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Archiv "GESUNDHEITSAUFKLÄRUNG: Zuviel des Guten" (22.03.1979)

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Spektrum der Woche Aufsätze • Notizen

Briefe an die Redaktion

nahm sie an keiner einzigen von fünf Praktikumsstunden teil. Sie erhielt daher für das Sommersemester 1978 die für die Anmeldung zum Examen erforderliche Bescheinigung über die erfolgreiche Ableistung des zweiten Teiles des Praktikums nicht.

Ich bezweifle, ob der zitierte Erfah- rungsbericht aus Essen, den ich im vollen Umfang nicht kenne, tatsäch- lich aus der Wahrnehmung aller an- gebotenen Praktikumsmöglichkei- ten verfaßt worden sein kann. Wer die, aus den gegebenen Umständen notwendigerweise beschränkten, Praktikumsstunden versäumt, sollte sich nicht über entgangene Demon- strationen beklagen.

Prof. Dr. med. Hans Ludwig Direktor der Frauenklinik im Klinikum Essen Hufelandstraße 55 4300 Essen 1

SCHWEIGEPFLICHT

Zu dem Beitrag „Beckenbauers Menis- kus und die Schweigepflicht" von Dr. jur.

Karl Appert in Heft 1/1979:

Kein „Dreiecksverhältnis"

Das schweizerische „Regulativ für die Informationspolitik von Sport- ärzten", das Dr. jur. Karl Appert vor- gestellt hat, lockert nicht nur die ärztliche Schweigepflicht auf, wenn es sich um Sportärzte und Athleten handelt, sondern der Arzt so// sogar die Sportpresse informieren. Der Pa- tient muß nur noch „grundsätzlich"

einverstanden sein, damit weiterhin ohne sein Wissen geschweige denn seine Zustimmung über ihn berich- tet werden kann. Der Autor berichtet einige Spalten lang ganz seriös über die sorgfältige Pflege der ärztlichen Schweigepflicht in der Schweiz. Und dann serviert er dieses Regulativ!

Einleitend behauptet Appert, es be- stehe ein Dreiecksverhältnis zwi- schen Arzt, Patient und den Medien.

Zwar haben Ärzte zu den Medien notwendige Beziehungen, ob aber der Patient eine solche für seinen Fall will, entscheidet ganz allein er.

Und der Arzt hat auch noch etwas zu

entscheiden, nämlich ob er die In- formierung der Medien übernehmen will. Abgesehen von der unpassen- den Benützung des Wortes „Drei- ecksverhältnis" in diesem Zusam- menhang gibt es auch inhaltlich nichts dergleichen: kein Dreieck!

Der Autor fordert ein „möglichst gu- tes Zusammenleben mit den „Me- dien", die wegen eines „Informa- tionsauftrages" eine „legitime Funk- tion" ausüben, wenn sie dem „be- rechtigten Informationsbedürfnis"

der „Öffentlichkeit" dem „even- tuell berechtigten Informationsan- spruch" und „selbst indiskretem In- teresse" einer „neugierigen Gesell- schaft" entsprechen. Aber er sagt uns mit all diesen Vokabeln nicht, warum die ärztliche Schweigepflicht eingeschränkt werden sollte; im Ge- genteil, er schreibt: „dem Arzt ist zu raten, das Arztgeheimnis . . . zu ver- teidigen . ".

Je dringlicher Mitarbeiter von Me- dien ärztliche Aussagen über Pa- tienten begehren, desto weniger hilft gelegentliches Nachgeben in einzelnen Fällen oder gar das „der behandelnde Arzt soll grundsätz- lich ... orientieren" des Regulativs.

Einzig und allein hilfreich und rich- tig ist für den Arzt und seinen Pa- tienten die konsequente Beachtung der ärztlichen Schweigepflicht. Gibt der Arzt einmal Auskunft, so wird ein andermal die Verweigerung ei- ner Auskunft als Eingeständnis ei- ner schwierigen Situation ausge- wertet.

Es ist nicht einzusehen, warum der Arzt sich überhaupt in die Erteilung von Auskünften an Medien hinein- ziehen lassen sollte, gibt es doch Patienten, Trainer, Vereinsvorsitzen- de, Verwandte usw. Der behandeln- de Arzt sollte auch bei „Idolen" kei- nerlei „Informationspolitik" betrei- ben, sondern er täte gut daran, sol- che Regulative abzulehnen, viel- mehr sich an seine Berufspflichten und das Gesetz zu halten.

Dr. med. Herbert Völkner Mühlenweg 29

3406 Bovenden

GESUNDHEITSAUFKLÄRUNG

Diesmal kein Stoßseufzer über „Rekla- meflut", sondern über eine Papierflut be- sonderer Art.

Zuviel des Guten

... Man ist als Amtsarzt immer wie- der erstaunt, wenn man von Ausga- ben für das Gesundheitswesen im allgemeinen und das öffentliche Ge- sundheitswesen im besonderen liest oder hört. Erst durch einen Zufall kam ich dahinter, daß in den Anga- ben auch alle jene Ausgaben (oft!) mit einbezogen sind, die die öffent- liche Hand durch sogenannte Auf- klärungsaktionen und dergleichen hat.

Diese Hefte oder Bücher, manchmal im Tiefdruck und sogar vierfarbig hergestellt, sind keineswegs als schlecht zu bezeichnen. Aber es gibt zu viele davon; und irgendein The- ma wird dann von verschiedenen Seiten gleich mehrmals durchge- kaut. Für die Schwangerschaftsun- terbrechung waren es insgesamt fünf verschiedene Bücher und Hefte, die in einer kleinen Aktentasche kaum Platz hatten. Dazu kommen aber nun noch die verschiedenen, ebenfalls „wunderschönen" Hefte der Krankenkassen. Auch telefo- nisch wird Gesundheitsaufklärung betrieben. Gott sei Dank lassen die allermeisten Mitmenschen die Über- flut an medizinischer Aufklärungsli- teratur und -geschwätz (Verzei- hung!) getrost beiseite.

Übrigens läßt sich mit solchen Leu- ten, wenn es wirklich mal sein muß, noch eher ein der Aufklärung die- nendes Gespräch führen — als mit jenen, die schon zu Aufklärungshy- pochondern geworden sind und sich womöglich an Möglichkeiten orientieren, die bei 1:20 000 liegen.

Gesundheitsaufklärung: Ja! Eine Gesundheitsaufklärung aber, die den Druckereien oder Vereinen zu- gute kommt, die nur davon leben:

Nein!

Dr. med. Albert Ochmann Fürbringerstraße 18 2970 Emden

826 Heft 12 vom 22. März 1979

DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

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