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Archiv "Mutter-Kind-Kuren: Wahlgeschenk für Mütter" (10.05.2002)

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eutsche Studierende sol- len auch künftig bei ihrem Erststudium nicht für den Studienplatz zahlen müssen.

Den entsprechenden Gesetz- entwurf beschloss der Bun- destag am 25. April gegen die Stimmen von CDU/CSU und FDP. Die Studiengebührfrei- heit soll für alle einstufigen Studiengänge (Diplom, Staats- examen, Magister, Bachelor) sowie für konsekutiv-zweistu- fige Studiengänge gelten, die zu einem berufsqualifizieren- den Abschluss führen.

Den Ländern räumt das Gesetz das Recht ein, Aus- nahmen vorzusehen. Sie kön- nen regeln, ob Zweitstudien, nicht-konsekutive postgradua- le und weiterbildende Studien gebührenpflichtig sein sol- len. Für bestimmte Gruppen (Gasthörer, Studenten ab ei- nem bestimmten Alter) kön- nen sie ebenfalls Studienge- bühren festlegen. Das Gesetz unterstützt die Einführung neuer Modelle wie Studien- konten oder Bildungsgut- scheine, die die Länder aus- gestalten sollen. Bachelor- und Masterstudiengänge sol- len in das Regelangebot der Hochschulen übernom- men werden.

„Diese Reformen setzen an vielen Punkten gleichzeitig an und verbinden Chancengleich-

heit und soziale Gerechtigkeit mit Effizienz und Leistungs- orientierung“, sagte Bundes- forschungsministerin Edelgard Bulmahn. Deutschland brau- che mehr gut ausgebildete Hochschulabsolventen. Ab- schreckende Gebühren er- richteten zusätzliche Barrie- ren gegen die Aufnahme eines Studiums. Sie seien daher das falsche Signal. Der Ge- setzentwurf soll noch in dieser Legislaturperiode im Bundesrat beraten werden. Von den Län- dern wird Widerstand er- wartet. Auch die Hoch- schulrektorenkonferenz und die Deutsche For- schungsgemeinschaft sprachen sich für Studi- engebühren aus. Die Ge- setzesnovelle basiert auf dem „Meininger Be- schluss“ der Kultusmini- sterkonferenz vom Mai 2000, der den Grundsatz der Studi- engebührenfreiheit vorsieht.

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ie Bundesregierung will Mutter-Kind-Kuren zur Regelleistung der gesetzli- chen Krankenkassen machen.

Ein entsprechender Gesetz- entwurf werde im Bundesge- sundheitsministerium vorbe- reitet, sagte Regina Schmidt- Zadel, gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Bundes- tagsfraktion. Das Mütterge- nesungswerk (MGW) übt seit Monaten Druck auf Bundes- gesundheitsministerin Ulla Schmidt aus, die Vollfinanzie- rung von Mütter- und Mutter- Kind-Kuren zu gewährlei- sten. Grund: Immer mehr Kassen legten Teilfinanzierun- gen fest, die besonders für ein- kommensschwache Familien und Alleinerziehende uner- schwingliche Eigenbeteiligun- gen bedeuteten. Mutter-Kind- Kuren gehören bisher zu den

Wahlleistungen, durch die sich die Kassen unterscheiden kön- nen. Je nach Satzung werden anteilig Kosten übernommen,

Festzuschüsse gewährt oder voll finanziert.

Ausschlaggebend für Schmidt war nach Angaben des MGW die zum 1. April geplante Satzungsänderung der AOK Bayern, von der

Vollfinanzierung zu Festzu- schüssen (830 Euro für die Mutter, 950 Euro für ein krankes Kind) überzugehen.

Wegen der aktuellen politi- schen Entwicklung will der AOK-Verwaltungsrat die Än- derung jedoch bis zum 1. Juli aussetzen. Auch Bayerns Fa- milienministerin Christa Ste- wens drängt auf die Aufnah- me von Mutter-Kind-Kuren beziehungsweise Vater-Kind-

Kuren in den Leistungskata- log. Ohne ein solches Ange- bot bestehe die Gefahr, dass Eltern langfristig „physisch und psychisch ihrer Familien- aufgabe nicht mehr gewach- sen sind“.

Gesundheitsreform

Nach Schweizer Vorbild

NAV-Virchow-Bund stellt 15-Punkte-Programm vor.

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er NAV-Virchow-Bund will das Gesundheitssystem in Deutschland nach Schweizer Vorbild umbauen. Die Ge- setzliche Krankenversicherung (GKV) nähere sich „finan- ziell und leistungsmäßig dem Kollaps“, erklärte der NAV- Bundesvorsitzende, Dr. med. Maximilian Zollner. Obwohl die Krankenkassenbeiträge steigen, würden die medizini- schen Leistungen immer stärker rationiert.

In einem 15-Punkte-Konzept fordert der NAV die Ab- schaffung des lohnbezogenen Beitragssystems. An dessen Stelle soll ein von allen Bürgern zu zahlendes Kopfgeld ent- richtet werden. Der Arbeitgeberanteil soll auf sechs Prozent begrenzt und an die Arbeitnehmer ausgezahlt werden. Die kostenfreie Mitversicherung von Kindern und Ehegatten in der GKV entfällt nach den Vorstellungen des NAV.

In der ambulanten Versorgung soll dem Papier zufolge die Kostenerstattung eingeführt werden, weil damit Pati- enten und Krankenkassen die abgerechneten Arztkosten kontrollieren könnten. Zur Beitragsentlastung solle zu- sätzlich ein Selbstbehalt eingeführt werden, dessen Ober- grenze der Gesetzgeber festlegen solle.

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A1260 Deutsches Ärzteblatt½½½½Jg. 99½½½½Heft 19½½½½10. Mai 2002

Hochschulen

Gebührenfreies Erststudium

Bundestag verabschiedete 6. Novelle des Hoch- schulrahmengesetzes.

Mutter-Kind-Kuren

Wahlgeschenk für Mütter

Gesetzentwurf für Mutter-Kind-Kuren als Regelleistung der gesetzlichen Krankenkassen in Vorbereitung

Immer mehr Kassen finanzieren Mutter- Kind-Kuren nur noch anteilig.

Deutschland braucht mehr gut ausgebil- dete Hochschulabsolventen.

Foto: Müttergenesungswerk/Gier-

Foto: Peter Wirtz

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