initiative, die über das Thema aufklären und dazu beitragen will,

> Jede positiv beurteilte Soft- ware weist neben der Einhaltung der streng kontrollierten vertrag- lichen Kriterien ein von der Prüf- stelle gefordertes Qualitätsniveau auf,

Ob aus der Task Force mehr als eine Beschäftigungsthera- pie für Lobbyisten am runden Tisch wird, muss sich erst erweisen.. Den Einfluss des Gremiums dürfte man aber am Schicksal