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Archiv "Beschneidung: Keine Selbstverletzung" (24.12.2001)

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Honorierung

Zu dem Leserbrief „Der Leistung muss das Geld folgen“ von Dr. med. Klaus Beckmann in Heft 44/2001:

Letzter Ausweg: Einwei- sung ins Krankenhaus

Die Zuschrift von Herrn Beckmann kann nicht unwi- dersprochen bleiben. Wenn ein Low-risk-Melanom ent- fernt wird, so handelt es sich, wie ich durch „sachliche Richtigstellung“ erfahren musste, um eine Entfernung aus der Haut beziehungswei- se Unterhaut, welche nur nach der Ziffer 2101 abre- chenbar ist. Dies verschärft das Problem der Kosten- deckung, da hier weder die Ziffer 80 anfällt, noch die Ziffer 2151 daneben abre- chenbar ist.

Sollte der Tumor, wie in der Regel wohl, kleiner als vier cm2sein, so ist ungeachtet der Notwendigkeit einer Si- cherheitszonenresektion, die das Gesamtresektat auf über vier cm2vergrößert, nur die Ziffer 2100 abrechenbar.

Diese Ansicht des beraten- den Arztes wurde nach mehrfachem Widerspruch vom Vorstand der KVWL bestätigt. Ein solch ausge- dehnter Eingriff wird also, bei einem Punktwert von 8,6 Pfennig, mit gerade einmal 13,76 DM vergütet, wohlge- merkt im Praxisbudget.

Von Kostendeckung keine Spur. Da Sozialgerichte re- gelmäßig, weit jenseits jeder Realität, Leistungserbrin- gung unabhängig jedweder Kostendeckung, bis zum Ruin der Praxis, fordern, bleibt nur übrig, die Erbrin- gung derartiger Eingriffe

ganz einzustellen und die Pa- tienten regelmäßig ins Krankenhaus einzuweisen.

Dass Krankenhäuser im Rahmen der Einführung der DRGs oder des kranken- hausambulanten Operierens derartige Kostenstrukturen akzeptieren werden, ist ei- gentlich kaum vorstellbar.

So dumm sind nur niederge- lassene Ärzte!

Dr. med. Horst Theiss, Moltkestraße 20, 3333 Gütersloh

Arzneimittel

Zu dem Medizinreport „Ringen um die Arzneimittelsicherheit“ von Dr. med. Vera Zylka-Menhorn in Heft 33/2001:

Es gibt keinen vernünf- tigen Kompromiss

Nach Ansicht des Bundes- fachverbands der Arzneimit- telhersteller und des Instituts für Pharmazie in Leipzig ist die Entscheidung zur Markt- einführung immer eine Nut- zen-Risiko-Abwägung und stellt einen Kompromiss zwi- schen der Patientensicherheit und den Firmeninteressen dar. Ist dieses Verfahren ko- difiziert? Wer ist für einen solchen Kompromiss zustän- dig? Drei „Pionierprodukte“

(Simva-, Prava-, Lovastatin) sind am besten erprobt, was ihre Nutzen-Risiko-Bilanz angeht. Seit zwei Jahren sind Todesfälle bei der Anwen- dung von Cerivastatin be- kannt. Es sei deshalb den Pa- tienten, Ärzten und Apothe- kern eine gesonderte Nut- zen-Risiko-Abwägung für die Änderung der Verschrei- bung von zum Beispiel Pra- vastatin auf Verivastatin er-

laubt: Der Nutzen hat sich dabei nicht geändert; das Ri- siko ist von null auf fünf To- desfälle angestiegen. Es gibt keinen vernünftigen Kom- promiss zwischen Patienten- sicherheit und den Firmenin- teressen; die Firma muss ihr Produkt baldigst zurückzie- hen. Der „Kompromiss“ ist eine Forderung der Herstel- ler bei der aggressiven Markteinführung . . . Dr. med. Susanne Schirmer, Schlossfeldstraße 20, 86582 Aystetten

Psychotherapeuten

Zu der Meldung „Einzelgänger:

Wenige Praxisgemeinschaften bei Psychologen“ in Heft 44/2001:

Begriffe durcheinander gebracht?

In Ihrem Artikel ist Ihnen wahrscheinlich ein kapitaler Fehler unterlaufen: Es mag zwar sein, dass Psychologen mehr zum Einzelgängertum neigen als Ärzte, aber sicher nicht in der von Ihnen darge- stellten Weise. Sie haben of- fensichtlich die Begriffe Ge- meinschaftspraxis und Pra- xisgemeinschaft durcheinan- der gebracht. Es gibt sicher viel mehr Praxisgemeinschaf- ten bei den Psychologen, als von Ihnen dargestellt, und auch sicher mehr Praxen, in denen drei Psychologen sich die Räume teilen (allein in Hannover mindestens vier Praxen)!

Jobst Flasbart, Stammestraße 2 c, 30459 Hannover

Erklärungsbedürftig

. . . Ich kann mir die vorge- stellten Ergebnisse kaum er- klären. Bereits hier in mei- nem niedersächsischen KV- Bezirk Braunschweig kenne ich vier Praxen, in denen mehr als drei Psychologische Psychotherapeuten zusam- menarbeiten. Laut der wie- dergegebenen Statistik sei es bundesweit nur eine. Ich kann nur vermuten, dass viele Psy- chologenkollegen als Einzel- abrechner geführt werden, die sich aber organisatorisch

zusammengetan haben und Räume und sonstige Ressour- cen teilen, und deshalb diese Statistik keine Aussagekraft hat. Oder was sonst könnte dahinter stecken? Sicher gibt es meines Erachtens bei aus- schließlich psychotherapeu- tisch Tätigen – gleich ob Ärz- te oder Psychologen – weni- ger Kostengründe für Praxis- gemeinschaften als in anderen Bereichen, weil es wenig teu- re Technik, Räume oder Per- sonal gibt, die zum Zweck der Kostenersparnis geteilt wer- den können. Vertretungen bei Urlaub und sonstiger Abwe- senheit sind im Bereich der psychotherapeutischen Be- handlung außer in Krisenfäl- len nicht sinnvoll und fallen als weiteres mögliches Motiv für den Zusammenschluss weg. Dagegen gibt es gute Gründe, einen Kollegen Tür an Tür zu haben, mit dem sich ein Behandlungsproblem un- aufwendig besprechen lässt.

Wie auch immer – die von Ih- nen vorgestellten Ergebnisse sind erklärungsbedürftig.

Ralf Garzmann, Steinkamp 2 b, Hordorf, 38162 Cremlingen

Beschneidung

Zu dem Medizin-Beitrag „Der Körper als Instrument zur Bewältigung seeli- scher Krisen“ von Prof. Dr. med. Franz Resch in Heft 36/2001:

Keine Selbstverletzung

Prof. Resch benennt im Zu- sammenhang mit selbstver- letzendem Verhalten auf der ersten Seite seines Artikels rituelle Beschneidungen.

Rituelle Beschneidungen sind per definitionem keine Selbstverletzungen, sondern werden durch Fremdeinwir- kung herbeigeführt, und zwar bei Männern aus hygie- nischen beziehungsweise me- dizinischen Gründen und bei Frauen zur Aufrechterhal- tung patriarchaler Macht- strukturen und als unter- drückende Maßnahme gegen Frauen sowie zum Ausdruck ihrer Verachtung.

Markus Brüggenolte, Katzbachstraße 14, 10965 Berlin

A

A3438 Deutsches Ärzteblatt½½½½Jg. 98½½½½Heft 51–52½½½½24. Dezember 2001

B R I E F E

Leserzuschriften werden von der Redaktion sehr beachtet. Sie geben in erster Linie die Meinung des Briefschreibers wieder und nicht die der Redaktion. Die Veröffentlichungsmöglichkeiten sind leider beschränkt; der Redaktion bleibt oft keine andere Wahl, als unter der Vielzahl der Zuschriften eine Auswahl zu treffen. Die Chance, ins Heft zu kommen, ist umso größer, je kürzer der Brief ist. Die Redaktion muss sich zudem eine – selbst- verständlich sinnwahrende – Kürzung vorbehalten.

LESERZUSCHRIFTEN

(2)

Qualitätssicherung

Zu der Bekanntmachung „Richtlinie der Bundesärztekammer zur Qua- litätssicherung quantitativer labora- toriumsmedizinischer Untersuchun- gen“ in Heft 42/2001:

Erhöhte Unsicherheit

Die Richtlinien der Bundes- ärztekammer RiLiBäk neh- men erstmalig Parameter der Liquoranalytik auf. Die Li- quor/Serum-Quotienten der Proteine, das seit Jahrzehn- ten etablierte Qualitätskrite- rium der Liquorproteinanaly- tik, wurden aber nicht aufge- nommen – gegen den Rat von sieben Fachgesellschaften und den internationalen Kon- sens (www.teamspace.

net/CSF). Auch der im Ar- beitskreis Laboratoriumsme- dizin der BÄK erarbeitete Konsens, die Serumwerte für Albumin, IgG, IgA, IgM im Liquor Assay zu zertifizieren, in dem sie fachgerechterweise zusammen mit der Liquor- probe analysiert werden, ist nicht aufgenommen worden.

Dies wird weiterhin zu Pro- blemen mit den Eichbeamten führen. Die Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Neurologie (DGN) und der Deutschen Gesellschaft für Liquordiagnostik und Kli- nische Neurochemie

(www.dgln.de) sind konform mit dem seit zehn Jahren eta- blierten Ringversuch Liquor- analytik von INSTAND: „Al- bumin, IgG, IgA, IgM wer- den in Liquor und Serum je- weils im selben analytischen Lauf bestimmt, die Liquor/

Serum-Quotienten werden mit erster Priorität, vor der Bewertung der Absolutwerte im Liquor, bezüglich ihrer Richtigkeit beurteilt.“ Mit der nach RiLiBäk zulässigen Abweichung des Liquor- und Serum-IgM-Wertes von je- weils 45 % vom Zielwert wird durch Fehlerfortpflanzung für den CSF/Serum-Quotien- ten bis zu 90 %! Abweichung akzeptiert. Bei korrekter Analytik darf aber eine Ab- weichung des IgM-Quotien- ten 30 % nicht überschreiten.

Ohne diese Qualitätsgarantie

wird bei vielen neurologi- schen Patienten eine falsch- positive oder falschnegative Interpretation der Daten der Fall sein.

Literatur beim Verfasser

Prof. Dr. rer. nat. Hansotto Reiber, Deutsche Gesellschaft für Liquordia- gnostik und Klinische Neurochemie, Universität Göttingen, Robert-Koch- Straße 40, 37075 Göttingen, Prof. Dr.

med. Werner Hacke, Deutsche Gesell- schaft für Neurologie, Neurologische Klinik, Universität Heidelberg, Prof. Dr.

med. Klaus Felgenhauer, Neuro- logische Universitätsklinik Göttingen

Heiratsanzeigen

Zu den Heiratsanzeigen von Frau Pü- schel-Knies:

Eine Königin der Herzen

Ihre Kolumnen waren Kult, das Jodsalz in der Suppe des DÄ, das Butterherz auf dem trockenen Brot des Wissen- schaftsjournalismus, das Flaggschiff auf dem Meer der Kleinanzeigen irgendwo zwi- schen Kreuzfahrten, Studien- reisen nach China und Bar- krediten. Mit sensitiver Grandezza steuerte sie im- mer wieder tief ins limbische System, spielte Harfe auf un- seren Hirnnerven und ver- teilte Seelenbalsam, nicht nur für die oberen Zehntausend.

Wo immer ein aufgeschla- genes DÄ verlassen auf dem Tisch lag, konnte man sicher sein, in ihr honorig-lächeln- des Antlitz zu blicken (auch sie eine Königin der Herzen, eine Ikone des Feuilletons, eine Ritterin Pour le Mérite auf dem Schlachtfeld der Lie- be). Ihre Botschaften spiegel- ten das tiefe Harmoniebe- dürfnis unserer Epoche mei- sterlich wider. Mit natürli- chem Charme, Esprit und in- ternationalem Flair machte Frau Püschel-Knies auch die- ses Blatt zu einer ersten Adresse in Europa – ohne sie darbt es an „human touch“.

Viele Menschen, auch ich, vermissen sie und erwarten eine baldige Fortsetzung der beliebten Serie.

Dr. Wilm Schlüter, Alte Grenzstraße 187, 45663 Recklinghausen

Deutsches Ärzteblatt½½½½Jg. 98½½½½Heft 51–52½½½½24. Dezember 2001 AA3439

B R I E F E

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Methylphenidat

Zu der Meldung„Zu häufig verordnet“

in Heft 44/2001:

Kaum kundige Ärzte

. . . Ich fühle mich als einer der Gynäkologen, die in die- sem Artikel erwähnt sind, angesprochen, denn ich ver- ordne Methylphenidat, so zum Beispiel meinem eige- nen Sohn im Sinne einer Fol- geverordnung. Zum einen meine ich inzwischen mehr von ADHS zu verstehen als so mancher Kinderarzt. Zum anderen muss man trennen zwischen Erstverordnung, al- so der Diagnosestellung durch einen kompetenten und zuständigen Arzt wie Kinderarzt oder Kinder- und Jugendpsychiater und einer Weiterverordnung, die natür- lich von anderen Kollegen vorgenommen werden kann.

Die Familien mit ADHD- Kindern haben die verschie- densten Probleme. Eines ist, dass es kaum kundige Ärzte gibt und dass der Grad der Nicht-Information auch heu- te noch erschreckend ist. Ein anderer ist, dass unter Um- ständen Hunderte von Kilo- metern zurückgelegt werden müssen, um zu einem kom- petenten Arzt zu kommen, der auch eine angemessene Untersuchung mit Testung vornehmen kann. Wie soll dieser Kollege denn die wei- teren Rezepte ausstellen?

Die Wartezeiten auf eine Te- stung liegen mitunter bei fast einem Jahr, eine Zeit, die für ein Kind, bei dem die Schul- probleme akut sind, meist die Ausschulung schon besiegelt.

Auch die angesprochene psy- chotherapeutische Hilfe ist ein Problem, einfach deshalb, weil es fast keine Psychothe- rapeuten gibt, die sich mit ADHD und seinen Auswir- kungen auskennen. Das be- deutet, dass nur für eine ab- solute Minderheit der Kinder eine psychotherapeutische Hilfe zur Verfügung steht.

Die Erwachsenen mit ADS oder ADHS trifft dieses Pro- blem besonders. Wenn jeder Leser sich jetzt einmal fragt,

ob er auch nur einen einzigen Therapeuten kennt, der sich mit dieser Erkrankung bei Erwachsenen auskennt und mit deren spezifischen Pro- blemen in Beruf oder Part- nerschaft, wird er vermutlich auf eine gähnende Therapeu- tenleere stoßen. Wer hat denn schon mal die Diagnose ADHD in einem Arztbrief von erwachsenen Patienten gefunden? Und das bei einer zu vermutenden Häufigkeit bei Kindern von mindestens fünf Prozent und einer ver- mutlich entsprechenden Rate bei Erwachsenen?

Insofern kann ich ein Auf- merksammachen auf diese Probleme nur dringend be- grüßen, aber dass dies über die Verordnung von Methyl- phenidat angestoßen wird und von der Drogenbeauftragten ausgeht, macht das eigentliche Problem erst deutlich: Reden wir denn immer noch nur über Methylphenidat? Ist denn die Erkrankung mit den vielfachen Problemen immer noch so wenig bekannt? Ist uns Ärzten denn immer nicht klar, dass viele ADHD-Kin- der für ihr Leben mindestens so eingeschränkt sind wie körperlich oder geistig behin- derte? Und dass sich die Pro- bleme dieser Menschen in das Erwachsenenleben hineinzie- hen und auch später noch spe- zifische Hilfe erfordern, so unter Umständen auch medi- kamentöse Hilfe?

Dr. Henning Timm,Wilhelmstraße 6, 23669 Timmendorfer Strand

Nicht noch mehr

Kompetenzen entziehen

. . . ADHS ist nach wie vor ei- ne Tabukrankheit. Die beste Möglichkeit, diesen unglückli- chen Zustand weiter aufrecht- zuerhalten, scheint daher, Diagnostik und Behandlung den Hausärzten entziehen zu wollen und sie den Kinder- und Jugendpsychiatern zu übertragen, da diese von gro- ßen Teilen der Bevölkerung immer noch mit den „Irren- ärzten“ des 19. Jahrhunderts gleichgesetzt werden. Ich bin der Meinung, dass wir Ärzte

uns im Interesse unserer Pa- tienten nicht noch mehr Kom- petenzen von ideologiebe- hafteten Politikern und Laien entziehen lassen dürfen.

Peter Meindl, Tegernseer Weg 14, 82041 Deisenhofen

Praxiszulassung

Zu den Leserbriefen in Heft 43/2001, die sich auf den Beitrag „Zwangspen- sionierung: Demenzbeschluss“ von Dr. med. Günter Ettrich in Heft 39/2001 bezogen:

Billige Argumente zu Eigen gemacht

Die Zweifel des Kollegen Hellmich „ob alle Kollegen mit 68 Jahren noch auf der Höhe der Zeit sind“, mögen ja berechtigt sein; die impli- zierte Vermutung, alle ande- ren unter 68 seien schon oder noch dort, ist wohl ein from- mer Wunsch. Seine „provo- zierende Behauptung“, mit zunehmendem Lebensalter werde das Spektrum der er- kannten Krankheiten immer kleiner, lässt sich zwar nicht widerlegen, sie lässt sich aber – entgegen seiner Vermutung – selbst im EDV-Zeitalter auch mithilfe des KV-Regi- sters (welches Register ist da gemeint?) ebenfalls nicht be- weisen.

Dem Kollegen Zimmer ist zuzustimmen, dass demjeni- gen über 68 die „Lebens- grundlage“ wohl nicht entzo- gen wird, wenn er denn auf- hören muss. Wer’s bis dahin nicht geschafft hat, seinen Lebensunterhalt und Le- bensabend abzusichern, dem wird bis 85 oder noch später Selbiges wohl auch nicht mehr gelingen. Außerdem: er

muss ja nicht aufhören. Pri- vatpatienten darf er bis zu seinem und deren seligen En- de behandeln.

Befremdlich für mich ist nicht die merkwürdige Argumen- tation der Kollegen, sondern die unausgesprochene Ak- zeptanz staatlicher Regulie- rungsmaßnahmen, die massiv in unsere Berufs-, Vertrags- und Niederlassungsfreiheit eingreifen. Wir haben uns schon so an die Beschneidung unserer grundgesetzlich ver- brieften Rechte gewöhnt, dass wir gar nicht mehr dar- auf achten, wie diese schlei- chend außer Kraft gesetzt werden. Im Gegenteil: Wir machen uns überflüssigerwei- se auch noch die billigen Ar- gumente selbst ernannter Fach-Politiker zu eigen. Eine kollegiale Solidarität, die der Kollege Zimmer beschwört und die sich in berechtigten, massiven Protesten manife- stieren müsste, gibt es in un- seren Kreisen sowieso nicht.

Dr. Manfred Hanke,

Werderstraße 33 b, 69120 Heidelberg

Beleidigend

. . . Die Leserbriefe sind un- qualifiziert und beleidigend:

Erstens ist ein Arzt von 68 Jahren noch nicht „greis“

(wenn man von grauen Haa- ren absieht, die auch schon jüngere Menschen haben).

Zweitens hört auch mal ein jüngerer Kollege unkonzen- triert zu bei Kongressen.

Drittens übersieht jeder Arzt einmal, leider, eine Krank- heit oder stellt eine Fehldia- gnose. Viertens dreht es sich bei diesem Problem nicht um

„Pfründesicherung“, sondern schlicht um eine für viele be- troffene Ärzte gefährdete Alterssicherung – ich selbst habe sechs Kinder, davon noch drei in Ausbildung. Ab- schließend möchte ich noch bemerken, dass ich nicht ein- mal meine Frau und Kinder als Kassenpatienten selbst- ständig behandeln darf – gro- teske deutsche Gründlichkeit bei der Durchführung von Gesetzen!

Dr. med. Albrecht Spohr, Arndtstraße 37, 74074 Heilbronn

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A3440 Deutsches Ärzteblatt½½½½Jg. 98½½½½Heft 51–52½½½½24. Dezember 2001

B R I E F E

Anonym und E-Mail

Die Redaktion veröffentlicht keine ihr anonym zugehenden Zuschriften, auch keine Briefe mit fingierten Adressen. Dies gilt auch für Leser- briefe, die uns per E-Mail erreichen.

Alle Leserbriefe werden mit vollem Namen und vollständiger Anschrift gebracht. Wir behalten uns eine Kür- zung bei allen Leserbriefen vor.

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