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Archiv "Mutter/Vater-Kind-Kuren: „Krieg der Textbausteine“" (12.10.2012)

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MUTTER/VATER-KIND-KUREN

„Krieg der Textbausteine“

Die Kritik war groß. Willkür hatte der Bundesrechnungshof den Krankenkassen bei der Bewilligung von Mutter/Vater-Kind-Kuren unterstellt. Seit Februar gibt es

nun eine neue Regelung. Erstes Fazit: Es ist besser geworden, aber noch nicht gut.

S

eit 2007 müssen Krankenkas- sen Mutter/Vater-Kind-Kuren bezahlen, wenn ein Arzt sie verord- net und die Kasse die medizinische Notwendigkeit anerkannt hat. In der Folge stieg die Zahl der bewil- ligten Kuren kontinuierlich – und sank danach kontinuierlich. Nach Kritik von Ärzten und Wohlfahrts- verbänden beauftragte der Haus- haltsausschuss des Bundestags den Bundesrechnungshof, das Bewilli- gungsverfahren zu prüfen. Ergeb- nis: Der Rechtsanspruch auf die Kuren werde von den Kassen seit Jahren „nicht in einem ordnungs - gemäßen Verwaltungshandeln“ um- gesetzt. Eine Gleichbehandlung der Versicherten sei nicht gewährleis- tet. Stattdessen gebe es einen „An- schein von Willkür“.

Erfolg nach erster Ablehnung

In der Folge forderten verschiedene Bundestagsausschüsse die Kran- kenkassen auf, ihre Bewilligungs- praxis transparenter und nachvoll- ziehbarer zu gestalten. Der Medizi- nische Dienst des Spitzenverbandes der Krankenkassen und der GKV- Spitzenverband überarbeiteten dar - aufhin die „Begutachtungs-Richtli- nie Vorsorge und Rehabilitation“.

Das war vor acht Monaten. Hat sich seitdem etwas verändert?

„Nein“, meint Dr. med. Uwe Po- pert, Allgemeinmediziner in Kas- sel. „Ich habe keine Veränderung festgestellt.“ Popert, stellvertreten- der Sektionssprecher Versorgungs- aufgaben der Deutschen Gesell- schaft für Allgemeinmedizin und Familienmedizin, attestiert regelmä- ßig Mutter/Vater-Kind-Kuren. Den durch die „aggressive Verweige- rungsbürokratie“ entstehenden Auf- wand bezeichnet er als „Zeitver- schwendung“. „Zuerst muss ich ein Formular ausfüllen, um ein Formu-

lar zu beantragen“, erläutert er. Mit seinem Attest geht der Patient dann zur Krankenkasse.

„Die Ablehnungsquote liegt aus meiner Erfahrung bei etwa 50 Pro- zent“, erzählt der Hausarzt. „Und dann beginnt der Krieg der Textbau- steine.“ Nach der ersten Ablehnung lässt er seine Patienten mit der Be- gründung Widerspruch einlegen, die Ablehnung sei „nach Aktenla- ge“ erfolgt. Dies sei aber nicht zu- lässig: Der Patient müsse vom Me- dizinischen Dienst der Krankenver- sicherung gesehen werden. Danach liege die Bewilligungsquote schon höher, sagt Popert. Und nach dem zweiten Widerspruch habe sie etwa 80 Prozent erreicht. „Mit solchen Prozeduren machen wir uns nur das Leben schwer“, kritisiert er. Dabei seien die Kuren für viele Familien von großer Bedeutung.

Dieser Meinung ist auch das Müttergenesungswerk (MGW). Die Auswirkungen der neuen Begut-

achtungs-Richtlinie beurteilt es je- doch positiver. „Nach unseren Zah- len ist die Ablehnungsquote der Krankenkassen von 35 Prozent im ersten Halbjahr 2011 auf 21 Prozent im ersten Halbjahr dieses Jahres ge- sunken“, sagt die MGW-Geschäfts- führerin, Anne Schilling. 73 Prozent der Mütter hätten nach einem abge- lehnten ersten Antrag Widerspruch eingelegt, der in zwei Dritteln aller Fälle erfolgreich war. „Wenn es bei den Krankenkassen in der ersten Entscheidung offensichtlich noch so viele Fehlurteile gibt, dann muss an der Umsetzung der neuen Begut- achtungs-Richtlinie noch gearbeitet werden“, kritisiert Schilling.

Einheitliches Formular fehlt

Mit der neuen Richtlinie ist sie aber zufrieden: „In den letzten Jahren haben wir oft gehört, dass die Frau- en falsch informiert worden sind.

So wurden im letzten Jahr 25 Pro- zent der Anträge mit der Begrün- dung abgelehnt, im ambulanten Be- reich seien noch nicht alle Mög- lichkeiten ausgeschöpft worden.

Doch der Grundsatz ‚ambulant vor stationär‘ gilt für Mutter/Vater- Kind-Kuren nicht.“ Darauf werde in der neuen Richtlinie sehr deut- lich hingewiesen.

Zudem wurde die Liste der zu berücksichtigenden Kontextfaktoren erweitert. Neu aufgenommen wur- den unter anderem „beeinträchtig- te Mutter/Vater-Kind-Beziehung“

oder „chronische Krankheiten von Angehörigen“. Um das Verfahren zu vereinfachen, verlangte der Bun- destag auch einheitliche Attestfor- mulare. „Die gibt es leider noch nicht“, sagt Schilling. „Wir haben Entwürfe vorgelegt. Aber die Ver- handlungen mit dem GKV-Spitzen- verband laufen noch.“

Falk Osterloh Kuren für Eltern

und Kinder sind wichtig. Doch manch berechtigter Antrag ging bei den Kassen unter.

Foto: dpa

A 2024 Deutsches Ärzteblatt

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Heft 41

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12. Oktober 2012

P O L I T I K

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