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10. Ausgabe 50. Jahrgang / Donnerstag, den 28. Oktober 2021

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Academic year: 2022

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AMTLICHER TEIL

AUSZUG AUS DER NIEDERSCHRIFT ÜBER DIE ÖFFENTLICHEN SITZUNG DES GEMEINDERATES AM 14. SEPTEMBER 2021

1. Genehmigung Tagesordnung und Niederschriften öffentlicher Teil

1.1 Annahme/Erweiterung der Tagesordnung

Das Gremium stimmt der Tagesordnung in der vorgelegten Form zu.

Einstimmig beschlossen Ja 9 Nein 0

Gemeinderat Sebastian Endres ist noch nicht anwesend.

1.2 Genehmigung von Niederschriften

Dem Gremium wurde zeitgleich mit der Einladung zur Sitzung die Niederschrift zum öffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung vom 27.07.2021 zugesandt.

Es werden folgende Änderungen und Ergänzungen zur Nieder- schrift vorgetragen:

Auf mündlichen Antrag von Gemeinderätin Strobel wird ihre Aussage aus TOP 2.1, Seite 4 geändert von:

Man würde durch eine Änderung der Variante die Gefahren- stelle „Schulstraße“ entschärfen. Auch die Feuerwehr wäre schneller vorort, merkt Gemeinderätin Strobel an.

Man würde durch eine Änderung der Variante die Gefahren- stelle „Schulstraße“ entschärfen. Auch die Feuerwehrein- satzkräfte wären schneller vorort, merkt Gemeinderätin Strobel an.

Beschluss:

Das Gremium genehmigt die zu ändernde Niederschrift zum öffentlichen Teil der Sitzung vom 27.07.2021.

Einstimmig beschlossen Ja 9 Nein 0

Gemeinderat Sebastian Endres ist noch nicht anwesend.

2. Energiecoaching Schwanfeld

Frau Bürgermeisterin Krein übergibt das Wort an Herrn Ralf Deuerling vom Planungsbüro Energievision Franken GmbH für erneuerbare Energien.

Gemeinderat Sebastian Endres ist noch nicht anwesend.

2.1 Präsentation der bisherigen Maßnahmen im Rah- men des Energiecoachings

Die von Herrn Deuerling ausgearbeitete Präsentation wird An- lage zum Protokoll.

Zur Kenntnis genommen

Gemeinderat Sebastian Endres ist noch nicht anwesend.

2.2 Präsentation zum Neubau einer Nahwärmezentra- le auf Gemeindegrund, Flurnummer 266

Sachverhalt

Die Gemeinde Schwanfeld sieht die Möglichkeit, auf dem Grundstück Fl.Nr. 266 eine Nahwärmezentrale zu errich- ten. Das Grundstück liegt zentral zwischen dem Gelände der Grundschule Schwanfeld und dem neuen Plangebiet für das Feuerwehrgerätehaus und den Bauhof. Durch die Nahwär- mezentrale wäre somit eine Versorgung der Grundschule inkl.

Turnhalle, der neu geplanten Kindertagesstätte, der Feuerwehr und dem Bauhof möglich.

Für die Nahwärmezentrale ist eine Förderung durch das Amt für ländliche Entwicklung möglich, der Förderhöchstsatz be- trägt 40 %. Die Genehmigung eines vorzeitigen Maßnahmen- beginns durch das ALE ist nicht mehr möglich.

Bürgermeisterin Frau Krein teilt mit, dass Sie bereits mit einem anderen Fördergeber, BAFA, Kontakt aufgenommen habe. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle gab bereits zu verstehen, dass die Anlage für eine Förderung zu klein sei. Die Förderrichtlinien werden im Oktober novelliert. Es besteht die Möglichkeit, dass die Voraussetzungen an kleine Maßnahmen angepasst.

Gemeinderat Jonas regt an, den Standort der NWZ näher an das Dorf zu legen, um weitere Bereiche mit einbeziehen zu können. Die Bürgermeisterin teilt mit, dass keine Grundstücke dafür in Gemeindeeigentum seien und ein Grundstücksankauf sich als schwierig erweisen werde.

Die Gemeinde verfüge über weitere Liegenschaften (VG, Bü- cherei, BZ, Rathaus), die an der neuen NWZ angeschlossen werden könnten, teilt Gemeinderätin Strobel mit. Bürgermeiste- rin Frau Krein erklärt, dass diese Gebäude bereits an der neu- en Pelletheizung im Rathaus angeschlossen seien.

Zweiter Bürgermeister Eichelbrönner teilt mit, dass vor Erneu- erung der Heizung im Rathaus eine Planung und Wirtschaft- lichkeitsprüfung durch die Fa. Gasuf durchgeführt, mit Standort an der Schule, wurde. Es sollte z. B. auch das Kindergarten- gebäude mit eingebunden werden. Die Wirtschaftlichkeitsprü- fung ergab jedoch, dass eine Pelletheizung nicht ausreichend gewesen sei.

Öffentliche Gebäude dürfen ab dem Jahr 2026 nicht durch fos- sile Energieformen versorgt werden, teilt Frau Krein mit.

Eine erste Konzeptplanung durch das Planungsbüro rö Ingeni- eure wird dem Gemeinderat vorgestellt. Das Grundstück Fl.Nr.

266 ist als Grünland ausgewiesen. Um die Voraussetzungen für eine Bebauung zu schaffen ist vorgesehen, die Nahwärme- zentrale mit in den Geltungsbereich des neu aufzustellenden Bebauungsplan Diemenstal Nord aufzunehmen. Der Aufstel- lungsbeschluss für den Bebauungsplan Diemenstal Nord soll am 21.09.2021 gefasst werden.

Beschluss:

Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung, die Errichtung einer Nahwärmezentrale für die Versorgung der Grundschule Schwanfeld mit Turnhalle, der neu geplanten Gebäude Kinder- tagesstätte, Feuerwehrgerätehaus und Bauhof weiter zu verfol- gen, einen Förderantrag beim Amt für ländliche Entwicklung zu stellen und das Grundstück Fl.Nr. 266 mit in den Geltungsbe- reich des geplanten Bebauungsplanes Diemenstal Nord aufzu- nehmen.

Mehrheitlich beschlossen Ja 8 Nein 1

Gemeinderat Sebastian Endres ist noch nicht anwesend.

IN DIESER AUSGABE:

• Protokollauszüge: Gemeinderatssitzungen am 14.9. und 12.10.21 und Anhörung der Öffentlichkeit am 21.09.21

• Kompensationsfläche Feldhamster

• Bürgerbegehren Röthen Nord 2: Abstimmungsbekanntma- chung und Stimmzettel

• Volkstrauertag: Gedenkfeier am 14.11.21

• Heimatmuseum: Rückgabe von Leihgaben erforderlich

• Christbäume gesucht

• Häckselplatz an der Kläranlage: Letztmalige Öffnung am 30.10.21

• Problemmüllsammlung am 27.11.21

• Winterdienst

• Parksituation im Gemeindegebiet

• Corona-Pandemie: Kontaktdaten

• AfLE: Bekanntgabe zu Hergolshausen 2

• Gratulationen zur Konfirmation und Geburtstagsjubiläen

• Erstattung von Schulwegkosten

• Bandkeramik-Museum: Öffnungszeiten

• 1. Schwanfelder Dorfflohmarkt am 24.10.2021 Einladungen unserer Vereine und Institutionen

• Gemeindebücherei: Bastelprogramm Herbst 2021/22

• Kaninchenzuchtverein: Vereinsschau am 7.11.21

• Fotokreis: Ausstellung mit Mainfränkischem Fotofestival am 13./14.11.21

• Seniorenteam: Seniorennachmittag am 17.11.21

• Kindergarten: Kindergartenanmeldung am 23./24.11.21

• Jugendfeuerwehr: Altpapiersammlung am 13.11.2021

• Kath. Pfarrgemeinde: Schwanfelder Adventsfenster 2021 Berichte unserer Vereine und Institutionen

• Grundschule: Streuobstwoche

• Obst- und Gartenbauverein: Apfelernte 2021

• KAB: Herbstwanderung am 17.10.21

• Schwanfeld Forest Archers: Erfolge der Bogenschützen

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3. Baumaßnahmen/Bauanträge

3.1 Bauantrag zur Nutzungsänderung/Umbaumaß- nahmen – und Antrag auf Abweichung von der Festsetzung des B-Planes, ehemalige Druckerei wird zum Multimedia Produktionsstudio /AUDIO- LOGIE - auf der Fl.Nr. 1661, Gem. Schwanfeld Sachverhalt:

In der Verwaltung ist ein Bauantrag zur Nutzungsänderung/

Umbaumaßnahmen – ehemalige Druckerei wird zum Multime- dia Produktionsstudio /AUDIOLOGIE - auf der Fl.Nr. 1661, Gem.

Schwanfeld eingegangen. Das Bauvorhaben liegt innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes „Heiligenthaler Stra- ße“, das Grundstück liegt im Festsetzungsbereich GE Gewer- begebiet. Im Zuge des Umbaus der Druckerei wird die dezent- rale Ölheizung gegen eine zentrale Pelletheizung ausgetauscht.

Zu diesem Zweck soll ein Container (Energiebox) zur Lagerung der Pellets und des Heizkessels errichtet werden.

Prüfung:

Das Umbauvorhaben sieht Umbaumaßnahmen im Gebäudein- neren vor. Die bestehende Kubatur des Gebäudebestandes, die Tragwände und Stützen und die Außenanlagen bleiben un- verändert. Neu hinzukommen soll eine Energiebox (Pelletlager/

Technik) an der Ostseite des Gebäudes mit den Maßen L x B x H = 7,5 x 3,0 x 2,9 m (65,25 m³). Dabei wird die bestehende Baugrenze im Osten um ca. 3 m überschritten. Hierfür liegt ein Antrag auf Abweichung vom Bebauungsplan vor. Als Grund für die Abweichung wird angeführt, dass nur der Platz hinter dem Gebäude geeignet ist, um die problemlose Befüllung mit Pel- lets zu gewährleisten und die Heizkreiswege so kurz wie mög- lich zu halten, ohne mit dem Standort der Anlage den laufen- den Betrieb zu stören.

Stellungnahme der Verwaltung:

Aus Sicht der Verwaltung bestehen keine Einwände gegen die Umbaumaßnahmen im Gebäudeinneren. Die Energiebox wäre aufgrund der Kubatur unter 75 m³ grds. verfahrensfrei. Einer Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplanes kann aus Sicht der Verwaltung zugestimmt werden. Die Begründung für die Standortwahl ist nachvollziehbar. Die Abweichung ist städtebaulich vertretbar, nachbarliche Interessen werden nicht berührt. Der Abstand zur Staatsstraße beträgt mind. 20 m.

Beschluss:

Das gemeindliche Einvernehmen zur Nutzungsänderung und zu den Umbaumaßnahmen der ehemaligen Druckerei auf der Fl.Nr. 1661, Gem. Schwanfeld zu einem Multimedia Produkti- onsstudio /AUDIOLOGIE wird erteilt. Die gemeindliche Zustim- mung zur Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungs- planes für die geplante Errichtung einer Energiebox auf der Fl.Nr. 1661, Gem. Schwanfeld wird erteilt.

Einstimmig beschlossen Ja 9 Nein 0

Gemeinderat Sebastian Endres ist noch nicht anwesend.

3.2 Antrag auf isolierte Befreiung für das Aufstellen eines Stickstoff-Tanks auf der Fl.Nr. 1661/3, Gem.

Schwanfeld Sachverhalt:

In der Verwaltung ist ein Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes wegen Aufstellen eines Stickstoff-Tanks auf der Fl.Nr. 1661/3 eingegangen. Das Bau- vorhaben liegt innerhalb des Geltungsbereiches des Bebau- ungsplanes „Heiligenthaler Straße“, das Grundstück liegt im Festsetzungsbereich GE Gewerbegebiet.

Der Tank weist eine Höhe von 7,95 m und einen Durchmesser von 1,60 m auf. Es ist gem. § Art. 57 Abs. 6 Nr. c BayBO ver- fahrensfrei. Das Vorhaben liegt außerhalb der Baugrenzen des B-Plans. Die Nachbarunterschrift liegt vor.

Beschluss:

Der Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes

„Heiligenthaler Straße“ hinsichtlich der Baugrenze wegen Auf- stellen eines Stickstofftanks auf der Fl.Nr. 1661/3 wird zuge- stimmt.

Einstimmig beschlossen Ja 9 Nein 0

Gemeinderat Sebastian Endres ist noch nicht anwesend.

4. Informationen der 1. Vorsitzenden

4.1 Bekanntgaben nach Wegfall der Geheimhaltungs- pflicht gemäß Geschäftsordnung

Die Bürgermeisterin teilt mit, dass die beiden jüngsten ge- meindlichen Projekte

- Interimslösung Kinderkrippe im ehemaligen VR-Gebäude - Skateanlage neben dem Volleyballgelände am Sportplatz abgeschlossen bzw. bis Ende September fertig gestellt seien.

Die Kinderkrippe wurde, dank des Einsatzes des gesamten Bauhofteams, rechtzeitig zum Beginn des neuen Kindergarten- jahres fertig gestellt.

Am Samstag, 11.09.2021 wurde der Skateplatz, mit tatkräftiger Unterstützung von 9 Kindern, und dem 2. Bürgermeister Kurt Eichelbrönner sowie den Bauhofmitarbeitern Bernhard Reit- wießner und Heiko Hoffmann gepflastert. Die Anlieferung der Halfpipe erfolgt am Donnerstag, 30.09.2021.

Zur Kenntnis genommen

Gemeinderat Sebastian Endres ist noch nicht anwesend.

4.2 Termine

Die Bürgermeisterin erinnert nochmals an die Bürgerversamm- lung am Samstag, 18.09.2021,

Beginn 16 Uhr.

Die geplante öffentliche Gemeinderatssitzung am Dienstag, 21.09.2021 wird verlegt auf Dienstag, 28.09.2021.

Zur Kenntnis genommen

Gemeinderat Sebastian Endres ist noch nicht anwesend.

Es schließt sich eine nicht öffentliche Sitzung an.

AUSZUG AUS DER NIEDERSCHRIFT ÜBER DIE ANHÖRUNG DER ÖFFENTLICHKEIT AM 21. SEPTEMBER 2021

Erste Bürgermeisterin Lisa Krein eröffnet um 18:00 Uhr die Sit- zung des Gemeinderates, begrüßt alle Anwesenden und stellt die ordnungsgemäße Ladung des Gemeinderates fest.

Erste Bürgermeisterin Lisa Krein macht darauf aufmerksam, dass Mobiltelefone während der Sitzung auszuschalten sind.

Ausnahmen werden bei systemrelevanten Berufsgruppen ge- währt, z. B. bei Noteinsätzen.

Die Bürgermeisterin begrüßt die erschienenen Bürger, die dem Aufruf zur Anhörung gefolgt sind.

Sie teilt mit, dass am 20.09.2021 ein Bürgerbegehren für das geplante Baugebiet Röthen Nord 2 bei der Verwaltungsge- meinschaft Schwanfeld eingereicht wurde. Es bestünde nun für die Gemeinde eine Frist von 4 Wochen, um die eingereichten Unterlagen zu prüfen.

Bis zur Feststellung der Gültigkeit der Unterlagen bzw. bis zur Durchführung des Bürgerbegehrens sind sämtliche weiterfüh- renden Arbeiten, wie zu fassende Beschlüsse, Abwägung der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange usw. gestoppt.

Die Besonderheit an dem beschleunigten Verfahren sei, der notwendige Satzungsbeschluss müsse bis zum 31.12.2021 ge- fasst sein. Der Zeitpunkt für die Einreichung des Bürgerbegeh- rens wäre von den Gegnern des Baugebietes daher geschickt gewählt worden.

Sie gibt die Anhörung frei und bittet die Gegner und Befürwor- ter nochmals ihre Argumente darzulegen.

Die Redezeit pro Bürger beträgt 2 Minuten.

Der Gemeinderat André Wunderling sowie der 3. Bürgermeis- ter Thomas Lintl sind zur Eröffnung der Sitzung noch nicht an- wesend.

Öffentliche Sitzung

1. Genehmigung Tagesordnung und Niederschriften öffentlicher Teil

1.1 Annahme/Erweiterung der Tagesordnung

Da die öffentliche TO im Vorfeld im Gemeinderat genau festge- legt worden war, wurde auf die formale Genehmigung der Ta- gesordnung verzichtet.

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1.2 Genehmigung von Niederschriften

Es wurden keine Protokolle zur Genehmigung vorgelegt.

2. Baugebiet Röthen Nord 2

2.1 Anhörung der Bürger zum Baugebiet Röthen Nord 2 Niederschrift zur öffentlichen Anhörung am 21.09.2021 Thema: Baugebiet Röthen Nord 2

Vor Beginn der Anhörung informiert die Bürgermeisterin dar- über, dass seit 20.09.2021 ein Antrag auf Durchführung eines Bürgerentscheids zum Baugebiet Röthen Nord 2 in der Verwal- tung vorliegt.

Der Antrag werde aktuell in der Verwaltung geprüft.

Dann eröffnet die Bürgermeisterin die Anhörung und bittet um Wortmeldungen der Anwesenden.

Roman Kernwein

Der an seinem Grundstück entlanglaufende Weg sei nur 4 m breit sei und ihm würden 0,75 m davon gehören. Er hinterfragt die Straßenführung. Des Weiteren stellt er die Behauptung auf, dass alles hinter verschlossenen Türen beschlossen worden sei. Er werde von seinem Grundstück nichts an die Gemeinde verkaufen.

Bernhard Müller

Wie würde denn des Ausbau und den Verlauf der Straße ver- laufen? Insbesondere, inwieweit solle der Hohlweg ausgebaut werden. Schließlich stünden an der einen Seite Obstbäume, ob diese nun entfernt werden würden.

Roman Kernwein

Außerdem sei ein Grenzstein an seinem Grundstück entfernt worden und er habe dies der Gemeinde gemeldet. Dies könne nur von jemandem gemacht worden seien, der Interesse hat, dass das Baugebiet verwirklicht wird.

Christian Hertlein

Er habe vor einem halben Jahr einen Brief über 2 Seiten ge- schrieben und keine Antwort bekommen.

Wozu bekommt Schwanfeld da oben ein Baugebiet?

Wie verlaufe die Kanalisation? Es sei schließlich überall zu we- nig Wasserdruck. Wer so etwas plane habe von der Baustelle keine Ahnung. Hier werde mehr Natur zerstört als an der Klär- anlage. Es sei nichts geplant und es werde seit 3 Jahren Geld verbrannt für etwas, was „zopflos sei“. In den anderen Ort- schaften sei alles vorher geplant, z. B. wie das Wasser verlegt werde usw.

Außerdem sei der Weg doch Naturschutzgebiet.

Bgmin Krein

Die Bürgermeisterin ruft die Anwesenden zur Ordnung und bit- tet darum auf ihre Zeichen zum Ende der Redezeit zu achten.

Die Bgmin bekräftigt, dass der Rat und sie hier seien, um den Bürgern/-innen zuzuhören. Auch am 08.06.2021 habe bereits so eine Anhörung stattgefunden. Sie bestätigt Herrn Kernwein dein Eingang seines Schreibens hält aber fest, dass sich die Gemeinde diesbezüglich nichts hat zu Schulden kommen las- sen und dies eine Unterstellung sei. Des Weiteren habe sie be- reits zu Beginn der Anhörung erklärt, dass durch die Vorlage des Antrages auf Durchführung eines Bürgerentscheids alle Aktivitäten der Gemeinde zu dem Baugebiet vorerst gestoppt seien.

Anmerkung der Redaktion:

In der Vorberatung war festgelegt worden, dass der Gemein- derat bei dieser Anhörung nur die Fragen der Bürger entge- gennimmt. Nachdem sich aber in der Anhörung ein aggressi- ver Unterton beimischt, ändert die Bürgermeisterin die festge- legte Vorgehensweise und steht direkt Rede und Antwort.

Schulz Hedwig

Hat sich der GR das Baugebiet in Natura angeschaut? Ich ha- be noch niemanden oben gesehen.

Bgmin Krein

Im April 2020 fand eine Begehung mit dem Gemeinderat und einigen Anliegern statt. Am Bus von Herrn Gemeinderat Wun- derling seine die Pläne festgepinnt gewesen. Sie selbst war seinerzeit bei diesem Vororttermin dabei gewesen. Man habe sich oben am Baugebiet getroffen und sei den Weg runterge- laufen. Damals sei Polizei wegen der Versammlung die Polizei gerufen worden, da wegen Corona ein Versammlungsverbot bestand.

Jürgen Neubert

Zu diesem Treffen sei der Bebauungsplan schon erstellt gewe- sen. Die meisten Gemeinderäte und auch Anlieger hätten nicht gewusst, wie der Bebauungsplan aussieht. Es sei schon alles vorher festgelegt gewesen.

Roman Kernwein

Er habe bereits Herrn Köth (damaliger Bmg) gegenüber die Bedenken, wegen der Grenze zu seinem Grundstück, darge- stellt. Köth habe seinerzeit geäußert, dass Herr Kernwein dann eben enteignet werden würde, wenn er nicht verkaufe.

Bgmin Krein

Die Bürgermeisterin versichert Herrn Kernwein, dass er ganz bestimmt nicht mit einer Enteignung rechnen müsse. Des Wei- teren würde sie gerne die Verantwortung für die Themen und Vorkommnisse übernehmen, die während ihrer Amtszeit pas- sieren. Zu Aussagen, die vor ihrer Amtszeit gemacht worden seien, kann Sie nicht Stellung nehmen und auch keine Verant- wortung übernehmen. Sie habe das Amt zu einem Zeitpunkt übernommen, als der Entwurfsplan schon fertiggestellt war.

Christian Hertlein

Man könne jeden Entwurf ändern.

Bgmin Krein

Ja, das könne man, aber zu diesem Zeitpunkt nicht grundsätz- liche Änderungen – wie Veränderung des Standorts. Sie müsse nun Lösungen finden, d. h. einen Kompromiss zwischen Befür- wortern und Gegner des Baugebietes. Auf jeden Fall, sei das Verfahren jetzt erst mal gestoppt.

Christa Neubert

Sie wohne seit 30 Jahren am Seeberg würde nie mehr eine Hanglage wählen. Sei denn schon eine Anfrage da, dass Leu- te an diesem Hang bauen wollen. Die Natur leide extrem da- runter. Es müsse viel Natur entfernt werden. Die Fachplanerin komme zu einem Zeitpunkt und macht Gutachten von der He- cke nachdem die Brutzeit vorbei sei. Nachts würden dort die Eulen fliegen trällere die Nachtigall. Nachmittags sei da natür- lich nichts.

Bgmin Krein

Die beauftragte Fachplanerin sei eine anerkannte Fachfrau, die sogar von der Regierung eingesetzt werden würde. Sie sei in der Lage sehr viele Rückschlüsse nach einer Besichtigung zu ziehen. Es gäbe keinen Grund, die Kompetenz der Fachplane- rin anzuzweifeln.

Christa Neubert

Wo sollten in 2 oder 3 Jahren die Tiere leben bis sie wieder ein Zuhause haben. Es würde sowieso schon so viel zerstört.

Bgmin Krein

Was solle sie im Gegenzug den jungen Familien erzählen, die in Schwanfeld bauen möchten. Wenn jetzt ein Stopp eingelegt wird, muss die Gemeinde bei der Entwicklung eines Bauge- bietes wieder ganz von vorne anfangen. Die Leerstände und Baulücken sind nicht innerhalb von wenigen Monaten aufzulö- sen.

Lissi Lindauer

Sie wohne seit 30 Jahren in den Röthen 1. Ihr Mann und sie seien in Rente. Sie überlegen, ob sie hier leben bleiben kön- nen. Wenn sie nicht mehr mobil seien hätten sie ein dickes Pro- blem. Sie müssten jemanden um Hilfe bitten, z. B. beim Einkau- fen. Die Lage des Baugebietes in dem sie wohnen zwinge sie zu dem Gedanken weg zu ziehen. Wenn man Baugebiete er- schließe solle man darauf achten, dass es gut an das Innenle- ben des Dorfes angebunden sei. Man solle diesen Fehler, der vor 40 Jahren gelaufen sei, nicht wiederholen.

Christian Hertlein

Als die Straße am Theilheimer Berg gemacht worden sei, seien die Eidechsen umgesiedelt worden. Die Elstern hätten dort ge- sessen und haben sich gefreut. Am Bach am Sportplatz sei ein Bieber und es seien auch Wildschweine da.

Christina Weidinger

Sie fände es lustig, dass plötzlich alle so Tierliebhaber sei- en. Egal wo man ein Baugebiet erschließe bedeute dies ein Eingriff. Der zweite Punkt sei der Anschluss. Über die Stra- ße Seeberg sei der Anschluss an das Gebiet kurz. Sie sei im Baugebiet Röthen groß geworden und sei immer gelaufen. Die Grundstücke die in Schwanfeld leer stünden, würden einfach

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nicht verkauft. Für ihre Familie sei es unmöglich hier zu blei- ben. Am Sportplatz sei dann sicherlich auch jemand der dage- gen sei. Irgendwer habe immer Ortsrandlage und möchte der letzte sein. Egal wohin man gehe.

Roman Kernwein

Das Gelände am Sportplatz sei Bauerwartungsland. Es sei aber niemand bei ihm gewesen und hat nach einem Grund- stücksankauf gefragt.

Jürgen Neubert

Die Gemeinde habe noch nie eine Aussage darüber gemacht, was da für Kosten kämen. Man könne doch mit der Grünum- randung nicht nur 40.000,00 € ausgeben.

Julius Klingenmaier

Er sei einer, der gerne in Schwanfeld bauen möchte. Er sei zugezogen. Es gäbe 60 Bauplätze aber niemand würde ver- kaufen. Er habe 2 Kinder und möchte in Schwanfeld bleiben.

Es gäbe seit Jahrzehnten kein neues Baugebiet. Alle müssten doch offen reden und eine Gemeinschaft bilden und besser kommunizieren. Er und seine Familie wollen keine Tiere töten.

Aber fast alle ziehen weg - auch Gemeinderatsmitglieder. Jun- ge Leute zögen als Notlösung dann halt zu den Eltern.

Wolfgang Lechner

Er hat in den Röthen auch einen Bauplatz. Dieser gehöre sei- ner Tochter. Beide Töchter arbeiteten jetzt wieder in Unterfran- ken und hätten großes Interesse hier zu bauen. Im Juli wurde ein Schreiben eingereicht welches bis zum heutigen Tag noch nicht beantwortet sei.

Bgmin Krein

Herr Lechner habe im Zuge der öffentlichen Auslegung Fragen gestellt und diese schriftlich eingereicht. Dies müsse im Ge- meinderat abgewogen werden, wie auch im September letzten Jahres.

Wolfgang Lechner

Es seien Fakten geschaffen worden bei dem geplanten Bau- gebiet, z. B. eine Trafostation für 50 Bauplätze. Wenn eine An- hörung, dann stelle er sich die Frage, welchen Einfluss diese Anhörung zu der Auslegung zu diesem Baugebiet habe.

Bgmin Krein

Deswegen seien alle hier und nähmen alles auf. Im Gremium am 14.09.2021 wurde die Anhörung beschlossen. Daher 2 Pro- tokollanten, damit keine Frage verloren gehe.

Wolfgang Lechner

Was bewirke diese Anhörung? Bereitschafft, ein anderen Bau- gebiet aufzurollen.

Bgmin Krein

Der Gemeinderat und sie wären nicht hier, wenn es nicht ernst gemeint sei. Daher wurde auch nochmals eine Anhörung an- beraumt und den Anwesenden gerne die Möglichkeit gegeben dies zu nutzen. Ggf. wird der Gemeinderat trotzdem zu einem anderen Ergebnis kommen.

Die Gemeinde sei für diese Maßnahme auf der Zielgeraden.

Die Bauleitplanung sei ein eigenes Thema und müsse fertig- gestellt werden. Danach könne erst mit einer Erschließungspla- nung begonnen werden.

Familie Lechner

Der Verwaltungsakt sei klar. Sie hätten so viele Mängel aufge- zeigt und dargestellt. Großes bzw. viele Fragezeichen stünden für dieses Baugebiet. Es würde sich in Zukunft zeigen, dass dies keine gute Entscheidung sein werde.

Wenn wirklich so schnell Grundstück gebraucht würden, warum würden dann nicht die gemeindeeigenen Grundstücke wie z. B.

55+ umgewandelt. Schon vor Jahren wurde dies angeregt.

Das Areal Ansbach links west. Warum mache man daraus kei- ne Grundstücke? Warum wird auf der Flurnummer 1900 am Sportplatz eine Hamsterausgleichsfläche geschaffen. Jetzt können hier für die nächsten 15 Jahre kein Baugebiet ausge- wiesen werden. Warum werde nicht das Areal 55+ angedacht.

Bekannte hätten einen Bauplatz in Waigolshausen gekauft.

Bgmin Krein

Für die notwendigen Ausgleichsflächen für den Hamster wur- den alle gemeindeeigenen Flächen von einer Sachverständi- gen geprüft und bewertet. Die Festlegung, welche Fläche da- für verwendet werden, werde nicht durch die Gemeinde, son- dern von der Regierung von Unterfranken festgelegt.

Herr Huschka

Die jungen Familien würden belogen, da sie erzählt bekommen es gäbe keine Bauplätze. Wenn wolle man den mit 5 – 10 Bau- plätzen reißen?

Christian Hertlein

Wengertspfad, Am Weiherlein, usw. Wie viele Bauplätze stehen zum Kauf da? In der Nibelungenstraße wurden 5 Bauplätze von einem Würzburger gekauft, ebenfalls von einem Bürger aus Obereisenheim. Es gäbe so viele Bauplätze. Wie viele könnten von der Gde zur Verfügung gestellt werden?

Bgmin Krein

Die Gemeinde verfüge aktuell über keine Grundstücke, die schnell zum Verkauf stünden und könne – mangels Verkaufs- willen der Eigentümer – auch nicht an freistehende Grund- stücke bzw. leerstehende Anwesen erwerben. Auch wenn ihr der Vorwurf gemacht werde, dass die Verwaltung ein formales Schreiben genutzt habe, so führe sie auch Einzelgespräche mit Grundstückseigentümern.

Für Areal 55+ bestünde ebenfalls kein rechtskräftiger Bebau- ungsplan. Dies müsse erst in die Wege geleitet werden. Im Mo- ment ist der Bebauungsplan Röthen Nord 2 auf 13 Bauplätze ausgelegt.

Herr Lindauer

In der Bürgerversammlung war die Aussage es gäbe nichts

„gescheites“ an gemeindeeigenen Grundstücken. Warum ma- che die Gemeinde nicht eine Skizze von den gemeindeeigenen Grundstücken, damit jeder wisse wo die seien?

Bgmin Krein

Dies sei eine sehr gute Idee und sie werde es vorbereiten und kommentarlos einzeichnen lassen. Der Plan wird dann im Kem- bachkurier veröffentlicht.

Christian Hertlein

Die Gemeinde habe vor, den neuen Bauhof mit FW-Haus zu bauen. Warum brauche man für das Baugebiet 3 Jahre und für Bauhof und FW-Haus nicht? Wahrscheinlich würden die Bürger nur an der Nase rumgeführt.

Bgmin Krein

Für das neue FWGH und den Bauhof stünde der Standortseit- vielen Jahren fest. Auch hier wird aber ein Bebauungsplan benötigt. Der jetzt parallel mit der Planung für die Neubauten erstellt würde. Auch hierfür werden 2 Jahre benötigt. Das Jubi- läumsjahr 2023 der Feuerwehr sei als Eröffnungszeitpunkt un- realistisch geworden. Es sei ihr Fehler gewesen, dass sie die- sen vorbereitenden Plan vorausgesetzt habe und sieunterstellt, dass das alles fertig sei. Ein beschleunigtes B-Planverfahren sei nicht möglich, da es nur für Wohnbebauungen gelte.

Sie sei seit ca. einem Jahr im Amt. Viele Bürger und -innen würden Kembachkurier aufmerksam lesen. Sie versuche alles, um über dieses Medium Transparenz herzustellen. Anderer- seits könnten Fragen auch direkt mit ihr in der Bürgersprech- stunde besprochen werden oder über Frau Stiller ein anderer Termin ausgemacht werden – gerne auch Abendtermine. wen- den.

Thomas Lutz

Sei seit 30 Jahren in der Reiterswiese wohnhaft. Seine Familie stehe nun auf der Warteliste der Gemeinde. Die Familie sprä- che Leute direkt an, fänden aber keinen Bauplatz. Die Anwe- senden sollten auch die Familien verstehen, die einen Bauplatz in Schwanfeld suchen. Wo sollten sie sich niederlassen? Das Ehepaar arbeite in Schweinfurt und Schwanfeld sei der richtige Fleck für sie, da sie stark in das Gemeindeleben integriert sei- en. Es müsse eine gemeinsame Lösung gefunden werden.

Jürgen Neubert

Er hätte nichts gegen das Baugebiet. Es wäre nur einfach kurz vor Ende 2019 etwas beschlossen worden, dass der Feldweg hinter seinem Anwesen wegkomme. Hätte die Familie sich nicht geregt, wäre dieser weggefallen. Schließlich benötige er diesen Weg um Brennholz und andere Materialien zu seinem Haus zu schaffen. Des Weiteren würdeviel Hecke zerstört. Wa- rum werden Gebiete miteinander verglichen, wenn von vorn- herein klar gewesen sei, dass einige nicht funktionieren. Sport- platz wäre das einfachste Baugebiet gewesen. Jetzt sei der Feldhamster in diesem Gebiet angesiedelt und die nächsten 15 Jahre laufe nichts.

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Bgmin Krein

Auch für den Bebauungsplan für den Neubau FWGH 7Bauhof muss eine artenschutzrechtliche Prüfung durchgeführt werden.

Der Bedarf an Wohnraum sei in Schwanfeld da und sei do- kumentiert. 46 Bewerbungen lägen vor, 21 von Schwanfelder Familien. Des Weiteren sei der Entwurf des Bebauungsplanes bereits bei der ersten Auslegung fertiggestellt gewesen.

Jürgen Neubert

13 Bauplätze! 21 Anfragen! Was sei mit dem Rest? Wie hoch ist der m²-Preis für das Baugebiet? Er werfe mal einen Preis von 200,00 in den Raum. Wer kauft das? Die Gemeinde brau- che bezahlbare Bauplätze. In den Röthen 1 wären so viele Bauplätze frei geblieben. Es seien dann Wohnblöcke von 6, 8 Wohneinheiten hin gebaut worden. Er habe Angst, dass es bei Röthen Nord 2 auch so komme.

Christian Hertlein

Wie würden die Bauplätze vergeben werden? Den Leuten, die jetzt sagen würde der schwarze Peter zugeschoben. Im Wei- herlein wäre der Bau von MFH auch ausgeschlossen gewesen, und jetzt stünden Mehrfamilienwohnhäuser dort.

Die (damit war wohl die Bgmin gemeint, Anm. d. R.) sei in fünf Jahren wieder weg, und was passiere dann?

Lissy Lindauer

Wir sollten uns als echte Gemeinschaft sehen und nicht Bürger gegen Gemeinde. Konstruktive Ideen sollten gesammelt wer- den um schnell Bauplätze zu realisieren. Das neue Baugebiet sei von der Lage her nicht so gut. Wie könne man in der Zu- kunft konstruktiv zusammenarbeiten und in die Zukunft schau- en?

Wolfgang Lechner

Wie viele auswärtige Grundstückseigentümer von diesen un- bebauten Bauplätzen gäbe es? Man müsste massiv an diese Grundstückseigentümer ran treten. Dies ginge nur über Geld.

Solche Leute sollten mal an den Pranger gestellt werden. Was sei mit dieser Grundsteuer C?

Bgmin Krein

Sie werde keine datenschutzrechtlichen Verletzungen vorneh- men und sicherlich niemanden an den Pranger stellen.

Julius Klingenmaier

Alle wollten doch eine saubere Lösung.

Kossner Andre

Vom ALE komme, dass jeder leere Bauplatz ein Leerstand im Ortskern sei. Es sähe einen hohen Kostenfaktor für die Zukunft.

Es sei ja schon vom Ingenieurbüro festgehalten worden, das Röthen Nord 2 schwer zu erschließen ist. Die extreme Hangla- ge koste der Gemeinde viel Geld.

Lissy Lindauer

In Baugebieten gäbe es doch einen Bauzwang. Könne man sowas rückwirkend machen?

Bgmin Krein

Einen „Bauzwang“ für bestehende Bebauungsplangebiete fest- zulegen benötigt eine Änderung der Satzung für den Bebau- ungsplan. Dies nähme wiederum Zeit in Anspruch.

Christian Hertlein

Den privaten Besitzern könne man doch nicht vorschreiben z.

B. bei 3 Bauplätzen eine Frist zu setzen für den Bau.

Thomas Weidinger

Es gäbe 46 Interessenten und nur 13 Bauplätze. Warum er- schließe man nicht mehr Plätze um evtl. günstiger zu kommen?

Die Gemeinde habe einen Bgm gehabt, der wollte unbedingt 2000 Einwohner bekommen und hat die Bauplätze sehr güns- tig gemacht. Dadurch seien viele Spekulanten als Käufer auf- getreten, die nun auf Ihren Bauplätzen sitzen. Bei mehr Bau- plätze kämen bestimmt wieder mehr Neubürger nach Schwan- feld und junge Familien suchen Bauplätze.

Julius Klingenmaier

Es sollte an die Zukunft gedacht werden. Was sei die Vision von Schwanfeld? Sei dies unser 3 Jahre Projekt. Die Gemein- deentwicklung gehe seit Jahrzehnten nach unten.

Jürgen Neubert

Wenn ein Baugebiet realisiert würde, würde es dann erweitert werden? Lange die Druckerhöhung aus, oder fange die Ge- meinde dann wieder von vorne an zu planen. Man müsse doch planen, wenn viele Bewerbungen vorliegen.

Bgmin Krein

Es sei auf jeden Fall so, dass viele Interessenten sich bei vie- len Gemeinden um einen Bauplatz bewerben. Sobald es dann konkret würde, sprängen viele wieder ab. Man müsse diese Zahl relativieren.

Wolfgang Lechner

Wenn die Hamsterausgleichsfläche dort sei verbaue man für 15 Jahre die Option eines Baugebietes. Sei es richtig, dass sich jeder Städteplaner bemühe, den Ortskern verkehrsberuhi- gend zu planen. Das man zu Fuß zum Bäcker, einkaufen usw.

könne. Man müsse doch zukunftsweisend planen.

Andre Kossner

Die 45 Bewerbungen und 60 leerstehenden Grundstück seien eine große Herausforderung. Warum seien denn die Grundstü- cke nicht verkäuflich. Die Bevölkerung werde dann nicht wach- sen.

Hedwig Schulz

Der Wirtschaftsweg der von hinten in das Baugebiet führt, sto- ße an die Grenze ihres Grundstücks. Wie die Planung hier ge- dacht sei? Der Weg sei mit Hecke 4 m breit.

Matthias Pröstler (rö ingenieure)

In diesem Wirtschaftsweg solle nur die Infrastruktur verlegt werden (Wasser, Kanal) usw. Es werde auf keinen Fall eine Straße entstehen. Wie die Verlegung der Sparten genau vorge- nommen werde, würde in der Erschließungsplanung geklärt.

Des Weiteren gibt Herr Pröstler den Hinweis, dass die ge- meindlichen Grünstreifen an den Grundstücksgrenzen nicht als Lagerplatz und auch nicht als Zufahrt zu den privaten Grund- stücken genutzt werden dürften. Die Gemeinde dulde dies. Ein Nutzungsrecht der Anlieger hierauf bestünde aber nicht.

Familie Voll

Die Zufahrt zum neuen Baugebiet erfolge ja über Röthen Nord 1. Es sei hier eine verkehrsberuhigte Zone eingerichtet. Werde diese dann weitergeführt?

Familie wohne in der Wipfelder Straße. Der Verkehr fließe durch das ganze Dorf. Wie sei die Planung für den Hohlweg?

Pröstler/Bgmin Krein

Die straßenrechtlichen Festlegungen sollen für die Zufahrt in das neue Baugebiet erhalten bleiben.

Der Hohlweg bleibe eine fußläufige Verbindung zum Baugebiet und wird nicht zur Straße ausgebaut. Er müsse allerdings im Notfall als Zufahrt für die Feuerwehr und für Rettungsfahrzeuge dienen.

Bernhard Müller

Diese Frage sei zum Anfang der Anhörung, als er sie gestellt habe, nicht beantwortet worden, warum jetzt doch?

GRin Mareike Eselgrimm

Im Gemeinderat sei das Vorgehen für die Anhörung so fest- gelegt worden, dass die Fragen der Bürger und -innen aufge- nommen und dann im Rat diskutiert werden. Die Entwicklung der Anhörung habe die direkte Beantwortung durch die Bgmin erforderlich gemacht.

Die Bürgermeisterin schließt die öffentliche Anhörung um 20 Uhr.

Zur Kenntnis genommen

Herr Gemeinderat André Wunderling ab 18:22 Uhr bei und Herr Gemeinderat Thomas Lintl ab 19:40 Uhr anwesend.

3. Informationen der 1. Vorsitzenden Es liegen keine Informationen vor.

3.1 Bekanntgaben nach Wegfall der Geheimhaltungs- pflicht gemäß Geschäftsordnung

Es liegen keine Bekanntgaben vor.

4. Termine

Die Termine für öffentliche Sitzungen werden erst im nicht öf- fentlichen Teil vorberaten.

Anschließend findet eine nichtöffentliche Sitzung statt.

(7)

AUSZUG AUS DER NIEDERSCHRIFT ÜBER DIE ÖFFENTLICHE SITZUNG DES

GEMEINDERATES AM 12. OKTOBER 2021

Erste Bürgermeisterin Lisa Krein eröffnet um 19:00 Uhr die Sit- zung des Gemeinderates, begrüßt alle Anwesenden und stellt die ordnungsgemäße Ladung des Gemeinderates fest.

Erste Bürgermeisterin Lisa Krein macht darauf aufmerksam, dass Mobiltelefone während der Sitzung auszuschalten sind.

Ausnahmen werden bei systemrelevanten Berufsgruppen ge- währt, z. B. bei Noteinsätzen.

Vor Eintritt in die Tagesordnung blickte die 1. Bürgermeiste- rin noch einmal auf die vorangegangene Septembersitzung zurück. Dort war in der öffentlcihen Anhörung zum Baugebiet Röthen Nord 2 geäußert worden, dass die Bürgermeisterin „eh nur eine Amtsperiode bliebe“. Eine Aussage, die sie anschlie- ßend „ziemlich beschäftigt“ habe und nun zu einer Klarstellung veranlasse.

Die 1. Bürgermeisterin bekräftigte noch einmal ihre 2020 ge- machte Aussage, dass sie sich „sehr bewusst“ für Schwanfeld entschieden und dabei keine Hintertür offen gelassen habe und daher 2019 als Geschäftsleiterin der Verwaltungsgemein- schaft Estenfeld gekündigt. Wie schon im Wahlkampf verspro- chen, wolle sie dieses „schöne Amt“ sehr gerne eine zweite Legislaturperiode bekleiden, wenn das der Wählerwille sein sollte. Sie wisse, dass sie die Herausforderungen in Schwan- feld lösen könne, auch wenn ihr aktuell ein „stärkerer Wind von vorne“ entgegenblase.

Öffentliche Sitzung

1. Genehmigung Tagesordnung und Niederschriften öffentlicher Teil

1.1 Annahme/Erweiterung der Tagesordnung

Der 2. Bürgermeister Kur Eichelbrönner hat bei der Bürger- meisterin Antrag auf Änderung des

TOP 4 gestellt.

Der Änderungsvorschlag wird bei Behandlung des Tagungs- ordnungspunktes besprochen.

Beschluss:

Das Gremium stimmt der geänderten Tagesordnung zu.

Einstimmig beschlossen Ja 10 Nein 0 1.2 Genehmigung von Niederschriften

1.2.1 Genehmigung der Niederschrift öffentliche Sit- zung vom 14.09.2021

Dem Gremium wurde zeitgleich mit der Einladung zur Sitzung die Niederschrift zum öffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung vom 14.09.2021 zugesandt.

Beschluss:

Das Gremium genehmigt die vorgelegte Niederschrift zum öf- fentlichen Teil der Sitzung vom 14.09.2021.

Einstimmig beschlossen Ja 10 Nein 0

1.2.2 Genehmigung der Niederschrift öffentliche Sit- zung vom 21.09.2021

Dem Gremium wurde zeitgleich mit der Einladung zur Sitzung die Niederschrift zum öffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung vom 21.09.2021 zugesandt.

Beschluss:

Das Gremium genehmigt die vorgelegte Niederschrift zum öf- fentlichen Teil der Sitzung vom 21.09.2021.

Einstimmig beschlossen Ja 10 Nein 0 2. Bauleitplanung/Bauanträge 2.1 Begriffsbestimmungen Bebauungsplan

Der Bebauungsplan (abgekürzt B-Plan) ist eine Regelung über die mögliche Bebauung und ihre Art und Weise von genau de- finierten Grundstücken. Der B-Plan enthält zudem Bestimmun- gen zur Nutzung der Grundstücke. Die jeweilige Gemeinde, in der die betreffenden Grundstücke liegen, erlässt den B-Plan als Satzung.

Erschließungsplan – Objektplanung Straße, Wasser, Kanal

Die Erschließung eines Grundstücks bedeutet sämtliche bau- liche Maßnahmen und rechtliche Regelungen, die notwendig sind, um das spätere Gebäude bei dessen Fertigstellung ord- nungsgemäß nutzen zu können. Dies ist eine der Voraussetzun- gen dafür, dass ein Bauland überhaupt bebaut werden darf.

Was gehört alles zur Erschließung?

Die Regelungen des Baugesetzbuches beziehen sich auf die bauplanungsrechtlichen Aspekte der öffentlichen Erschlie- ßungsanlagen bis hin zu den privaten Grundstücksgrenzen, während die Regelungen der jeweiligen Landesbauverord- nung auf die bauordentliche Erschließung auf dem Grundstück selbst bezogen sind.

Im Einzelnen gehört zu der Erschließung der Anschluss an das öffentliche Straßen- und Wegenetz sowie an das Versorgungs- netz:

• Abwasseranschluss

• Elektrizitätsanschluss

• verkehrsgerechte Anbindung an eine Straße

• Wasseranschluss

Wer ist für die Erschließung eines Grundstücks zuständig?

Die Erschließung eins Grundstückes ist gemäß § 123 BauGB Aufgabe der jeweiligen Gemeinde, wobei zu beachten ist, dass gemäß § 123Abs. 3 BauGB kein rechtlicher Anspruch auf Er- schließung besteht, selbst wenn ein Bebauungsplan die Er- schließung vorsieht.

Voraussetzungen der Erschließung vom Grundstück

1) Die Herstellung der Erschließungsanlagen im Sinne des § 127 Abs. 2 BauGB setzt einen Bebauungsplan voraus.

2) Liegt ein Bebauungsplan nicht vor, so dürfen diese Anlagen nur hergestellt werden, wenn sie den in § 1 Abs. 4 bis 7 BauGB bezeichneten Anforderungen entsprechen.

3) Die Rechtmäßigkeit der Herstellung von Erschließungsanla- gen wird durch Abweichungen von den Festsetzungen des Be- bauungsplans nicht berührt, wenn die Abweichungen mit den Grundzügen der Planung vereinbar sind und

• die Erschließungsanlagen hinter den Festsetzungen zu- rückbleiben oder

• die Erschließungsbeitragspflichtigen nicht mehr als bei einer plangemäßen Herstellung belastet werden und die Abweichungen die Nutzung der betroffenen Grundstücke nicht wesentlich beeinträchtigen.

Erschließung – Kosten

Die Kosten, welche für den erstmaligen Anschluss eines Grundstücks an die notwendigen Ablagen entstehen, hat der Grundstückseigentümer zu 90 % zu tragen. Bei einem neu- en Baugebiet werden die Erschließungskosten auf den m²- Verkaufspreis für die Grundstücke umgelegt.

Ausnahmen bestehen lediglich in jenen Fällen, in denen ein Er- schließungsvertrag zwischen einem Investor und der Gemein- de besteht oder bei einem vorhabenbezogenen Bauplan: der Eigentümer ist dann verpflichtet, die Erschließungskosten in voller Höhe selbst zu tragen

3. Baugebiet Röthen Nord 2

Feststellung der Zulässigkeit des Bürgerbegeh- rens mit der Frage:

Sind Sie dafür, dass die Planung für das Bauge- biet Röthen Nord 2 in seiner jetzigen (Steilhang-) Lage (Stand 22.06.2021) eingestellt wird und die Flächen im Norden und Osten auch weiterhin landwirtschaftlich genutzt werden?

Sachvortrag:

Bei der Verwaltung ist am 20.09.2021 ein Antrag auf Durchfüh- rung eines Bürgerentscheides gem. Art. 18a der Bayerischen Gemeindeordnung eingegangen. Der Gemeinderat hat die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens unverzüglich, spätestens innerhalb eines Monats festzustellen. Letzter Tag für die Ent- scheidung ist somit der 20.10.2021.

Der 1. Ansprechpartner für das Bürgerbegehren erhielt mit Schreiben der Verwaltungsgemeinschaft Schwanfeld vom 28.09.2021 eine Zwischennachricht, dass der Gemeinderat in der Sitzung am 12.10.2021 über die Zulässigkeit des Bürger- begehrens entscheiden wird.

(8)

Für die Zulässigkeit sind die Anforderungen des Art 18a GO einzuhalten.

I. Prüfung der formell-rechtlichen Anforderungen:

1. Der Antrag wurde ordnungsgemäß eingereicht.

Der Antrag wurde am 20.09.2021 schriftlich eingereicht. Er besteht aus einem Anschreiben und 58 Listen mit insge- samt 267 Eintragungen. Das Anschreiben mit den Listen wurde in der Verwaltungsgemeinschaft Schwanfeld der Mitarbeiterin im Sekretariat persönlich übergeben.

2. Das Bürgerbegehren enthält eine eindeutig mit Ja oder Nein zu entscheidende Frage, und zwar: Sind Sie dafür, dass die Planung für das Baugebiet Röthen Nord 2 in sei- ner jetzigen (Steilhang-)Lage (Stand 22.06.2021) einge- stellt wird und die Flächen im Norden und Osten auch wei- terhin landwirtschaftlich genutzt werden?.

3. Die beigefügte Begründung ist ausreichend.

Die Begründung muss geeignet sein, die Bürger über die Ziele und Motive des Bürgerbegehrens zu informieren, so dass sie seinen Inhalt verstehen, seine Auswirkungen überblicken und die wesentlichen Vor- und Nachteile ab- schätzen können. Diese Vorgaben sind erfüllt.

4. Bis zu drei vertretungsberechtigte Personen sind im An- trag benannt.

Auf allen Vordrucken sind zwei vertretungsberechtigte Per- sonen unter Angabe ihrer Anschrift angegeben. Weitere Personen werden als deren Stellvertreter angeführt.

5. Das für Schwanfeld maßgebende Quorum ist erfüllt, weil mind. 10 v.H. der Gemeindebürger unterschrieben ha- ben. Am 20.09.2021 betrug die Zahl der Gemeindebürger 1.526. Von den 267 Unterzeichnungen sind 258 gültig. Die notwendige Anzahl (153) ist damit erreicht.

Das Bürgerbegehren erfüllt somit die formell-rechtlichen Anfor- derungen.

II. Prüfung der materiell-rechtlichen Anforderungen:

1. Die Aufstellung eines Bebauungsplanes ist eine Angelegen- heit des eigenen Wirkungskreises (§ 1 Abs. 1 und 2 BauGB).

2. Sie obliegt nicht kraft Gesetz der ersten Bürgermeisterin (Art. 37 GO).

3. Sie ist keine Frage der inneren Organisation der Gemein- deverwaltung.

4. Rechtsverhältnisse der Gemeinderatsmitglieder, der Bür- germeister und der Gemeinde-bediensteten werden nicht berührt.

5. Die Haushaltssatzung ist nicht Gegenstand des Bürgerbe- gehrens.

6. Das Bürgerbegehren ist nicht auf ein rechtswidriges Ziel gerichtet.

Das Bürgerbegehren erfüllt somit auch die materiell-rechtlichen Anforderungen.

Beschluss:

Der Gemeinderat stellt die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens mit der Frage Sind Sie dafür, dass die Planung für das Bauge- biet Röthen Nord 2 in seiner jetzigen (Steilhang-)Lage (Stand 22.06.2021) eingestellt wird und die Flächen im Norden und Osten auch weiterhin landwirtschaftlich genutzt werden? fest, da die formell-rechtlichen und die materiell-rechtlichen Anfor- derungen des Art. 18a GO erfüllt sind.

Einstimmig beschlossen Ja 10 Nein 0 4. Ratsbegehren Röthen Nord 2

4.1 Antrag des 2. Bürgermeisters auf Änderung des Tagesordnungspunktes

Sachverhalt:

Die Frage sollte lauten: Sind Sie dafür, dass die Bauleitplanung für das Baugebiet Röthen Nord 2 fertiggestellt wird, um die Vo- raussetzungen für eine Erschließungsplanung und damit eine Perspektive auf Wohnraum zu schaffen?

Beschluss:

Das Gremium beschließt die Frage zum Ratsbegehren wie folgt zu ändern: Sind Sie dafür, dass die Bauleitplanung für das Baugebiet Röthen Nord 2 fertiggestellt wird, um die Vorausset- zungen für eine Erschließungsplanung und damit eine Pers- pektive auf Wohnraum zu schaffen?

Einstimmig beschlossen Ja 10 Nein 0

4.2 Baugebiet Röthen Nord 2

Durchführung eines Ratsbegehrens mit der Fra- ge: Sind Sie dafür, dass die Planung der Bauleit- planung für das Baugebiet Röthen Nord 2 fertig- gestellt wird, um die Voraussetzungen für eine Er- schließungsplanung zu schaffen?

Sachverhalt:

Nach der Anhörung der Bürgerinnen und Bürger am 21.09.2021 hat der Gemeinderat über die vorgebrachten Pros und Contras zu dem Baugebiet nicht öffentlich beraten. Es wurde dabei festgehalten, dass einige Kritikpunkte berechtigt sind, andere Äußerungen aber nicht den Tatsachen entspre- chen. Der Gemeinderat hat daher in Mehrheit festgelegt, ein Ratsbegehren zu formulieren.

Begründung:

Das Bauleitplanverfahren wurde bereits 2019 durch Aufstel- lungsbeschluss des Gemeinderates eingeleitet. Alle innerhalb des Verfahrens notwendigen Prüfungen wurden von Fachbü- ros durchgeführt und mit den Fachbehörden abgestimmt. Die Gemeinde ist ihrer Informationspflicht gegenüber den Bür- gerinnen und Bürgern durch Veröffentlichungen im Amtsblatt umfassend nachgekommen. Durch die Sonderausgabe des Kembachkuriers vom 25. Juni 2020 wurde die sogar bereits abgeschlossene Konzeptstudie, die mehrere Areale für die Schaffung von Bauplätzen prüfte, veröffentlicht.

Bei der Anhörung der Bürgerinnen und Bürger am 21.09.2021 wurden mehrmals weitere Areale für eine Wohnbebauung an- gesprochen. Es wurde nun anhand der vorliegenden Konzept- studie und den Beratungsprotokollen folgendes erarbeitet:

Die möglichen Grundstücksanzahlen können in den Gebieten wie folgt angenommen werden (mittlere Grundstücksgröße 500-600 m², zzgl. 100 m² Verkehrsflächenanteil = 700 m² je Grundstück):

Plangebiet 1 – ehemals 55+ - kein B-Plan (1,00 ha gesamt):

14 Grundstücke (gesamter Geltungsbereich)

4 Grundstücke (uneingeschränkt nutzbare Fläche, d. h. es sind keine Maßnahmen wg. Schallschutz, Lärmschutzwall, Schall- dichte Fenster usw. nötig)

Ggf. Probleme bei Starkregen wg. Topographie des Geländes, liegt tiefer als bereits ausgewiesenes Überschwemmungsbiet Am Weiherlein

Plangebiet 2 - westlich Ansbachring - kein B-Plan (0,69 ha ge- samt):

10 Grundstücke (gesamter Geltungsbereich)

3 Grundstücke (uneingeschränkt nutzbare Fläche, d. h. es sind keine Maßnahmen wg. Schallschutz, Lärmschutzwall, Schall- dichte Fenster usw. nötig)

Plangebiet 3 – Am Friedhof- kein B-Plan (1,84 ha gesamt) – die Grundstücke befinden sich nicht in Gemeindeeigentum:

26 Grundstücke (gesamter Geltungsbereich)

22 Grundstücke (uneingeschränkt nutzbare Fläche, d. h. es sind keine Maßnahmen wg. Schallschutz, Lärmschutzwall, Schalldichte Fenster usw. nötig)

Die grafischen Darstellungen werden Anlagen zur Nieder- schrift.

Bei der Entscheidungsfindung zur Lage des neuen Baugebie- tes hatte der Gemeinderat die Information, dass die Grundstü- cke nicht zum Verkauf stehen. Der mittlerweile genehmigte Bul- lenmaststall ist bei den Berechnungen der Immissionen noch nicht berücksichtigt.

Zum Bauantrag für den Neubau eines Bullenmaststalls wurde seinerzeit das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Landwirt sind privilegiert und berechtigt im Außenbereich des Dorfge- bietes landwirtschaftliche Gebäude zu errichten. Eine Geneh- migung seitens der Unteren Bauaufsichtsbehörde des Landrat- samtes Schweinfurt wäre in jeden Fall erteilt worden.

Der Gemeinderat ist der Meinung, dass für manche Bauwerber auch die Grundstücke mit Hanglage besonders attraktiv sind.

Der Darstellung, dass es sich bei dem Baugebiet um eine Steil- hanglage handelt, wird widersprochen.

Die Definition einer Steilhanglage lautet wie folgt:

Als Steilhang wird in den Geowissenschaften ein Berghang oder ein Teil eines Hanges bezeichnet, dessen mittlere Hang- neigung über 1:2 oder über 30° beträgt.

(9)

Dies ist bei dem geplanten Baugebiet nicht gegeben. Die bau- lichen Eingriffe am Hohlweg sind in der Planung entsprechend geprüft und abgewogen worden. Daher wurde die Entschei- dung getroffen, den Weg nur als Fuß- und Rettungsweg vorzu- sehen.

Auch die verkehrliche Erschließung zu dem Baugebiet wird an den bestehenden verkehrsrechtlichen Vorgaben der bereits bestehenden Wohngebiete nichts ändern.

Die Gemeinde sieht in der Realisierung des Baugebietes Rö- then Nord 2 die schnellste Lösung, die dringend benötig- ten Bauplätze für junge Familien zu schaffen. Die Planung ist entsprechend weit fortgeschritten und es sind bereits Kosten entstanden. Diese Kosten können nur nach Abschluss der Maßnahme auf den m²-Verkaufspreis umgelegt werden. Der m²-Verkaufspreis für ein erschlossenes Grundstück wird nach derzeitiger Kalkulation unter 180,00 €/m² liegen.

Die Allgemeinheit wird durch die Realisierung eines Baugebie- tes nicht belastet, alle entstehenden Kosten (Kanal, Wasser, Straße, Planungskosten, Gebühren, Grunderwerb) müssen auf die Bauwerber umgelegt werden. Die Kosten und Gebühren für das gesamte Kanalnetz und die Kläranlage sowie die Was- serversorgung würde durch den Zuwachs auf mehr Haushalte verteilt.

Des Weiteren können Baugebiete anderer Kommunen nicht als Vergleich herangezogen werden.

Der Abschluss des Bauleitplanverfahrens schließt die inten- siven Bemühungen der Gemeinde, die Innenentwicklung Schwanfelds zu stärken, in keiner Weise aus. Die rückläufigen Bevölkerungszahlen durch Wegzüge belegen, dass ein hoher Bedarf an Wohnraum in Schwanfeld besteht, der im Moment nicht abgedeckt werden kann. Es geht auch nicht nur um die Realisierung von Einfamilienwohnhäusern, sondern insgesamt

um die Schaffung von Wohnraum in Form von Miet- oder Ei- gentumswohnungen für alle Generationen.

Außerdem sieht sich der Gemeinderat in der Pflicht, im Sinne der Generationengerechtigkeit zu agieren, und jungen Familien die gleichen Voraussetzungen wie vorangegangenen Generati- onen für die Verwirklichung von Wohnraum zu schaffen.

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt, gemäß Artikel 18 a der Bayeri- schen Gemeindeordnung, zeitgleich mit dem beschlossenen Bürgerentscheid ein Ratsbegehren mit der Frage: Sind Sie da- für, dass die Bauleitplanung für das Baugebiet Röthen Nord 2 fertiggestellt wird, um die Voraussetzungen für eine Erschlie- ßungsplanung und damit eine Perspektive auf Wohnraum zu schaffen? durchzuführen.

Einstimmig beschlossen Ja 10 Nein 0 5. Baugebiet Röthen Nord 2

Terminfestlegung für die Durchführung des Rats- und Bürgerentscheids.

Sachvortrag:

Die Gemeinde Schwanfeld hat keine Satzung für die Durchfüh- rung von Bürgerbegehren. Art. 18a der Gemeindeordnung ent- hält keine näheren Vorgaben für die Durchführung eines Bür- gerentscheides, daher empfiehlt es sich, sich für die die fest- zulegenden Termine an den Regularien des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz (GLKrWG), der Gemeinde- und Land- kreiswahlordnung (GLKrWO) und an dem bei dem Rechts- kommentar Thum, Bürgerbegehren und Bürgerentscheide in Bayern, unter Kennzahl 20.00 abgedruckten Satzungsmuster (Gemeinde) zu Bürgerbegehren und Bürgerentscheid (BBS) zu orientieren.

Hiernach ergäbe sich folgende Terminübersicht:

Terminübersicht für den Bürgerentscheid Stand 01.10.2021 Termin

(... Tag vor Beginn des Bürgerbegehrens)

Aufgabe

(grundsätzlich Aufgabe der Gemeinde/Verwaltungsgemeinschaft;

Rechtsgrundlage/

Fundstelle, Vordruck * Montag,

25.10.2021 (möglichst bis 34.)

letzter Tag für Anlegen oder Fortführen des Bürgerverzeichnisses § 19 Abs. 1 BBS

Montag, 25.10.2021 (möglichst bis 34.)

Herstellen der Stimmzettel, der Abstimmungsscheine und der Unterlagen

für die Briefabstimmung § 20 Abs. 1,2, § 22 BBS

§ 24 Abs. 4 GLKrWO Montag

25.10.2021 (34.) Frühester Zeitpunkt für die Erteilung von Abstimmungsscheinen, Ausgabe der

Briefabstimmungsunterlagen § 20 Abs. 1,2, § 22 BBS

§ 24 GLKrWO Sonntag

31.10.2021 (28.)

letzter Tag für die Abstimmungsbekanntmachung § 16 BBS

Sonntag, 07.11.2021

(21.)

letzter Tag für die Benachrichtigung und Unterrichtung der Stimmberechtigten § 21 BBS

Sonntag, 07.11.2021

(21.)

Fristende für Anträge auf Aufnahme in das Bürgerverzeichnis § 19 Abs. 2 BBS; § 15 Abs. 4, 6 GLKrWO Montag,

08.11.2021 bis Freitag, 12.11.2021 (20.-16.)

Beschwerde wegen unterbliebener oder unrichtiger Eintragung in das Bürger-

verzeichnis § 19 Abs. 3 BBS

Donnerstag, 18.11.2021

(10.)

Zurückweisung von Anträgen und Beschwerden gegen das Bürgerverzeichnis § 19 Abs. 5 BBS

Montag, 22.11.2021.

(6.)

Fristende für Beschwerden gegen die Versagung eines Abstimmungsscheines § 20 Abs. 3 S. 1 BBS

Donnerstag, 25.11.2021.

(3.)

Zurückweisung von Beschwerden gegen die Versagung eines Abstimmungs-

scheines § 20 Abs. 3 S. 2 BBS

Donnerstag, 25.11. 2021 bis Samstag, 27.11.2021 (3.-1.)

Zeitrahmen für den Abschluss der Bürger- und Abstimmungsverzeichnisse § 19 Abs. 6 BBS; § 21 Abs. 1. § 26 Abs. 3 GL- KrWO

(10)

Sonntag, 28.11.2021

Bürgerentscheid Sonntag,

28.11.2021

Die Abstimmung dauert von 8 Uhr bis 18 Uhr

15 Uhr: Fristende für nachträgliche Antragstellung auf Erteilung eines Abstim- mungsscheines

Nach 18 Uhr: Ermittlung, Feststellung und Verkündung des Abstimmungsergeb- nisses

Art. 15 GLKrWG,

§ 23 Abs. 3 S. 2,3 GL- KrWO

Sonntag,

28.11.2021 noch am Abend des Bürgerentscheides: Bekanntgabe des vorläufigen Abstim-

mungsergebnisses § 30 Abs. 4 BBS

Montag, 29.11.2021 (möglichst)

Bekanntmachung des endgültigen Abstimmungsergebnisses § 30 Abs. 6 BBS

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt, sich bei der Terminierung des Bürgerentscheides am Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz (GLKrWG), an der Gemeinde- und Landkreiswahlordnung (GLKrWO) und an dem bei dem Rechtskommentar Thum, Bür- gerbegehren und Bürgerentscheide in Bayern, unter Kennzahl 20.00 abgedruckten Satzungsmuster (Gemeinde) zu Bürgerbe- gehren und Bürgerentscheid (BBS), zu orientieren und legt als Durchführungstermin für den Bürgerentscheid Sonntag, den 28. November 2021 fest.

Einstimmig beschlossen Ja 10 Nein 0

6. Abstimmungsbekanntmachung zum Bürgerent- scheid am 28. November 2021

Da die Gemeinde Schwanfeld keine Satzung zur Durchfüh- rung von Bürgerentscheiden besitzt, wird die Verwaltung die Abstimmungsbekanntmachung zum Bürgerentscheid im Amts- blatt der Gemeinde Schwanfeld mit der Oktoberausgabe 2021 bekannt geben sowie in den Aushangkästen der Verwaltungs- gemeinschaft Schwanfeld veröffentlichen.

Zur Kenntnis genommen

7. Bekanntgaben nach Wegfall der Geheimhaltungs- pflicht gemäß Geschäftsordnung

Es liegen keine Bekanntgaben vor.

Zur Kenntnis genommen

8. Informationen der 1. Vorsitzenden Es liegen keine Informationen vor.

Zur Kenntnis genommen

9. Termine

24.10.2021 Dorfflohmarkt

09.11.2021 Öffentliche Gemeinderatssitzung

13.11.2021 Ausstellung Mainfränkische Fotoschau in der Aula der Grundschule Schwanfeld,

die genaue Uhrzeit wird noch im KK veröffentlicht 14.11.2021 Sonderausstellung 1200 Jahre Schwanfeld in der

Aula der Grundschule von 10 Uhr bis 18 Uhr

Anschließend findet eine nichtöffentliche Sitzung statt.

IMPRESSUM

Kembachkurier. Amtsblatt der Gemeinde Schwanfeld Erscheinungsweise:

monatlich jeweils am letzten Donnerstag des Monats Verteilung:

kostenlos an alle erreichbaren Haushalte im Verbreitungsgebiet.

Herausgeber, Druck und Verlag:

LINUS WITTICH Medien KG, Peter-Henlein-Straße 1, 91301 Forchheim, Tel.: 09191/7232-0; www.wittich-forchheim.de Verantwortlich

– für den amtlichen und nichtamtlichen Teil:

Gemeinde Schwanfeld – vertreten durch Lisa Krein, 1. Bürgermeisterin, Rathausplatz 2, 97523 Schwanfeld – Tel. 09384/9730-0

– für den sonstigen redaktionellen Inhalt und den Anzeigenteil:

Christian Zenk in LINUS WITTICH Medien KG.

Im Bedarfsfall Einzelexemplare durch den Verlag zum Preis von € 0,40 zzgl.

Versandkostenanteil.

Für Textververöffentlichungen gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingun- gen. Namentlich gekennzeichnete Artikel geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wieder. Aus Platzgründen behalten sich der Herausgeber und die Redaktion Kürzungen bei eingesandten Artikeln vor.

Für Anzeigenveröffentlichungen gelten die allgemeinen Geschäftsbedingun- gen und die zzt. gültige Anzeigenpreisliste. Für nicht gelieferte Zeitungen in- folge höherer Gewalt oder anderer Ereignisse kann nur Ersatz des Betrages für ein Einzelexemplar gefordert werden. Weitergehende Ansprüche, insbe- sondere auf Schadenersatz, sind ausdrücklich ausgeschlossen.

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Anlage zum Protokoll – öffentliche Sitzung 12.10.2021

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Kompen sa tio ns flä ch e F el dh am st er Geme in deg eb ie t Sch w an fel d Hi nter gr un d, G utach ten , Be sch ei d Ha m st er au sg le ich sflä ch e Bei d er En tw ick lu ng ei ne s B au geb ie tes m uss ei ne art en sc hu tz re ch tli ch e Un ter su ch un g du rch ge fü hrt w er de n. Hi erb ei w ird au ch fes tgel egt , i nw ie - w ei t Au sgl ei ch sfläch en fü r d en Ei ngri ff in n at ursc hu tz re ch tli ch e Bel an ge gesc haff en w er den mü ss en . Der Fe ld ha mst er ist e in e Lei t - u nd C harakte r- art d es Gem ei nd ege bi etes S ch w an fel d. Das gesa mt e Ge mei nde ge bi et i st al s H amst er ge bi et k arti ert . D ie Geme in de häl t si ch an d ie Vo rgab en d er üb er ge or dn et en B eh ör den , d ie dor t d urch verant w or tli ch e En tsc hei du ngs- träger g et ro ffe n w er den . Au f w el ch en Gru nd st üc ken d ah er Au sgl ei ch sfläch en gesc haff en w er den , liegt n ich t i n der H an d de r Geme in de, son der n w urd e per B esch ei d du rch di e Regi er un g von Un ter fran ken fest gel egt . Basi s d iese s B esche id es ist d ie Pr üf un g der B on ität d es Ack er bod en s d urch ei n Fachp lan un gs bü ro . Di e Gem ei nd e m uss a ber d af ür Sor ge trage n, dass d ie Fl äch e hams ter - fre un dl ich an gel egt u nd gep fle gt w ird . Nachf ol gen d das Gu tach ten d es Fach bü ro s Fab io n Gb r sow ie der A usz ug au s d em Besche id d er Re gi eru ng von Un ter fra nk en . A us da ten sc hu tz re ch t- lic hen Gr ün den d ürf en Sachb ea rb ei ter un d Ko nt ak td at en n ich t gen an nt w er den .

L. Krein 1. Bgmin

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1.Schwanfelder Dorfflohmarkt am 24. Oktober 2021

Ein v ol le r E rfo lg!

Am Sonntag, den 24. Oktober 2021 fand der erste Schwanfelder Dorffloh- markt statt. Die Organisatoren Kerstin Koßner, Gina-Emilia Jauker und Sebas- tian Pfister hatten mich schon bei der Indienststellung des neuen Mehrzweck- fahrzeuges der FFW angesprochen, ob ich diese Idee unterstützen werde. Ich war davon sofort begeistert. Vor allem das Engagement der Drei beeindruckt mich sehr.

Darum freue ich umso mehr, dass der Dorfflohmarkt am vergangenen Sonn- tag einen solch großen und positiven Zuspruch bekam. Die Arbeit hat sich mehr als gelohnt!

Die begeisterte Aussage von Kerstin Koßner, nach einem anstrengenden Tag, will ich Ihnen auf keinen Fall vorenthalten: „Der Tag war wirklich super und fürs erste Mal sind wir auch sehr zufrieden. Dass so viele Besucher kommen hätten wir nicht gedacht. Nachdem wir zwei Metzgereien (Schürger und spontan die Metzgerei meines Onkels in Unterpleichfeld) leer gekauft haben, wurden insgesamt 500 Bratwürste verkauft.

Die Bäckerei Dietmann hat sogar nochmal extra Brötchen tagsüber nachge- backen und die restlichen Krapfen, Brezeln und Bierstangen vom Laden zum Verkauf zur Verfügung gestellt. Die Musik kam bei den Besuchern ebenfalls richtig gut an und unter den Musikern und Feuerwehrlern war richtig gute Stimmung. Auch die Teilnehmer waren alle super motiviert und haben sich teilweise sogar gegenseitig beim Auf-/ Abbau bzw. beim Verkauf unterstützt.

Insgesamt waren wir wirklich total begeistert, wie sehr das Dorf zusammen ge- halten und diesen Tag genossen hat!“

Dem ist nichts mehr hinzuzufügen, außer - Ich bin wirklich sehr stolz auf alle, die diesen tollen Tag möglich machten!

Nochmal ein großes DANKE! Für die Umsetzung, die spontane Bereitstellung und Zuverlässigkeit, sowie die ganze Arbeit, die hinter diesem Projekt steckt.

Das Wetter, die Atmosphäre, die gute Laune - es hat einfach alles gepasst Besonders hervorheben möchte ich, dass die Initiatoren den Erlös aus den Teilnahmegebühren den Helfern vor Ort Schwanfeld in Form einer Sachspen- de zukommen lassen. Hierfür im Namen der Gemeinde und persönlich ganz herzlichen Dank.

Herzlichst Ihre Lisa Krein

1. Bürgermeisterin

Alle Fotos von Kerstin Koßner Am Sonntag, den 24. Oktober 2021 fand der erste Schwanfelder Dorffloh-

markt statt. Die Organisatoren Kerstin Koßner, Gina-Emilia Jauker und Sebas- tian Pfister hatten mich schon bei der Indienststellung des neuen Mehrzweck- fahrzeuges der FFW angesprochen, ob ich diese Idee unterstützen werde.

Ich war davon sofort begeistert. Vor allem das Engagement der Drei beein- druckt mich sehr.

Darum freue ich mich umso mehr, dass der Dorfflohmarkt am vergangenen Sonntag einen solch großen und positiven Zuspruch bekam. Die Arbeit hat sich mehr als gelohnt!

Die begeisterte Aussage von Kerstin Koßner, nach einem anstrengenden Tag, will ich Ihnen auf keinen Fall vorenthalten: „Der Tag war wirklich super und fürs erste Mal sind wir auch sehr zufrieden. Dass so viele Besucher kommen, hätten wir nicht gedacht. Nachdem wir zwei Metzgereien (Schürger und spontan die Metzgerei meines Onkels in Unterpleichfeld) leer gekauft haben, wurden insgesamt 500 Bratwürste verkauft.

Die Bäckerei Dietmann hat sogar nochmal extra Brötchen tagsüber nachge- backen und die restlichen Krapfen, Brezeln und Bierstangen vom Laden zum Verkauf zur Verfügung gestellt. Die Musik kam bei den Besuchern ebenfalls richtig gut an und unter den Musikern und Feuerwehrlern war richtig gute Stimmung. Auch die Teilnehmer waren alle super motiviert und haben sich teilweise sogar gegenseitig beim Auf-/ Abbau bzw. beim Verkauf unterstützt.

Insgesamt waren wir wirklich total begeistert, wie sehr das Dorf zusammen gehalten und diesen Tag genossen hat!“

Am Montagmorgen erreichte mich leider noch folgende Information von Kerstin Koßner: „Von den Teilnehmern, die etwas abgelegen und ‚alleine auf der Karte‘ waren, haben wir leider Rückmeldungen bekommen, dass bei ih- nen nicht viel los war und auch nicht viel verkauft wurde“. Hierzu hat sich das Orga-Team aber bereits Gedanken gemacht, wie es die einzelnen Siedlun- gen sowohl für Teilnehmer als auch für Besucher attraktiver machen kann.

Dem ist nichts mehr hinzuzufügen, außer - ich bin wirklich sehr stolz auf alle, die diesen tollen Tag möglich machten!

Nochmal ein großes DANKE! Für die Umsetzung, die spontane Bereitstellung und Zuverlässigkeit, sowie die ganze Arbeit, die hinter diesem Projekt steckt.

Mit Ausnahme des oben genannten Wermutstropfens: Das Wetter, die Atmo- sphäre, die gute Laune - es hat einfach alles gepasst.

Besonders hervorheben möchte ich, dass die Initiatoren den Erlös aus den Teilnahmegebühren den Helfern vor Ort Schwanfeld in Form einer Sachspen- de zukommen lassen. Hierfür im Namen der Gemeinde und persönlich ganz herzlichen Dank.

Herzlichst Ihre Lisa Krein

1. Bürgermeisterin

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1.Schwanfelder Dorfflohmarkt am 24. Oktober 2021

Ein v ol le r E rfo lg!

Am Sonntag, den 24. Oktober 2021 fand der erste Schwanfelder Dorffloh- markt statt. Die Organisatoren Kerstin Koßner, Gina-Emilia Jauker und Sebas- tian Pfister hatten mich schon bei der Indienststellung des neuen Mehrzweck- fahrzeuges der FFW angesprochen, ob ich diese Idee unterstützen werde. Ich war davon sofort begeistert. Vor allem das Engagement der Drei beeindruckt mich sehr.

Darum freue ich umso mehr, dass der Dorfflohmarkt am vergangenen Sonn- tag einen solch großen und positiven Zuspruch bekam. Die Arbeit hat sich mehr als gelohnt!

Die begeisterte Aussage von Kerstin Koßner, nach einem anstrengenden Tag, will ich Ihnen auf keinen Fall vorenthalten: „Der Tag war wirklich super und fürs erste Mal sind wir auch sehr zufrieden. Dass so viele Besucher kommen hätten wir nicht gedacht. Nachdem wir zwei Metzgereien (Schürger und spontan die Metzgerei meines Onkels in Unterpleichfeld) leer gekauft haben, wurden insgesamt 500 Bratwürste verkauft.

Die Bäckerei Dietmann hat sogar nochmal extra Brötchen tagsüber nachge- backen und die restlichen Krapfen, Brezeln und Bierstangen vom Laden zum Verkauf zur Verfügung gestellt. Die Musik kam bei den Besuchern ebenfalls richtig gut an und unter den Musikern und Feuerwehrlern war richtig gute Stimmung. Auch die Teilnehmer waren alle super motiviert und haben sich teilweise sogar gegenseitig beim Auf-/ Abbau bzw. beim Verkauf unterstützt.

Insgesamt waren wir wirklich total begeistert, wie sehr das Dorf zusammen ge- halten und diesen Tag genossen hat!“

Dem ist nichts mehr hinzuzufügen, außer - Ich bin wirklich sehr stolz auf alle, die diesen tollen Tag möglich machten!

Nochmal ein großes DANKE! Für die Umsetzung, die spontane Bereitstellung und Zuverlässigkeit, sowie die ganze Arbeit, die hinter diesem Projekt steckt.

Das Wetter, die Atmosphäre, die gute Laune - es hat einfach alles gepasst Besonders hervorheben möchte ich, dass die Initiatoren den Erlös aus den Teilnahmegebühren den Helfern vor Ort Schwanfeld in Form einer Sachspen- de zukommen lassen. Hierfür im Namen der Gemeinde und persönlich ganz herzlichen Dank.

Herzlichst Ihre Lisa Krein

1. Bürgermeisterin

Alle Fotos von Kerstin Koßner

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