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Archiv "Erhaltung der freien Praxis" (31.07.1975)

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Die Information:

Bericht und Meinung

Honorarregelung mit den RVO-Kassen

vergütung für das erste Halbjahr 1975 um 1,42 Prozent vorsah.

Selbst diese geringe Zuschlags- quote war den Krankenkassenver- tretern zu hoch, und sie kündigten eine Klage gegen den Schieds- spruch beim Sozialgericht an.

Angesichts dieser festgefahrenen Situation unternahm der Bundesar- beitsminister einen erneuten Ver- such, auf die Vertragspartner ein- zuwirken. In getrennten Gesprä- chen beriet er sowohl mit den Ver- tretern der gesetzlichen Kranken- versicherungen als auch mit den Vorsitzenden der Kassenärztlichen Vereinigungen der Länder. Das Re- sultat der Beratungen war die Be- reitschaft der Vertragspartner, die Verhandlungen über eine Bundes- empfehlungsvereinbarung fortzu- setzen.

Diese Bereitschaft der Vertrags- partner, den Versuch zu unterneh- men, das Funktionieren der ge- meinsamen Selbstverwaltung von Krankenkassen und Kassenärzten auch in einer wirtschaftlich äußerst angespannten Lage unter Beweis zu stellen, mußte dem Bundesar- beitsminister gelegen kommen, zeichnet er doch als zuständiger Ressortminister für den Entwurf der Bundesregierung über die Weiterentwicklung des Kassenarzt- rechtes verantwortlich. Dieser Ent- wurf beinhaltet genauso wie der Vorschlag der Opposition — über den Bundesrat in die parlamenta- rische Diskussion eingebracht — eine Reihe von Weiterentwick- lungsbestrebungen, die für die Kassenärzteschaft besonders im Hinblick auf die geforderte Be- darfsplanung erhebliche Konse- quenzen bedeuten würden.

Die geplante Änderung des Kas- senarztrechtes gibt — wie Dr. Mu- schallik anläßlich seines Referates beim Deutschen Ärztetag in Ham- burg ausführte — manchen poli- tisch agierenden und agitierenden Gruppen den Anknüpfungspunkt, mit inzwischen gängig gewordenen Schlagworten wie „Integration"

und „Planung" ein sozialistisches Modell der Versorgung durch ei-

nen öffentlichen Gesundheitsdienst zu proklamieren. Die Kassenärzte- schaft war und ist bereit, an einer sinnvollen Weiterentwicklung des Kassenarztrechtes mitzuwirken; sie kann aber nicht tatenlos zusehen, wenn das System der optimalen umfassenden Gesundheitssiche- rung gefährdet wird. Selbstver- ständlich ist sie aber auch dazu aufgerufen, in schwierigen Situatio- nen ihren Beitrag zur Erhaltung des bestehenden Systems zu ge- ben.

Daß die gesamtwirtschaftliche Lage und indirekt damit im Zusam- menhang stehend — selbstver- ständlich durch weitere Faktoren beeinflußt — die Finanzsituation der Krankenkassen prekär ist, kann hier leider mit nur einigen wenigen Zahlen belegt werden:

Die Arbeitslosenquote wird im Jah- resdurchschnitt 1975 mit 5,4 Pro- zent geschätzt. Das entspricht 1,2 Millionen Erwerbslosen. Hinzu kommt eine erhebliche Zahl von Kurzarbeitern (Ende April 900 000).

Die bundesdeutsche Wirtschaft

ZITAT

Erhaltung der freien Praxis

„Wir Liberale treten ent- schieden für die Erhaltung und Stärkung des freien ärzt- lichen Berufsstandes als ei- nes wichtigen Gliedes der ärztlichen Versorgung ein ...

Die freie Praxis arbeitet nun einmal ökonomischer als die stationären Anstalten, wenn auch die niedergelassenen Ärzte das Krankenhaus nicht ersetzen können und auch nicht ersetzen sollen."

Wolfgang Mischnick, Stell- vertretender Bundesvorsit- zender der FDP vor dem Ge- sundheitspolitischen Kon- greß des FDP-Landesverban- des Schleswig-Holstein in Norderstedt

wird einen Wachstumsverlust von rund 20 Milliarden Mark erleiden.

Die Verschuldung der Gebiets- körperschaften wird eine Re- kordhöhe erreichen. Für das Jahr 1975 wird mit einer Nettokreditauf- nahme von ca. 60 Milliarden DM gerechnet. Die Ausgaben der so- zialen Krankenversicherung ent- wickeln sich ausgeprägt antizy- klisch. Beitragssätze über 11 Pro- zent sind keine Seltenheit mehr.

Angesichts dieser massiven und in das Verhandlungsgeschehen ein- wirkenden Fakten bzw. Faktoren wurden die Gespräche am 7. Juli 1975 wieder aufgenommen. Zwi- schenzeitlich hatte aber ein neuer Gesichtspunkt für die Bundesver- bände der Krankenkassen größte Priorität gewonnen: Der zum 1.

April 1975 in der E-Adgo in Kraft gesetzte Laborteil.

Der Arbeitsausschuß Honorar, der an der Neugestaltung des gesam- ten Bewertungsmaßstabes-Ärzte (BMÄ) schon seit längerer Zeit ar- beitete, hatte seine Arbeiten am neuen Laborteil des BMÄ abge- schlossen. Allerdings war von ei- ner Inkraftsetzung desselben nicht die Rede gewesen, da noch andere Abschnitte des BMÄ einer Überar- beitung bedürfen. Zu Beginn der neuen Verhandlungsrunde wurde die Forderung laut, den zu erarbei- tenden Laborteil im BMÄ sofort in Kraft zu setzen, wobei ein Aus- gleich des frei werdenden Hono- rarvolumens nicht in Frage komme.

Mit diesen Vorstellungen der Ver- treter der Bundesverbände der

Krankenkassen war eine Einigung wiederum nicht erreichbar. Trotz- dem gaben beide Seiten nicht auf und vereinbarten einen neuen — quasi letzten — Termin für den 22.

Juli 1975. Beide Seiten wußten, was auf dem Spiel stand und kannten die Interessenlagen der anderen.

Nach zehnstündiger harter, intensi- ver, aber sachlich geführter Dis- kussion kam eine Einigung zustan- de, die den eingangs erwähnten Willen der Ärzteseite für ein ko- stenbewußtes Verhalten deutlich dokumentierte. Im einzelnen wurde festgelegt:

2198 Heft 31 vom 31. Juli 1975 DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

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