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bei den Bundesbehörden vorstellig zu werden und sich gegen die geplante Verlagerung des Güterverkehrs von der Brünigbahn auf die Strasse einzusetzen

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M 162/2003 BVE 20. August 2003 49C

Motion 2309 GFL (Häsler, Wilderswil)

SP (Künzler, Guttannen) SVP (Fischer, Lengnau) FDP (Anderegg, Grindelwald)

Weitere Unterschriften: 0 Eingereicht am: 16.06.2003

Brünigbahn bleibt Güterbahn

Der Regierungsrat wird beauftragt

1. bei den Bundesbehörden vorstellig zu werden und sich gegen die geplante Verlagerung des Güterverkehrs von der Brünigbahn auf die Strasse einzusetzen.

2. falls notwendig, einen auszuhandelnden Beitrag an die notwendigen Arbeiten für den Umlad auf die Brünigbahn in Interlaken Ost in Aussicht zu stellen,

Begründung

Die SBB beabsichtigt die Verlagerung des Güterverkehrs von der Brünigbahn auf die Strasse. Damit soll die notwendige Investition von 2 Millonen Franken für den Umlad in Interlaken Ost eingespart werden. Diese Massnahme hat für die Bevölkerung in der betroffenen Region weitreichende Folgen. Die Kerosinanlieferung für den Flugplatz Meiringen z.B. müsste inskünftig über die tunnelreiche Nationalstrasse oder, wenn diese gesperrt ist, durch die engen Dorfstrassen am rechten Brienzerseeufer erfolgen. Für die Bevölkerung und die StrassenbenützerInnen stellt dies ein hohes Sicherheitsrisiko dar. Es ist nicht nachvollziehbar, weshalb der Bund einerseits eine Verlagerung der Güter von der Strasse auf die Schiene fordert und andererseits eigene Risikotransporte wie Flugtreibstoff von der Schiene auf die Strasse verlagert. Diverse Unternehmer im Oberhasli haben in den vergangenen Jahren gegen eine halbe Million Franken für den Ablad der Güter von der Brünigbahn investiert.

Zudem ist inzwischen bekannt geworden, dass das VBS nun für die Umlagerung von der Schiene auf die Strasse gegen 3 Mio. Franken investieren müsste.

Die von der SBB auf Ende 2003 geplante Massnahme ist folglich nicht nur in Bezug auf Sicherheit und Umwelt problematisch. Sie ist auch teuer und damit ökonomisch falsch.

Es wird Dringlichkeit verlangt. Gewährt: 19.06.2003

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Antwort des Regierungsrates

In der Antwort auf die Interpellation Häsler vom 7. April 2003 hat der Regierungsrat fest- gehalten, dass der Güterverkehr grundsätzlich ein Verkehr des marktwirtschaftlichen Be- reiches ohne Bestellung durch die öffentliche Hand ist. Die Brünigbahn befördert derzeit täglich noch rund 4 Güterwagen. Gemessen am Lastwagenverkehr sind diese Bahntrans- porte bescheiden. Im Gegensatz zu den autofreien Orten im Lauterbrunnental ist im Oberhasli eine Umlagerung dieser Transporte auf die Strasse möglich.

Die Verlagerung der Gütertransporte zwischen Interlaken und Meiringen von der Schiene auf die Strasse ist ein von langer Hand vorbereiteter Entscheid der SBB. Das Bundesamt für Verkehr hat bereits 1999 anlässlich einer Voranfrage festgehalten, dass eine allfällige Aufgabe des Güterverkehrs der Brünigbahn angesichts der bescheidenen Bedeutung keine Beeinträchtigung der Leistungsvereinbarung zwischen Bund und SBB darstelle. In der Antwort auf eine Einfache Anfrage von Nationalrat Seiler hat der Bundesrat am 7.

März 2003 festgehalten, dass er es als nicht angebracht erachtet, bezüglich Umlagerung der Kerosintransporte zwischen Interlaken und Unterbach von der Schiene auf die Strasse Einfluss zu nehmen. Am 22. April 2003 hat das Bundesamt für Verkehr zudem in einer Antwort an die Einwohnergemeinde Meiringen festgehalten, dass es "eine ökonomisch wie auch ökologisch nachhaltige Lösung zugunsten des Schienengüterverkehrs auf der Brü- nig-Linie als nicht realisierbar" betrachtet.

SBB Cargo hat beschlossen, den Gütertransport zwischen Interlaken und Meiringen ab Mitte Dezember 2003 einzustellen. Angesichts der geringen Transportmengen - je zwei Güterwagen je Werktag und Richtung (wovon die eine Richtung hauptsächlich als leere Rückfuhren) - wird der Strassengüterverkehr durch die beschlossene Umlagerung nicht wesentlich erhöht.

In Ziffer 1 der Motion wird eine regierungsrätliche Intervention bei den Bundesbehörden verlangt. Bevor der Bund seinen Entscheid zur Einstellung der Gütertransporte auf der Bahnstrecke Interlaken - Meiringen gefällt hat, ist der Regierungsrat mehrmals, leider er- folglos, bei den Bundesbehörden vorstellig geworden. Die Forderung der Motionärin und der Motionäre ist somit erfüllt.

Die Brünigbahn hat den allfälligen Weiterbestand des Schienengüterverkehrs nicht nur von einer Mitfinanzierung des Kantons an der Umladeanlage in Interlaken Ost abhängig ge- macht, sondern auch von einer Mitfinanzierung der neuen Rollschemelwagen und einer jährlichen wiederkehrenden Abgeltung der ungedeckten Betriebskosten.

In Ziffer 2 der Motion wird verlangt, es sei für die Arbeiten für den Umlad auf die Brünig- bahn in Interlaken Ost ein Betrag auszuhandeln und zur Verfügung zu stellen.

Im Fall des Güterverkehrs zwischen Interlaken und Meiringen sind die Voraussetzungen wegen den fehlenden rechtlichen Grundlagen weder für kantonale Abgeltungsbeiträge noch für Investitionsbeiträge gegeben. Aus juristischen und finanziellen Gründen lehnt der Regierungsrat allfällige kantonale Investitionsbeiträge für die Aufrechterhaltung des Güter- verkehrs auf der Brünigbahn ab.

Antrag:

Ziffer 1: Annahme unter gleichzeitiger Abschreibung Ziffer 2: Ablehnung

An den Grossen Rat

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