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I 282/2005 GEF 21. Dezember 2005 44C
Interpellation
3923 Zuber, Moutier (PSA) Aellen, Tavannes (PSA) Vaquin, Moutier (CVP)
Weitere Unterschriften: 0 Eingereicht am: 15.09.2005
Widersetzt sich der Kanton Bern der Erhöhung der Krankenkassenprämien 2006?
Nachdem die Mitgliedskantone der Westschweizer Sanitätsdirektorenkonferenz (CRASS) vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) um eine Stellungnahme zu der für 2006 geplanten Erhöhung der Krankenkassenprämien gebeten worden sind, haben sie festgestellt, dass die Prämienerhöhungen einiger Krankenversicherer einmal mehr wesentlich höher ausfallen werden als das Wachstum der Gesundheitskosten und dass die Überbewertungen der vergangenen Jahre nicht korrigiert werden.
In Erwägung, dass bei der Festlegung der Prämien 2006 die Kostenstabilisierungsfaktoren nicht berücksichtigt werden, dass sich die Versicherer damit begnügen, ihre Prognosen linear anzuheben, ohne den Besonderheiten jedes einzelnen Sektors Rechnung zu tragen, dass die Reservenpolitik sowie die Angst vor einem massiven Zustrom von Versicherten zu Kassen mit zu billigen Prämien eine herausragende Rolle spielen, haben die CRASS- Kantone vom BAG verlangt, alle übertriebenen Prämienerhöhungen abzulehnen, vor allem jene, die im jeweiligen Kanton über die Entwicklung der Gesundheitskosten hinausgehen, und Druck auf diejenigen Versicherer auszuüben, die über grosse Überschussreserven verfügen.
Diese Empfehlung der CRASS wurde am vergangenen 9. September in einer Medienmiteilung veröffentlicht, welche die Koordinaten der Gesundheitsdirektoren aller Mitgliedskantone der CRASS, mit Ausnahme des bernischen Gesundheits- und Fürsorgedirektors, enthielt.
Der Regierungsrat wird daher um die Beantwortung folgender Fragen gebeten:
• Hat der Kanton Bern die Empfehlung der CRASS mitgetragen?
• Wenn ja: Wie gedenkt er sie umzusetzen? Welche konkreten Massnahmen wird der Kanton ergreifen, um eine übermässige Erhöhung der Prämien im Kanton Bern zu verhindern?
• Hat der Regierungsrat vor, es anderen Kantonen (z.B. dem Kanton Jura) gleich zu tun, die bereits beschlossen haben, jegliche Prämienerhöhung für das Jahr 2006 abzulehnen?
Antwort des Regierungsrates
Als die Interpellation am 15. September 2005 eingereicht wurde, hatte das Bundesamt für Gesundheit die Erhöhungen der Krankenkassenprämien noch nicht veröffentlicht. Einige Kantone, welche sich auf Schätzungen stützten, haben jedoch die Bekanntgabe
vorweggenommen und ihre Befürchtungen zum Prämienanstieg zum Ausdruck gebracht.
Die Westschweizer Sanitätsdirektorenkonferenz (CRASS), die sich aus den Westschweizer Kantonen sowie aus den Kantonen Tessin und Bern zusammensetzt, hat daraufhin eine Medienmitteilung veröffentlicht, in der die Kantone vom Bundesamt für Gesundheit verlangten, alle übertriebenen Prämienerhöhungen abzulehnen, vor allem jene, die im jeweiligen Kanton über die Entwicklung der Gesundheitskosten hinausgehen.
Zu Frage 1
Die Conférence romandes des affaires sanitaires et sociales (CRASS) hat in einer Medienmitteilung vom 9. September 2005 gefordert, alle Prämien abzulehnen, welche im jeweiligen Kanton über die Entwicklung der Gesundheitskosten hinausgehen. Diese Medienmitteilung wurde von der CRASS anlässlich einer Sitzung vom 5. September 2005 verabschiedet. An dieser Sitzung hat Herr Regierungsrat Samuel Bhend nicht teilgenommen, weil er wegen anderen Verpflichtungen verhindert war. Dies ist der Grund, weshalb der Kanton Bern auf dem Positionspapier nicht aufgeführt war.
Zu Frage 2
Das BAG hat auf den Aufruf der CRASS reagiert, und am 3. Oktober 2005 ist es zu einem Treffen zwischen dem Direktor des Bundesamtes für Gesundheit, Herr Thomas Zeltner, und der Westschweizer Gruppe der Gesundheitsämter (einer Untergruppe der CRASS) gekommen. Der Austausch hat es dem Vertreter des Bundes erlaubt, die kantonalen Gegebenheiten besser zu verstehen, und die kantonalen Vertreter hatten Gelegenheit, gewisse Punkte zu klären.
Zu Frage 3
Der Regierungsrat des Kantons Bern ist rechtlich nicht ermächtigt, Erhöhungen bei den Krankenkassenprämien zurückzuweisen, bzw. die Bürgerinnen und Bürger aufzufordern, die neuen Prämien nicht zu bezahlen. Mit dem Beitritt zu einer Krankenversicherung sind die Versicherten verpflichtet, die Prämien im Voraus und in der Regel monatlich zu bezahlen. Werden fällige Prämien oder Kostenbeteiligungen trotz Mahnung nicht bezahlt, hat der Versicherer das Vollstreckungsverfahren einzuleiten.
Um die Kostensteigerung im Kanton Bern im Detail analysieren zu können, hat der Regie- rungsrat die Gesundheits- und Fürsorgedirektion beauftragt, mit konkreten Fragen an santésuisse, den Dachverband der Krankenversicherer, zu gelangen. Trotz den erhaltenen Antworten musste er feststellen, dass in einzelnen Punkten nach wie vor der Zusammenhang zwischen der Kostensteigerung und den überdurchschnittlichen Prämienerhöhungen im Kanton Bern fehlt. Deshalb gelangte die Gesundheits- und Fürsorgedirektion nun direkt an die sechs umsatzstärksten im Kanton Bern tätigen Krankenversicherungen. Sobald die Antworten vorliegen und ausgewertet sind, wird über die Ergebnisse informiert.
An den Grossen Rat