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Archiv "Beihilfe zum Suizid: Differierende Meinungen im Deutschen Ethikrat" (30.01.2009)

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A164 Deutsches Ärzteblatt⏐⏐Jg. 106⏐⏐Heft 5⏐⏐30. Januar 2009

A K T U E L L

GENDIAGNOSTIKGESETZ

Zündstoff im Detail

Der Entwurf des Gendiagnostikge- setzes ist bei einer öffentlichen An- hörung von Experten im Gesund- heitsausschuss auf reichlich Kritik gestoßen. Gleichwohl hielten die mehr als 50 geladenen Interessen- verbände und Einzelsachverständi- gen eine rechtliche Regelung für grundsätzlich notwendig und spra- chen in Bezug auf den Gesetzent- wurf von einem „guten Ansatz“.

„Im Großen und Ganzen“ sei „eine ausgewogene Balance“ erreicht.

Änderungsbedarf sahen die Sach- verständigen bei den vorgeburtli- chen genetischen Untersuchungen.

Die Bundesvereinigung Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behin- derung forderte ein ausdrückliches Verbot von Untersuchungen mit Blick auf spätmanifestierende Krankhei-

ten. Dagegen wandten sich mehrere Sachverständige. Der Humangene- tiker Prof. Dr. med. Klaus Zerres wies darauf hin, dass eine solche Untersuchung in der Praxis kaum nachgefragt würde und in Ausnah- mefällen möglich bleiben sollte.

Zündstoff boten auch die geplan- ten Regelungen für den Bereich der Versicherung. Der Deutsche An- waltverein hält die vorgesehene Ausnahmeregelung ab einer be- stimmten Versicherungssumme für

diskriminierend und nicht prakti- kabel. Andere Experten hingegen sprachen von einem „erträglichen Kompromiss“.

Als ein erhebliches Defizit be- klagten viele Sachverständige das Fehlen von Regelungen im Bereich der Forschung. Der Bundesdaten- schutzbeauftragte, Peter Schaar, er- klärte, dass die Regelungen zum Datenschutz in Bund und Bundes- ländern hierfür nicht ausreichend

seien. ER

COCHRANE: AKUPUNKTUR MIT PLACEBOEFFEKT

Patienten mit Spannungskopfschmerzen oder Migräne können von einer vorbeugenden Akupunktur profitieren, selbst wenn die Na- deln nicht an den von der traditionellen chi- nesischen Medizin vorgesehenen Punkten gesetzt werden. Zu dieser Einschätzung ge- langt eine Metaanalyse der Cochrane Colla- boration.

Die Akupunktur sieht vor, dass die feinen Nadeln an bestimmten Punkten auf den soge- nannten Meridianen in die Haut eingestochen werden. Die genaue Position dieser Punkte, das Ergebnis jahrhundertelanger Erfahrungen traditioneller chinesischer Heiler, können die Ärzte in Kursen erlernen. Doch dass sie da- durch ihre Fähigkeiten in der Akupunktur- behandlung von Kopfschmerzen verbessern, erscheint nach der jüngsten Übersicht der Cochrane Collaboration fraglich.

Klaus Linde vom Zentrum für naturheilkund- liche Forschung an der Technischen Universität München hat die Daten von 33 Studien mit ins- gesamt 6 736 Patienten ausgewertet, in denen die Wirkung der Akupunktur zur vorbeugenden Behandlung des Spannungskopfschmerzes und der Migräne untersucht worden waren.

Bei Migräne ist die Akupunktur der Arzneimittelprophylaxe überlegen

Die Einschätzung fällt durchaus positiv aus. Ins- gesamt litten Patienten, die über wenigstens acht Wochen eine Akupunktur erhielten, seltener an Kopfschmerzen als Patienten, denen nur Schmerzmittel verordnet wurden. In der Analyse zur Migräne war die Akupunktur einer medika- mentösen Prophylaxe sogar überlegen. Dies traf allerdings auch auf jene Akupunkturen zu, in de- nen die Nadeln nicht nach den Regeln der tradi-

tionellen chinesischen Medizin platziert wurden.

Bei der Studie zum Spannungskopfschmerz war die „echte“ Akupunktur der „falschen“ dagegen leicht überlegen. Linde betrachtet die Akupunk- tur deshalb durchaus als eine Alternative für Patienten, die einer medikamentösen Therapie ablehnend gegenüberstehen.

Ein Großteil des klinischen Nutzens von Akupunktur beruhe offenbar auf unspezifischen Nadelungs- und starken Placeboeffekten. „Das bedeutet, dass die klassischen Akupunktur- punkte weniger wichtig sind, als das Fachleute bisher behauptet haben“, so Linde.

Ein Vorteil der Akupunktur sei die geringere Häufigkeit von Nebenwirkungen. Unklar sei je- doch, wie lange die Wirkung anhalte und ob in der Technik trainierte Akupunkteure vielleicht doch bessere Ergebnisse erzielen als in dieser Technik ungelernte Mediziner. Rüdiger Meyer Sehr kontrovers diskutierte der Deut-

sche Ethikrat auf seiner Plenarsitzung am 22. Januar die Frage der Beihilfe zum Suizid. Einige Ratsmitglieder sprachen sich dafür aus, die Suizid- beihilfe nicht nur zu enttabuisieren, sondern in die Hände von Ärztinnen und Ärzten zu legen. Andere Mit- glieder plädierten hingegen dafür, künftig die Beihilfe zum Suizid unter Strafe zu stellen.

Derzeit ist die Beihilfe zum Sui- zid in Deutschland nicht strafbar, wohingegen die Tötung auf Verlan- gen strafbewehrt ist. Allerdings sei- en die Grenzen zwischen den ver-

schiedenen Formen oft fließend und schwer zu bestimmen, so der Deut- sche Ethikrat. Die Tötung auf Ver- langen ist nach seiner Ansicht je- doch nach wie vor abzulehnen.

Aufgrund des anhaltenden öf- fentlichen Interesses sowie der Bundesratsinitiative zum Verbot der organisierten Sterbehilfe will sich der Ethikrat mittelfristig erneut mit dem Thema Selbsttötung befassen.

2006 hatte das Vorgängergremium, der Nationale Ethikrat, bereits eine Stellungnahme zum Thema Selbst- bestimmung und Fürsorge am Le- bensende veröffentlicht. ER BEIHILFE ZUM SUIZID

Differierende Meinungen im Deutschen Ethikrat

Welche Regeln sollen für Gen- tests gelten?

Der Bundestag soll bis zum Sommer ein Gesetz verab- schieden.

Foto:picture-alliance/medicalpicture

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