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Die Erkenntnisse aus dem Bericht des Wirtschaftsrats "Zukunftsstrategien für den Kanton Bern&#34

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M 063/2002 FIN 11. September 2002 47C

Motion

3253 Kiener Nellen, Bolligen (SP)

Weitere Unterschriften: 38 Eingereicht am: 18.03.2002

Eckwerte für die wirtschafts- und finanzpolitische Strategie des Kantons Bern

Im Bestreben, den Kanton Bern zu einer langfristigen Strategie des nachhaltigen, qualitativen Wachstums zu führen, wird der Regierungsrat beauftragt:

1. Die Erkenntnisse aus dem Bericht des Wirtschaftsrats "Zukunftsstrategien für den Kanton Bern" vom September 2001 umzusetzen, insbesondere:

1.1. bezüglich Kommunikation: die Empfehlungen unverzüglich umzusetzen.

1.2. die Konsolidierung des Staatshaushaltes ohne "Rücknahme beziehungsweise qualitative Verschlechterung von entscheidenden Infrastruktur- sowie Bildungsinvestitionen" fortzusetzen.

1.3. Bildungsstrukturen zu vereinfachen, und die dadurch gewonnenen Mittel für die Erhöhung der Bildungsqualität einzusetzen.

2. Die kostensenkende interkantonale Zusammenarbeit voranzutreiben.

3. Die nötigen Ressourcen sicherzustellen, damit die Raumentwicklung gemäss Richtplan Kanton Bern 2002 speditiv erfolgen kann.

4. Die für Wirtschaftsförderung und Wohnbauförderung zur Verfügung stehenden Mittel grundsätzlich in die Zentren gemäss Richtplan Kanton Bern 2002 zu lenken.

5. In Zusammenarbeit mit den Standortgemeinden und der Wirtschaft für ausreichende familienergänzende Tagesbetreuungsangebote zu sorgen, damit die beruflichen Qualifikationen der Eltern, insbesondere der Frauen, zum tragen kommen können und die Erwerbsquote der Frauen erhöht wird.

6. Einen zentralen statistischen Dienst einzurichten, der den politischen Behörden, insbesondere dem Regierungsrat sowie dem mit der Kommunikation beauftragten Amt für Information die relevanten, kantonal aufbereiteten statistischen Daten zur Verfügung hält.

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Begründung:

Nur eine ausgewogene Konsolidierungspolitik kann den Kanton Bern zu höherer Wirtschaftskraft und dadurch zu nachhaltigem qualitativem Wachstum hin führen.

zu 1. Die Erkenntnisse des Wirtschaftsrats in den untersuchten Bereichen zeichnen ein differenziertes Bild der Situation. Sie rufen nach einem Vorgehen mit breiter, langfristiger Optik. In diesem Sinn gilt es, wesentliche Eckwerte zu diskutieren und festzuhalten, statt einseitige Ansätze zu forcieren.

Keinen Aufschub dulden die vom Wirtschaftsrat festgestellten Manki im Bereich der Kommunikation/Imagepflege.

Im Bereich Bildung, der ausgabenmässig von über 32 Prozent (1988) auf rund 28 Prozent der Gesamtausgaben gesunken ist, darf kein Staatsabbau zu Lasten entscheidender Infrastruktur- und Bildungsinvestitionen erfolgen. Im Gegenteil:

Investive Bildungsausgaben sind prioritär zu behandeln.

Hingegen besteht Handlungsbedarf bei unnötig komplizierten Strukturen. Z.B. ist auch nicht einzusehen, wieso eine arbeitgebende Firma mit mehreren Betriebsstätten im Kanton Bern mehrere Lehrlingskommissionen als Ansprechpartnerinnen hat.

zu 2. Hier liegt noch Sparpotential: gemeinsame Verwaltungsstellen einrichten, spezialisierte öffentliche Aufgaben gemeinsam erfüllen.

zu 3. Der am 27. Februar 2002 vom Regierungsrat verabschiedete Richtplan Kanton Bern 2002 ist ein zukunftsweisendes Führungsinstrument. Dessen speditive Umsetzung ist wichtig für die weitere Entwicklung unseres Kantons. Auf keinen Fall dürfen die dafür nötigen Ressourcen geschwächt werden.

Zu 4. Der Wirtschaftsrat hat festgestellt, dass die Bernische Wirtschaft zu wenig urbanisiert ist. Es drängt sich daher auf, öffentliche Mittel vermehrt und grundsätzlich in die Zentren gemäss Richtplan Kanton Bern 2002 zu lenken. Ein gezielter kantonaler Mitteleinsatz drängt sich insbesondere bezüglich Wirtschafts- und Wohnbauförderung auf. Bei der Wohnbauförderung sind allfällige zukünftige Mittel aus dem voraussichtlichen Bundesgesetz WFG miteinzubeziehen.

Zu 5. Fehlende institutionelle Tagesbetreuungsangebote (inklusive Tagesschulen) schwächen das Erwerbspotential der Eltern von Kindern bis und mit 16 Jahren. So liegt die Erwerbsquote der Frauen im Kanton Bern tiefer als in den Räumen Zürich, Basel oder Genf. Wer die Wirtschaftskraft im Kanton Bern stärken will, muss hier Handlungsbedarf erkennen.

zu 6. In den 80-er Jahren wurde das kantonale Amt für Statistik abgeschafft. Heute ist es nicht mehr möglich, innert nützlicher Frist kantonal aufbereitete Statistiken bspw. zu Firmenneugründungen und zu relevanten Bildungsdaten (Fachhochschulabschlussstatistik) zu erhalten. Regierungsrat, Parlament und Verwaltung sind zur Steuerung auf einen zentralen statistischen Dienst angewiesen.

Es wird Dringlichkeit verlangt. Abgelehnt: 21.03.2002.

Antwort des Regierungsrates

1. Rahmenbedingungen und generelle Stossrichtung der regierungsrätlichen Wirtschafts- und Finanzpolitik

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Bei den wichtigsten volkswirtschaftlichen Kennzahlen, dem Bruttoinlandprodukt und dem Volkseinkommen, weist der Kanton Bern gegenüber dem schweizerischen Durchschnitt nach wie vor einen Wachstums- und Niveaurückstand auf. Diesen Rückstand zu verringern und der bernischen Wirtschaft ein langfristiges nachhaltiges Wachstum zu ermöglichen, ist ein Hauptziel der regierungsrätlichen Politik.

Der Regierungsrat setzt die Erkenntnisse aus dem Bericht des Wirtschaftsrates gestützt auf seine Strategie „Bern entschulden – Wachstum stärken“ um. Er hat verschiedene Aufträge zur Umsetzung wachstumspolitischer Massnahmen erteilt. So wurde Professor Gunter Stephan beauftragt, Doppelspurigkeiten im Ausbildungsangebot – vorab im Tertiärbereich – darzustellen, Vorschläge zur besseren Abstimmung der Ausbildungsangebote auf die wirtschaftlichen Bedürfnisse zu präsentieren und den Beitrag des Bildungssystems zur Dynamisierung der bernischen Wirtschaftsstruktur zu analysieren. Ausserdem hat der Regierungsrat zwei Zusatzaufträge erteilt. Erstens sollte dargestellt werden, nach welchen Grundsätzen in Zukunft die Investitionsausgaben mit Blick auf die Stärkung des Wirtschaftswachstums zu priorisieren sind. Ein zweiter Zusatzauftrag ging dahin, Vorschriften und Verfahren zu überprüfen und Vorschläge zum Abbau bestehender Transaktionskosten in der Verwaltung und zur Vereinfachung von administrativen Abläufen für Unternehmen zu unterbreiten.

Wie auch der Wirtschaftsrat in seiner Analyse festhält, wird die wirtschaftspolitische Handlungsfähigkeit des Staates durch die hohe Schuldenlast zur Zeit erheblich eingeschränkt. Der Entschuldungspolitik muss daher im Rahmen einer langfristigen Wachstumsstrategie eine hohe Priorität eingeräumt werden. Nur wenn es gelingt, die Schuldenquote zu senken, kann der Staat den nötigen finanziellen Spielraum für eine aktive, wachstumsorientierte Wirtschaftspolitik zurückgewinnen.

Der Grosse Rat hat dies erkannt und mit der Überweisung der Motion der Finanzkommission „Schuldenabbau in den Finanzplanjahren 2003-2005“ in der Novembersession sehr harte finanzpolitische Vorgaben gemacht. Die in diesem Frühjahr mit restriktiven Vorgaben angegangene Erarbeitung des Voranschlages 2003 und des Finanzplans 2004-2006 zeigte indes, dass der in den vergangenen Jahren festgestellte Trend zu Kostensteigerungen in den Bereichen Bildung und Gesundheit – zu einem bedeutenden Teil ausgelöst durch externe Einflüsse - unvermindert anhält. Noch einschneidender werden die Auswirkungen des sich abzeichnenden Steuerpaketes des Bundes einerseits und der Revision des Krankenversicherungsgesetzes - verschärft durch den im November 2001 ergangenen Entscheid des eidgenössischen Versicherungsgerichts - betreffend Beteiligung der Kantone an den Kosten der halbprivat und privat versicherten Patientinnen und Patienten andererseits sein. Dem stehen zwar neu zusätzliche Beiträge für den Kanton Bern aus der Gewinnausschüttung der Schweizerischen Nationalbank gegenüber. Diese vermögen jedoch die von aussen beeinflussten belastenden Effekte nicht zu kompensieren. Vor dem Hintergrund dieser finanzpolitischen Ausgangslage muss festgestellt werden, dass die heutigen staatlichen Aufgaben ohne eine laufende Neuverschuldung langfristig nicht finanziert werden können.

Wie der Regierungsrat in seiner Antwort auf die Motion M 059/02 von Allmen

"Einnahmeseitige Massnahmen" darlegt, ist die Lösung des Schuldenproblems zur Zeit nicht in einer Erhöhung der schweizweit bereits weit überdurchschnittlichen kantonalen Steuer- und Abgabenbelastung zu suchen. Verschiedene parlamentarische Entscheide sowie die deutliche Zustimmung des Souveräns zur Defizit- und Steuererhöhungsbremse vom 3. März 2002 bestärken den Regierungsrat vielmehr in seiner im Einklang mit den Empfehlungen des Wirtschaftsrates verfolgten, ausgabenseitigen Schuldensanierungsstrategie. Diese ruht auf zwei Säulen:

• Das Kernstück bildet die vom Regierungsrat eingeleitete Strategische Aufgabenüberprüfung (SAR). Wie bereits mehrfach kommuniziert, soll im Rahmen

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dieser Arbeiten das gesamte Dienstleistungsangebot des Kantons hinterfragt werden.

Es ist zu prüfen, welche Aufgaben gestrafft, verändert oder konzentriert werden können. Ziel ist es, das Dienstleistungsangebot auf ein Niveau zu reduzieren, welches unter Einschluss eines Abbaus der hohen Verschuldung langfristig finanziert werden kann. Finanzpolitisches Ziel des SAR-Prozesses ist es, den Haushalt nachhaltig um etwa 250 Mio. Franken zu verbessern und damit im Planungshorizont die Verschuldung vorerst zu stabilisieren und gegen Ende der Legislatur zusätzlich um mindestens 100 Mio. Franken jährlich abzubauen.

• Parallel zu diesen Arbeiten will der Regierungsrat eine Intensivierung der Desin- vestitionen prüfen. Die Erlöse dieser Desinvestitionen sollen ebenfalls für den Schuldenabbau eingesetzt werden.

Die dargelegte Schuldensanierungspolitik bildet das Rückgrat der regierungsrätlichen Wachstumsstrategie. Nur eine geschickte Kombination von Aufgabenabbau, gezielten Investitionen in Schwerpunktsbereichen der bernischen Politik sowie konkrete, fundierte und gezielte Massnahmen zur Förderung des Wirtschaftswachstums sowie eine ausreichende konjunkturelle Lage werden den Kanton Bern auf einen langfristigen Wachstumspfad führen können. Vor diesem Hintergrund sind die folgenden Ausführungen zu den einzelnen von der Motionärin aufgeworfenen Forderungen zu sehen.

2. Bemerkungen zu den einzelnen Forderungen der Motion

Zu Ziffer 1.1:

Der Regierungsrat hat sich mit den Empfehlungen des Wirtschaftsrates im Bereich der Kommunikation in mehreren Phasen auseinandergesetzt. Als Grundlagen dienten dabei einerseits der Bericht des Wirtschaftsrates und andererseits die Evaluation der Stärkung des Amtes für Information als zentrales Kompetenzzentrum für Kommunikation (erster Ausbauschritt 2000). Ende Februar 2002 hat er ein Konzept für die Weiterbearbeitung der Empfehlungen des Wirtschaftsrates zur Kenntnis genommen und die Staatskanzlei (Amt für Information) beauftragt, die Empfehlungen des Wirtschaftsrates im Laufe des Jahres 2002 wie folgt weiter zu bearbeiten:

• Kommunikationsstrategie definieren: Gesamtkonzept für die künftige Kommunikation des Regierungsrates definieren (inkl. Kommunikation der Wirtschaftsförderung);

• Medienarbeit optimieren: Prioritäten setzen, Angebot straffen, einheitlichen Auftrtitt sicherstellen;

• Öffentlichkeitsarbeit überprüfen: Gezieltes Kommunizieren der Vorteile des Kantons, insbesondere Internet/Intranet-Auftritt optimieren;

• Controlling etablieren: Systematisches Controlling aller Kommunikationsaktivitäten sicherstellen (im Rahmen des NEF-Controllings der Staatskanzlei).

Die Arbeiten in den vier Bereichen, unter Beizug externer Unterstützung von Kommunikationsfachleuten, laufen. Ziel dieser Arbeiten ist ein Massnahmenkatalog mit Vorschlägen für die Konkretisierung und Umsetzung der künftigen Kommunikation des Regierungsrates. Bis Ende Januar 2003 wird die Staatskanzlei dem Regierungsrat einen Bericht über den Vollzug vorlegen.

Zu Ziffer 1.2:

Mit RRB 132/2002 vom 23. Februar 2002 beschloss der Regierungsrat, die Empfehlungen des Wirtschaftsrates im Bereich der Finanz- und Steuerpolitik (mit Ausnahme der Empfehlung, die zusätzlichen Mittel, welche dem Kanton aus dem Neuen Finanzausgleich zufliessen, für Steuersenkungen zu verwenden) im Rahmen des SAR-Prozesses

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weiterzuverfolgen. Im Bildungsbereich ist Prof. Gunter Stephan ein Zusatzauftrag erteilt worden mit dem Ziel zu prüfen und aufzuzeigen, wie die Effizienz (Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit), die Effektivität (Qualität und Leistungsfähigkeit) sowie die Attraktivität (Qualität und Anziehungskraft) des Bildungsangebotes und die gegenseitige Abstimmung der Cluster-, Ausbildungs- und Infrastrukturpolitik verbessert werden können.

Ziel der SAR ist es, eine Konzentration der staatlichen Ressourcen auf die wesentlichen Aufgabenbereiche zu erreichen, um eine auf die finanziellen Möglichkeiten des Kantons zugeschnittene, optimale Grundlage für ein verstärktes Wirtschaftswachstum zu schaffen.

Daraus werden sich auch die zur Wahrnehmung dieser Aufgaben nötigen Investitionsausgaben ergeben. Die SAR ist, will sie etwas zur Haushaltssanierung beitragen, unweigerlich mit Verzichten verbunden und wird die Opferbereitschaft aller betroffenen Interessengruppen und Verwaltungsbereiche fordern. Es ist daher wichtig, dass sämtliche staatlichen Aufgabenfelder in die SAR einbezogen und vorbehaltlos diskutiert werden können. Eine kategorische Ausnahme einzelner Aufgaben- bzw.

Investitionsbereiche von der SAR würde den gesamten Prozess präjudizieren. Dies wird vom Regierungsrat abgelehnt, da es die Suche nach tragfähigen Lösungen im Gesamtinteresse erschweren könnte.

Erste Zwischenergebnisse der SAR werden dem Grossen Rat auf die Novembersession 2002 hin in einem Bericht unterbreitet werden. Der Regierungsrat wird dem Parlament im Rahmen dieser Berichterstattung die Konsequenzen der vorgeschlagenen Veränderungsmassnahmen im Wesentlichen aufzeigen.

Zu Ziffer 1.3:

Neben dem unter Ziffer 1.2 erwähnten Studienauftrag an Prof. Stephan sind in verschiedenen Bildungsbereichen weitere Projekte zur Strukturvereinfachung im Gang oder geplant. Bei den Maturitätsschulen werden auf Schulleitungsebene Zusammen- arbeitsmodelle geprüft. Auch in der Lehrerinnen- und Lehrerbildung werden die Strukturen vereinfacht. Auf der Tertiärstufe wird ein Nachfolgeauftrag aus dem Bericht des Wirtschaftsrates umgesetzt, wonach Doppelspurigkeiten zu eruieren und zu vermeiden sind.

Die von der Motionärin angesprochenen komplizierten Strukturen in der Lehraufsicht entsprechen heute einer regional organisierten Aufsicht mit fünf Kreisleitungen als Ansprechstellen für 12‘500 Lehrbetriebe. Diese moderate Regionalisierung deckt eine Mehrheit der Bedürfnisse der Lehrbetriebe und fördert damit deren Ausbildungs- bereitschaft. Eine Zentralisierung der Lehraufsicht für 26'000 Lehrverhältnisse würde sich negativ auf die Qualität der Dienstleistung der Lehraufsicht vor Ort auswirken. Zudem ist das zuständige Amt für Berufsbildung jederzeit bereit, für einzelne Grossunternehmen besondere Lösungen zu suchen.

Die Vereinfachung der Bildungsstrukturen soll zu Effizienzgewinnen führen. Der Regierungsrat lehnt es jedoch ab, die eingesparten Mittel sogleich zur Erhöhung der Bildungsqualität einzusetzen, weil damit der SAR-Prozess präjudiziert und dessen Erfolg gefährdet werden könnte.

Zu Ziffer 2:

Zur interkantonalen Zusammenarbeit hat sich der Regierungsrat bereits im Rahmen der Motion M 176/98 Fischer „Der Kanton Bern als Leader einer kantonsgrenzüberschreitenden pragmatischen Zusammenarbeit“ und des Postulates P 148/99 Flückiger „Interkantonale Zusammenarbeit“ geäussert. Beide Vorstösse sind in der Zwischenzeit als erledigt abgeschrieben worden.

Es ist beabsichtigt, die interkantonalen Netzwerke im Espace Mittelland systematischer aus- und aufzubauen. Die Clusterorganisationen können über die Berner Kantonsgrenzen

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hinaus erweitert werden, ein verstärkter Wissenstransfer wird geprüft. Im Rahmen des neuen Finanzausgleichs auf Bundesebene sollen verschiedene Bereiche wie kantonale Universitäten, Spitzenmedizin und Spezialkliniken sowie Abfallanlagen der interkantonalen Zusammenarbeit mit Lastenausgleich unterstellt werden. Ein Massnahmenplan, basierend auf den vier Schwerpunktbereichen „Wirtschaft“, „Bildung, Forschung und Kultur“,

„Infrastruktur“ sowie „Gesundheitswesen und Umwelt“, soll den Regierungen der Espace Mittelland-Kantone zur Genehmigung unterbreitet werden. Mit Ausnahme des Bereiches

„Gesundheit und Umwelt“ soll dies bis Ende 2002 erfolgen.

Die interkantonale Zusammenarbeit soll aber auch in aussenpolitischen Fragen verstärkt werden. Im Vordergrund steht vor allem die Europapolitik. Die Konferenz der Kantonsregierungen hat hierzu das Projekt Europa-Reform der Kantone (EuRefKa) ini- tiiert.1 Ungeachtet der Art der Integration der Schweiz in die EU wird davon ausgegangen, dass die Kantone ihre Handlungs- und Kooperationsfähigkeit im Bereich der Aussenbeziehungen erhöhen müssen. Die Kantone sollen ihr Potential an Möglichkeiten ausschöpfen und ihre Position in der nationalen Aussenpolitik behaupten können. Die Arbeitsgruppe EuRefKa arbeitet zur Zeit eine europapolitische Strategie aus, die sie der Konferenz der Kantonsregierungen zur Verabschiedung unterbreiten wird. Der Kanton Bern wird sich zu gegebener Zeit intensiv mit den Resultaten auseinandersetzen und die Möglichkeiten verstärkter Zusammenarbeit in diesem Bereich prüfen.

Zu Ziffer 3:

Mit dem am 27. Februar 2002 durch den Regierungsrat beschlossenen kantonalen Richtplan (RRB 0684/02) werden grundsätzlich keine neuen Mittel für die Umsetzung der raumordnungspolitischen Ziele des Kantons bereitgestellt. Indem der Richtplan in seinen strategischen Inhalten auf die Richtlinien der Regierungspolitik und den Aufgaben- und Finanzplan abgestimmt wird, erlaubt er jedoch die Prioritätensetzung bei den raumrelevanten Tätigkeiten des Kantons.

Das behördenverbindliche Hauptziel H12 lautet: „Der Richtplan wird bei Vorbereitungs- und Umsetzungsentscheiden und bei der Prioritätensetzung von Geschäften mit räumlichen Auswirkungen als Entscheidgrundlage beigezogen. Dabei ist aufzuzeigen, dass diese Geschäfte der angestrebten räumlichen Entwicklung entsprechen oder zu begründen, weshalb sie davon abweichen“.

In diesem Sinn erhält die Prioritätensetzung im kantonalen Richtplan für den Regierungsrat eine hohe Bedeutung bei der Verteilung der knappen Mittel. Daneben ist aber auch sicherzustellen, dass die personellen Mittel zur Umsetzung des Richtplans innerhalb der Verwaltung vorhanden sind.

Zu Ziffer 4:

Die Wohnbau- und die Wirtschaftsförderung werden im Kanton Bern nicht als Instrument für die politische Steuerung der räumlichen Entwicklung des Kantons genutzt.

Nach dem Entscheid des Regierungsrats für einen geordneten Rückzug aus der Wohnbauförderung werden in diesem Bereich keine neuen Geschäfte mehr bewilligt, sondern nur noch bestehende Verpflichtungen ausbezahlt. Es besteht deshalb keine Möglichkeit, die Zahlungsströme in die Zentren umzulenken. Der Vollzug des neuen Bundesgesetzes wird nicht durch den Kanton, sondern den Bund erfolgen.

Bei der Wirtschaftsförderung lässt sich ein grosser Teil des Budgets wie beispielsweise die Standortpromotion in der Schweiz und im Ausland, die Zusammenarbeit mit

1 Vgl. Konferenz der Kantonsregierungen (Hrsg.), Die Kantone vor der Herausforderung eines EU-Beitritts, Bericht der Arbeitsgruppe „Europareformen der Kantone“

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Gründerzentren und Bürgschaftsgenossenschaften, der Technologietransfer oder der Aufbau der Cluster geographisch nicht zuordnen.

Bei der Unterstützung von Firmen wurde mit dem Wirtschaftsförderungsgesetz 1997 eine Abkehr von der bisherigen, auf bestimmte Teile des Kantons beschränkten Förderung vorgenommen. Dies aus der Erkenntnis, dass die Firmen selber den geeigneten Standort für ihr Projekt suchen. Dieser hängt von verschiedenen Faktoren wie zum Beispiel der Verfügbarkeit von Land, Arbeitskräften, Ausbildungsmöglichkeiten usw. ab. Tendenziell interessieren sich Firmen eher für die Zentren, was dem Anliegen der Motionärin entspricht.

Zu Ziffer 5:

Die Motionärin fordert den Kanton auf, in Zusammenarbeit mit den Standortgemeinden und der Wirtschaft für ausreichende familienergänzende Tagesbetreuungsangebote zu sorgen. Die Rahmenbedingungen hierfür sind durch das Sozialhilfegesetz (SHG) gegeben.

Es verpflichtet den Kanton, in Zusammenarbeit mit den Gemeinden die erforderlichen Einrichtungen zur familienergänzenden Kinderbetreuung (Krippen, Horte, Tagesstätten, usw.) bereit zu stellen (Art. 71 Abs. 2 Bst. a SHG).

Die Gesundheits- und Fürsorgedirektion hat in diesem Zusammenhang bereits eine kantonsweite Erhebung der ausserfamiliären Betreuungsangebote durchgeführt und nimmt zur Zeit eine Bedarfsanalyse vor, die als Grundlage für die Definition von Gesamtstrategien dienen soll. Hierbei wird neben dem voraussichtlichen finanziellen Engagement des Bundes in Form einer Anstossfinanzierung von Krippen, Horten, Tagesfamilien und Tagesschulen insbesondere die schwierige Haushaltslage des Kantons zu berücksichtigen sein.

Was die Tagesschulen betrifft, hat der Grosse Rat im Rahmen der Revision des Volksschulgesetzes in der Septembersession 2001 entschieden, dass deren Finanzierung ausschliesslich den Gemeinden und Privaten obliege. Daraufhin hat der Regierungsrat beschlossen, dass keine neuen Einrichtungen mehr unterstützt und bestehende Tagesschulen nur noch bis Ende 2004 über den Lastenausgleich mitfinanziert werden sollen.

Im Weiteren verweist der Regierungsrat auf die hängigen Motionen Giauque M 120/2002

„Tagesschulen und Kinderbetreuung“, Bütler M 121/2002 „Der Kanton unterstützt Tagesschulen weiterhin!“ und Lauterburg-Gygax M 092/2002 „Sparleerlauf auf dem Hintergrund der strategischen Aufgabenüberprüfung (SAR)“, sowie die Interpellation Schärer I 099/2002 „Tagesschulen abschaffen auf Kosten der Kinder?“, bei deren Beratung der Grosse Rat Gelegenheit haben wird, weitere Weichenstellungen in diesem Bereich vorzunehmen.

Angesichts der noch zu führenden Debatte zu den erwähnten Vorstössen im Grossen Rat, der anstehenden Entscheide auf Bundesebene und der noch nicht abgeschlossenen Grundlagenerarbeitung der Gesundheits- und Fürsorgedirektion beantragt der Regierungsrat, diese Ziffer der Motion in der Form eines Postulates zu überweisen.

Zu Ziffer 6:

Die Motion verlangt, dass ein zentraler statistischer Dienst eingerichtet wird, der die kantonal aufbereiteten statistischen Daten zur Verfügung hält. Die statistischen Daten würden wie bisher dezentral erhoben. Der zentrale statistische Dienst würde somit die gleichen Aufgaben wahrnehmen, wie sie das ehemalige Amt für Statistik im Zeitpunkt seiner Aufhebung mit einem Personalbestand von 10 Personen erfüllte.

In der Novembersession 1988 hatte der Grosse Rat auf Antrag des Regierungsrates beschlossen, das Amt für Statistik aufzuheben. Der Sprecher der Staatswirtschafts- kommission, A. Lutz (SP), hielt dabei u.a. folgendes fest: „Die eigentlichen Daten-

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sammlungen werden längst in den andern Direktionen gemacht, und die Arbeit des Amtes für Statistik beschränkt sich auf die Zusammenfassung und Publikation dieser Daten.“

In seiner Antwort zur Motion M 033/94 Pétermann „Le canton Berne peut-il se passer des statistiques?“ bekräftigte der Regierungsrat seine Auffassung, „dass aussage-kräftige statistische Informationen nur dezentral durch die für den Aufgabenbereich zuständigen Amtstellen mit dem dort vorhandenen Fachwissen erarbeitet werden können.“

In Artikel 3 der Verordnung über die Statistik vom 26. März 1997 wird bezüglich der Statistikordnung des Kantons Bern folgendes festgehalten:

• Der Kanton erhebt die statistischen Grundlagen, die er zur Erfüllung seiner Aufgaben benötigt, dezentral durch die fachlich zuständigen Stellen.

• Zur Koordination der statistischen Arbeiten verschiedener kantonaler Stellen wird eine Statistikkonferenz eingesetzt. Sie ist der Ressourcenkonferenz unterstellt.

• Auskünfte über die Führung von Statistiken sowie die Vermittlung fachtechnischer Unterstützung obliegen der von der Finanzdirektion geführten Statistikstelle. Inhaltliche Auskünfte und Informationen obliegen derjenigen Stelle, welche die Statistik führt.

Die Statistikkonferenz setzt sich aus je einem Mitglied der Direktionen und der Staatskanzlei zusammen und wird durch den Finanzverwalter geleitet. Ihre hauptsächlichste Aufgabe besteht darin, die Erhebung von statistischen Grundlagen zu koordinieren, denen direktionsübergreifende oder besondere Bedeutung zukommt.

Die Statistikstelle wird von der Finanzverwaltung (Abteilung Finanzausgleich) geführt. Sie hat insbesondere den Auftrag,

• ein Verzeichnis der von den kantonalen Stellen aufbereiteten Statistiken zu führen und

• den nötigen Kontakt zwischen den kantonalen Stellen und den um Auskunft ersuchenden Personen zu vermitteln.

Das Statistikregister des Kantons Bern ist seit Dezember 1998 auf dem Intranet (wwwin.fv.fin.be.ch) und seit Mitte dieses Jahres auf dem Internet der Finanzdirektion abrufbar.

Der Regierungsrat ist der Meinung, dass die bestehende Statistikordnung für den Kanton Bern zweckmässig ist. Das öffentlich zugängliche Statistikregister erlaubt es, sich einen Überblick über die im Kanton Bern erstellten Statistiken zu verschaffen und sie bei Bedarf bei den Direktionen anzufordern. Einen zentralen statistischen Dienst einzurichten, lässt sich in der schwierigen finanziellen Situation, in der sich der Kanton Bern ohnehin befindet, nicht rechtfertigen.

3. Anträge

Der Regierungsrat stellt auf Grund der obigen Ausführungen folgende Anträge zu den einzelnen Ziffern der Motion:

Ziffer 1.1: Annahme der Motion und gleichzeitige Abschreibung Ziffer 1.2: Ablehnung der Motion

Ziffer 1.3: Ablehnung der Motion

Ziffer 2: Annahme der Motion und gleichzeitige Abschreibung Ziffer 3: Annahme der Motion und gleichzeitige Abschreibung Ziffer 4: Ablehnung der Motion

Ziffer 5: Überweisung der Motion als Postulat

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Ziffer 6: Ablehnung der Motion An den Grossen Rat

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