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Archiv "UNGARN: Qualifikation anerkennen" (08.02.1990)

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Hoechst ge3,4

Kreatinin-Clearance 50 - 20 ml/min

< 20 mVmin

Serum-Kreatinin 1,5 - 5Mg/d1

>5

mg/dl

Erhaltungsdosis 1 bzw. 1/2 Tabl./Tag 1/2 Tabl. alle 2 Tage

auch ganz natürlich ist. Die

Kasse ist dagegen nur Partner des Patienten. Der Patient hat die Möglichkeit, den Arzt jederzeit direkt anhand der Rechnungen zu kontrollieren.

Sollte die Kasse mit den ärzt- lichen Maßnahmen nicht ein- verstanden sein, muß sie sich an den Patienten direkt wen- den. Dies halte ich für den besten Weg.

5. Die Behauptung, daß die wirtschaftliche Existenz des Kassenarztes durch eine Kostenerstattung bedroht sei, stimmt natürlich ebensowe- nig. Der Arzt ist dann aller- dings kein Angestellter der Krankenkasse mehr, sondern wirklich freiberuflich tätig im ursprünglichen Sinne des Wortes. Er trägt damit einer- seits das volle Risiko einer solchen Tätigkeit, hat aber andererseits auch die Vortei- le dieser Position. Der jetzige Kassenarzt ist dagegen mehr oder weniger ein Angestellter von KV und Kassen. Er be- zieht ein regelmäßiges Gehalt in Form von Abschlagszah- lungen. Ein solcher Kollege kann sich allerdings schwer vorstellen, wie eine freiberuf- liche Tätigkeit wirklich aus- sieht. Aber gerade dahin müssen wir wieder kommen, wenn der freie Ärztestand er- halten bleiben soll.

Dr. Karl-Heinz Gebhardt, Bahnhofplatz 8, 7500 Karls- ruhe

UNGARN

Zu dem „Seite eins"-Beitrag

„Dank an den Partner Ungarn" in Heft 49/1989:

Qualifikation anerkennen

In Ihrem Beitrag hatten Sie über die Zusammenarbeit mit Ungarn auf dem Gebiet des Gesundheitswesens be- richtet. Auf universitärer Ebene macht dies Schwierig- keiten.

Die übliche wissenschaft- liche Qualifikation der unga- rischen Professoren in Medi- zin und Zahnmedizin wird, nach einer Mitteilung des Se- kretariates der ständigen

A-348 (12) Dt. Ärztebl. 87,

Konferenz der Kultusminister der Länder, nicht als gleich- wertig mit unserer Habilita- tion anerkannt, was die Beru- fung eines ungarischen Pro- fessors, auch auf eine Gast- professur, auch auf eine C-2- Oberassistentenstelle, un- möglich macht.

Die ungarische wissen- schaftliche Qualifikation ist an sich zweistufig. In einem Verfahren, welches nach Schwierigkeitsgrad, Anzahl der Publikationen und Zeit- dauer in etwa unserer Habili- tation entspricht, erlangen sie den Grad eines „Kandidaten der medizinischen Wissen- schaft". Dies ist in den medi- zinisch-klinischen Fächern Ungarns ausreichende Ein- gangsqualifikation für ein Professorenamt. In den kli- nisch-medizinischen Fächern wird der höherwertige Grad eines „Doktors der medizini- schen Wissenschaften" — wenn überhaupt — erst in hö- herem Alter, jedenfalls erst nach der Ernennung zum Professor erworben. Mir wird berichtet, daß von den unga- rischen Professoren der Zahnheilkunde nur zwei den

„Doktor der medizinischen Wissenschaften" erworben haben — und zwar erst lange nach der Ernennung zum Professor.

Auf diese Zusammenhän- ge wollte ich Sie aufmerksam machen, da es meines Erach- tens auch ein Dank an Un- garn wäre, wenn sich die Bun- desärztekammer dieses Pro- blems annehmen würde, da- mit ungarische Professoren oder Dozenten ihrer Qualifi- kation entsprechend einge- stellt und besoldet werden können. Da auch die an unga- rischen Universitäten erwor- benen Jahre der Facherfah- rung sich nicht als entspre- chendes Besoldungsdienstal- ter auswirken, bleibt derzeit als einzige Möglichkeit die Einstellung und Besoldung auf Niveau eines Jüngstassi- stenten.

Prof. Dr. Dr. Walter T.

Klötzer, Abteilung Zahner- satzkunde, ZMK-Klinik, Ge- org-Voigt-Straße 3, 3550 Marburg

Heft 6, 8. Februar 1990

Zusammensetzung:

1 Film- tablette enthält 200 mg Ofloxa- cin. Anwendungsgebiete:

Bakterielle Infektionen, verursacht durch Ofloxacin-empfindliche Erreger:

Akute, chronische und rezidivierende Atemwegsinfektionen (Bronchitis), verursacht durch Haemophilus influenzae oder andere gram-negative und multiresistente Erreger sowie durch Staphylococcus aureus. Da Pneumo- nien im ambulanten Bereich überwiegend durch Pneumokokken verursacht werden, ist Tarivid in diesen Fällen nicht das Mittel der ersten Wahl. Die Anwendung von Tarivid kann aber bei sogenannten Problemkeimen (z. B.

Escherichia coli, Klebsiella, Enterobacter, Proteus, Pseudomonas, Legionel- la, Staphylococcus) angezeigt sein.

Chronische und rezidivierende Infektionen von Hals, Nase und Ohren, ins- besondere wenn sie durch gram-negative Keime einschließlich Pseudomo- nas oder durch Staphylococcus verursacht sind. Damit ist Tarivid nicht in- diziert bei der akuten Angina tonsillaris.

Infektionen der Weichteile und der Haut, des Bauchraumes einschließlich des kleinen Beckens, der Niere, der ableitenden Harnwege und der Ge- schlechtsorgane, Gonorrhö. Gegenanzeigen: Überempfmdlichkeit ge- gen Ofloxacin oder andere Chinoloncarbonsäurederivate. Nicht bei Epilep- tikern anwenden. Tarivid soll Kindern und Jugendlichen in der Wachstums- phase sowie Schwangeren und Stillenden nicht verabreicht werden, da kei- ne Erfahrungen über die Sicherheit der Anwendung bei diesen Gruppen vor- liegen und aufgrund von Ergebnissen aus Tierversuchen Gelenkknorpel- schädigungen beim noch nicht erwachsenen Organismus nicht völlig un- wahrscheinlich sind. Anwendungsbeschränkung: Bei Vorschädigung des ZNS mit erniedrigter Krampfschwelle, wie z. B. nach Schädelhirnverletzun- gen, entzündlichen Prozessen im ZNS-Bereich oder Schlaganfall, soll Tarivid nicht angewendet werden. Nebenwirkungen: Allergische Erscheinun- gen, insbesondere Überempfindlichkeitsreaktionen der Haut In Einzelfällen Petechien, hämorrhagische Bullae und Papeln als Ausdruck einer Vaskulitis.

Selten Symptome wie Gesichtsödem, Zungenschwellung, Glottisödem, Ta- chykardien, Atemnot bis hin zum bedrohlichen Schock, teilweise schon nach Ersteinnahme (Tarivid sofort absetzen). In Einzelfällen Photosensibili- tät. Gelegentlich Störungen im Bereich des Nervensystems, z.B. Kopf- schmerzen, Schwindel, Schlafstörungen, intensive Traumerlebnisse bis zum Alptraum, muskuläre Koordinationsstörungen, Parästhesien in den Glied- maßen. Sehstörungen wie Doppeltsehen und Farbsehen. Geschmacks- und Geruchsstörungen (können in seltenen Fällen irreversibel sein). Halluzina- tionen und psychotische Reaktionen wie Unruhe, Erregungszustände, Angstzustände, Verwirrtheit. Diese Reaktionen traten teilweise schon nach Ersteinnahme auf (Tarivid sofort absetzen). Selten Gelenk- und Muskel- schmerzen. In Einzelfällen Blutbildveränderungen (Leukopenie, Agranulo- zytose, Thrombozytopenie, Anämie), vorübergehender Anstieg der Leber- enzyme und/oder des Bitrubins sowie Einschränkung der Nierenfunktion, z.B. Anstieg des Serumkreatinins. Es kann zu Beschwerden im Magen-Darm- Bereich kommen (Schmerzen, Appetitlosigkeit, Übelkeit, Erbrechen oder Durchfall). Bei Auftreten von schweren und anhaltenden Durchfällen ist an eine pseudomembranöse Kolitis zu denken, die sofort behandelt werden muß. In solchen Fällen ist Tarivid sofort abzusetzen und eine geeignete The- rapie (z.B. Vancomycin oral, 4 x 250 mg täglich) einzuleiten. Peristaltikhem- mende Präparate sind kontraindiziert. Auch bei bestimmungsgemäßem Ge- brauch von Tarivid kann das Reaktionsvermögen soweit verändert sein, daß die Fähigkeit zur Teilnahme am Straßenverkehr oder zum Bedienen von Maschinen beeinträchtigt wird. Wechselwirkungen mit anderen Mitteln: Wirkungsabschwächung bei gleichzeitiger Gabe von minerali- schen Antazida. Wirkungsweise: Bakterizid durch Hemmung der bakte- riellen DNS-Gyrase. Dosierung: Je nach Indikation erhalten Patienten 2 x

ih bis 2 xl Filmtablette pro Tag im Abstand von 12 Stunden. In schweren Fäl- len kann die Dosis auf 2 x1V2bis 2 x 2 Filmtabletten erhöht werden. Dosie- rung bei eingeschränkter Nierenfunktion: Bei Patienten mit einge- schränkter Nierenfunktion ist die Initialdosis von Tarivid wie bei Nierenge- sunden. Die Erhaltungsdosis sollte wie folgt erniedrigt werden:

Hämodialyse und Peritonealdialyse: 1/2 Tablette alle 2 Tage. Anwen dungsdauer: Bis zum Vorliegen weiterer Erfahrungen ist eine Behand lungsdauer von 2 Monaten nicht zu überschreiten. Handelsformen und Preise: Filmtabletten zu 200 mg mit Bruchrille; NI: 10 Filmtabletten 43,55 DM; N2: 20 Filmtabletten 81,90 DM; Krankenhauspackungen.

Hoechst Aktiengesellschaft, 6230 Frankfurt am Main 80. LI 209 994

Referenzen

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