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Archiv "PSYCHOLOGEN: Vom Ziel weg" (22.02.1990)

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e44

Kreatinin-Clearance 50 - 20 ml/min

< 20 ml/min

Serum-Kreatinin 1,5 - 5 mg/dl

> 5 mg/dI

Erhaltungsdosis 1 bzw. 1/2 Tabl./Tag

1/2 Tabl. alle 2 Tage

PSYCHOLOGEN

Zu dem „Seite eins"-Beitrag

„Frau Lehrs Sprengsatz" in Heft 3/1990:

Vom Ziel weg

Der Artikel ist gespickt mit subtilen Unterstellungen.

Die Tendenz ist dieselbe, wie ich sie in vielen ähnlichen Kommentaren bei Ihnen ge- lesen habe: Es soll Angst ge- schürt und aufrechterhalten werden, Angst vor falscher Behandlung der Patienten und Angst vor einer Kosten- explosion. Da beide Angstin- halte nachgewiesen irreal sind . . ., bleibt zu fragen:

„Wovon wollen Sie ablen- ken?" Vielleicht doch von der Angst vor dem Verlust eige- ner Pfründe?

Ich werfe Ihnen besonders im zweitletzten Abschnitt ei- ne „Haltet den Dieb"-Argu- mentation vor. Auch dieses Argument wird in Ihrem Blatt immer wieder aufgelegt, wird aber durch Wiederholung nicht wahrer. Ich stimme Ih- nen im Kern zu, möchte aber

— um des Wohles der Patien- ten willen — das vorgebrachte Argument mit seinen Begrif- fen umdrehen und austau- schen. Dann heißt der Satz so: „In jedem Fall muß jedwe- de gesetzliche Regelung si- cherstellen, daß im Rahmen der Patientenversorgung psy- chische Krankheiten, psy- chisch begründete körper- liche Leiden oder Störungen und Psychosomatosen vor ei- ner medizinischen Behand- lung ausgeschlossen und not- wendige psychotherapeuti- sche Verlaufskontrollen durchgeführt werden."

Wenn gleichberechtigte Kooperation zwischen Ärzten und Diplom-Psychologen an- gestrebt würde, hätten beide Sätze ihre Rechtfertigung.

Die Realität allerdings sieht heute anders aus, und das ist das Heuchlerische Ihrer Ar- gumentation: Es werden tag- täglich abertausendfach mehr psychisch begründete körper- liche Leiden von inkompeten- ten und kooperationsunwilli- gen Ärzten versaut als umge- kehrt körperlich begründete

A-524 (8) Dt. Ärztebl. 87,

psychische Leiden von ent- sprechenden Psychologen nicht erkannt und rein psy- chotherapeutisch behandelt.

Das ist die Realität, und da- von wollen Sie offensichtlich ablenken.

Kooperation zwischen gleichberechtigten Partnern, die sich in ihrer Verschieden- heit akzeptieren und ergän- zen, ist ein gutes Ziel, zu des- sen Erreichung noch viel zu tun ist. Solche Beiträge wie Ihrer führen vom Ziel weg.

Martin Junghöfer, Dipl.- Psych., Klinischer Psychologe BDP, Hochstraße 25, 5483 Bad Neuenahr-Ahrweiler

Fingerspitzengefühl

Ihrem Kommentar . . . ist voll zuzustimmen Es ist si- cherlich ein Unding, daß bis- her der Titel „Psychothera- peut" weder definiert noch geschützt ist. Ich habe auch Verständnis dafür, daß die Psychologin Frau Prof. Dr.

Ursula Lehr sich für ihre psy- chologischen Berufskollegen einsetzt. Dennoch sollte die Ärzteschaft alles daran set- zen, daß kein neuer „Heilbe- ruf" geschaffen und vom Ge- setzgeber „mit einer nahezu umfassenden Kompetenz für alle psychischen und psycho- somatischen Störungen und Krankheiten versehen" wird.

Auch in bezug auf die Psy- che gilt der alte Grundsatz:

Vor die Therapie haben die Götter die Diagnose gestellt.

Die Diagnose aber stellen muß allein der Arzt. Auf- grund der vorliegenden Be- funde muß er erst einmal ent- scheiden, ob psychische oder psychosomatische Störungen vorliegen und ob diese — auf- grund der gestellten Diagno- se — überhaupt psychothera- peutisch angehbar sind.

Besteht ärztlicherseits die Indikation für eine Psy- chotherapie, kann diese selbstverständlich bei Bedarf an einen entsprechend wei- tergebildeten psychologi- schen Therapeuten delegiert werden, wie dies heute in Kli- nik und Praxis praktiziert wird. Eine Regelung ohne Heft 8, 22. Februar 1990

Zusammensetzung: 1 Film- tablette enthält 200 mg Ofloxa- cin. Anwendungsgebiete:

Bakterielle Infektionen, verursacht durch Ofloxacin-empfindliche Erreger:

Akute, chronische und rezidivierende Atemwegsinfektionen (Bronchitis), verursacht durch Haemophilus influenzae oder andere gram-negative und multiresistente Erreger sowie durch Staphylococcus aureus. Da Pneumo- nien im ambulanten Bereich überwiegend durch Pneumokokken verursacht werden, ist Tarivid in diesen Fällen nicht das Mittel der ersten Wahl. Die Anwendung von Tarivid kann aber bei sogenannten Problemkeimen (z. B.

Escherichia coli, Klebsiella, Enterobacter, Proteus, Pseudomonas, Legionel- la, Staphylococcus) angezeigt sein.

Chronische und rezidivierende Infektionen von Hals, Nase und Ohren, ins- besondere wenn sie durch gram-negative Keime einschließlich Pseudomo- nas oder durch Staphylococcus verursacht sind. Damit ist Tarivid nicht in- diziert bei der akuten Angina tonsillaris.

Infektionen der Weichteile und der Haut, des Bauchraumes einschließlich des kleinen Beckens, der Niere, der ableitenden Harnwege und der Ge- schlechtsorgane, Gonorrhö. Gegenanzeigen: Überempfindlichkeit ge- gen Ofloxacin oder andere Chinoloncarbonsäurederivate. Nicht bei Epilep- tikern anwenden. Tarivid soll Kindern und Jugendlichen in der Wachstums- phase sowie Schwangeren und Stillenden nicht verabreicht werden, da kei- ne Erfahrungen über die Sicherheit der Anwendung bei diesen Gruppen vor- liegen und aufgrund von Ergebnissen aus Tierversuchen Gelenkknorpel- schädigungen beim noch nicht erwachsenen Organismus nicht völlig un- wahrscheinlich sind. Anwendungsbeschränkung: Bei Vorschädigung des ZNS mit emiedrigter Krampfschwelle, wie z. B. nach Schädelhirnverletzun- gen, entzündlichen Prozessen im ZNS-Bereich oder Schlaganfall, soll Tarivid nicht angewendet werden. Nebenwirkungen: Allergische Erscheinun- gen, insbesondere Überempfindlichkeitsreakfionen der Haut. In Einzelfällen Petechien, hämorrhagische Bullae und Papeln als Ausdruck einer Vaskulitis.

Selten Symptome wie Gesichtsödem, Zungenschwellung, Glottisödem, Ta- chykardien, Atemnot bis hin zum bedrohlichen Schock, teilweise schon nach Ersteinnahme (Tarivid sofort absetzen). In Einzelfällen Photosensibili- tät. Gelegentlich Störungen im Bereich des Nervensystems, z.B. Kopf- schmerzen, Schwindel, Schlafstörungen, intensive Traumerlebnisse bis zum Alptraum, muskuläre Koordinationsstörungen, Parästhesien in den Glied- maßen. Sehstörungen wie Doppeltsehen und Farbsehen. Geschmacks-und Geruchsstörungen (können in seltenen Fällen irreversibel sein). Halluzina- tionen und psychotische Reaktionen wie Unruhe, Erregungszustände, Angstzustände, Verwirrtheit. Diese Reaktionen traten teilweise schon nach Ersteinnahme auf (Tarivid sofort .absetzen). Selten Gelenk- und Muskel- schmerzen. In Einzelfällen Blutbildveränderungen (Leukopenie, Agranulo- zytose, Thrombozytopenie, Anämie), vorübergehender Anstieg der Leber- enzyme und/oder des Bilirubins sowie Einschränkung der Nierenfunktion, z.B. Anstieg des Serumkreatinins. Es kann zu Beschwerden im Magen-Darm- Bereich kommen (Schmerzen, Appetitlosigkeit, Übelkeit, Erbrechen oder Durchfall). Bei Auftreten von schweren und anhaltenden Durchfällen ist an eine pseudomembranöse Kolb zu denken, die sofort behandelt werden muß. In solchen Fällen ist Tarivid sofort abzusetzen und eine geeignete The- rapie (z.B. Vancomycin oral, 4 x 250 mg täglich) einzuleiten. Peristaltikhem- mende Präparate sind kontraindiziert. Auch bei bestimmungsgemäßem Ge- brauch von Tarivid kann das Reaktionsvermögen soweit verändert sein, daß die Fähigkeit zur Teilnahme am Straßenverkehr oder zum Bedienen von Maschinen beeinträchtigt wird. Wechselwirkungen mit anderen Mitteln: Wirkungsabschwächung bei gleichzeitiger Gabe von minerali- schen Antazida. Wirkungsweise: Bakterizid durch Hemmung der bakte- riellen DNS-Gyrase. Dosierung: Je nach Indikation erhalten Patienten 2 x 1/2 bis 2 x IFIlmtablette pro Tag im Abstand von 12 Stunden. In schweren Fäl- len kann die Dosis auf 2 xl'/2 bis 2 x 2 Filmtabletten erhöht werden. Dosie- rung bei eingeschränkter Nierenfunktion: Bei Patienten mit einge- schränkter Nierenfunktion ist die Initialdosis von Tarivid wie bei Nierenge- sunden. Die Erhaltungsdosis sollte wie folgt emiedrigt werden:

Hämodialyse und Peri onealdialyse: 1/2 Tablette alle 2 Tage. Anwen- dungsdauer: Bis zum Vorliegen weiterer Erfahrungen ist eine Behand- lungsdauer von 2 Monaten nicht zu überschreiten. Handelsformen und Preise: Filmtabletten zu 200 mg mit Bruchrille; NI: 10 Filmtabletten 43,55 DM; N2: 20 Filmtabletten 81,90 DM; Krankenhauspackungen.

Hoechst Aktiengesellschaft, 6230 Frankfurt am Main 80. LI 209 994

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ärztliche Diagnose und Indi- kationsstellung kann nur ei- nen Irrweg bedeuten: Eine

„wilde" Psychotherapie ohne entsprechende Indikation ist nicht nur für den Patienten mit erheblichen Risiken ver- bunden. Eine nicht indizierte Therapie kann auch nie das Wirtschaftlichkeitsgebot des SGB V erfüllen. Dies wieder- um bedeutet, daß nur über die qualifizierte ärztliche In- dikationsstellung ein unwirt- schaftliches Ausufern mit al-

KUREN

Erfahrungen mit dem „Medizi- nischen Dienst" beim Antrag einer Kur:

Unnützer Wasserkopf

Aufgrund eines Antrages zur Bewilligung einer Sanato- riumskur wurden meine Frau und ich von meiner Kranken- kasse zu einer Untersuchung zum Medizinischen Dienst bestellt. Termin ab 8.00 Uhr mit dem Vermerk „Wir sind bestrebt, Sie nicht über Ge- bühr warten zu lassen".

Meine Frau und ich ka- men kurz vor 8.00 Uhr an, meldeten uns in der „Anmel- dung" — einer Zelle von etwa einem m2 Fläche mit einem kleinen Fenster zum Büro.

Hinter dem Fenster saß eine Dame, die uns — fast ohne überhaupt aufzusehen — auf- forderte, unsere Papiere in bereitliegende numerierte Hüllen zu stecken und durch einen Schlitz zu schieben. Wir fühlten uns in Zeiten des Dritten Reiches versetzt und behandelt, als hätten wir un- zumutbare Forderungen ge- stellt oder als hätten wir es mit dem Stasi zu tun.

Wir setzten uns dann in den Warteraum und faßten uns in Geduld. Gegen 9.20 Uhr wurde meine Frau aufge- rufen zur „Untersuchung":

Blutdruckmessen, Herz und Lunge abhorchen und Bauch abtasten. Es wurde gefragt, warum meine Frau eine Kur machen wolle. Ergebnis der Untersuchung: Höchstens mit einer Badekur sei zu rechnen.

Anschließend kam ich an die

len finanziellen Folgen für die gesetzliche Krankenversi- cherung vermieden werden kann.

Gerade als Psychologin ist Frau Lehr sicher gut beraten, wenn sie bei der Erstellung eines „Psychotherapeuten- Gesetzes" ein besonderes Fingerspitzengefühl zeigt.

Dr. med. Fritz Lenz, NAV Verband der niedergelasse- nen Ärzte Deutschlands e.V., Hauptstraße 17, 7860 Schopf- heim

Reihe. Die gleiche Prozedur, allerdings mit einer Variante:

Mein Blutdruck war inzwi- schen 190 zu 125, was wohl bedenklich stimmte. Außer- dem wurde festgestellt, daß meine Leber vergrößert sei — das war mir allerdings neu.

Daraufhin wurde mir Blut ab- genommen, Größe und Ge- wicht gemessen. Während ich bisher immer 1,76 m war, war ich — wohl schon durch diese Erniedrigung — auf 1,73 m ge- schrumpft. Ob das eine Be- fürwortung einer Sanatori- umskur einbrachte, weiß ich noch nicht.

Wenn ich sehe, wie mein Beitrag für solch einen „Me- dizinischen Dienst" ausgege- ben wird, möchte ich am lieb- sten aus „meiner" Kranken- kasse ausscheiden, aber bei anderen Versicherungen dürfte es wohl nicht anders sein.

Dazu eine grundsätzliche Frage: Wozu sind eigentlich der ärztliche Antrag und ein Attest des Amtsarztes nötig?

Ich halte es für den Beweis ei- nes großen Mißtrauens, wenn man einen Patienten zu einer dritten Untersuchung schickt!

Vielleicht bauen Sie noch ei- ne vierte Instanz ein. Dann sparen Sie eventuell mal eine Kur, haben aber Ihr bezie- hungsweise mein Geld für noch mehr unnützen Wasser- kopf ausgegeben. Und wozu müssen alle ärztlichen Papie- re mitgebracht werden, wenn sie nicht einmal gelesen wer- den?

Hermann Friedhoff, Süd- straße 83, 5013 Elsdorf-Gie- sendorf

Wander Pharma GmbH, 8500 Nürnberg • WANDONORM®. Zusammensetzung:

1 WANDONORM® Tablette enthält 1,273 mg Bopindololhydrogenmalonat, entsprechend 1,0 mg Bopindolol. Anwendungsgebiet: Blut- hochdruck. Gegenanzeigen: Bronchiale Hyper- reagibilität, manifeste Herzinsuffizienz, Cor pulmonale, frischer Herzinfarkt, Schock, Sinus- knotensyndrom, SA-Block, AV-Block 2. und 3. Grades, Bradykardie (< 50 Schläge/min.), Spätstadien peripherer Durchblutungsstö- rungen, Azidose. Patienten mit Phäochromozy- tom dürfen mit WANDONORM® erst nach a-Blockade behandelt werden. MAO-Hemm- stoffe dürfen nicht gleichzeitig mit WAN- DONORM® eingenommen werden (Ausnahme MAO-B-Hemmstoffe): Bei Patienten mit einge- schränkter Nierenfunktion darf WANDO- NORM® nicht angewendet werden, da bisher noch keine ausreichenden Erfahrungen vorlie- gen. WANDONORM® sollte während Schwan- gerschaft oder Stillzeit nur nach sorgfältiger Nutzen-Risiko-Abwägung angewendet wer- den, da bisherkeine klinischen Erfahrungen am Menschen vorliegen. Tierversuche haben keine Hinweise auf Fruchtschädigung ergeben. Kin- der sind von der Behandlung mit WANDO- NORM® auszuschließen, da keine Erfahrungen vorliegen. Besonders sorgfältige ärztliche Über- wachung ist erforderlich bei Diabetikern mit stark schwankenden Blutzuckerwerten und nach längerem strengen Fasten. Nebenwirkun- gen: Gelegentlich Kopfschmerzen, Schwindel, Schwitzen, Müdigkeit, Magen-Darm-Stö- rungen wie Übelkeit, Verstopfung, Durchfall.

Vereinzelt Schlafstörungen mit z. T gesteigerter Traumaktivität. Selten Mundtrockenheit und Konjqnktivitis. In Einzelfällen depressive Ver- stimAung, Muskelschwäche und Waden- krärnpfe, allergische Reaktionen (z. B. Jucken, Hautrötung), Atemnot bei Patienten mit Neigung zu bronchospastischen Reaktionen, Bradykardie, verstärkte Blutdrucksenkung, Herzinsuffizienz, AV-Überleitungsstörungen, Kältegefühl, Kribbeln an den Gliedmaßen, Ver- stärkung der Beschwerden bei Raynaud'scher Krankheit sowie Potenzstörungen. Bei Patienten mit Claudicatio intermittens ist anfänglich eine vorübergehende Verstärkung der Beschwerden möglich. Bei Kontaktlinsen- trägern kann eine Verminderung des Tränen- flusses auftreten. Hinweise: Bei Patienten mit Neigung zu Hypoglykämie, z. B. Diabetikern, oder bei längerdauerndem Fasten kann WANDONORM® die auftretenden Warnsymp- tome (z. B. schneller Puls) verschleiern. In sel- tenen Fällen Demaskierung eines latenten Dia- betes mellitus oder Verschlechterung eines bereits bestehenden Diabetes. Daher bei Dauer- therapie mit WANDONORM® regelmäßige Kontrolle der Blutzuckerwerte erforderlich.

Wegen des möglichen Auftretens von Bradykar- die, Hypotonie und Hypoglykämie bei Neugebo- renen soll die Therapie mit WANDONORM® bei Schwangeren 48-72 h vor dem errechneten Geburtstermin beendet werden. Ist dies nicht möglich, empfiehlt sich eine sorgfältige Über- wachung des Neugeborenen für48 — 72 h. Die Behandlung des Bluthochdruckes mit diesem Arzneimittel bedarf der rege/mäßigen ärztli- chen Kontrolle. Das Reaktionsvermögen kann beeinträchtigt werden, in verstärktem Maße zu Behandlungsbeginn und in Zusammenwir- kung mit Alkohol. Wechselwirkungen mit: Cal- cium -A ntagon isten vom Verapamil- oderDiltia- zem-Typ oder anderen Antiarrhythmika, Reser- pin, Alpha-Methyl-Dopa, Clonidin, Guanfacin und anderen Antihypertonika, Herzglykosiden, Narkotika, Insulin oder oralen blutzuckersen- kenden Mitteln. Während der Behandlung mit WANDONORM® ist auf die intravenöse Ver- abreichung von Calcium-Antagonisten und Antiarrhythmika zu verzichten. Bei einer zusätzlichen Behandlung mit Clonidin darf dieses erst — stufenweise — abgesetzt werden, wenn einige Tage zuvor die Verabreichung von WANDONORM® beendet wurde. Dosierung:

1 Tab. täglich. Nach 3-4 Wochen je nach Ansprechen Reduktion oder Steigerung um 1/2 oder 1 Tab. möglich. Packungsgrößen und Pak- kungspreise: Originalpackungen zu 30 (N1), 50 (N2) und 100 (N3) Stück DM 44,28; 66,01;

110,00 sowie Klinikpackung

Stand der Information: LWANDER)

November 1989 PHARMA

A-526 (10) Dt. Ärztebl. 87, Heft 8, 22. Februar 1990

Referenzen

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