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Archiv "Ambulante Versorgung: KBV will Innovationen beschleunigen" (09.09.2005)

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ie ambulante medizinische Ver- sorgung genießt einen guten Ruf.

Kein Grund, sich auf den Lorbee- ren auszuruhen, findet die Kassenärztli- che Bundesvereinigung (KBV). Nach Auffassung der Spitzenorganisation der rund 135 000 niedergelassenen Ärztin- nen und Ärzte hängt die Sicherung der kontinuierlichen Qualität entscheidend davon ab, wie gut es gelingt, relevante Innovationen für die Patienten in die Versorgungslandschaft zu integrieren.

Allerdings dauert es nach den bishe- rigen Erfahrungen eine geraume Zeit, bevor Neuerungen den Weg durch die Instanzen gefunden haben. Die KBV will nun mit einem Innovationsservice dafür sorgen, dass der Fortschritt schnel- ler Einzug halten kann. Sie bietet allen Interessierten, die eine neue ärztliche Untersuchungs- oder Behandlungsme- thode befürworten, eine orientierende Innovationsprüfung an, um das zeitauf- wendige Verfahren zu beschleunigen.

Hintergrund des Innovationsservice ist die gesetzliche Vorgabe, dass vor Einführung einer medizinischen Inno-

vation in die vertragsärztliche Versor- gung zunächst der Gemeinsame Bun- desausschuss der Ärzte und Kranken- kassen (G-BA) in einem Beratungsver- fahren den Nutzen, die medizinische Notwendigkeit und Wirtschaftlichkeit überprüfen und anerkennen muss. Von Ärzten und Patientengruppen, aber auch von Entwicklern oder Anbietern medizinischer Innovationen wird dabei häufig beklagt, dass das Beratungsver- fahren im G-BA zu einer erheblichen Verzögerung bei der Einführung von Innovationen führt.

Eine auf die ambulante Versorgung fokussierte Entwicklung und Förde- rung medizinischer Innovationen findet zurzeit in Deutschland kaum statt. Die KBV als im G-BA antragsberechtigte Institution hat jedoch großes Interesse daran, dass Innovationen, welche die Patientenversorgung verbessern, mög- lichst frühzeitig im G-BA beraten wer- den. Ziel ist es deshalb, so früh wie mög- lich relevante Informationen über me- dizinische Innovationen zu erhalten, um einschätzen zu können, ob diese für die vertragsärztliche Versorgung in Be- tracht kommen. So kann die Einleitung von Beratungsverfahren im G-BA durch die KBV beschleunigt und die Einführung sinnvoller und relevanter Innovationen in die ambulante Versor- gung aktiv gefördert werden.

Ärzte und auch weitere Zielgruppen im Visier

Der Innovationsservice richtet sich an Ärzte, wissenschaftliche Fachgesell- schaften, ärztliche Berufsverbände, Pa- tientenorganisationen, Entwickler oder

Hersteller von Innovationen. Er steht aber auch anderen Institutionen oder Personen offen, die Kenntnisse über medizinische Innovationen haben oder diese bereits in Klinik oder Praxis an- wenden und deren Einführung für die ambulante oder belegärztliche ver- tragsärztliche Versorgung befürworten.

Im Fokus stehen dabei sowohl präventive als auch diagnostische und therapeutische ärztliche Leistungen, nicht jedoch Arzneimittel oder Heil- und Hilfsmittel. Als Innovationen kön- nen nur ärztliche Leistungen oder Be- handlungsmethoden angesehen wer- den, die bisher nicht Bestandteil der vertragsärztlichen Versorgung sind. Da- bei sollte die Innovation das Stadium der experimentellen Entwicklung be- reits verlassen haben und sich unter All- tagsbedingungen in der klinischen Ver- sorgung so bewährt haben, dass die am- bulante oder belegärztliche Anwen- dung ernsthaft diskutiert wird. Von den Nutzern des Innovationsservice sollten neben Expertenempfehlungen auch plausible Unterlagen zu Nutzen und Ri- siken aus der klinisch wissenschaftli- chen Erprobung an angemessenen Pati- entenkollektiven zur Verfügung gestellt werden können. Ist eine Innovation ge- eignet und sinnvoll und erfüllen die vorgelegten Unterlagen die Vorausset- zungen für einen Beratungsantrag, so kann die KBV auf Grundlage dieser In- formationen dann frühzeitiger als bis- her für medizinische Innovationen Be- ratungsanträge im G-BA stellen.

Dr. med. Paul Rheinberger, Dr. med. Roman Schiffner P O L I T I K

Deutsches ÄrzteblattJg. 102Heft 369. September 2005 AA2357

Ambulante Versorgung

KBV will Innovationen beschleunigen

Oft dauert es lange, bis eine medizinische Neuerung den Weg in den Bundesausschuss gefunden hat. Der Innovationsservice der Kassenärztlichen Bundesvereinigung will das ändern.

Weitere Infos im Internet

Weitere Informationen sind auf der Website der KBV (www.kbv.de/innovationsservice) zu erhalten. Interessenten können ein Manual zum Innovationsservice erhalten.

Kontakt über

Kassenärztliche Bundesvereinigung Dezernat 1/Nutzenbewertung (HTA) ärztlicher Leistungen

Dr. med. Roman Schiffner oder Dr. med. Paul Rheinberger

Herbert-Lewin-Platz 2 , 10623 Berlin Telefon: 0 30/40 05-11 06 oder -11 07 Fax: 0 30/40 05-11 90

E-Mail: Innovationsservice@kbv.de Mit einer Broschü-

re informiert die KBV über ihren neuen Innovati- onsservice. Das Manual kann bei der Kassenärztli- chen Bundesver- einigung ange- fordert werden.

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