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Faktenblatt Vernehmlassung

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Academic year: 2022

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Faktenblatt

Vernehmlassung

In Etappe 2 des Sachplans geologische Tiefenlager hatte die Nag- ra den Auftrag, die Standortgebiete auf mindestens zwei Gebiete pro Lagertyp einzuengen. Die Nagra schlägt basierend auf einem sicherheitstechnischen Vergleich vor, die beiden Standortgebiete Jura Ost und Zürich Nordost in Etappe 3 vertieft zu untersuchen und die übrigen Standortgebiete aus Etappe 1 – Jura-Südfuss, Nördlich Lägern, Südranden und Wellenberg – zurück zu stellen.

Das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat (ENSI) kam bei der Überprüfung des Vorschlags zum Schluss, dass die Zurück- stellung von Nördlich Lägern aufgrund der bestehenden Unge- wissheiten nicht ausreichend begründet werden kann und des- halb neben Jura Ost und Zürich Nordost auch Nördlich Lägern weiter zu untersuchen ist. Die Kommission für nukleare Sicher- heit (KNS) teilt diese Ansicht. Diese drei in Etappe 3 weiter zu un- tersuchenden Standortgebiete kommen als Standortgebiete für beide Lagertypen in Frage (HAA und SMA). Die Zurückgestellten Standortgebiete bleiben als Reserveoptionen bis zum Inkrafttre- ten der Rahmenbewilligung raumplanerisch gesichert. In Etap- pe 2 werden ebenfalls Standortareale für die Oberflächenanlage von geologischen Tiefenlagern festgelegt.

Dem Bundesrat wird vorgeschlagen, dass die Standortgebiete Jura Ost, Nördlich Lägern und Zürich Nordost in Etappe 3 weiter untersucht werden sollen.

` Sachplan geologiSche Tiefenlager: ergebniS der eTappe 2

` VernehmlaSSung zu den ergebniSSen der eTappe 2

Das BFE hält im «Entwurf des Ergebnisberichts zu Etappe  2:

Festlegungen und Objektblätter» alle Resultate aus Etappe  2 fest. Dieser Bericht bildet somit die zentrale Grundlage für die Vernehmlassung zu den Ergebnissen der Etappe  2. Mit die- ser Vernehmlassung erhalten Kantone, politische Parteien und Interessierte die Möglichkeit, ihre Stellungnahme zu den in Etappe  2 erarbeiteten Ergebnissen abzugeben. Alle für die Vernehmlassung relevanten Dokumente können unter dem Link www.bfe.admin.ch/vernehmlassungetappe2 heruntergeladen werden.

` nach der

VernehmlaSSung

Im Anschluss an die Vernehmlassung werden die eingegange- nen Stellungnahmen vom BFE ausgewertet, gewürdigt und in einem Bericht zusammengefasst. Gestützt auf die Resultate der Vernehmlassung und den gegebenenfalls angepassten Ergebnis- bericht wird der Bundesrat voraussichtlich Ende 2018 darüber entscheiden, welche der Standorte in Etappe 3 weiter untersucht werden sollen. Mit diesem Bundesratsentscheid endet Etappe 2 des Sachplans geologische Tiefenlager. In der dritten und letz- ten Etappe, werden die verbliebenen Standorte schliesslich ver- tieft untersucht und verglichen. Für jene Standorte, welche aus diesem Vergleich hervorgehen, wird die Nagra Rahmenbewilli- gungsgesuche für geologische Tiefenlager einreichen.

impressum

Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK — Bundesamt für Energie BFE, Sektion Entsorgung radioaktive Abfälle, Mühlestrasse 4, CH-3063 Ittigen — Postadresse: 3003 Bern

Tel. +41 (58) 462 56 11 — Fax +41 (58) 463 25 00 sachplan@bfe.admin.ch — www.radioaktiveabfaelle.ch bilder

© ARE, BFE, Nagra, Swisstopo

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