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Somit steht der Aufnahme der Moorlandschaft „Grimsel“ und des Flachmoores „Mederlouwenen“ in die entsprechenden Bundesinventare nichts mehr im Wege

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M 028/2000 JGK 10. Mai 2000 45C Motion

1504 Gresch, Bern (GB)

Mitunterzeichner: 6 Eingereicht am: 31.01.2000

Moorschutz für die Grimsel!

Der Regierungsrat wird beauftragt, beim Bundesrat vorstellig zu werden, damit die Moorlandschaft „Grimsel“ unverzüglich ins Bundesinventar der Moorlandschaften von nationaler Bedeutung und das Flachmoor „Mederlouwenen“ definitiv ins Bundesinventar der Flachmoore von nationaler Bedeutung aufgenommen wird.

Begründung

Der definitive Schutz der Moorlandschaft „Grimsel“ und des Flachmoores „Mederlouwenen“

wurden durch den Bundesrat sistiert, weil das Ausbauprojekt „Grimsel West“ der Kraftwerke Oberhasli noch hängig war. Diese Sistierungsentscheide sollen laut Bundesrat in Wiedererwägung gezogen werden „wenn glaubhaft gemacht wird, dass die Nutzung der Grimsel aufgrund veränderter Rahmenbedingungen notwendig ist, um eine absehbare grosse Lücke in der Energieversorgung ab dem Jahre 2015 zu schliessen, oder wenn glaubhaft gemacht wird, dass eine solche Situation nie eintreten wird.“

Die Kraftwerke Oberhasli haben nun am 14. Dezember 1999 öffentlich erklärt, dass das Projekt „Grimsel West“ im Rahmen des tiefgreifenden Wandels im Strommarkt nicht mehr weiterverfolgt wird. Damit haben die Kraftwerke Oberhasli auch bestätigt, dass trotz dem Verzicht auf „Grimsel West“ keine Lücke in der Energieversorgung zu befürchten ist. Somit steht der Aufnahme der Moorlandschaft „Grimsel“ und des Flachmoores „Mederlouwenen“

in die entsprechenden Bundesinventare nichts mehr im Wege. Der Regierungsrat soll deshalb beim Bundesrat vorstellig werden, damit der Sistierungsentscheid aufgehoben und der Verfassungsauftrag im Moorschutz für das Gebiet Grimsel umgesetzt wird.

Antwort des Regierungsrates

Der Regierungsrat teilt die Auffassung der Motionärin, dass sich mit der Ankündigung der Kraftwerke Oberhasli AG vom Dezember 1999 die Ausgangslage in Sachen Moorschutz an der Grimsel geändert hat. Er ist auch mit der Stossrichtung des Anliegens einverstanden, erachtet jedoch den Zeitpunkt als verfrüht.

Im Rahmen der Vernehmlassung zur Moorlandschaftsverordnung hat sich der Regierungsrat mit der Frage der Aufnahme des Objekts Nr. 268 „Grimsel“ ins Bundesinventar der Moorlandschaften von besonderer Schönheit und von nationaler

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Bedeutung sowie des Flachmoors Nr. 245 „Mederlouwenen“ ins Bundesinventar der Flachmoore von nationaler Bedeutung befasst. Er hat mit Schreiben vom 28. August 1996 beim Bundesrat den Antrag gestellt, „auf die Inventarisierung sei zu verzichten, bis die ihr entgegenstehenden Interessen - vorliegend vor allem Interessen energiewirtschaftlicher und energiepolitischer Natur - umfassend abgeklärt und gewichtet werden konnten.“ Für den Regierungsrat ist der Zeitpunkt für diese Abklärung dann gekommen, wenn die Kraftwerke Oberhasli AG den Bericht über die Machbarkeit des alternativen Projekts

„KWO Plus“ vorlegen. Dies soll vor dem Sommer 2000 der Fall sein.

Diese Verzögerung ist vertretbar, da beide Objekte gemäss den Beschlüssen des Bundesrats bis zur definitiven Bereinigung weiterhin unter vorsorglichem Schutz gemäss Artikel 29 Absatz 1 Buchstabe a respektive c der Natur- und Heimatschutzverordnung (NHV, SR 451.1) stehen.

Im Übrigen hat der Bundesrat auf die Motion Teuscher „Moorschutz für die Grimsel“ vom 22. Dezember 1999 in ähnlicher Weise geantwortet.

Antrag

Der Regierungsrat beantragt aus den dargelegten Gründen, die Motion als Postulat anzunehmen.

An den Grossen Rat

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