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Archiv "Deutscher Ethikrat: Unter Erfolgsdruck" (26.09.2008)

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A2034 Deutsches ÄrzteblattJg. 105Heft 3926. September 2008

T H E M E N D E R Z E I T

fluss der Kirche ist groß“ (Kölner Stadt-Anzeiger vom 30. 5. 2008, Anmerkung d. Red.). Im Interview habe ich auch genau das gesagt, dass ich nämlich den Einfluss der Kir- chen für groß halte, ich habe nicht gesagt „zu groß“. Das würde im Übrigen weder meinen Grundüber- zeugungen noch meiner grundsätz- lich wissenschaftlichen Haltung entsprechen.

Wie kommt denn der Ethikrat über- haupt zu einer ethisch fundierten Mei- nung, woher bezieht er seine Überzeu- gungen? Aus dem Grundgesetz, aus der Deklaration der Menschenrechte, aus dem eigenen Gewissen der Mitglieder, aus der Philosophie, aus der Geschichte des Abendlandes?

Woopen: Alle Mitglieder des Ethik- rats teilen die Grundüberzeugung von der Geltung der Menschen- rechte und fühlen sich dem Schutz der Würde des Menschen ver- pflichtet. Auf dieser Grundlage bringt jeder Einzelne Wertvorstel- lungen und Gewichtungen aus unterschiedlichen Erfahrungshori- zonten und fachlicher Expertise mit. Auch wenn der uns allen vor- gegebene Rahmen das Grundgesetz ist, kann man dieses im Einzelfall ganz unterschiedlich auslegen. Die Argumente, die aus den verschiede- nen Perspektiven heraus entwickelt werden, werden sodann zusam- mengenommen, in Beziehung zu- einander gesetzt, es wird nach Ge- meinsamkeiten – auch bei unter- schiedlichen Ausgangspunkten – gesucht, und es werden Empfehlun- gen formuliert. Es wäre ein vergeb- liches Unterfangen anzustreben, dass der gesamte Ethikrat als Gre- mium in einer freien und pluralisti- schen Gesellschaft in allen Fragen eine gemeinsame moralische Posi- tion findet. Das ist aber nicht schäd- lich für seine Arbeit, ganz im Ge- genteil. Denn nicht die Entwick- lung einer gemeinsamen Grund- überzeugung ist seine Aufgabe, sondern angesichts vieler verschie- dener Überzeugungen einmütige Lösungen für Handlungsbereiche zu entwickeln, die für die Gesell- schaft lebbar sind. I Die Fagen stellten Norbert Jachertz und Gisela Klinkhammer.

E

in gravierender Wandel der Diskussion ethischer Fragen in Deutschland vollzog sich ziem- lich zäh und damit weitgehend un- bemerkt von der Öffentlichkeit: Aus dem Nationalen Ethikrat wurde der Deutsche Ethikrat. Der Gesetzgeber verschaffte ihm quasi ein Empfeh- lungsmonopol, denn die Enquete- Kommisssion des Deutschen Bun- destags „Recht und Ethik in der modernen Medizin“ gibt es nicht mehr. Mit deutlich weniger Kom- petenzen hat sich der „Parlamen- tarische Beirat zu Fragen der Ethik insbesondere in den Lebenswissen- schaften“ als neues Gremium eta- bliert. An den neuen Ethikrat sind somit hohe Erwartungen gerichtet.

Er steht unter Erfolgsdruck.

Bis zum 29. Mai dieses Jahres dauerte es, bis der Deutsche Ethik- rat seine Arbeit aufnehmen konnte.

Formal löste er jedoch bereits am 1.

August 2007 – als das Ethikratge- setz in Kraft trat – den Nationalen Ethikrat ab. Die Politiker konnten sich jedoch lange nicht auf die Be-

setzung einigen, außerdem beharrte der Bundestag auf einem eigenen Ethikgremium, das er sich schließ- lich auf Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD in Form eines parlamentarischen Ethikbeirats zu- legte.

Wirklich zufrieden sind die Par- lamentarier, die sich früher in der Enquete-Kommission engagierten, mit diesem Gremium und den ihm zugeschriebenen Aufgaben jedoch nicht. „Die Arbeit im Parlamentari- schen Ethikbeirat ist eine völlig an- dere als die in der Enquete-Kom- mission“, berichtet René Röspel (SPD), Vorsitzender des Parlamen- tarischen Ethikbeirats und langjäh- riger Vorsitzender der ehemaligen Enquete-Kommission. „Unsere Auf- gabe ist es jetzt, Themen zu identi- fizieren, die der ethischen Aufar- beitung bedürfen, und damit den Deutschen Ethikrat zu beauftragen.

Leider sind wir jetzt im Vergleich zu der Tätigkeit in der Enquete- Kommission in der inhaltlichen Ar- beit innerhalb des Gremiums be- schnitten. Das ist sehr schade, denn die Gespräche mit den Sachver- ständigen verschiedener Professio- nen und das Eintauchen in die Tiefe eines Themas habe ich immer als sehr bereichernd empfunden.“

Auch Hubert Hüppe, Ethikexper- te der Union, trauert der Arbeit inner- halb der Enquete-Kommission et- was nach. „Ich würde mir schon ei- ne stärkere Verbindung zwischen Parlament und Ethikgremium wün- schen. Die eingeschränkten Kompe- tenzen des Parlamentarischen Ethik- beirats sehe ich durchaus als Defi- zit. Wir Parlamentarier sind bei ethi- schen Diskussionen jetzt quasi nur noch ,Zuschauer‘, sollen Themen lediglich an den Deutschen Ethikrat weiterleiten“, teilte er gegenüber dem Deutschen Ärzteblatt mit.

DEUTSCHER ETHIKRAT

Unter Erfolgsdruck

Der Deutsche Ethikrat, Nachfolger des Nationalen Ethikrats, erhält ein Empfehlungsmonopol.

Der Bundestag verliert an Einfluss.

DEUTSCHER ETHIKRAT

Der Deutsche Ethikrat besteht aus 26 Mitgliedern, die aus dem naturwissen- schaftlichen, medizinischen, theologi- schen, philosophischen, ethischen, so- zialen, ökonomischen und rechtlichen Bereich stammen und deren ethische Ansätze zum Teil weit auseinanderge- hen. Ihr Amt üben sie persönlich und unabhängig aus. Zum Vorsitzenden wurde unter Leitung von Bundestagspräsident Prof. Norbert Lammert der ehemalige Bundesjustizminister Prof. Dr. Ed- zard Schmidt-Jortzig, Universität Kiel, gewählt. Die Medizin- ethikerin Priv.-Doz. Dr. med. Christiane Woopen, Universität zu Köln, und den Theologen Prof. Eberhard Schockenhoff, Universität Freiburg, benannten die Ratsmitglieder zu stell- vertretenden Vorsitzenden.

Edzard Schmidt-Jortzig

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In der Tat soll der Beirat, der sich im April konstituierte und aus neun Abgeordneten besteht, lediglich

„die Debatten des Deutschen Ethik- rats sowie die Gesetzgebungsver- fahren zu medizin- und bioethi- schen Themen auf der parlamenta- rischen Ebene begleiten“ und da- bei „mit den Fachausschüssen des Bundestages kooperieren“. Die En- quete-Kommission des Bundestags hatte dagegen bislang die inhaltli- chen Grundlagen für die ethischen Debatten des Parlaments geschaf- fen, zum Beispiel für die Stamm- zelldebatte sowie die Debatten über die Palliativmedizin, Patientenver- fügungen und die Präimplantations- diagnostik.

Eigenständige inhaltliche Arbeit ist jetzt indes nicht mehr vorgese- hen. Röspel sieht das als großes Manko: „Für die Arbeit im Parla- ment ist es sehr nützlich, ganz unter- schiedliche Positionen und Argu- mente zu kennen. In einem begrenz- ten Umfang müssen wir auch mit Experten sprechen dürfen, um drin- gende Themen zu identifizieren“, sagte er gegenüber dem Deutschen Ärzteblatt. „Wir haben als Ethikbei- rat deshalb den Geschäftsordnungs- ausschuss um eine Stellungnahme gebeten, die allerdings bisher noch nicht vorliegt.“ Unterstützung erhal- te man in dieser Frage bei den Mit- gliedern des Deutschen Ethikrats, Widerstand gebe es bei der Union.

Die bisherige Kooperation des Parlamentarischen Ethikbeirats mit dem Deutschen Ethikrat bewertet Röspel als „sehr positiv“. Ein Tref- fen mit dem Vorsitzenden, Prof. Dr.

Schmidt-Jortzig, stehe unmittelbar bevor. Dann sollen auch die zu behandelnden Themen abgestimmt werden. Laut Ethikratgesetz be-

nennt der Deutsche Ethikrat seine Themen selbst, kann aber auch vom Deutschen Bundestag oder der Bun- desregierung mit deren Bearbeitung beauftragt werden. Als vordringlich erachtet Röspel Themen wie das Fortpflanzungsmedizingesetz, Bio- banken, Datenschutz in der For- schung, synthetische Biologie, Na- notechnologie sowie Allokation im Gesundheitswesen.

Auch die 26 Mitglieder des Ethikrats, die zur Hälfte vom Bun- destag und von der Bundesregie- rung benannt wurden, haben sich bereits Themen vorgenommen. Da- zu gehören: anonyme Geburt/Baby- klappen (Anhörung externer Sach- verständiger im Oktober), geneti-

sche Chimärenforschung, Ernäh- rung, ebenfalls Ressourcenalloka- tion im Gesundheits- und Sozial- wesen, kosmetische Chirurgie bei Minderjährigen, assistierte Repro- duktion, Pharmacogenomics, Neu- rowissenschaften/Neuroethik sowie Sterbehilfe.

Momentan beschäftigt sich der Deutsche Ethikrat mit der Alten- und Behindertenhilfe. Auf der Grundlage der UN-Konvention zu den Rechten von Menschen mit Be- hinderung von 2006, die von der Bundesregierung 2007 unterzeich- net wurde, sollen Empfehlungen für die Zukunftsgestaltung der Alten- und Behindertenhilfe in Deutsch- land entwickelt werden. Damit kommt der Rat seinen gesetzlich

fixierten Aufgaben nach. Denn laut Ethikratgesetz soll er „die Öffent- lichkeit informieren und die Diskus- sion von ethischen Themen in der Gesellschaft fördern, Stellungnah- men sowie Empfehlungen erarbei- ten und den Deutschen Bundestag und die Bundesregierung jährlich über seine Aktivitäten und den Stand der gesellschaftlichen Debat- te informieren“.

Gastgeber des alten wie des neu- en Ethikrats ist die Berlin-Branden- burgische Akademie der Wissen- schaften in der Jägerstraße, am Ber- liner Gendarmenmarkt. Ein Haus mit gebrochener Ausstrahlung, mit Spuren von Würde und Behelfs- mäßigkeit, von Demut und Befehls-

gewalt, von Genügsamkeit und Protz, mit dunklen Gängen und er- hebenden Aussichten, dessen in- stitutionelles Leben geprägt ist von außerordentlichen Wünschen und bescheidenen Erwartungen. Derart beziehungsreich begrüßte der dama- lige Akademiepräsident, der Rechts- historiker Dieter Simon, 2001 den neu installierten Nationalen Ethik- rat, in Anwesenheit seines Schöp- fers, Gerhard Schröder.

Schröders Kanzlerschaft endete 2005. Der Nationale Ethikrat stand damit zur Disposition. Er wurde am 11. September 2007 von Bundesfor- schungsministerin Annette Schavan (CDU) mit Dank und dürren Worten verabschiedet. Seit dem 1. August 2007 war das Gesetz über den Deut- schen Ethikrat in Kraft, in dem die Große Koalition das Gremium ge- setzlich verankerte. Der Nationale Ethikrat hingegen basierte auf ei- nem Kabinettsbeschluss. Und das hat ihm von Anfang an Probleme bereitet.

Problem 1: Schröder gründete den alten Ethikrat im April 2001 am Parlament vorbei, und zwar just zu der Zeit, als eine Gruppe von Wis- senschaftlern die Forschung an hu- manen embryonalen Stammzellen

PARLAMENTARISCHER ETHIKBEIRAT

Der Beirat besteht aus neun ordentlichen Mitgliedern und neun stellvertretenden Mit- gliedern. Vorsitzender ist René Röspel (SPD), stellver- tretende Vorsitzende Ilse Aigner (CSU). Weitere Mit- glieder sind die Abgeordne-

ten Dr. Jürgen Gehb (CDU), Annette Widmann-Mauz (CDU), Marianne Schieder (SPD), Dr. Carola Reimann (SPD), Ulrike Flach (FDP), Dr. Petra Sitte (Die Linke) und Priska Hinz (Bünd- nis 90/Die Grünen).

. . . Wir Parlamentarier sind bei ethischen

Diskussionen jetzt quasi nur noch ‚Zuschauer‘ . . .

Hubert Hüppe, Ethikexperte der Union

René Röspel

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in Deutschland vorantreiben woll- te. Dem standen das Embryonen- schutzgesetz und ein widerstre- bender Bundestag entgegen. Gera- de in Schröders eigener Partei, der SPD, und beim Koalitionspartner, den Grünen, überwogen die Kriti- ker. Mit der 2000 eingerichteten Enquete-Kommission „Recht und Ethik der modernen Medizin“ hatte sich der Bundestag ein eigenes, kritisches Ethikgremium zugelegt.

Die Bundestagskommission fun- gierte als eine Art Gegenpol zum

schröderschen Ethikrat. Und die ei- ne votierte immer ein wenig anders als der andere.

Problem 2: Der alte Ethikrat wurde mit Blick auf die Stammzell- forschung ins Leben gerufen. Seine erste Stellungnahme (Dezember 2001) betraf denn auch den Import von humanen embryonalen Stamm- zellen (er sprach sich mit 15 zu zehn Stimmen für einen auf drei Jahre be- fristeten Import aus, lehnte aber die Stichtagsregelung ab, die wiederum der Bundestag 2002 beschloss).

Auch die letzte, kurz vor seiner Auf- lösung verabschiedete Stellungnah- me (Juli 2007) betraf dieses Thema (14 Mitglieder empfahlen statt der Stichtagsregelung eine Einzelfall- prüfung, neun votierten für Beibe- haltung, und nur ein Mitglied sprach sich für die Verschiebung des Stich- tags aus; das vom Bundestag 2008 verabschiedete Gesetz verschob den Stichtag). Der Ethikrat bleibt somit als eine Art Stammzell-Spezialist in Erinnerung. Fälschlicherweise, hat er doch, durchaus auch im Sinne des schröderschen Kabinettsbeschlus- ses, eine Vielzahl weiterer Stellung- nahmen herausgebracht: zum Bei- spiel zu PID und PND, zum Klonen, zu prädiktiven Gesundheitsinfor- mationen, zur Selbstbestimmung am Lebensende, zu Patiententesta- menten, zur Förderung von Organ- transplantationen.

Problem 3: Seit seiner Gründung hatte der alte Ethikrat mit dem Ver-

dacht zu kämpfen, er sei personell so zusammengesetzt, dass seine Stellungnahmen stets forschungs- freundlich ausfallen müssten. Die Gutachten zur Stammzellforschung oder zur Präimplantationsdiagnostik deuteten in diese Richtung. Bei der Begutachtung des Klonens agierte man schon weitaus vorsichtiger:

Das reproduktive Klonen wurde „ein- mütig“ und „unbedingt“ abgelehnt, zum Forschungsklonen wurde im- merhin empfohlen, es in Deutsch- land gegenwärtig nicht zuzulassen.

Ungewöhnlich waren die Emp- fehlungen des Ethikrats zur Organ- transplantation. Dem Mangel an Spenderorganen sollte durch eine Kombination aus Erklärungslösung und Widerspruchslösung abgehol- fen werden. Der Staat solle dafür sorgen, dass jedermann eine persönli- che Erklärung abgebe, ob er spenden- willig sei oder nicht. Danach solle eine Organentnahme bereits zuläs-

sig sein, wenn keine Anhaltspunkte für einen Widerspruch vorlägen.

Kennzeichnend für den Ethikrat – dessen Mitglieder renommierte Wissenschaftler und Vertreter ge- sellschaftlicher Gruppen waren – wurden insgesamt forschungs- freundliche, aber auch differenzierte, Rechtsgüter abwägende Äußerun- gen, die, wie auch die Fülle von Minderheitenvoten ahnen lässt, ei- ne gewisse Orientierungslosigkeit der Gesellschaft widerspiegeln. Die Gutachten des Ethikrats sind des- halb auch als Zeitzeichen nach wie vor lesenswert.

Das Arbeitspensum des alten Ethikrats, der mit einem Jahresetat von zuletzt 2,14 Millionen Euro auskam, kann sich sehen lassen. In den sechs Jahren seiner Existenz hat er zwölf große Stellungnahmen her- ausgebracht, beachtlich für ein Gre- mium individualistischer Ehrenamt- ler und die kleine Geschäftsstelle.

Beachtlich sind zudem die vielen hochkarätig besetzten öffentlichen Veranstaltungen. Hier zeigte der Ethikrat ein gutes Gespür für her- aufziehende Entwicklungen, wenn er etwa über Depression und Hyper- aktivität und deren Vertuschung durch Glückspillen referieren ließ oder die gesellschaftlichen Folgen von Altersdemenz und Alzheimer- Krankheit thematisierte. In Erinne- rung bleiben zwei Tagungen zur Ökonomie im Gesundheitswesen:

2004 ging es um den ärztlichen Behandlungsauftrag, eingeklemmt zwischen Ethik und Budget.

Die Papiere des alten Ethikrats sind bei seinem Nachfolger erhält- lich, denn: „Der Deutsche Ethikrat knüpft an die Arbeit des Nationalen Ethikrates an“, heißt es auf der alten und neuen Website (www.ethikrat.

org). Auch personell: Von den 26 Mitgliedern des neuen Ethikrats wa- ren 13 auch schon beim alten mit da- bei. Die Geschäftsstelle litt unter der achtmonatigen Hängepartie zwi- schen altem und neuem Ethikrat. Ein gut Teil des erfahrenen Personals verlief sich. Immerhin sind inzwi- schen fünf von acht Positionen be- setzt, davon drei in Kontinuität. Der neue Ethikrat nimmt Fahrt auf. I Norbert Jachertz, Dr. med. Eva Richter-Kuhlmann

CHRONOLOGIE

Eine Vielzahl von Gremien berät seit 1984 Bundestag und Bundesregie- rung in ethischen Fragen, insbeson- dere der Lebenswissenschaften.

>1984 Enquete-Kommission des 10. Deutschen Bundestags

„Chancen und Risiken der Gen- technologie“

>2000 Enquete-Kommission des 14. Deutschen Bundestags

„Recht und Ethik der modernen Medizin“, 2003 (in der 15. Wahl- periode) umfirmiert in „Ethik und Recht der modernen Medizin“

>2001 Nationaler Ethikrat, einge- setzt durch das Bundeskabinett

>1. August 2007 Ethikratgesetz, funktionsfähig ist der damit be- gründete Deutsche Ethikrat seit Mai 2008

>2008 Parallel dazu „Parlamen- tarischer Beirat zu Fragen der Ethik“ des Deutschen Bundestags

Die Gutachten des Ethikrats sind auch als Zeitzeichen nach

wie vor lesenswert, unabhängig von den Voten.

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