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Archiv "VERGÜTUNG: Bafög streichen" (17.08.1989)

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Academic year: 2022

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Kreatinin-Clearance 50 - 20 ml/min

< 20 ml/min

Serum-Kreatinin 1,5 - 5 mg/dl

> 5 mg/dl

Erhaltungsdosis 1 bzw. 1/2 Tabl./Tag

1/2 Tabl. alle 2 Tage

ABRECHNUNG

Zum Problem der sogenannten Abrechnungsmanipulation:

Erschreckend

Muß nicht nach der Ursa- che dieser Manipulations- möglichkeiten gefahndet wer- den, und liegt nicht in dem Abrechnungssystem der deut- schen Ärzteschaft von vorn- herein ein derartig begünsti- gender Anreiz vor, der den einzelnen ja nur dazu heraus- fordern muß, mit dem Jong- lieren der Abrechnungszif- fern den bestmöglichen Schnitt, unter Umständen auch noch den Fachgruppen- durchschnitt, zu erreichen.

Wir gehen immer wieder von der Tatsache aus, daß ei- ne Abschreckung als Beispiel wirkt. Die Geschichte lehrt das Gegenteil. Straftaten sind seit Menschengedenken im- mer begangen worden. Es geht aber darum herauszufin- den wie Straftaten möglichst gemildert werden können und die Wege dahin verbaut werden können.

Das geht nicht dadurch, daß Strafen, auch in Form von Bußgeldern auferlegt werden, sondern es dürfte der einfache Umdenkungsprozess geeignet sein dem Wirrwarr des deutschen Abrechnungs- wesens im ärztlichen Bereich einen Riegel vorzuschieben.

Dazu aber ist bisher niemand in der Lage gewesen, und es müssen sich selbst die Ver- antwortlichen in den oberen Gremien der Selbstverwal- tungsorgane (vielleicht auch

„Selbstverhaltungsorgane") das Mea culpa gefallen lassen indem sie mitverantwortlich für eine derartige Ausuferung des Abrechnungswesens sind.

Ist denn niemand in der Lage diese gravierenden Feh- ler zu sehen und ein Abrech- nungssystem zu schaffen, das nicht wie mittlerweile bei je- der einzelnen Ziffer eine zig- fache Auslegung erfährt, die der einzelne Arzt nicht mehr überblicken kann.

In keiner anderen Berufs- sparte wird dem einzelnen Unternehmer eine derartige Aufgabe aufgebürdet um eine

Rechnung zu erstellen. Eine Revolution der Ärzteschaft wäre notwendig um auch in unseren Zeiten eine klare Richtlinie für den einzelnen zu finden. Und nicht zuletzt sind es gerade die Überwa- chungsgremien der KV'en die mit Sicherheit bei vielen Ärz- ten den Ausweg in die Mani- pulation weckt, da ja mit dem sogenannten Fachgruppen- durchschnitt Medizin nicht mehr betreibbar ist.

Dr. med. Johannes Cheva- lier, Kirschgarten 20, 6500 Mainz

VERGÜTUNG

Zur Einkommensstituation jun- ger Ärzte/innen:

Bafög streichen

... Im praktischen Jahr nach dem zweiten Staatsex- amen gibt es im Krankenhaus bei mindestens achtstündiger Arbeitszeit weder Verpfle- gung, Unterkunft oder taschengeldartige Vergütung für den angehenden Arzt.

Gegenüber einem Arbeitslo- sen, Asylanten, Aussiedler, Muttergeldempfänger etc. ist die Nullregelung typisch für die Einstufung der ärztlichen Tätigkeit. Meist mit der von der Presse propagierten fal- schen Behauptung, der spä- tere hohe Verdienst würde die Studien- und „Ausbildungs- kosten" weit kompensieren.

Die Sorge der „Regie- rung" um die avisierte Ärzte- flut würde in seinem Ausmaß allein durch die Streichung der Bafög-Unterstützung für die Medizinstudenten entfal- len. Dieselbe Regierung muß später die künstlich im 'Über- fluß erzeugten Akademiker teuer ernähren. Dies gilt, wie allgemein bekannt, auch für andere Berufssparten (Leh- rer, Juristen usw.).

Warum werden in der Bundeswehr Stabsärztinnen aufwendig ausgebildet, wenn wir zur Zeit 15 000 oder 20 000 arbeitslose Ärzte er- nähren müssen?

Dr. med. B. Strauß, Dr.- Vogeler-Straße 4, 3389 Braunlage

Zusammensetzung: 1 Film- tablette enthält 200 mg Ofloxa- cin. Anwendungsgebiete:

Bakterielle Infektionen, verursacht durch Ofloxacin-empfindliche Erreger:

Akute, chronische und rezidivierende Atemwegsinfektionen (Bronchitis), verursacht durch Haemophilus influenzae oder andere gram --negative und multiresistente Erreger sowie durch Staphylococcus aureus. Da Pneu- monien im ambulanten Bereich überwiegend durch Pneumokokken ver- ursacht werden, ist Tarivid in diesen Fällen nicht das Mittel der ersten Wahl.

Die Anwendung von Tarivid kann aber bei sogenannten Problemkeimen (z.B. Escherichia coli, Klebsiella, Enterobacter, Proteus, Pseudomonas, Legionella, Staphylococcus) angezeigt sein.

Chronische und rezidivierende Infektionen von Hals, Nase und Ohren, insbesondere wenn sie durch gram-negative Keime einschließlich Pseudo- monas oder durch Staphylococcus verursacht sind. Damit ist Tarivid nicht indiziert bei der akuten Angina tonsillaris. Infektionen der Weichteile und der Haut, des Bauchraumes einschließlich des kleinen Beckens, der Niere, der ableitenden Harnwege und der Geschlechtsorgane, Gonorrhö. Gegen- anzeigen: Überempfindlichkeit gegen Ofloxacin oder andere Chinolon- carbonsäurederivate. Nicht bei Epileptikern anwenden. Tarivid soll Kindern und Jugendlichen in der Wachstumsphase sowie Schwangeren und Stillen- den nicht verabreicht werden, da keine Erfahrungen über die Sicherheit der Anwendung bei diesen Gruppen vorliegen und aufgrund von Ergebnissen aus Tierversuchen Gelenkknorpelschädigungen beim noch nicht erwach- senen Organismus nicht völlig unwahrscheinlich sind. Anwendungs- beschränkung: Bei Vorschädigung des ZNS mit erniedrigter Krampf- schwelle wie z.B. nach Schädelhirnverletzungen, entzündlichen Prozessen im ZNS-Bereich oder Schlaganfall, soll Tarivid nicht angewendet werden.

Nebenwirkungen: Allergische Erscheinungen, insbesondere Überemp- findlichkeitsreaktionen der Haut. In Einzelfällen Petechien, hämor- rhagische Bullae und Papeln als Ausdruck einer Vaskulitis. Selten Sym- ptome wie Gesichtsödem, Zungenschwellung, Glottisödem, Tachykardien, Atemnot bis hin zum bedrohlichen Schock, teilweise schon nach Erstein- nahme (Tarivid sofort absetzen). In Einzelfällen Photosensibilität.

Gelegentlich Störungen im Bereich des Nervensystems, z.B. Kopf- schmerzen, Schwindel, Schlafstörungen, intensive Traumerlebnisse bis zum Alptraum, muskuläre Koordinationsstörungen, Parästhesien in den Gliedmaßen, sensorische Störungen wie Seh-, Geschmacks- und Geruchs- störungen. Halluzinationen und psychotische Reaktionen wie Unruhe, Erre- gungszustände, Angstzustände, Verwirrtheit. Diese Reaktionen traten teil- weise schon nach Ersteinnahme auf (Tarivid sofort absetzen). Selten Gelenk- und Muskelschmerzen. In Einzelfällen Blutbildveränderungen (Leukopenie, Agranulozytose, Thrombozytopenie, Anämie), vorüber- gehender Anstieg der Leberenzyme und/oder des Bilirubins sowie Ein- schränkung der Nierenfunktion, z.B. Anstieg des Serumkreatinins. Es kann zu Beschwerden im Magen-Darm-Bereich kommen (Schmerzen, Appetit- losigkeit, Übelkeit, Erbrechen oder Durchfall). Bei Auftreten von schweren und anhaltenden Durchfällen ist an eine pseudomembranöse Kolitis zu denken, die sofort behandelt werden muß. In solchen Fällen ist Tarivid so- fort abzusetzen und eine geeignete Therapie (z.B. Vancomycin oral, 4 x 250 mg täglich) einzuleiten. Peristaltikhemmende Präparate sind kontrain- diziert. Auch bei bestimmungsgemäßem Gebrauch von Tarivid kann das Reaktionsvermögen soweit verändert sein, daß die Fähigkeit zur Teilnahme am Straßenverkehr oder zum Bedienen von Maschinen beeinträchtigt wird.

Wechselwirkungen mit anderen Mitteln: Wirkungsabschwächung bei gleichzeitiger Gabe von mineralischen Antazida. Wirkungsweise:

Bakterizid durch Hemmung der bakteriellen DNS-Gyrase. Dosierung: Je nach Indikation erhalten Patienten 2 x 1/2 bis 2 x 1 Filmtablette pro Tag im Abstand von 12 Stunden. In schweren Fällen kann die Dosis auf 2 x 1 1/2 bis 2 x 2 Filmtabletten erhöht werden. Dosierung bei eingeschränkter Nierenfunktion: Bei Patienten mit eingeschränkter Nierenfunktion ist die Initialdosis von Tarivid wie bei Nierengesunden. Die Erhaltungsdosis sollte wie folgt erniedrigt werden:

Hämodialyse und Peritonealdialyse: 1/2 Tablette alle 2 Tage. Anwen- dungsdauer: Bis zum Vorliegen weiterer Erfahrungen ist eine Behand- lungsdauer von 2 Monaten nicht zu überschreiten. Handelsformen und Preise: Filmtabletten zu 200 mg mit Bruchrille; N1: 10 Filmtabletten 43,55 DM; N 2: 20 Filmtabletten 81,90 DM. Krankenhauspackungen.

Hoechst Aktiengesellschaft, 6230 Frankfurt am Main 80. LI 209 965

Hoechst

A-2260 (12) Dt. Ärztebl. 86, Heft 33, 17. August 1989

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