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Offenbar geht der Aktionsplan zu diesem Biodiversitätskonzept, der auch für den Kanton Bern von grosser Bedeutung sein wird, im Frühjahr 2016 in die Vernehmlassung bei den Kantonen

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Sitzungstitel7 2016.RRGR.162 1

Der Grosse Rat des Kantons Bern

Le Grand Conseil du canton de Berne

Dienstag (Nachmittag), 13. September 2016

Volkswirtschaftsdirektion

49 2016.RRGR.162 Motion 043-2016 Knutti (Weissenburg, SVP) Dem Biodiversitätskonzept des Kantons Bern fehlt noch das Bundeskonzept Richtlinienmotion

Vorstoss-Nr.: 043-2016

Vorstossart: Motion

Eingereicht am: 15.02.2016

Fraktionsvorstoss: Nein

Eingereicht von: Knutti (Weissenburg, SVP) (Sprecher/in) Schlup (Schüpfen, SVP) Amstutz (Schwanden-Sigriswil, SVP)

Weitere Unterschriften: 0

Dringlichkeit gewährt: Nein 17.03.2016

RRB-Nr.: 762/2016 vom 22. Juni 2016

Direktion: Volkswirtschaftsdirektion

Dem Biodiversitätskonzept des Kantons Bern fehlt noch das Bundeskonzept

Der Regierungsrat wird beauftragt, mit der Erarbeitung der Umsetzungsmassnahmen zum Biodiver- sitätskonzept abzuwarten, bis das Biodiversitätskonzept vom Bund fertiggestellt ist.

Begründung:

Der Bund ist momentan an der Erarbeitung des eigenen Biodiversitätskonzepts. Offenbar geht der Aktionsplan zu diesem Biodiversitätskonzept, der auch für den Kanton Bern von grosser Bedeutung sein wird, im Frühjahr 2016 in die Vernehmlassung bei den Kantonen.

Wir beantragen, dass der Kanton mit der weiteren Erarbeitung des Massnahmenkatalogs (Teil II) zuwartet, bis klar ist, welche konkreten Massnahmen und Gesetzesänderungen von Seiten des Bundes, aufgrund des Aktionsplans zum Biodiversitätskonzept, auf den Kanton zukommen werden.

Die mit dem kantonalen Biodiversitätskonzept bezweckte verbesserte Abstimmung der Anstrengun- gen zu Gunsten der Biodiversität ist damit nicht gewährleistet. Es ist im Gegenteil zu befürchten, dass das kantonale Konzept innert weniger Jahre bereits wieder überholt sein wird. Diese personel- len Ressourcen sind in aktuellere Dossiers zu investieren.

Antwort des Regierungsrats

Beim vorliegenden Vorstoss handelt es sich um eine Richtlinienmotion im abschliessenden Zu- ständigkeitsbereich des Regierungsrates (Richtlinienmotion). Der Regierungsrat hat bei Richt- linienmotionen einen relativ grossen Spielraum hinsichtlich des Grades der Zielerreichung, der ein- zusetzenden Mittel und der weiteren Modalitäten bei der Erfüllung des Auftrages, und die Ent- scheidverantwortung bleibt beim Regierungsrat.

Der Bundesrat hat die Strategie Biodiversität Schweiz (SBS) 2012 verabschiedet. In dieser werden die übergeordneten Ziele und die Handlungsfelder festgelegt. Im Zentrum stehen für die Kantone weiterhin die Umsetzung der bereits bestehenden Vorgaben aus dem Natur- und Heimat- schutzgesetz, den dazugehörigen Verordnungen und die verschiedenen internationalen Abkommen (z.B. Berner Konvention, Rio). Dazu gehört zum Beispiel der Aufbau einer «Ökologischen Infrastruk- tur» aus Schutz- und Vernetzungsgebieten. Dies entspricht den bestehenden Strategien des Bun- des und des Kantons Bern.

Der Aktionsplan Biodiversität des Bundes ist immer noch in Erarbeitung. Aktuell wird davon aus-

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Septembersession 2016 2016.RRGR.162 2

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gegangen, dass er im Sommer oder Herbst 2016 bei den Kantonen in die Vernehmlassung ge- geben wird. Ein erster Entwurf wurde im Sommer 2015 bei den Kantonen in die Vorkonsultation geschickt. Die im Entwurf aufgeführten Prioritäten decken sich mit den Bundesvorgaben in den NFA-Programmvereinbarungen 2016–2019 für den Kanton Bern (vgl. RRB Nr. 319/2016 vom 9. März 2016: «Programmvereinbarungen mit dem Bund im Umweltbereich sowie begleitende inter- kantonale Verträge für die Naturpärke Chasseral und Gantrisch; Genehmigung»). Es ist also be- kannt, welche Prioritäten der Bund bei der Biodiversität in den nächsten Jahren verfolgt.

Mit dem kantonalen Biodiversitätskonzept (BDK BE) sollen die Bundesvorgaben im Kanton Bern koordiniert umgesetzt werden. Mit dem vom Regierungsrat im November 2015 genehmigten ersten Teil werden der Auftrag, die Vision, die Handlungsgrundsätze sowie die Handlungsfelder definiert.

Dieser erste Teil gibt den Rahmen für die nächsten 16 Jahre vor. Die Ziele und Massnahmen für die konkrete Umsetzung werden in Teil II festgelegt. Dies soll in vierjährigen «Umsetzungspaketen»

erfolgen. D.h. alle vier Jahre werden die Ziele und Massnahmen aufgrund des in Teil I definierten Rahmens, aber auch allfällig veränderter übergeordneter Vorgaben überprüft und neu festgelegt. So ist auch eine Abstimmung mit den NFA-Programmvereinbarungen und den Legislaturzielen des Regierungsrates gewährleistet.

Ende November 2015 wurde das erste Paket von Teil II von der Abteilung Naturförderung in die Anhörung geschickt. Die dort aufgeführten Ziele und Massnahmen sind bestehende Aufgaben mit entsprechenden rechtlichen Grundlagen. Ein Grossteil davon ist Teil der NFA-Programm- vereinbarung 2016–2019. Der Bund hat diesen Zielen und Massnahmen bereits zugestimmt und ist bereit, sie mitzufinanzieren. Es besteht somit kein Risiko, dass dieses erste Massnahmenpaket des kantonalen Biodiversitätskonzepts nach der vermutlich im Sommer oder Herbst 2016 stattfindenden Vernehmlassung des Bundes zum Aktionsplan Biodiversität angepasst werden müsste: Das Ziel- und Massnahmenpaket ist mit dem Bund abgesprochen und mit der Strategie Biodiversität Schweiz kongruent.

Das zweite Ziel- und Massnahmenpaket BDK BE für die Jahre 2020–2023 wird frühestens 2019 erarbeitet. Dann finden auch die Verhandlungen für die nächste NFA-Periode statt. Es kann davon ausgegangen werden, dass bis dahin auch der Aktionsplan Biodiversität des Bundes vorliegt. Die Koordination zwischen Bund und Kanton Bern ist somit gewährleistet.

Der Regierungsrat beantragt:

Ablehnung

Präsident. Das Traktandum 49 ist zurückgezogen worden. Grossrat Knutti wünscht eine Erklärung abzugeben.

Thomas Knutti, Weissenburg (SVP). Vielen Dank für die Antwort auf diesen Vorstoss. (Der Präsi- dent läutet die Glocke.) Ich glaube, es bringt nichts, heute Nachmittag eine Diskussion über die Bio- diversität zu führen, welche im Kanton Bern besteht. Eigentlich haben wir verlangt, dass der Regie- rungsrat zuwartet, bis die Umsetzungsmassnahmen des Biodiversitätskonzepts des Bundes fertig- gestellt sind. Die Antwort der Regierung hat mich etwas verwirrt. Einerseits steht darin, das Vorge- hen sei mit dem Bund abgestimmt. Anderseits wird in der Motionsantwort auf eine noch stattfinden- de Vernehmlassung hingewiesen. Wie dem auch sei: Ich bin der Meinung, dass der Kanton Bern – bevor die Konzepte des Bundes fertiggestellt sind – vorsichtig sein sollte mit Handeln, sodass Res- sourcen gespart werden können. In diesem Sinn hoffe ich, dass dies so gehandhabt wird. Deshalb habe ich die Motion zurückgezogen.

Präsident. Danke für diese Information.

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