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Archiv "Qualitätssicherung in der ärztlichen Berufsausübung" (22.07.1983)

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Spektrum der Woche Aufsätze •Notizen

DEUTSCHES ARZTEBLATT

Heft 29 vom 22. Juli 1983

Qualitätssicherung

in der ärztlichen Berufsausübung

Gustav Osterwald

Der Tätigkeitsbericht der Bundesärztekammer 1982/83 enthält, worauf der Autor einleitend hinweist, n. v. a.

eingehende Darstellungen der Entwürfe eines Gesetzes zur Änderung des Eichgeset- zes, eines Gesetzes über Einheiten im Meßwesen so- wie des Entwurfs einer Medi- zingeräte-Verordnung. Die- ser umfassende Tätigkeits- bericht der Bundesärzte- kammer (432 Seiten) ist ge- gen eine Schutzgebühr von 46 DM erhältlich beim Deut- schen Ärzte-Verlag, Abtei- lung Buchverlag, Dieselstra- ße 2, 5000 Köln 40 (Löve- nich). Dem Referat von Dr.

Gustav Osterwald kommt be- sondere aktuelle Bedeutung zu, da die parlamentarische Behandlung der Entwurfs- fassungen des Eichgesetzes bzw. der Medizingeräte-Ver- ordnung nach Kenntnis der Bundesärztekammer dem- nächst vorgesehen ist.

Für den Berichtsteil meines Refe- rates sind vor allen Dingen die im Tätigkeitsbericht der Bundesärzte- kammer dargestellten Entwürfe ei- nes Gesetzes über Änderungen des Eichgesetzes und des Geset- zes über Einheiten im Meßwesen sowie der Entwurf einer Medizin- geräteverordnung von Wichtigkeit.

Die Verhandlungen über das neue Eichgesetz nahmen zunächst aus unserer Sicht einen durchaus po- sitiven Verlauf und ließen hoffen, über einen Fachausschuß den Ärz ten bei der Beratung und Ent- scheidung über die meßtechni- schen Vorbedingungen für den Einsatz von Meßgeräten im ge- samten Bereich der Medizin und die ärztlich-medizinischen Anfor- derungen in Diagnose und Thera- pie die nötige Einflußnahme und Einbringung ärztlichen Sachver- standes zu ermöglichen.

Leider wurde durch eine Rechts- förmlichkeitsprüfung des Bundes- justizministeriums dieser Aus- schuß aus dem Gesetz herausge- nommen und soll nun bei der Phy- sikalisch-Technischen Bundesan- stalt errichtet werden, wobei bis jetzt unklar ist, wie weit die Einwir- kungsmöglichkeiten des Aus- schusses dann noch gehen wer- den. Im übrigen werden durch den Gesetzentwurf die bisher prakti- zierten Qualitätssicherungsmaß- nahmen für medizinische Labora- torien nicht in Frage gestellt und können — wie bisher — gemäß den Richtlinien der Bundesärztekam- mer fortgeführt werden.

Die sichere Arbeitsweise der medi- zinisch-technischen Geräte soll in

Zukunft nur noch über die Verord- nung nach § 8 a des Gerätesicher- heitsgesetzes gewährleistet wer- den. Dabei soll vermieden werden, daß Geräte, die nach dem Geräte- sicherheitsgesetz zugelassen sind, außerdem einer Prüfung nach den Bestimmungen des Eichgesetzes zusätzlich unterzo- gen werden müssen. Die meßtech- nischen Anforderungen für beide Gesetze werden wahrscheinlich von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt festgelegt werden.

Der Entwurf einer Medizingeräte- verordnung enthält neben den schon genannten Zulassungs- und Prüfungsvorschriften für den Ge- rätehersteller vor allem verbindli- che Vorschriften für den Anwen- der beziehungsweise Betreiber medizinisch-technischer Geräte mit Verpflichtungsauflagen für die Einweisung des die Geräte bedie- nenden Personals, verbunden mit sicherheitstechnischen Kontrollen durch Prüfstellen oder Sachver- ständige. Die Durdhführung von Prüfungen und sicherheitstechni- schen Kontrollen wird mit Sicher- heit zu einer erheblichen Kosten- belastung der die Geräte betrei- benden Ärzte führen, die nach un- serer Meinung über die im Bun- desarbeitsministerium angestell- ten Schätzungen hinausgehen wird.

Kritisch betrachtet der Ausschuß Qualitätssicherung den beim Bun- desarbeitsministerium zu bilden- den Sachverständigenausschuß für medizinisch-technische Gerä- te. Besondere Kritik üben wir dar- an, daß die 26 Mitglieder dieses vorgesehenen Ausschusses Ver- Ausgabe A DEUTSCHES ÄRZTEBLATT 80. Jahrgang Heft 29 vom 22. Juli 1983 51

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Spektrum der Woche Aufsätze • Notizen Qualitätssicherung

treter der verschiedensten Organi- sationen und Behörden sind, ohne daß Vertreter der Ärzteschaft mit einem Wort erwähnt würden. Hier- gegen wenden wir uns energisch, weil die Medizingeräteverordnung uns Ärzten Verpflichtungen aufer- legt, bei denen wir als Betroffene, Anwender und medizinische Sachverständige keinerlei Mit- spracherecht besitzen. Diese Merkwürdigkeit vermittelt den Ein- druck, daß mit der Medizingeräte- verordnung nicht nur Ziele der Ar- beitssicherheit, sondern auch po- litische Absichten verfolgt werden.

Diese letzte Feststellung bildet ei- ne passende Überleitung in die all- gemeine Thematik und Problema- tik der Qualitätssicherung in der ärztlichen Berufsausübung, die zweifelsfrei in letzter Zeit zuneh- mend eine politische Dimension erhalten hat.

Die Tatsache, daß das Thema Qua- litätssicherung im Rahmen der Be- handlung des Tätigkeitsberichtes auf dem Deutschen Ärztetag mit einem eigenen Referat ausgestat- tet ist, soll deutlich darauf hinwei- sen, daß der Qualitätssicherung aus mehreren und noch zu erör- ternden Gründen in Zukunft noch

mehr Gewicht zukommen wird, als es aus den bereits laufenden Qua- litätssicherungsmaßnahmen er- sichtlich ist.

Qualität ist ein immanenter Be- standteil der ärztlichen Berufstä- tigkeit. Dies ergibt sich zum einen aus den ethischen Normen, nach denen sich ärztliche Tätigkeit voll- zieht; zum anderen enthält unser Berufsrecht für alle Ärzte verbind- liche Formulierungen in dieser Richtung. Man muß allerdings sehr präzise auseinanderhalten, wo es sich allein um die Qualität ärztlicher Tätigkeit handelt und wo diese nur einen, und manch- mal geringen, Bestandteil eines Leistungskomplexes darstellt, dessen Ergebnis nur zum Teil durch ärztliche Tätigkeit beein- flußt wird.

Die Qualität ärztlichen Handelns wird entscheidend bestimmt

durch die Ausbildung zum Arzt, die Weiterbildung und berufsbe- gleitende Fortbildung des Arztes.

Was die Ausbildung zum Arzt be- trifft, so wissen wir alle um die Schwächen der Approbationsord- nung und die Gefahren für die Qualität des ärztlichen Nachwuch- ses, die sie heraufbeschwören.

Die ärztlichen Organisationen ha- ben hier nur geringe Möglichkei- ten der Einflußnahme, weil sie an der Entscheidungsfindung, die Sache des Gesetzgebers ist, nicht unmittelbar beteiligt sind. Trotz- dem hat die Bundesärztekammer in Zusammenarbeit mit der Rekto- renkonferenz und dem Medizini- schen Fakultätentag intensiv auf die Verantwortlichen eingewirkt, um eine Qualitätsverbesserung der Ausbildung zum Arzt zu errei- chen. Daß dieses bis heute nicht befriedigend gelungen ist, liegt an der bisherigen Unmöglichkeit, die Studentenzahlen in eine vernünfti- ge Relation zu den Möglichkeiten einer novellierten Approbations- ordnung zu bringen.

Auch wenn die Ärzteschaft man- gels Entscheidungsbefugnis für die Ausbildung keine Verantwor- tung trägt, so ist sie doch in ho- hem Maße an der Qualität dieser Ausbildung interessiert, weil mit dem Abschluß der Ausbildung und dem Eintritt in das Berufsleben der junge Arzt sofort von Gesetzes wegen Mitglied seiner Landesärz- tekammer wird und damit die Kammer die Verantwortung für seine Weiterbildung übernimmt.

Eine qualifizierte Weiterbildung kann aber nur erfolgen auf der Ba- sis einer guten Ausbildung.

Aufgaben der Ärztekammern ...

Die Qualitätssicherung der Weiter- bildung ist zweifelsfrei Sache der Landesärztekammern. Sie haben die Qualifikation der zur Weiterbil- dung ermächtigten Ärzte und im Zusammenwirken mit den zustän- digen Landesministerien die Eig- nung der Weiterbildungsstätten zu überwachen. Außerdem obliegt ih- nen die Überwachung der Einhal-

tung der von der Weiterbildungs- ordnung vorgeschriebenen Wei- terbildungszeiten und Inhalte und die Überprüfung des in der Weiter- bildung erworbenen Kenntnis- standes durch die Prüfung für die Anerkennung als Gebietsarzt.

Ebenso haben die Ärztekammern für ein qualifiziertes und umfas- sendes Angebot von Fortbildung Sorge zu tragen, das in der Regel durch die bei den Landesärzte- kammern gebildeten Akademien für ärztliche Fortbildung vermittelt wird. Sie haben dann, wenn der Verdacht besteht, daß ein Arzt sei- ner in der Berufsordnung veran- kerten Fortbildungspflicht nicht nachkommt, das Recht, dem be- troffenen Arzt den Nachweis sei- ner Fortbildung aufzuerlegen. Al- les dieses sind Maßnahmen der Qualitätssicherung, wie sie von eh und je durch die Ärztekammern betrieben wurden.

Die Einführung neuer diagnosti- scher und therapeutischer Verfah- ren in die Krankenversorgung geht oft so schnell vor sich, daß es nicht möglich ist, sie vorher be- reits zum Inhalt der Weiterbil- dungskataloge der einzelnen Ge- biete zu machen. Beispielhaft darf ich hier an die Einführung der So- nographie in die ärztliche Tätig- keit erinnern.

... und der Kassenärztlichen Vereinigungen

Da der weitaus überwiegende Teil unserer Bevölkerung der gesetzli- chen Krankenversicherung ange- hört und da hier neue Methoden sofort und in großer Zahl ange- wendet werden, haben die Kas- senärztlichen Vereinigungen ein System von qualitätssichernden Genehmigungsverfahren einge- führt, die die Abrechnung be- stimmter Leistungen zu Lasten der Krankenkassen erst dann gestat- ten, wenn apparative und perso- nelle Voraussetzungen des ab- rechnenden Kassenarztes geprüft und anerkannt sind. Zweifellos be- wegen sich die Kassenärztlichen Vereinigungen damit im Rahmen 52 Heft 29 vom 22. Juli 1983 80. Jahrgang DEUTSCHES ARZTEBLATT Ausgabe A

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·Spektrum der Woche Aufsätze ·Notizen Qualitätssicherung

des ihnen vom Gesetzgeber erteil- ten Sicherstellungsauftrages, und zweifellos ergibt sich hier auch ei- ne Verpflichtung des Sozialversi- cherungsträgers, für anfallende Kosten aufzukommen.

Es ist zu fordern, daß die jetzt noch durch besondere Zertifikate abgesicherten ärztlichen Leistun- gen durch Hereinnahme in den Weiterbildungskatalog Gegen- stand der Weiterbildung werden und damit als durch die Zuerken- nung der Gebietsbezeichnung nachgewiesene Kenntnisse ange- sehen werden können. Wegen der Dauer der einzelnen Weiterbil- dungszeiten wird sich dieser Pro- zeß natürlich nur langsamer voll- ziehen können als die "Sofortmaß- nahmen" der Kassenärztlichen Vereinigungen.

Diese erste Auflistung qualitätssi- chernder Maßnahmen, die bereits im geltenden Berufsrecht enthal- ten sind und praktiziert werden, nehme ich vor allem zum Anlaß für die Feststellung, daß Qualitätssi- cherung in der ärztlichen Berufs- ausübung einzig und allein eine interne ärztliche Angelegenheit ist. Externe Qualitätskontrollen durch Dritte werden in keinem westlichen Land akzeptiert und auch nicht mehr praktiziert. Auch die Tatsache, daß die Nutznießer der Qualitätsverbesserung letzt- endlich für deren Kosten aufkom- men müssen, darf nicht dazu füh- ren, daß sie nach dem Prinzip

"Wer zahlt, schafft an" auf die in-

terne Qualitätssicherung in der ärztlichen Tätigkeit Einfluß neh- men können.

Dabei müssen sich die Verant- wortlichen beider Seiten darüber einig sein, daß Effizienz- und Ko- sten-Nutzen-überlegungen not- wendig sind und daß Optima/me- dizin gefordert wird, nicht Maxi- ma/medizin. Dennoch werden die Kostenträger akzeptieren müssen, daß sich Erfordernisse der Quali- tätssicherung ärztlicher Tätigkeit ökonomisch nicht nur im Sinne der Kostenersparnis, sondern auch im Sinne einer notwendigen

und unvermeidbaren Kostenerhö- hung auswirken können.

Ich darf bei dieser Gelegenheit auf die medizinischen Orientierungs- daten für die Konzertierte Aktion im Gesundheitswesen hinweisen, die vom Wissenschaftlichen Beirat der Bundesärztekammer .erarbei- tet, vom Vorstand der Bundesärz- tekammer beschlossen und.durch den Präsidenten der Bundesärzte- kammer in der Konzertierten Ak-

tion vorgelegt wurden.

Die Bundesärztekammer vertritt engagiert die Überzeugung, daß qualitätssichernde Maßnahmen nur in ärztlicher Selbstverwaltung weitergeführt und vorangetrieben werden sollen. Die Entwicklung, Einführung und Durchführung der Qualitätssicherung in der ärztli- chen Tätigkeit ist eine gemeinsa- me Aufgabe der ärztlichen Selbst- verwaltungsorgane, in enger Zu- sammenarbeit und Abstimmung mit den wissenschaftlich-medizi- nischen Fachgesellschaften und den ärztlichen Berufsverbänden.

Planungsrahmen für die Ausschußarbeit

Unser Ausschuß mit seinen sechs Arbeitskreisen hat sich schwer- punktmäßig mit dieser Aufgabe befaßt und eine Erfassung und Problemanalyse der bereits beste- henden oder geplanten Qualitäts- sicherungsaktivitäten durchge- führt. Er hat einen Planungsrah- men erarbeitet, der dem Vorstand der Bundesärztekammer als Ent- scheidungsvorlage zugeleitet wur- de. Diese Konzeption enthält Kom- ponenten und Kriterien für eine bundesweit koordinierte Planung und Entwicklung von Qualitätssi- cherungsprojekten in Zusammen- arbeit mit den angeführten Gesell- schaften und Verbänden.

~ Als erste Maßnahme hat der Vorstand der Bundesärztekammer die Bildung einer "Ständigen Kon- ferenz" zu Fragen der Qualitätssi- cherung beschlossen, deren Mit- glieder von den Landesärztekam- mern entsandt werden; sie dürften

in der Regel die bei den Landes- ärztekammern ernannten Quali- tätssicherungsbeauftragten sein.

Die Konferenz soll der Koordina- tion der im Bereich der Landesärz- tekammern betriebenen Projekte und der gegenseitigen Informa- tion dienen. Sie arbeitet mit dem Ausschuß eng zusammen.

Den medizinischen Fachgesell- schaften und ärztlichen Berufsver- bänden wird empfohlen, beson- ders qualifizierte Mitglieder mit der Entwicklung, Durchführung und Betreuung von Qualitätssi- cherungsprojekten zu beauftra- gen, soweit dies nicht bereits ge- schehen ist. Der enge Kontakt zu den Qualitätssicherungs-Organen der Kammern ist dabei unerläß- lich.

Da der Qualitätssicherungsbegriff als solcher noch keineswegs ganz deutliche Konturen angenommen hat, ist es notwendig, eine Defi- nition und Analyse des Begriffs

"Qualität ärztlichen Handelns" zu gewinnen. Der Ausschuß "Quali- tätssicherung" wird sich intensiv und vorrangig mit dieser Proble- matik beschäftigen und neue Me- thoden und Organisationsformen erarbeiten, um die Umsetzung von auf diesem Wege gewonnenen Er- kenntnissen in Routinemaßnah- men voranzutreiben. Bei den Qua- litätssicherungsgremien der Bun- desärztekammer wird in Abstim- mung mit den Fachgesellschaften und den ärztlichen Berufsverbän- den angestrebt werden, anwen- dungsreife Projektstudien bun- desweit einzuführen. Dabei ist auch auf ihre ökonomischen Aus- wirkungen und ihren ökonomi- schen Nutzen zu achten.

Die gleichmäßige und gleichwerti- ge finanzielle Sicherung aller Qua- litätssicherungsprojekte muß von der Entwicklung bis zur Anwen- dung gesichert sein und zwischen allen Beteiligten abgesprochen werden. Die Auswertungsergeb- nisse sollen unter Zuhilfenahme der den ärztlichen Körperschaften zur Verfügung stehenden EDV- technischen Möglichkeiten verar- 54 Heft 29 vom 22. Juli 1983 80. Jahrgang DEUTSCHES ARZTEBLATT Ausgabe A

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beitet und einer zentralen Doku- mentation zugeführt werden. Über die Sicherung der Qualität ärztlichen Handeins ist in der Ver- gangenheit sehr viel theoretisiert worden; deshalb ist es notwendig, auch einmal darauf hinzuweisen, was von der Ärzteschaft bereits heute an qualitätssichernden Maß- nahmen in eigener Regie betrie- ben wird.

Ich habe über die Aktivitäten der Kassenärztlichen Vereinigungen, die sich von der Erteilung von Ge- nehmigungen für die Ausführung bestimmter ärztlicher Leistungen bis zur Qualitätssicherung der La- borleistungen erstrecken, bereits berichtet. Daneben gibt es eine Anzahl von Studien und wissen- schaftlich-methodisch abgesi- cherten Programmen in verschie- denen Fachgesellschaften und Berufsverbänden. Darunter sind besonders hervorzuheben die Pe- rinatalstudien in Bayern und Nie- dersachsen und das Qualitätssi- cherungsprojekt Chirurgie, das von der Deutschen Gesellschaft für Chirurgie unter der Leitung von Professor Dr. Wolfgang Sehe- ga betrieben wird. Weitere unter- schiedliche Projekte sind nach Er- hebungen, die der Ausschuß für Qualitätssicherung der Bundes- ärztekammer angestellt hat, in Vorbereitung.

Während es im Bereich der An- wendung technischer Methoden relativ einfach war, zu einer Siche- rung der Qualität zu kommen, und die Ausarbeitung von Standards in der Regel keine übermäßigen Schwierigkeiten bereitet, gibt es andere Bereiche ärztlichen Han- delns, in denen sich keine Stan- dards aufstellen lassen.

Die direkte Arzt-Patienten-Bezie- hung läßt keine Standardisierung zu, denn sie baut sich jedesmal neu auf und wird jedesmal geprägt von der Person des Arztes und der Person des Patienten, die in einem einmaligen Augenblick unter einer Vielzahl von physischen und psy- chischen, nicht wiederholbaren

Bedingungen miteinander in Kon- takt treten.

Selbstverständlich lassen sich ge- wisse Kenntnisse und Erfahrun- gen in der Führung des ärztlichen Gesprächs weitergeben und auch in Selbsterfahrungsgruppen erar- beiten, und auch die Erkenntnisse moderner Psychotherapie können vermittelt und· dem Arzt als Hilfe an die Hand gegeben werden; aber die Anwendung dieser Dinge wird durch die Persönlichkeit des Arztes und die Imponderabilien des Arzt-Patienten-Kontaktes be- stimmt und entzieht sich damit je- der Standardisierung. Hier wird man darauf angewiesen sein, den Erfolg ärztlichen Bemühens-und in diesem spiegelt sich ja die Qua- lität seines Handeins wider - zu erfühlen; man wird ihn nicht mes- sen können.

Was muß noch getan werden?

Es ist zu überlegen, was wir für eine sinnvolle Erweiterung derbe- reits bestehenden Programme und Möglichkeiten in der Quali- tätssicherung ärztlicher Tätigkeit weiter tun können. Es wird not- wendig sein, die Qualitätssiche- rungsmaßnahmen in der Röntgen- tätigkeit auszubauen. Daß dies nicht zu Standards führen darf, die den niedergelassenen Teilradiolo- gen eine Röntgentätigkeit unmög- lich machen, ist eine Selbstver- ständlichkeit. Mit diesem Problem wird sich der Ausschuß Qualitäts- sicherung in naher Zukunft befas- sen müssen.

Im Bereich der operativen Fächer wünschen wir uns Studien, die sich an der Methodik der Quali- tätssicherungsstudie Chirurgie orientieren, wobei wir uns natür- lich bewußt sein müssen, daß da-

mit ein Komplex medizinischer

Versorgung erfaßt wird, in dem die rein ärztliche Tätigkeit nur einen Teilaspekt darstellt.

Bei den Schlichtungs- und Gut- achterstellen der Ärztekammern hat sich inzwischen ein überaus reiches Material angesammelt,

Spektrum der Woche Aufsätze ·Notizen Qualitätssicherung

das dadurch zur Qualitätsverbes- serung eingesetzt werden kann, daß die am häufigsten zu Regres- sen führenden unbefriedigenden Behandlungserfolge aufgearbeitet und in die Thematik der ärztlichen Fortbildung eingeführt werden.

Dabei ist es selbstverständlich, daß dieses Material völlig anony- misiert wird- sowohl was den Pa- tienten, als auch was den Arzt und die Herkunft des Materials betrifft.

Bedenken wir dabei immer, daß Qualitätssicherungsmaßnahmen das Vertrauen zu den Ärzten im allgemeinen und das Vertrauens- verhältnis zwischen Arzt und Pa- tient nicht stören, sondern festi- gen sollen. Die ärztlichen Organi- sationen sind aufgerufen, sich für die Qualitätssicherung ärztlicher Leistungen einzusetzen und auf eine positive Motivation der Ärzte- schaft hinzuwirken. Dazu ist eine verstärkte innerärztliche Diskus- sion in allen Körperschaften, wis- senschaftlichen Fachgesellschaf- ten und Berufsverbänden notwen- dig. Aber auch Gespräche mit den Krankenkassen und den Kranken- hausträgem sind unerläßlich. - Abschließend sollen noch einmal die Anforderungen formuliert wer- den, die wir als Ärzteschaft an die Qualitätssicherung in der ärztli- chen Berufstätigkeit stellen müssen:

~ Qualitätssicherung in der ärzt- lichen Tätigkeit muß eine inner- ärztliche Maßnahme bleiben und darf nicht durch staatliche oder ökonomische Zwänge von außen beeinflußt werden.

~ Der Ärzteschaft muß bewußt sein, daß die Qualitätssicherung ein durch Berufsethos und Berufs- recht bestimmter Bestandteil ärzt- licher Berufsausübung ist.

~ Die Motivation der Ärzteschaft zur freiwilligen Teilnahme an den Maßnahmen der Qualitätssiche- rung ist zu stärken.

~ Die Forderung nach Qualitäts- sicherung muß mit Nachdruck ge- genüber den für die Ausbildung zum Arzt zuständigen staatlichen Behörden erhoben werden, be- sonders vor dem Hintergrund ei- Ausgabe A DEUTSCHES ARZTEBLATT 80. Jahrgang Heft 29 vom 22. Juli 1983 57

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Spektrum der Woche Aufsätze · Notizen Qualitätssicherung

ner Verdopplung der Zahl unserer Ärzte bis zum Ende dieses Jahr- hunderts, die zu einer deutlich ver- schlechterten Ausbildung führen muß, wenn keine vernünftige Rela- tion zwischen Studentenzahlen und Approbationsordnung herbei- geführt wird.

..,.. Innerhalb der organisierten Ärzteschaft sind arbeitsfähige Or- ganisationsgremien zur Qualitäts- sicherung zu schaffen und zu ei- ner permanenten Diskussion, Ab- stimmung und aktiven Mitarbeit in den Bereichen der medizinischen Wissenschaft zu bringen .

..,.. Die bereits vorhandenen Quali- tätssicherungsstudien sollten ver- mehrt und ausgeweitet und - so- weit sie geeignet sind - zur bun- desweiten Anwendung gebracht werden.

..,.. Kooperation und Abstimmung zwischen Ärzteschaft und Trägern der gesundheitlichen Versorgung und sozialen Sicherung müssen im Hinblick auf die Finanzierung der Qualitätssicherung vorange- trieben werden.

..,.. Schließlich ist für eine publizi- stische Aufbereitung und Verbrei- tung des Qualitätssicherungsge- dankens in der Medizin zu sorgen, damit der Bevölkerung der Bun- desrepublik Deutschland bewußt gemacht wird, daß die Ärzteschaft ihren ethischen und rechtlichen Verpflichtungen, der Bevölkerung eine ärztliche Versorgung von ho- her Qualität anzubieten, mit gro- ßer Gewissenhaftigkeit nach- kommt.

(Referat auf dem 86. Deutschen Ärztetag in Kassel, 12. Mai 1983)

Anschrift des Verfassers:

Dr. Gustav Osterwald Vizepräsident der Bundesärztekammer und Vorsitzender des Ausschusses

"Rationalisierung und Qualitätssicherung der ärztlichen Berufsausübung"

Berliner Allee 20 3000 Hannover 1

PERSONALIA

Verstorben

Dr. phil. Friedrich Hillebrand, langjähriger Pressesprecher des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung und Fachjour- nalist für Sozialpolitik, ist am 20.

Mai 1983 im Alter von 69 Jahren in Bonn gestorben.

"Fritz" Hillebrand begann seine journalistische Laufbahn nach

Friedrich Hillebrand

Foto: Archiv

1945 beim Hessischen Rundfunk in Frankfurt (Main), wo er Chef vom Dienst in der Nachrichtenab- teilung wurde. Nach weiteren drei Jahren in der Redaktion der "Neu- en Zeitung" kam er 1953 als parla- mentarischer Korrespondent der Nachrichtenagentur "Associated Press" nach Bonn. Seine hervor- ragenden Kenntnisse sozialpoliti- scher Probleme und seine Fähig- keiten, diese auch darzustellen, zu kommentieren und damit die öf- fentliche Diskussion zu befruch- ten, führten nicht nur 1966 zu sei- ner Berufung ins Bundesarbeits- ministerium durch den damaligen Bundesminister Hans Katzer (CDU), sondern auch dazu, daß dessen Nachfolger Walter Arendt (SPD) ihn in seinem Amt beließ.

Unter dem wiederum nachfolgen- den Minister Dr. Herbert Ehren- berg war Friedrich Hillebrand bis zu seiner Pensionierung 1979 in der Planungsgruppe des Ministe- riums Referent für sozialpolitische Grundsatzfragen.

Das Kollegium der Medizinjourna- listen nahm Dr. Hillebrand schon

kurz nach seiner Gründung als Mitglied auf. Die Körperschaften und Organisationen der Heilberu- fe fanden in ihm auch in Zeiten von gesundheits- und sozialpoliti- schen Auseinandersetzungen ei- nen stets fairen, geschätzten An- sprech- und Gesprächspartner;

äußere Zeichen dafür waren unter anderem die Verleihung des Eh- renzeichens der deutschen Ärzte- schaft, der Ehrennadel der deut- schen Zahnärzteschaft und der Ehrennadel der deutschen Apo- theker. 1969 hat Friedrich Hilia- brand das Bundesverdienstkreuz I. Klasse erhalten. EB

Bundesverdienstkreuz

Dr. med. Wolfgang Schmidt, lang- jähriger Vizepräsident und ehema- liger Präsident der Ärztekammer Berlin, ehemaliger Vorsitzender des Bundesverbandes der Ärzte im Öffentlichen Gesundheits- dienst e. v., ist in Anerkennung seiner Verdienste um das Gesund- heitswesen und das Sozialwesen in Berlin mit dem Großen Ver- dienstkreuz des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland ausgezeichnet worden.

Dr. Schmidt, der seit 1954 die Tu- berkulosefürsorge und Schirm- bildstelle des Gesundheitsamtes Berlin-Wedding leitet, hat seit 1976 das Amt des Präsidenten des Deutschen Roten Kreuzes in Ber- lin inne. Er ist bereits Träger der Bundesverdienstkreuze am Bande und Erster Klasse. EB

Geehrt

Prof. Dr. med. Hans-Werner Pabst, Ordinarius für Nuklearme- dizin und Direktor der Nuklearme- dizinischen Klinik und Poliklinik, München, erhielt die Umweltme- daille des Bayerischen Staatsmini- steriums für Landesentwicklung

und Umweltschutz. EB

58 Heft 29 vom 22. Juli 1983 80. Jahrgang DEUTSCHES ARZTEBLATT Ausgabe A

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