Psychotherapeuten-Gesetz
Zuversicht bei den Psychologen:
„Wir sind jetzt ganz nah dran"
Bis zu den Bonner Parlamentsferien will Bundesgesundheits- minister Horst Seehofer den Entwurf für ein Psychotherapeu- ten-Gesetz vorlegen, das noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet werden soll. Mit Vertretern verschiedener Be- rufs- und Fachverbände der Psychologen erörterte Seehofer jetzt die kritischen Punkte der Gesetzesinitiative.
(ICH KOMME MIR MANCHMAL SO MISSBRAUCHT
VOR !!
Was die Diplom-Psychologen seit vielen Jahren anstreben, ist of- fensichtlich in greifbare Nähe ge- rückt: ein Berufszulassungsgesetz, das den Status der psychologischen Psychotherapeuten in der Ausübung der Heilkunde neu regelt und gesetz- lich verankert.
Bereits 1978 hatte das damals zuständige Bundesministerium für Jugend, Frauen, Familie und Ge- sundheit einen Entwurf für ein sol- ches Gesetz vorgelegt. Der Entwurf wurde damals nicht weiterverfolgt, statt dessen gab das Ministerium ein Gutachten in Auftrag, das verschie- dene Modelle für die Mitwirkung der Psychotherapeuten an der Versor- gung der GKV-Versicherten unter- suchen sollte. Inzwischen hat sich das Gesetzesvorhaben konkretisiert, wenngleich längst noch nicht alle Einzelheiten ausdiskutiert sind.
So heißt es im Informations- dienst des Berufsverbandes Deut- scher Psychologen (BDP) über ein Gespräch mit Horst Seehofer: „Auf Einzelheiten der gesetzlichen Einbe- ziehung der Psychotherapie in die Kassenleistungen wollte sich der Mi- nister allerdings noch nicht festle- gen." Die Vereinigung der Kassen- psychotherapeuten, ebenfalls bei der Bonner Runde vertreten, gibt See- hofers Äußerungen folgendermaßen wieder: „Es soll ein kostenneutrales Berufszulassungsgesetz für den heil- kundlich tätigen Diplom-Psycholo- gen werden. Der Name ,Psychologi- scher Psychotherapeut' wird ge- schützt. Der Zugang zu diesem de facto seit Jahren bestehenden Beruf
soll auf hohem Niveau der Ausbil- dung festgelegt werden."
Sehr viel ist damit noch nicht ge- sagt. Aber immerhin soviel, daß der Bundesgesundheitsminister offenbar die finanziellen Auswirkungen eines
Psychotherapeuten-Gesetzes von vornherein unter Kontrolle halten möchte. Ein anderes Vorgehen wäre angesichts des Gesundheitsstruktur- gesetzes auch kaum verständlich. Ei- ner Gesprächsnotiz der Vereinigung der Kassenpsychotherapeuten ist zu entnehmen, daß Seehofer mit Blick auf die Kosten kaum mit sich reden lassen dürfte. Als unvermeidbar, schildern Teilnehmer des Gesprächs, habe der Minister die Budgetierung der Gesamtausgaben für die Psy- chotherapie bezeichnet. Zwar hätten die Vertreter der Kassenpsychothe-
rapeuten ihre Sparvorschläge aus- führlich dargestellt, doch: „Der Mi- nister wirkte unbeeindruckt."
Nach Einschätzung des BDP laufen die Vorstellungen des Bun- desgesundheitsministers auf eine Kostenerstattung hinaus, wobei die Patienten eine Selbstbeteiligung zu tragen hätten. Widersprüchliche Aussagen gibt es zu einer zentralen, Frage des geplanten Berufszulas- sungsgesetzes. Während Günter Mehring, der Vorsitzende der Verei- nigung der Kassenpsychotherapeu- ten, die Delegierten seiner Organisa- tion nach dem Gespräch wissen ließ:
„Das Berufszulassungsgesetz ohne Arztvorbehalt wird bald kommen.
Wir sind ganz nahe dran", liest sich die Darstellung des BDP in diesem Punkt völlig anders: „Im übrigen sol- len sich Kassenpatienten auch in Zu- kunft erst nach einer fachärztlichen Überweisung von einem psychologi- schen Psychotherapeuten behandeln lassen dürfen (sogenannter Arztvor- behalt), wohingegen selbstzahlenden Privatpatienten wie bisher der direk- te Weg zum Psychotherapeuten of- fenstehen wird."
Der Berufsverband Deutscher Psychologen befürchtet vielmehr,
„daß den Kassenpatienten die freie Wahl des Behandlers im Bereich der Psychotherapie künftig sogar gesetz- lich vorenthalten werden könnte."
Wie bereits in früheren Erklärungen, wettert der BDP erneut gegen die Vorschaltung eines Facharztes. Das sei überflüssig und unnötig kosten- treibend. Dagegen steht die Position der Ärzteschaft. In einer gemeinsa- men Stellungnahme zu den Eck- punkten eines Psychotherapeuten- Gesetzes haben die Bundesärzte- kammer und die Kassenärztliche Bundesvereinigung bereits im No- vember 1990 dargelegt: „Wegen der aus der spezifischen Ausbildung re- sultierenden eingeschränkten Kom- petenz psychologischer Psychothe- rapeuten in der Behandlung von Kranken ist die in ihrem Umfang durch die Art der Krankheit beding- te Mitwirkung der Ärzte unerläßlich.
Sie muß eine über die ärztliche Erstuntersuchung hinausgehende Zusammenarbeit zwischen Ärzten und psychologischen Psychothera- peuten sicherstellen." JM
N
Dt. Ärztebl. 90, Heft 8, 26. Februar 1993 (21) A1-493