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Archiv "Steueränderungen 1996: Neue Form der Eigenheimförderung" (28.08.1995)

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WIRTSCHAFT

Steueränderungen l 996

men. Ihre Konzentration auf ein Objekt soll nicht zugelas- sen werden. Das Baukinder- geld beträgt derzeit noch 1 000 DM; es soll auf 1 500 DM im Jahr erhöht werden.

Während das Baukindergeld bislang als Abzug von der Steuerschuld berücksichtigt wurde, soll es künftig eben- falls als Zulage ausgezahlt werden. Die Förderung durch Grundbetrag und Kin- derzulage zusammen darf sie- ben Prozent der Herstel- lungs- oder Anschaffungsko- sten nicht übersteigen.

Neue Form der

Eigenheimförderung

Mitten in der Sommer- pause des Parlaments hat die Bundesregierung einen Ge- setzentwurf zur Förderung des selbstgenutzten Wohnei- gentums beschlossen, der schon 1996 in Kraft gesetzt werden soll. Danach soll die von der Höhe des zu versteu- ernden Einkommens abhän- gige Förderung des Wohnei- gentums durch eine für alle gleich hohe Zulage abgelöst werden. Die neue Bigen- heimzulage beträgt jährlich 5 000 DM für Neubauten und 2 200 DM für Altbauten. Die SPD hat signalisiert, daß sie diese Gesetzesinitiative un- terstützen will.

Damit unterscheidet sich dieses Gesetzgebungsverfah- ren von dem politischen Tau- ziehen um das Jahressteuer- gesetz 1996, das nach einem Kompromiß im zweiten Ver- mittlungsverfahren im Sep- tember endgültig von Bun- destag und Bundesrat be- schlossen werden soll.

Zum Schluß hat es hier noch einmal kleinere Verbes- serungen beim Existenzmini- mum und beim Kindergeld gegeben. Diese müssen je- doch mit Änderungen bei ei- ner Reihe von auch für die Ärzte wichtigen steuerlichen Regelungen bezahlt werden.

Der Entlastung bei den unte- ren Einkommen stehen damit fühlbare Mehrbelastungen bei den Leistungsträgern ge- genüber. Das J ahressteuer- gesetz und auch das neue Eigenheimzulagengesetz ver- stärken somit den Trend zur Nivellierung der Einkommen über die Besteuerung.

Das neue Zulagengesetz ersetzt den bisherigen Steu- ervorteil durch Paragraph 10 e des Einkommensteuer- gesetzes und durch das Baukindergeld (§ 34 f). Die Neuregelung gilt für alle selbstgenutzten Häuser oder

Eigentumswohnungen, für die der Eigentümer nach dem 31. Dezember 1995 ei- nen Bauantrag stellt oder die nach diesem Stichtag erwor- ben werden.

Die Eigenheimzulage be- steht aus einem Fördergrund- betrag und der Kinderzulage.

Der Grundbetrag richtet sich nach den Herstellungs- und Anschaffungskosten (ein- schließlich der Grundstücke).

Die Förderung bezieht sich

In die Förderung werden wie bisher auch Ausbauten und Erweiterungen einbezo- gen; Ferien-und Wochenend- wohnungen werden ausge- schlossen. Die Zulagen sollen

Das Jahressteuergesetz 1996

Die wichtigsten Neuregelungen für den Steuerzahler :~ D3S· E*.!~tf!f#"itiifi_iiliüm,

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(FUr das dritte Kind 300 DM, lür jedes weitere 350 DM)

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darunter:

Steuerfreistellung des Existenzminimums Familienlastenausgleich

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Das Jahressteuergesetz wird wohl im Herbst endgültig beschlossen werden.

auf einen Betrag von maxi- mal100 000 DM. Der Förder- satz beträgt fünf Prozent für Neubauten und 2,2 Prozent für Wohneigentum, das erst im dritten Jahr nach der Fer- tigstellung oder später ange- schafft wird. Daraus ergibt sich der Förderbetrag von 5 000 DM für Neubauten und von 2 200 DM für Altbauten.

Die Förderung soll auf acht Jahre begrenzt werden. Die staatliche Grundförderung summiert sich also auf 40 000 (Neubauten) oder 17 600 DM (Altbauten), hinzu kommt das Baukindergeld.

Wie bisher können Ehe- gatten die Zulagen für zwei Objekte in Anspruch neh-

allerdings nur Bauherren oder Käufer erhalten, deren zu versteuerndes Einkom- men 120 000/240 000 DM (Alleinstehende/Verheira- tete) nicht übersteigt. Maß- geblich sind die finanziellen Verhältnisse im Jahr der Anschaffung oder Fertig- stellung. Der Anspruch auf die Zulage bleibt erhalten, auch wenn das Einkommen später die Einkommens- grenze übersteigt. Im ersten Jahr wird die Zulage ausge- zahlt, sobald das Finanzamt den Antrag beschieden hat.

In den Jahren danach sollen die Förderbeträge jeweils am 10. März ausgezahlt wer- den.

A-2264 (56) Deutsches Ärzteblatt 92, Heft 34/35, 28. August 1995

Nach dem Gesetzentwurf der Bundesregierung soll auch die Bausparförderung verbessert werden. Der prä- mienbegünstigte Höchstbe- trag wird von derzeit 800/1 600 DM auf 1 000/2 000 DM angehoben. Die bisheri- ge Einkommensgrenze von 27 000/54 000 DM soll auf 50 000/100 000 DM erhöht werden. Um dies finanzieren zu können, soll der Sander- ausgabenabzug von Bauspar- beiträgen gestrichen werden.

Änderungen bei Arbeitszimmer

Um die Steuerausfälle durch die Erhöhung des steu- erbefreiten Existenzmini- mums und des Kindergelds zu begrenzen, werden zusätz- lich steuerliche Vergünsti- gungen von 4,26 Milliarden DM abgebaut. Im Ergebnis führen diese Änderungen vor allem bei jenen zu Steuerer- höhungen, die von der fühl- baren Anhebung des Grund- freibetrages nicht profitieren. Von Bedeutung sind vor al- lem folgende Vorschläge:

..,.. Die Kosten für das häusliche Arbeitszimmer sind nur dann noch in voller Höhe steuerlich zu berück- sichtigen, wenn das Zimmer den Mittelpunkt der berufli- chen Tätigkeit bildet. Ein Be- trag von 2 400 DM bleibt nur dann abziehbar, wenn für die berufliche Tätigkeit kein an- derer Arbeitsplatz mehr zur Verfügung steht oder wenn die häusliche Tätigkeit mehr als 50 Prozent der gesamten beruflichen oder betriebli- chen Tätigkeit beträgt.

..,.. Die Kosten einer dop- pelten Haushaltsführung, die betrieblich bedingt ist, kön- nen nur noch zwei Jahre lang geltend gemacht werden.

..,.. Die private Nutzung eines Dienstwagens muß künftig allgemein pauschal versteuert werden. Das gilt auch für Freiberufler und da- mit ebenso für Ärzte, die ihren PKW sowohl privat als auch im Zusammenhang mit ihrer Berufsausübung nut-

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zen. Steuerlich wird dies als eine dem Gewinn zuzurech- nende Entnahme berücksich- tigt. Anzusetzen sind monat- lieh ein Betrag von einem Prozent des Listenpreises zu- züglich 0,03 Prozent je Ent- fernungskilometer für Fahr- ten zwischen Wohnung und Arbeitsstelle. Die tatsächli- chen Kosten können nur gel- tend gemacht werden, wenn die private Nutzung durch ein Fahrtenbuch und den Einzel- nachweis aller Aufwendun- gen belegt wird.

~ Unterhaltsleistungen können nur dann noch abge- setzt werden, wenn sie auf ge- setzlicher Unterhaltspflicht beruhen.

~ Der pauschale Steuer- satz für Beiträge des Arbeit- gebers an Pensionskassen und für Direktversicherun- gen wird von 15 auf 20 Pro- zent angehoben. Die Mehr- belastung wird dadurch etwas gemildert, daß der jährliche Freibetrag für die Zukunftssi- cherung von 3 000 auf 3 400 DM angehoben wird.

~ Der pauschale Steuer- satz für eine geringfügige Be- schäftigung wird von 15 auf 20 Prozent angehoben.

~ Die degressive Ab- schreibung für Mietwohnun- gen im Privatvermögen wird verschlechtert. In den ersten acht Jahren nach der Fertig- stellung gelten künftig Ab- schreibungssätze von fünf Prozent, in den folgenden sechs Jahren von 2,5 Prozent und in den 36 Jahren danach von 1,25 Prozent. Bislang konnten in den ersten vier Jahren sieben Prozent, in den folgenden sechs Jahren fünf Prozent, in weiteren sechs Jahren zwei Prozent und in den folgenden 24 Jahren 1,25 Prozent abgeschrieben wer- den.

~ Von Veräußerungsge- winnen beim Verkauf von Be- trieben oder Betriebsteilen kann nicht mehr der Freibe- trag von bisher 30 000 DM abgezogen werden. Der bis- herige Altersfreibetrag wird nur noch einmal gewährt und auf 60 000 DM halbiert.

~ Die steuerfreie Rück- lage, die kleinere und mittlere

WIRTSCHAFT /REISE

Betriebe für Investitionen bil- den können (Ansparrücklage nach § 7 g), wird auf 300 000 DM begrenzt.

~ Die seit den fünfziger Jahren möglichen Sonder- abschreibungen für private Krankenhäuser, die keine öffentlichen Mittel erhalten, werden für die Zukunft gestri- chen. Walter Kannengießer

Kombinierte Haftpflicht hat Nachteile

Viele Ärztinnen und Ärz- te haben eine kombinierte Haftpflichtversicherung für die Praxis und ihren privaten Bereich abgeschlossen. Bei einer Laufzeit von zumeist zehn Jahren sind beide Seiten vertraglich gebunden. Eine Möglichkeit zum außeror- dentlichen Ausstieg ist jedoch gegeben, wenn der Versiche- rungsnehmer einen ersatz- pflichtigen Schaden meldet - unabhängig davon, ob der Schaden reguliert oder abge- lehnt wird. Deshalb nutzen Versicherer immer häufiger Bagatellschäden aus der Pri- vathaftpflicht dazu, auch den nach ihrer Kalkulation inzwi- schen "zu billig" gewordenen Berufshaftpflichtvertrag zu kündigen.

Diese Auffassung vertritt der NAV-Wirtschaftsdienst für Ärzte. Er rät deshalb zur preisgünstigen, zusätzlichen Privathaftpflicht, über die private Schäden reguliert werden.

Wer sich mit der Bitte um Trennung der privaten von der beruflichen Haftpflicht an seine Versicherung wendet, dürfte nach der gültigen Rechtslage laut NAV nicht gezwungen werden, auch die Berufshaftpflicht neu abzu- schließen. Wer aber keine

"schlafenden Hunde wek-

ken" will, sollte ohne Benach- richtigung der bisherigen Versicherung eine zusätzliche private Haftpflicht abschlie- ßen und Schäden nur noch über diesen Vertrag ab-

wickeln. NAV

Biblische Reise in die USA

Einen kulturhistorischen Streifzug während des "Indi- an Summer" bietet der Stutt- garter Veranstalter Biblische Reisen in der Zeit vom 22. 9.

bis zum 5. 10. 1995 an. Im

"Big Apple" New York be- ginnend, illustriert die Reise das bunte Völker- und Kon- fessionsgemisch, aus dem die Vereinigten Staaten entstan- den. Plymouth, der Ort, an dem die legendären Pilgervä- ter 1620 an Land gingen, das traditionsreiche Boston,

"Wiege" der amerikanischen U nabhängigkeitserklärung, präsentieren den Gästen Mu- seen, Monumente, weltliche und sakrale Bauwerke.

Daneben zählt die Begeg- nung mit Menschen des Lan- des zu den zentralen Erfah- rungen der Reise. Mennoni- ten, Amish People und Herrnhuter in Lancaster, Pennsylvania, haben ihre tra- ditionelle Lebensweise in Sit- te, Sprache und Gebräuchen bis heute erhalten. Kontakte zu den Pennsylvaniadeut- schen bieten Gelegenheit, Gedanken und Leben dieser Menschen kennenzulernen.

Die 14tägige Reise kostet inklusive Flug mit Swissair ab

Rolandfiguren finden sich in gonz auf- fälliger Häufung ouf den Marktplät- zen und vor den Rothäusern der Städ- te Sochsen-Anholts. Häufig schnauz- bärtig, ernst bis grimmig, in wehrhaf- ter Pose mit erhobenem Schwert ste- hen diese Riesen dort. Viele künden vom früh errungenen Privileg der Städte, Recht zu sprechen - die Blut- gerichtsborkeil eingeschlossen. Ande-

Stuttgart, München oder Ber- lin, Übernachtung in Hotels der gehobenen Mittelklasse mit Frühstück und qualifizier- ter Reiseleitung 4 450 DM (Biblische Reisen, Silber- burgstraße 121, 70176 Stutt- gart, Telefon 07 11/6 19 25-0, Fax 619 25-44). RP 5 Tage bleiben - 4 bezah- len - 35 Appenzeller Hote- liers offerieren ab sofort eine Gratis-Beherbergung bei ei- .nem Mindestaufenthalt von 4

Nächten zum Normaltarif.

Das Angebot gilt bis Ende 1995. Die Liste der beteilig- ten Hotels ist bei den Touris- musstellen in CH-9050 Ap- penzell, Telefon 0 71/87 96 41 und CH-9063 Stein, Telefon 0 71159 11 59 erhältlich. WZ Fliegender Schneider - Seit kurzem ist auf dem Flug der Virgin Atlantic Airways von London nach Hongkong stets ein Platz im Airbus re- serviert. Auf ihm sitzt ein chi- nesischer Schneidermeister, der auf Wunsch Maß nimmt für einen Anzug. Die Daten werden dann zu einer Schnei- derei nach Hongkong über- mittelt. Unmittelbar nach der Ankunft erhält der Fluggast für 380 bis 400 DM einen Maßanzug, hergestellt in knapp acht Stunden. rco

re Iossen sich in ihrer Symbolkraft ouf "

die Marktfreiheit und dos Murkirecht

~

beschränken. Der hier gezeigte Ro-

~

lond steht in Quedlinburg. 1426 !rot

~

die Stadt der Hanse bei und pflegte

~

unter den Augen ihres Rolonds Morkt-

~

recht und Morktfreiheit. So ehrwürdig

~'---=---'

dessen Symbolgestoll den mittelollerliehen Menschen ist, so profon hoben sie sie gleichzeitig ols Hinweistafel genutzt. Auf seinem Schild war einmal eine Holz- plotte mit dem Reichsadler. Wurde diese "ousgetrogen", also gezeigt, dann war der Morkt eröffnet und die Händler durften verkaufen. ließ der Marktmeister den Rolond dos Schild ober "eintrugen", donn wor der Morkt beende!, und die

Woren mußten zusammengepackt werden. EB

Deutsches Ärzteblatt 92, Heft 34/35, 28. August 1995 (57) A-2265

Referenzen

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