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Archiv "Bioäquivalenz - ein Problem in der täglichen Praxis" (19.03.1987)

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DEUTSCHES

ÄRZTEBLATT

KONGRESSNOTIZ

Bioäquivalenz — ein Problem in der täglichen Praxis

Bau und Genetik des T-Zell-Rezeptors

Der T-Zell-Rezeptor (T r), der im Thymus erworben wird, ist ein Heterodimer mit einem Molekular- gewicht von 90 KD, bestehend aus einer a- und einer (3-Kette, die über eine Disulfidbrücke kovalent gebun- den und in der Zellmembran veran- kert sind (Abbildung 5). Auf einem T-Lymphozyt befinden sich etwa 30 000 bis 40 000 dieser Rezeptoren (9, 10). Eine sogenannte y-Kette spielt für die Differenzierung der T- Lymphozyten im Thymus eine wich- tige Rolle (8). Eine beträchtliche strukturelle Ahnlichkeit mit den Im- munglobulinen deutet auf eine ge- meinsame Herkunft in der Evolu- tion hin.

Die Antigenbindungsstelle wird von der variablen Region der a- und der (3-Kette gebildet (Abbildung 5).

Die Gene des T-Zell-Rezeptors — das Gen für die a-Kette liegt auf dem Chromosom 14, das für die (3- Kette auf Chromosom 7 — sind in V- (variable), D-(diversity), J-(joining) und C-(constant) Segmenten organi- siert. Durch unterschiedliche Kom- binationsmöglichkeiten und ver- schiedene Verknüpfungsweisen der Segmente sowie Mutationen ist die Erkennung der Vielfalt potentieller Antigene gewährleistet.

Es ist anzunehmen, daß die Aufklärung der molekularen Basis der T-Zell-Antigenerkennung und das erweiterte Verständnis komple- xer immunologischer Vorgänge mit dazu beiträgt, Abstoßungsreaktio- nen von Fremdgewebe oder Störun- gen der Immunantwort beim Men- schen (Autoimmunität, Immunman- gelkrankheiten, Infektionskrank- heiten) besser zu verstehen.

Literatur im Sonderdruck, zu beziehen über die Verfasser

Anschrift für die Verfasser:

Professor Dr. med.

Gerhard Uhlenbruck Abteilung Immunbiologie Medizinische Klinik 1 der Universität zu Köln Kerpener Straße 15 5000 Köln 41

Die Qualität einzelner Generika wird in letzter Zeit stark in Zweifel gezogen. Zum Schlüsselwort für die In-vitro-Studien wurde der Begriff der Bioäquivalenz. Ist Bioäquiva- lenz ein Problem in der täglichen Praxis? In einem Presseseminar der Arzneimittelkommission der deut- schen Ärzteschaft Anfang Dezem- ber in Köln bejahte Prof. Dr. Ulrich Schwabe vom Pharmakologischen Institut der Universität Heidelberg diese Frage.

Bioäquivalenz wurde von der amerikanischen Food and Drug Ad- ministration definiert: das Ausmaß und die Geschwindigkeit, mit der ein Wirkstoff aus einem Fertigarz- neimittel resorbiert und am Wirkort verfügbar wird. Die In-vitro-Verfüg- barkeit kann nicht nur innerhalb zweier verschiedener Chargen, son- dern auch innerhalb einer Charge variieren. Bioäquivalenz ist ein rein pharmakokinetischer Parameter und darf nicht mit therapeutischer Äqui- valenz gleichgesetzt werden. Schwa- be betonte jedoch, daß eine fehlen- de therapeutische Äquivalenz nur bei fehlender Bioäquivalenz über- haupt erst auftreten kann.

Auf fehlende therapeutische Äquivalenz können Ärzte in der Praxis stoßen, wenn etwa der Blut- zuckerspiegel bei Patienten, die auf ein Nachfolgepräparat umgestellt wurden, nicht in den erwarteten Be- reich absinkt. Gelegentlich, wie zum Beispiel bei den Kalziumantagoni- sten, kann die Bioverfügbarkeit ei- nes Präparates allerdings auch bes- ser sein als beim Standardpräparat.

Aber gerade auch dann müßte bei diesen Präparaten dem Arzt zumin- dest ein Hinweis gegeben werden, mit welcher Dosierung er therapeu- tische Äquivalenz zu der bisherigen Therapie erreichen kann.

Wie kann sich der ratlose Prak- tiker zur Zeit informieren, wenn wie bisher bei der Zulassung durch das Bundesgesundheitsamt bei Nachfol- gepräparaten die Bioäquivalenz nicht geprüft wird? Der Arzt, so

Prof. Schwabe, sollte die Hilfestel- lung des Apothekers in Anspruch nehmen. Überhaupt: Erst die Apo- theker haben den Anspruch der Ge- nerika-Hersteller, daß die von ihnen hergestellten Nachahmer-Präparate den Originalarzneimitteln qualitativ gleichwertig seien, ins Wanken ge- bracht. In Frankfurt und dem Main- Taunus-Kreis ist 1987 das „Frank- furter Modell" angelaufen. Ärzten und Apothekern wird mit einer Ver- öffentlichung der Ergebnisse des Zentrallabors (ZL) Deutscher Apo- theker in Eschborn ermöglicht, ih- ren Patienten ein billiges, aber quali- tativ gegenüber dem Originalpräpa- rat gleichwertiges Medikament zu verabreichen. Bewertungsgrundlage der ZL-Untersuchungen sind die Qualitätsnormen des amerikani- schen Arzneibuchs, da es in der Bundesrepublik für die getesteten Medikamente keine rechtsverbind- lichen Vorschriften hinsichtlich der In-vitro-Freisetzung gibt. Das hat zu der paradoxen Lage geführt, daß ei- nige Arzneimittel mit einer zu lang- samen In-vitro-Freisetzung zwar in der Bundesrepublik verkauft wer- den dürfen, in den Vereinigten Staa- ten jedoch nicht verkehrsfähig sind.

Multiquellenpräparate, Präpa- rate und Wirkstoffe, die von mehre- ren Herstellern vertrieben werden, sind als Problemarzneimittel keine Einzelfälle, sondern spielen für viele Gebiete der Arzneitherapie eine praktische Rolle. Prof. Schwabe geht davon aus, daß über 60 Prozent der Analogpräparate Problemarz- neistoffe mit kritischer Bioverfüg- barkeit enthalten. Die Bioäquiva- lenz von Analogpräparaten ist bis- her nur in relativ wenigen Fällen nachgewiesen worden. Bleibt zu hoffen, daß Ärzten in Zukunft aus- reichend seriöse Daten und Infor- mationen zum Thema Bioäquivalenz zugänglich gemacht werden.

Dr. med. Cornelia Herberhold Argelanderstraße 39

5300 Bonn 1 A-730 (52) Dt. Ärztebl. 84, Heft 12, 19. März 1987

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