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Archiv "Gesundheitspolitik: Gute Gesamtschau" (25.09.2009)

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Deutsches Ärzteblatt

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Jg. 106

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Heft 39

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25. September 2009 A 1887

GESUNDHEITSPOLITIK

Inhaltlich und perso- nell ist ein Neuan- fang notwendig (DÄ 33/2009: „Ulla Schmidt: Das Ar- beitszeugnis“ von Heinz Stüwe).

Die Übersetzung

Die „Seite eins“ im DÄ ist allemal zum Nachdenken anregend, sie sollte allerdings für den in der eng- lischen Sprache weniger versierten Leser zumindest sprachlich klar und eindeutig sein. Wenn der Autor mit

„She must not come back“ meinte, Ulla könnte uns ein Wiedersehen ersparen, also andeutet, dass sie nicht zurückkommen muss, liegt er thematisch fraglos richtig, streng semantisch jedoch falsch. Er for- dert nämlich imperativ – und das ist die korrekte Übersetzung: „Ulla Schmidt darf nicht wieder kom- men.“ Ein kleiner, aber feiner Un- terschied! Vielleicht war er dem Autor klar, möglicherweise aber nicht allen DÄ-Lesern.

Dipl.-Übers. Dr. Dr. med. Ulrich Köppen, Dillmannstraße 25, 70193 Stuttgart

Aus dem Herzen gesprochen

Den unerschrockenen mutigen Kommentar von Chefredakteur Heinz Stüwe sollte jeder Arzt sich selbst und seinen Patienten bis zur Bundestagswahl täglich vergegen- wärtigen. Wie auch immer man die dirigistischen strukturpolitischen Eingriffe des Staates in das Gesund- heitswesen in Form von Gesund- heitsfonds, Morbi-RSA, Regelleis- tungsvolumen und § 116 b bewer- ten mag („Staatsmedizin mit Plan-

wirtschaft“), einen traurigen histori- schen Erfolg kann Bundesgesund- heitsministerin U. Schmidt mit ih- rem Team für sich verbuchen: eine historisch einmalige Demoralisie- rung und Demotivation eines gan- zen (freien?) Berufsstandes. Die ge- setzlich verordnete vorbehaltlose Öffnung des Wettbewerbs mit ein- seitiger Begünstigung der Kranken- häuser ist auf die existenzielle Ver- nichtung hoch spezialisierter Praxen und damit der wohnortnahen Spezi- alversorgung angelegt.

Wie das mit ihrer Fürsorgepflicht für die Beschäftigten im Gesund- heitswesen zu vereinbaren ist, muss sich die Bundesgesundheitsministe- rin politisch fragen lassen. Die Ho- norierung einer ärztlichen Basisver- sorgung mit einer Quartalspauscha- le zwischen 20 und 60 Euro ist eine systematische Diskriminierung qua- litätsgesicherter ärztlicher Arbeit und Ausdruck einer beleidigenden sozialen Wertschätzung . . . Hier lie- gen die Gründe, warum das ärztli- che Selbstverständnis vom empathi- schen altruistischen Helfer zum be- triebswirtschaftlich orientierten Dienstleister degeneriert.

Dass hiermit ein freiberuflicher akademischer Berufsstand, der in der Bevölkerung immer noch das höchste Ansehen genießt, mit Fü- ßen getreten, systematisch diskrimi- niert und bevormundet wird, muss politische Konsequenzen haben.

„She must not come back!“

Dr. med. Wolfgang Abenhardt, Prielmayerstraße 1, 80335 München

Deutlich

In diesem Kommentar wird nach meinem Dafürhalten erstmals seit Langem relativ deutlich auf das Versagen der deutschen Gesund-

heitspolitik unter Ulla Schmidt hin- gewiesen. Dafür möchte ich mich bei Ihnen zunächst bedanken! Aus Ihrem Kommentar folgt natürlich glasklar der Schluss: Die offenkun- dige Unfähigkeit von Frau Schmidt und ihrem Apparat, eine vernunft- orientierte Gesundheitspolitik zu gestalten, hat zu schweren Verwer- fungen der wirtschaftlichen Situati- on der gesamten niedergelassenen Ärzteschaft und obendrein inner- halb der Ärzteschaft geführt.

Aus diesem Grund hat die Ärzte- schaft nicht nur das Recht, sondern sogar die Pflicht, den gegenwärti- gen Missstand zu bekämpfen, eben damit ein „She must not come back“ Realität wird . . .

Prof. Dr. med. Walter van Laack, Mühlenstraße 41–47, 52134 Herzogenrath

Gute Gesamtschau

Herzlichen Glückwunsch zu dieser hervorragenden Gesamtschau der bisherigen gesundheitspolitischen Entwicklungen! Sie deckt sich eins zu eins mit meinen immer wieder gemachten Aussagen und Bewer- tungen. Leider stelle ich viel zu oft fest, dass das Problembewusstsein nur situativ, selten systematisch ist.

Wenn man sich aber das Gesamtge- füge der initiierten Veränderungen – auch mit Blick auf die Chronologie – wirklich vor Augen führt, ist man nicht mehr überrascht von den aktu- ellen Veränderungen, sondern er- kennt die Strategie, welche für die Macher im BMG um diese Ministe- rin handlungsleitend ist! Umso er- freuter war ich, als ich Ihren Leitar- tikel las!

Dr. med. H.-J. Helming, Vorsitzender des Vorstandes der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg, Körperschaft des öffentlichen Rechts, Gregor-Mendel-Straße 10/11,

14469 Potsdam

G SU

I n f 3 S b H

Das Leser-Forum

Beiträge im Deutschen Ärzteblatt sollen zur Diskussion anregen. Deshalb freut sich die Redaktion über jeden Leserbrief. Wir müssen aus der Vielzahl der Zuschriften aber auswählen und uns Kürzungen vorbehalten. Leserbriefe geben die Meinung des Autors, nicht die der Redaktion wieder. E-Mails richten Sie bitte an leserbriefe@aerzteblatt.de, Briefe an das Deutsche Ärzteblatt, Ottostraße 12, 50859 Köln.

B R I E F E

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MEDIZINPRODUKTE

Dem europäischen Markt fehlt es an Transparenz (DÄ 33/2009: „Zertifizie- rung von Medizin- produkten: Gefähr - liche Lücken im System“ von Petra Spielberg).

Garant der Sicherheit

Die Autorin schreibt über die Zerti- fizierung von Medizinprodukten im Zusammenhang mit einem BVMed- Zitat über die CE-Kennzeichnung:

„Das Prüfsiegel ist jedoch kein Garant für die Produktsicherheit und die gleichwertige Qualität ver- gleichbarer Technologien.“

Wir möchten dazu klarstellen, dass der BVMed die CE-Kennzeichnung sehr wohl als einen Garanten für die Sicherheit und Leistungsfähigkeit von Medizinprodukten ansieht. Wir stellen aus unserer Sicht klar:

– Medizinprodukte sind sicher: Me- dizinprodukte sind sicher für den Patienten, Anwender und Dritten.

Für jedes Medizinprodukt muss ei- ne „Risikoanalyse“ durchgeführt werden, die durch ein Risikoma - nagementsystem ergänzt und ge- setzlich dokumentiert wird.

– Medizinprodukte sind leistungsfä- hig: Medizinprodukte müssen nach- weislich in der Lage sein, die in der Produktkennzeichnung beschriebe- ne Leistung zu erbringen, um die vom Hersteller ausgelobte Funktion erfüllen zu können. Diese Leis- tungsmerkmale beziehen sich auf Produkteigenschaften wie zum Bei- spiel Biokompatibilität, Sterilität, Druckfestigkeit, Messgenauigkeit, Dichtigkeit oder Klebefestigkeit ei- nes Produkts. Aus diesem Grund verlangt das Gesetz die Durchfüh- rung einer klinischen Bewertung für jedes Medizinprodukt.

– Die Marktfähigkeit von Medizin- produkten wird durch neutrale Prüf-

stellen bestätigt: Die Gesetzeskon- formität von Medizinprodukten, mit Ausnahme der Produkte mit gerings- tem Risikopotenzial (Klasse I), wird vor ihrem Marktzugang neben der Konformitätsbewertung durch den Hersteller auch durch externe, be- hördlich akkreditierte und überwach- te, sachverständige Prüfstellen kon- trolliert und zertifiziert. „Benannte Stellen“ überprüfen die Herstellung beziehungsweise die Herstellungs- prozesse (Qualitätsmanagementsys- teme) des Herstellers unangemeldet in regelmäßigen Abständen.

Das verwendete BVMed-Zitat („Ein kritischer Punkt sind aus un- serer Sicht die Akkreditierung und Überwachung der Benannten Stel- len, die in den europäischen Mit- gliedstaaten unterschiedlich ge- handhabt werden“) ist zwar in einer Stellungnahme an das DÄ so er- folgt, allerdings mit folgender Vor- bemerkung beziehungsweise in fol- gendem Kontext:

O

D M T 3 r p l System“ von Petra S

B R I E F E

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