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Archiv "DROGEN: Urteil räumt auf" (19.09.1991)

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DROGEN

Zu dem Beitrag „In dubio pro reo" von Prof. Dr. med. Hans-Joa- chim Wagner über die Bundesge- richtshof-Entscheidung zur ärztli- chen Methadonverordnung in Heft 30/1991:

Urteil räumt auf

Die Entscheidung des BGH wird in der Entschei- dungssammlung des BGH veröffentlicht. Dieses bedeu- tet, daß es sich um eine grundlegende Entscheidung handelt. Der Leitsatz in die- sem Sammelwerk lautet:

„Der Straftatbestand des un- erlaubten Verschreibens von Betäubungsmitteln liegt nicht schon deswegen vor, weil der Arzt durch das Verschreiben gegen die Regeln der Schul- medizin oder die Stellung- nahme der Bundesärztekam- mer verstoßen hat." Dieser Leitsatz räumt endlich auf mit den Anmaßungen der Ärztekammern, die als einzi- ge sich erlauben, in die The- rapiefreiheit des Arztes ein- zugreifen. Dieses höchstin- stanzliche Urteil räumt auch auf mit den maßlosen An- schuldigungen der Vertreter der Schulmedizin, die die Verschreibung von Suchter- satzstoffen für kunstfehler- haft halten. Hierbei hat es sich für den Bundesgerichts- hof erübrigt, darauf hinzuwei- sen, daß diese sogenannten Vertreter der Schulmedizin eine kleine handvoll Minder- meiner sind, die auf Gesund- heitsämtern oder in Rechts- medizinischen Instituten her- umsitzen und mit der Be- handlung von Patienten we- nig zu tun haben. Denn Tat- sache ist, daß die überwälti- gende Zahl aller Internisten und Praktiker die Verschrei- bung von Suchtersatzstoffen für indiziert hält, weil sie die- se Patienten behandeln müs- sen und nur sie Erfolg und Mißerfolg einer Behandlung abschätzen können.

Als wesentliche inhaltliche Änderung zur bisherigen Rechtsprechung hat der BGH ausgeführt: „Der Bun- desgerichtshof hat in frühe- ren, an die Rechtsprechung A-3074 (10) Dt. Ärztebl. 88,

des Reichsgerichts anknüp- fenden Entscheidungen die ärztliche Begründetheit einer Betäubungsmittelverschrei- bung dann angenommen, wenn das Mittel nach den all- gemeinen oder weitaus über- wiegend anerkannten Regeln der ärztlichen Wissenschaft als Heilmittel für das Leiden des Patienten geeignet ist. Ob dieser Auslegung für das Ver- schreiben von Ersatzdrogen für Drogenabhängige auch heute noch uneingeschränkt zu folgen ist, kann zweifelhaft sein." Der neue Wortlaut läßt auch die Auslegung zu, daß eine sozialmedizinische Indi- kation zum Verschreiben aus- reicht, zum Beispiel um den Opiat-Abhängigen unter In- kaufnahme einer fortbeste- henden Abhängigkeit von dem Zwang zur Beschaf- fungskriminalität zu befreien.

Im weiteren führt der Se- nat aus, daß das grundgesetz- liche Gebot der Gesetzesbe- stimmtheit eine Auslegung erfordere, die den Arzt als Adressaten der Strafnorm klar erkennen lasse, unter welchen Voraussetzungen er sich durch das Verschreiben einer zur ärztlichen Medikati- on zugelassenen Ersatzdroge strafbar macht.

An weiteren rechtserheb- lichen Feststellungen findet sich, daß ein Abweichen von der Schulmedizin nicht straf- bar sein könne, weil dies neue Entwicklungen verhindern würde; daß die Bundesärzte- kammer keine Richtlini- enkompetenz besitze und die Äußerungen des Vorstands der Bundesärztekammer kei- ne Rechtsnorm darstellen.

Die von Prof. Wagner ge- troffenen Ausführungen zum BGH-Urteil, die allesamt da- zu dienen, dieses revolutionä- re Urteil zu bagatellisieren und die darin enthaltene Kri- tik an den Ärztekammern und den Gutachtern abzuwie- geln, scheinen wohl eher der Selbstberuhigung all derjeni- gen Kammerfunktionäre und Gutachter zu dienen, die nun damit rechnen müssen, für ih- re Denunziation gegenüber niedergelassenen Kollegen und Kollaboration mit den Heft 38, 19. September 1991

Pravasin.

Wenn Cholesterin zum Risiko wird.*

*(und Diät alleine nicht ausreicht).

Pravasin ® mite, Pravasin ®

Zusammensetzung: 1 Tablette enthält: 10 mg bzw.

20 mg Pravastatin-Natrium.

Anwendungsgebiete: Primäre Hypercholesterinämie, kombinierte Hypercholesterinämie mit Hypertriglyzeri- dämie (falls die Hypercholesterinämie im Vordergrund steht), wenn durch Diät mit Einschränkung des Fett- und Cholesterinkonsums bzw. kalorienarmer Kost und anderen Maßnahmen (z. B. körperliche Aktivität) keine ausreichende Cholesterinsenkung erreicht werden kann.

Gegenanzeigen: Überempfindlichkeit gegen Pravasta- tin-Natrium,aktive Lebererkrankungen, persistierende, nicht abgeklärte erhöhte Transaminasenwerte, Chole- stase, Myopathien, Schwangerschaft, Stillzeit. Bei Kin- dern und Jugendlichen unter 18 Jahren fehlen Erfah- rungen.

Anwendung mit Vorsicht: Bei anamnestisch bekannter Lebererkrankung und Alkoholismus.

Nebenwirkungen: Gelegentlich Transaminasen-An- stieg, C K-Anstieg, Myalgie, Hautausschlag. Unter Place- bo und Pravastatin traten mit annähernd gleicher Häu- figkeit auf: Magen-Darm-Beschwerden (Brechreiz, Er- brechen, Durchfall, Verstopfungen, Bauchschmerzen, Blähungen), Muskel- und Skelettschmerzen, Infektio- nen der oberen Atemwege, Schnupfen, Kopfschmerz, Verwirrtheit, Müdigkeit, Brustschmerz, Herzschmerzen.

Transaminasenerhöhungen: Vor Beginn und während der ersten 12 Monate der Therapie sollten die Trans- aminasen in Intervallen von 4-6 Wochen, danach in pe- riodischen Abständen kontrolliert werden. Bei Auftre- ten erhöhter Werte Wiederholung dieser Laborbestim- mungen und häufigere Kontrolle. Absetzen, wenn die Transaminasen über einige Zeit deutlich erhöht sind insbesondere wenn sie bis zum 3fachen der oberen Normgrenze ansteigen und persistieren. Erhöhte Transaminasenwerte führten im Rahmen der klini- schen Prüfungen nicht zu klinischen Zeichen einer Le- bererkrankung, wie z. B. Ikterus, und waren nach Abset- zen im allgemeinen reversibel.

Muskelschmerzen, Muskelschwäche: Bei Auftreten dieser Erscheinungen sollen die CK-Werte im Blut be- stimmt werden, insbesondere dann, wenn gleichzeitig Immunsuppressiva einschließlich Ciclosporin verab- reicht wurden. Bei deutlich erhöhten CK-Werten (mehr als das 10fache der Normwerte) und/oder einer diag- nostizierten Myopathie sollte Pravasin ® abgesetzt werden.

Auge: Obwohl keine nachteiligen Wirkungen von Prava- statin auf die Augenlinse des Menschen bekannt sind, sollte vor Behandlungsbeginn und in jährlichen Abstän- den eine Augenuntersuchung durchgeführt werden.

(Linsentrübung bei Hunden durch andere HMG-CoA- Reduktase-Hemmer).

Wechselwirkungen: Hinweis: Bei der Kombination ei- nes anderen HMG-CoA-Reduktase-Hemmers mit Im- munsuppressiva (z. B. Ciclosporin) sowie mit Erythro- mycin, Fibraten, Nicotinsäure sind Muskelerkrankun- gen aufgetreten. Eine Kombination von Pravastatin mit diesen Substanzen kann daher nicht empfohlen wer- den. Weitere Informationen s. Fachinformation.

Dosierung: Anfangsdosis 10 - 20 mg Pravastatin-Na- trium 1 x täglich vor dem Zubettgehen; Dosisanpas- sung frühestens nach 4 Wochen; Erhaltungsdosis 10 - 40 mg Pravastatin-Natrium.

Pac

kungsgröße/Preise: Pravasin ® mite (Tabletten mit je 10 mg Pravastatin): Packungen mit 20 Tabletten DM 51,00; 50 Tabletten (N2) DM 115,90; 100 Ta- bletten (N3) DM 225,75. Pravasin ® (Tabletten mit je 20 mg Pravastatin): Packungen mit 20 Tabletten DM 73,95; 50 Tabletten (N2) DM 172,00; 100 Tablet- ten (N3) DM 341,95.

Stand: 1/91

Weitere Einzelheiten enthalten die Fach- und die Ge- brauchsinformationen.

Squibb-von Heyden GmbH, Volkartstra- ße 83, 8000 Mün- chen 19

SQUIBB-HEYDEN

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BADEN-BADEN SYMPOSIUM

KURORT - GESUNDHEIT - NATUR 10.-12.11.1991

Gesunderhaltung an Körper, Geist und Seele. Ein- klang mit der Natur und Chancen für die Entwicklung einer harmonischen Lebenskultur: Diese Themen zäh- len zu den bedeutendsten Zukunftsfragen des Men- schen, dessen Bewußtsein sich öffnet für eine neue Lebensweise. Heilbäder und Kurorte sind Zentren die- ser Initiative für Körper, Geist und Seele, sind Aus- gangspunkte neuer Ideen und ihrer Umsetzung in der Praxis. Das Baden-Badener Symposium wird als her- ausragendes, internationales Forum diese Philosophie aufzeigen und diskutieren.

Die internationale Kurstadt von Weltruf mit der ein- maligen Verbindung von Tradition und modernem Qua- litätsanspruch hat auch hier Maßstäbe gesetzt. Heil- bad, Medizin und andere Wissenschaften, Natur und Kultur, Ambiente und Gesellschaft verschmelzen hier zu einer außergewöhnlichen Einheit für die Gesundheit an Körper, Geist und Seele.

Kompetente Referenten aus Baden-Baden und Deutschland greifen vom 10. bis 12. November 1991 diese zukunftsweisende Thematik auf. Zur Teilnahme eingeladen sind Bäderfachleute, Mediziner, Wissen- schaftler, Investoren, Architekten, Planer und Politiker.

Menschen, die die bessere Zukunft planen und ge- stalten.

Erstmals präsentiert Baden-Baden das Thema „Kurort - Gesundheit - Natur" in dieser Form, mit wissen- schaftlichem und zugleich praktischem Anspruch so- wie mit vielen Beispielen „vor Ort".

Seminarunterlagen bei

BaclenNSaclen

Bäder- und Kurverwaltung Augustaplatz 8 • D-7570 Baden-Baden

Telefon (07221) 275 241 Telefax (07221) 275 260

Staatsanwaltschaften sowie der dadurch begründeten Tä- terschaft oder Teilnahme an rechtswidriger Verfolgung selbst zur Rechenschaft gezo- gen zu werden.

Es wird nun Aufgabe der Kammerversammlungen sein, sich von all denjenigen Kolle- gen zu distanzieren, die seit 1987 die Kriminalisierung der Behandlung Drogensüchtiger forciert haben, die adäquate ärztliche Behandlung Dro- gensüchtiger unterdrückt und dadurch an dem sprunghaf- ten Anstieg der Zahl der Dro- gentoten mitgewirkt haben.

Die Drogenberatungsstellen stehen auf dem Standpunkt, daß den Drogensüchtigen so

Überfällig

In dem Artikel von Prof.

Wagner wird ausgeführt: . . daß der BGH in seiner Ent- scheidung (3. StR 8/91) weder grundsätzlich eine Liberali- sierung der „Therapie" von Drogenabhängigen mit Me- thadon anstrebt noch eine Kritik an den Empfehlungen des Vorstandes der Bundes- ärztekammer zur „Anwen- dung von Ersatzdrogen"

übt.. .

Wie sah denn die bisheri- ge Vergangenheit aus? Von wenigen maßgeblichen Kolle- gen, die von Berufs- und Strafgerichten eingeschaltet wurden, wurde die Therapie bei Drogensüchtigen be- stimmt. Unbeugsame Kolle- gen wurden verwarnt, berufs- rechtlich sanktioniert und strafrechtlich pönalisiert.

Überflüssig zu erwähnen, daß gerade diese Gutachter in der Regel nie einen Betroffenen selbst substituiert haben. Die Regeln der Schulmedizin wurden durch die Bundesärz- tekammer bestimmt, die auch die ärztliche Begründetheit für die Vergabe von Substitu- ten stark einschränkte.

Der BGH hat in aller Klarheit aufgezeigt, daß diese Auffassung nicht länger halt- bar ist. So führt der BGH aus:,, . . . auch dem Vorstand der Bundesärztekammer fehlt die . . . zugeschriebene

lange jede ärztliche Hilfe zu verweigern sei, bis es ihnen so schlecht gehe, daß sie in eine Behandlung einwilligen - oder den Drogentod sterben.

Ein solches Therapiekon- zept ist mit dem ärztlichen Ethos nicht vereinbar. Jeder Arzt, der dieses Therapiekon- zept in irgendeiner Weise un- terstützt hat, hat sich berufs- unwürdig verhalten und schuldig gemacht und sollte daher aus den Reihen der Ärzteschaft ausgeschlossen werden.

Dr. med. Klaus Brall, Vor- standsmitglied Ärztekammer Nordrhein, Vorstandsmit- glied BPA Nordrhein, Vikto- riastraße 49, W-4040 Neuss 1

„Richtlinienkompetenz" . . . Wenige Zeilen später:

„. . die Äußerung des Vor- standes der BÄK ist keine Rechtsnorm, die die in Para- graph 13 Abs. 1 BtmG festge- legte Strafbarkeitsgrenze zu konkretisieren vermag".

Ich begrüße die längst überfällige Entscheidung des BGH, die die Kurierfreiheit des einzelnen Kollegen stärkt und der BÄK „Richtlini- enkompetenz" und die Er- stellung von „Rechtsnormen"

abspricht. Durch die Zurecht- weisung der BÄK hat der BGH sehr wohl Partei für ei- ne Liberalisierung der Me- thadonbehandlung ergriffen . . .

Dr. med. Johannes Raida, stellvertr. Geschäftsführer der Deutschen Ges. f. Dro- gen- und Suchtmedizin, Rheinstraße 25, W-6100 Darmstadt

RENTENSYSTEM

Zu dem Beitrag „Rente nach Leistung oder aber nach Bedarf?"

von Walter Kannengießer in Heft 25-26/91:

Schwerstes Unrecht der Nachkriegsgeschichte

Im vorliegenden Beitrag geht der Autor von einem lei- stungsbezogenen bestehen- den Rentensystem aus. Das bestehende Rentensystem be- A-3076 (12) Dt. Ärztebl. 88, Heft 38, 19. September 1991

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