LESERBRIEFE
Heilmittel und Hilfsmittel
Richtlinien, Rechtsgrundlagen, Begriffsbestimmungen Von E. Effer, A. Engels und M. Wenig
Mit der 6. Ergänzungslieferung, Stand März 1988, 846 Seiten, Loseblattwerk in 1 Plastikordner, DM 78,— ISBN 3-7691-3039-1
Das Werk hilft dem Arzt bei der Frage, was im Rahmen der physikalischen Therapie, der Sprach- und Beschäf- tigungstherapie, der sächlichen Heilmittel, der Hilfsmit- tel und der Sehhilfen verordnungsfähig ist. Die Darstel- lung will dazu beitragen, Streit und Regreßverfahren zu vermeiden. Dies ist auch im Hinblick auf den Heilmit- telhöchstbetrag von Bedeutung.
Das Loseblattwerk wird regelmäßig aktualisiert. Die 6. Ergänzungslieferung bringt u. a. folgende Neuerun- gen: Die Kommentierung der Heilmittel- und Hilfsmit- telrichtlinien wurde an zahlreichen Stellen aktualisiert.
Die neue „Leistungsbeschreibung Krankengymnastik"
bietet die Beschreibung der einzelnen Behandlungsfor- men und stellt Richtwerte für die Behandlungszeiten auf. Neu aufgenommen wurden die Richtlinien zur Zu- sammenarbeit von Krankenkassen und Vertrauensärzt- lichem Dienst, da diese Einrichtung immer häufiger gutachterlich eingeschaltet wird.
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DEUTSCHES ÄRZTEBLATT
PRÄVENTION
Zu dem Beitrag von Prof. Dr.
med. Fritz Beske „Prävention als Aufgabe der gesetzlichen Kranken- versicherung" in Heft 31/32/1988:
Flott übertüncht
Bei aller Zustimmung zu jeglicher Initiative, die Pri- mär-Prävention zu fördern, verdient Ihr Beitrag doch zwei wesentliche Anmerkun- gen.
Die Flucht nach vorn, mit welcher die AOK eine nicht- bestehende Lücke in der Prä- vention zu schließen sucht, soll offenbar deren verzwei- felte Lage im Bereich der Krankenversicherung übertö- nen. Tatsächlich mußte die AOK Berlin tageweise bei Banken Kredite aufnehmen, tatsächlich mußte sie wegen des Massenabwanderns frei- willig Versicherter in Berlin den Ärzten rückwirkend 30 Millionen Mark vom Hono- rar abziehen und den seit 1978 auf zehn Pfennig festge- setzten Punktwert zehn Jahre später auf 7,1 Pfennig absen- ken!
Vor diesem Hintergrund wirkt die 57-Millionen-Wer- beaktion „Gesundheitskas- se" wie der verzweifelte Ver- such, die in 280 Ortsvereine aufgespaltene Gesundheits- kasse flott überzutünchen.
Indirekt hängt hiermit der zweite Einwand zusammen:
Nachdem die Gebühren für Gespräche, für Diätbera- tung, Coronarsport usw. kon- sequent abgewertet, herun- tergedeckelt, abquotiert und gekürzt wurden, beobachtet man nun folgendes Bild:
Die ambulante Ärzteschaft scheint im Primär-Präven- tionsplan der Gesundheitspo- litiker keinen Stellenwert mehr zu besitzen Immer wei- tere Teile von ambulant und individuell zu erbringenden Leistungen drohen somit der Staatsmedizin zugeschlagen zu werden. Den Rest teilen sich die Kassen untereinan- der.
Gegen eine solche Ent- wicklung werden sich die überall neu aufstrebenden Gesundheitspolitiker der jün-
geren Generation im Rah- men der Selbstverwaltung zur Wehr setzen müssen, da hier ein Primat individual-ärzt- lichen Handelns rettungslos verloren zu gehen droht.
Dr. med. Hans-Georg Fritz, Wilhelmsruher Damm 142A, 1000 Berlin 26
Sachkompetenz
Prävention und Gesund- heitsberatung sollten einen unverzichtbaren Bestandteil jeder praktisch-ärztlichen Tä- tigkeit darstellen, wie die vor einigen Jahren von Ärzten modellhaft durchgeführten Beratungen zur Prävention in der ärztlichen Praxis ja auch deutlich gemacht haben. Wie nicht anders zu erwarten, ha- ben Befragungen von Patien- ten ergeben, daß dem Arzt hierbei die größte Sachkom- petenz zugesprochen wird.
Vor diesem Hintergrund muß es als bedauerlich angesehen werden, daß viele präventive Beratungen der täglichen ärztlichen Praxis mit konkre- ten Hinweisen auf eine ge- sunde Lebensführung, kei- nen oder entgegen ihrem tat- sächlichen Stellenwert nur geringen Niederschlag in der zur Zeit gültigen Gebühren- ordnung finden.
Die darüber hinaus von einigen ärztlichen Berufsver- bänden erarbeiteten Vor- schläge zur medizinischen Prävention sollten daher nicht länger ignoriert, son- dern endlich von allen Kran- kenkassen angenommen und durch Aufnahme in die Lei- stungslegende ihrem Auf- wand entsprechend honoriert werden! Statt dessen aber überläßt man diese Aufgabe paramedizinischen sowie me- dizinischen Heilhilfsberufen und wie so oft in den letzten Jahren werden unter Hinweis auf fehlende Gelder der Krankenversicherungen urei- gendste medizinische Aufga- ben der Überwachung und Kontrolle durch Ärzte entzo- gen. Leidtragende sind wie- der einmal die Patienten!
Dr. med. Ronald Schmidt, Sierichstraße 96, 2000 Ham- burg 60
Irrtümer und Preisänderung vorbehalten.
A-2560 (12) Dt. Ärztebl. 85, Heft 38, 22. September 1988