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Verkehrssicherheit: jeder Schwertransport der von der Strasse auf die Schiene verlegt werden kann (bzw

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M 325/2005 BVE 21. Dezember 2005 49C Motion

4068 von Siebenthal, Gstaad (SVP)

Weitere Unterschriften: 5 Eingereicht am: 14.11.2005

Gütertransporte per Eisenbahn

Der Regierungsrat wird beauftragt, beim Bundesrat vorstellig zu werden, um Voraussetzungen zu schaffen, dass für Bahntransporte geeignete Güter flächendeckend in der ganzen Schweiz tatsächlich auch mit der Eisenbahn transportiert werden können. Das Preisleistungsverhältnis muss mit dem Strassentransport konkurrenzfähig sein.

Begründung:

Der kürzlich von den SBB angekündigte Kahlschlag im Bereich Gütertransporte darf nicht stattfinden! Der Slogan *Für Güter die Bahn“ muss für alle Güter, welche für den Bahntransport geeignet und oder gar prädestiniert sind, weiterhin Gültigkeit haben.

Dies aus folgenden Gründen:

• Verkehrssicherheit: jeder Schwertransport der von der Strasse auf die Schiene verlegt werden kann (bzw. auf der Schiene bleibt), erhöht die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer/innen, vom PW-Fahrer bis zur FussgängerIn, insbesondere werden auch die Schulwege sicherer. Klassisches Beispiel dafür sind die Simmentaler-Dörfer Erlenbach, Boltigen und Zweisimmen.

• Gleiches gilt auch für die Umweltbelastungen wie Lärm, Luftverschmutzung und Erschütterungen. Es mutet paradox an, wenn zu gleicher Zeit wie über CO2-Abgaben und Klima-Rappen diskutiert wird, auch die Verlegung von bahntauglichen Gütertransporten von der Schiene auf die Strasse ein Thema sein soll.

• Die Energiebilanz von Strassentransporten ist erheblich schlechter.

• Die Wohnqualität – nicht nur in den Dörfern – nimmt ab, mit jedem zusätzlichen Schwertransport der von der Schiene auf die Strasse verlegt wird. Damit sinkt kontinuierlich die Attraktivität des ländlichen Raums sowohl als Wohn-, wie auch als Erholungsraum.

• Auch die wirtschaftliche Attraktivität der peripheren Regionen sinkt, weil sie als weniger gut erschlossen gelten. Erhebliche, Bahntransport bedingte Investitionen würden nutzlos.

Das Problem ist ein gesamtschweizerisches und muss gemeinsam angegangen, bzw.

korrigiert werden. Der im Jahre 1999 vom Bundesrat eingeschlagene Weg, die SBB zum

„Systemführer“ des Einzel-Wagenladungs-Verkehrs zu bestimmen, hat sich offensichtlich als Fehlentscheid erwiesen. Statt Wettbewerb und innovative Lösungen zu bewirken, hat er de facto zu einem neuen Monopol geführt. Die privaten Normalspur-Bahnen wurden damit

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ausgeschaltet und haben keine Möglichkeiten mehr, sich an diesem Wettbewerb zu beteiligen, die Schmalspurbahnen sind davon abhängig, welche Bahnhöfe von der SBB mit Gütertransporten bedient werden. Dazu kommt, dass das Management von SBB-Cargo nicht unumstritten ist. Nicht umsonst titelt die Schweizerische Eisenbahn Revue vom November 2005 „SBB Cargo: Ertragsprobleme sind hausgemacht“. (Ein „Musterbeispiel“

sind die Holzschnitzeltransporte von Erlenbach nach Zweisimmen.) Dies hat zur Folge, dass das wettbewerb, -erpropte und –gewohnte Strassentransportgewerbe immer mehr Transporte ausführt, welche eigentlich für den Schienentransport prädestiniert wären.

Gleichzeitig werden aufwendige Infrastruktur-Investitionen welche in Zusammenhang mit Bahntransporten gemacht wurden (Anschlussgeleise, Umladevorrichtungen, Kehrichtumladestationen, etc.) innert kürzester Zeit nutzlos und müssen für viele (z.T.

öffentliches) Geld wieder rückgebaut werden.

Es wird Dringlichkeit verlangt. Gewährt: 17.11.2005

Antwort des Regierungsrates

SBB Cargo hat Ende Oktober 2005 angekündigt, wegen der schlechten Geschäftsentwick- lung im ersten Halbjahr 2005 Sparmassnahmen beim Einzelwagenladungsverkehr (EWLV) zu prüfen und im Mai 2006 umzusetzen. Nebst SBB-internen Restrukturierungs- und Kos- tensenkungsmassnahmen werden insbesondere alle Bedienungspunkte überprüft, welche nicht eigenwirtschaftlich betrieben werden können. Im Kanton Bern sind rund 60 Bedie- nungspunkte von der Schliessung bedroht. SBB Cargo führt bis Ende Februar 2006 Ge- spräche mit Güterverkehrskunden. Dabei wird abgeklärt, ob Möglichkeiten für eine eigen- wirtschaftliche Bedienung der einzelnen Bedienungspunkte vorhanden sind.

Nach der Gesetzgebung von Bund und Kanton Bern ist die Zuständigkeit beim Güterver- kehr klar geregelt: Güterverkehr ist Bundessache, der Kanton kann Investitionen für den Güterverkehr, beispielsweise für Gleisanschlüsse, unterstützen.

Die Güterverkehrspolitik des Bundes zielt dahin, den alpenquerenden Gütertransitverkehr gemäss dem Verfassungsauftrag von der Strasse auf die Schiene zu verlagern. Der übrige Güterverkehr soll eigenwirtschaftlich betrieben werden. In der Leistungsvereinbarung Bund – SBB ist die Bedienung der Fläche durch den EWLV vorgesehen. Nach Ansicht von SBB Cargo und Bundesrat ist dies durch die vorgesehenen Massnahmen auch nicht in Frage gestellt. Die SBB haben versichert, dass trotz der Sparmassnahmen auch weiterhin 95 % des heutigen Gütervolumens beim Wagenladungsverkehr mit der Bahn transportiert wer- den können. Die bisherige Bedienungsdichte, welche übrigens schon heute nicht absolut flächendeckend ist, könnte nach Auskunft von SBB Cargo jedoch nur mit einem Bundes- beitrag von 90 Mio. Franken pro Jahr beibehalten werden.

Der Kanton Bern hat sich sehr rasch und auf verschiedenen Ebenen gegen die geplanten Abbaumassnahmen beim EWLV gewehrt:

- In einem Schreiben an das UVEK hat die Bau-, Verkehrs- und Energiedirektorin unter anderem verlangt, dass das Konsultationsverfahren mit den Kantonen durchgeführt wird, welches in der Leistungsvereinbarung Bund - SBB vorgesehen ist. Dieses Ver- fahren sei durchzuführen, da zahlreiche Regionen des Kantons durch den EWLV nicht mehr bedient würden.

- An einer Aussprache zwischen einer Delegation des Regierungsrates und der SBB- Spitze haben die SBB dem Kanton Bern zugesichert, in Zukunft regelmässig und de- tailliert über die vorgesehenen Massnahmen und die weiteren Schritte zu orientieren und Gespräche mit Güterkunden zu führen.

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- Als Präsidentin der Konferenz der kantonalen Direktoren des öffentlichen Verkehrs hat sich die Verkehrsdirektorin zudem vor der Dezembersession 2005 mit einem Schrei- ben an alle eidgenössischen Parlamentarierinnen und Parlamentarier gewandt und insbesondere auf die Verantwortung des Bundesparlamentes beim Güterverkehr und den irreversiblen Charakter der Massnahmen von SBB Cargo hingewiesen.

Mit diesen Massnahmen hat sich der Kanton Bern im Rahmen seiner Möglichkeiten für eine möglichst flächendeckende Bedienung durch den EWLV eingesetzt.

Die Stossrichtung der Motion entspricht einem verkehrspolitischen Anliegen des Regie- rungsrates. Wie bereits erwähnt, ist zwar die Güterverkehrspolitik Bundessache. Der Re- gierungsrat wird sich aber im Sinne der gemachten Ausführungen weiterhin dafür einset- zen, dass möglichst viele Güter mit der Bahn transportiert werden können.

Der Regierungsrat beantragt deshalb die Annahme der Motion.

Antrag: Annahme der Motion

An den Grossen Rat

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