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FORUM-11-2011

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Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns

Beratung nach MaSS

Wie Sie vom Service der KVB profitieren können

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KVB FOruM

QualitätSManageMent: umsetzung der QM-richtlinie in der Praxis

VergeSSene KranKheit: Selbsthilfe informiert über Post-Polio-Syndrom

recht intereSSant: Weshalb die teilzulassung keine halbe Sache ist

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Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen,

seit Jahrzehnten charakterisiert die Kassenärztlichen Vereinigungen eine gewisse Janus- köpfi gkeit: Zum einen sind sie für die strikte Umsetzung von Gesetzen und staatlichen Vor- gaben zuständig, zum anderen möchten sie jedoch die Ärzte und Psychotherapeuten bei ihrer Arbeit in den Praxen so gut wie möglich unterstützen. Gerade der zweite Punkt ist uns besonders wichtig und so arbeiten wir täglich intensiv daran, Ihr Vertrauen zu gewin- nen und vor allem auch zu erhalten.

In ganz besonderem Maße werden wir dabei von unseren Mitarbeitern des KVB-Kompe- tenzzentrums Mitgliederservice und Beratung unterstützt. Sie sind die Expertenstimmen am Telefon, die viele von Ihnen kennen und hoff entlich mit positiven Beratungserlebnissen verbinden. Das Titelthema der vorliegenden KVB FORUM-Ausgabe ist dem Leistungsspekt- rum der KVB im Bereich Service und Beratung gewidmet. Denn die Mitgliederumfrage im Frühjahr dieses Jahres hat ergeben, dass Ihnen das Beratungsportfolio der KVB außeror- dentlich wichtig ist. Einige Kritikpunkte konnten wir bereits umsetzen. So haben wir unter anderem die Kostenpfl icht in der Servicetelefonie abgeschaff t und durch Ortstelefonnum- mern ersetzt. Außerdem werden wir in den KVB-Bezirksstellen wie von Ihnen gewünscht mehr Mitarbeiter für die Themen Service und Beratung einsetzen. Auf den folgenden Sei- ten erfahren Sie mehr über das umfangreiche Beratungsspektrum der KVB. Zum Beispiel informieren wir Sie darüber, welche Möglichkeiten Ihnen zur Verfügung stehen, wenn Sie einen Praxisnachfolger suchen. Außerdem fi nden Sie auf der letzten Doppelseite dieser Ausgabe wie gewohnt wieder alle Kontaktdaten Ihrer KVB-Berater in der Übersicht.

Ihr KVB-Vorstand

Dr. Krombholz

Vorsitzender des Vorstands Dr. Schmelz

1. Stellv. Vorsitzender des Vorstands Dr. Enger

2. Stellv. Vorsitzende des Vorstands

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Wichtiges für die Praxis

neu iM netz zahl deS MOnatS

zitat deS MOnatS

geMeinSaM gegen geSundheitSFOndS

PraxiSgeBühr adé?

Die Praxisgebühr in Höhe von zehn Euro sollte abgeschafft werden – so lautet zumindest die Forderung des 70. Bayerischen Ärztetages, der Mitte Oktober in München statt- fand. Die Praxisgebühr habe keiner- lei Steuerungsfunktion mehr in der ambulanten Versorgung und führe

„Ein nahezu willkürliches Finanz- mittel-Verteilungssystem wurde implementiert, das als Ziel die Ein- heitskasse und die Staatsmedizin in sich trägt.“

So Dr. Thomas Drabinski in seinem Gutachten zum BVA-Evaluations- bericht des Risikostrukturausgleichs.

185,7

Milliarden Euro - so hoch sind laut Schätzerkreis beim Bundesversi- cherungsamt (BVA) voraussicht- lich die Einnahmen des deutschen Gesundheitssystems in 2012.

Die Idee, künftig insbesondere im fachärztlichen Bereich zu neuen Formen der Honorierung ärztlicher Leistungen zu kommen, nimmt im- mer klarer Gestalt an. So gibt es zu dem Projekt „Gesundheitskon- to Bayern“ inzwischen eine eigene Internetseite mit umfangreichen Informationen. Sie finden diese online unter www.kvb.de in der Rubrik Praxis/Praxisführung/Pro- jekt Gesundheitskonto Bayern.

Einweisung ins Krankenhaus

Wann können hausärzte eine stationäre Krankenhausbehandlung verordnen?

Vor allem Hausärzte sehen sich zunehmend mit Patientenanfragen konfrontiert, in denen sie um – manchmal sogar nachträglich auszustellende – Verordnungen von Krankenhausbehandlungen ge- beten werden. Dabei sollen teilweise im Kranken- haus ambulante Untersuchungen als sogenannte

„vorstationäre Leistungen“ erbracht und abge- rechnet werden, selbst wenn diesen Untersuchun- gen keine stationären Behandlungen folgen. Doch Vorsicht: Gesetzliche Bestimmungen (Paragraph 26 Bundesmantelvertrag-Ärzte, Paragraph 73 Ab- satz 4 des Fünften Sozialgesetzbuches) sehen vor, dass eine Krankenhausbehandlung nur verordnet werden kann, wenn tatsächlich eine stationäre Be- handlung erforderlich ist. Kann die entsprechende Behandlung hingegen auch ambulant beispielswei- se beim Hausarzt, Facharzt oder in einer Schwer- punktpraxis erbracht werden, darf eine Verord- nung einer Krankenhausbehandlung nicht ausge- stellt werden. Außerdem gilt: Eine nachträgliche Verordnung einer Krankenhausbehandlung ist grundsätzlich nicht möglich! Denn um überhaupt eine Krankenhausbehandlung verordnen zu kön- nen, muss sich der verordnende Arzt persönlich vom Gesundheitszustand des Patienten sowie von der Notwendigkeit einer stationären Behandlung überzeugen und die Verordnung entsprechend be- gründen. Dies ist im Nachhinein nicht mehr mög- lich. Deshalb ist insbesondere eine Krankenhaus- einweisung „auf Wunsch“ nach einer bereits er- folgten Behandlung im Krankenhaus ausgeschlos- sen.

Redaktion

terMinhinWeiS

Am 9. November findet ab 15 Uhr in der KVB-Bezirksstelle Schwa- ben in Augsburg der Workshop

„Ärzte und Selbsthilfe“ statt. Da- bei sollen neue Perspektiven der Zusammenarbeit entwickelt wer- den. Teilnehmende Ärzte und Psy- chotherapeuten erhalten Fortbil- dungspunkte. Weitere Informatio- nen unter www.kvb.de in der Ru- brik Patienten/Termine.

zudem zu unnötiger Bürokratie in den Arztpraxen. Mehr Informatio- nen zu diesem und den weiteren Be- schlüssen des 70. Bayerischen Ärz- tetages finden Sie im Internet unter www.blaek.de in der Rubrik Wir über uns unter dem Stichwort „Bayeri- scher Ärztetag“.

Deutliche Kritik am Gesundheitsfonds übten die Vorstände der Kassenärzt- lichen und der Kassenzahnärztlichen Vereinigungen Bayerns in einer ge- meinsamen Presseerklärung. Der zentralistisch angelegte Fonds sei nicht dazu geeignet, die Finanzierung besonderer regionaler Versorgungsstruktu- ren zu garantieren. Gegenvorschlag: Ein „Gesundheitsfonds light“, bei dem ein Teil der Versichertenbeiträge in den Bundesländern verbleibt, wo diese auch eingezahlt wurden. Mehr dazu unter www.kvb.de in der Rubrik Presse/Presseinformationen.

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recht intereSSant 16 Die Teilzulassung – keine halbe Sache!

In der letzten Zeit haben unter anderem die Gerichte wichtige Entscheidungen zur Teilzulas- sung getroffen

PraxiS und FaMilie

18 Frauenpower mit familiärem Umgangston

Dr. Christina Andersen leitet in München ein MVZ mit fünf Zulas- sungen. Bis zur Einführung der RLV liefen die dort praktizierten Teilzeitmodelle gut, doch jetzt heißt es: kämpfen!

Qualität

20 Hygiene und QM – zentrale Themen für die Praxis

Wie kann das Thema „Praxis- hygiene“ in ein etabliertes Qualitätsmanagementsystem integriert werden?

12 Unterstützung auf ganzer Linie

Der Gilchinger Kinderarzt Dr.

Manfred Praun musste sein Pra- xismodell zweimal überarbeiten.

Die Berater der KVB haben ihn dabei unterstützt

14 Umgang mit Beschwerden Ziel der Beschwerdestelle der KVB ist es, möglichst einver- nehmlich, unbürokratisch und zeitnah Lösungen zu finden

PSychOtheraPie 15 Münchner Woche für Seelische Gesundheit

Der Ärztliche Kreis- und Bezirks- verband München und die KVB organisierten auch dieses Jahr wieder eine Veranstaltung im Rahmen der Aktionswoche titeltheMa

6 Beratung von A bis Z Die Experten der KVB gehen in ihren Gesprächen auf die indivi- duellen Bedürfnisse der Praxen ein – egal ob persönlich, am Te- lefon oder per E-Mail 8 Betriebswirtschaftliche Praxisführung

Vor einer Niederlassung ist es entscheidend, eine belastbare Kalkulation für die Gründung ei- ner Praxis zu erstellen

10 In Kontakt kommen mit den Online-Börsen der KVB

Wer auf der Suche nach einem Kooperationspartner, einem Praxisvertreter oder einem Wei- terbildungsassistenten ist, kann bei der KVB im Internet fündig werden

Das Beratungs- spektrum der KVB reicht von A wie Abrechnung bis Z wie Zulas- sung und wird ständig an die Bedürfnisse der Mitglieder ange- passt.

Dr. Christina An- dersen hadert mit den aktuellen RLV-Bestimmun- gen für Ärzte in Teilzeit Betroffene, Ange-

hörige und Inter- essierte sprachen bei einer KVB- Veranstaltung mit psychotherapeu- tischen Vertre- tern

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6

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KurzMeldungen

31 Gesprächsrunde bei Selbst- hilfe LAG Bayern

31 Hospiz- und Palliativkonzept vorgestellt

32 Rezept für Bewegung 32 KVB-Mitglieder verordnen kostenbewusst

32 Kritik am Versorgungsstruk- turgesetz

33 iMPreSSuM

34 KVB SerVicenuMMern ärzte-engageMent

26 Weltweites Einsatzgebiet In seiner Heimatstadt Würzburg ist Dr. Martin Kraus niedergelas- sener Anästhesist. Doch auch in Peru, Vietnam oder Indonesien war er schon für Hilfsprojekte im Einsatz

KVB intern

28 Hausärztliche Versorgung:

Wie berechnet man den Bedarf richtig?

Nach Hochrechnungen wird sich die Gesamtzahl der Hausärzte im Freistaat in den nächsten zehn Jahren erheblich reduzie- ren. Prognosen deuten darauf hin, dass der Schwund mit den heutigen Maßnahmen nicht auf- zuhalten ist

22 Umsetzung der QM-Richt- linie

Die Ergebnisse einer Stichpro- benerhebung bei zirka 100 bay- erischen Praxen zeigen, dass Qualitätsmanagement von ihnen aktiv gelebt wird

23 Allergologie-Vertrag weiter geöffnet

Auch Fachärzte der Hals-Na- sen-Ohrenheilkunde, der Der- matologie, Pneumologie sowie Kinder- und Hausärzte können nun teilnehmen

PatientenOrientierung 24 Die vergessene Krankheit

Die bayerische Landesspreche- rin der Polio Selbsthilfe setzt sich für Fortbildungen zum The- ma Post-Polio-Syndrom ein

KVB und AOK Bayern haben den Vertrag zur Stärkung der The- rapie von Allergi- kern für weitere Fachgruppen ge- öffnet

Arzt mit Leib und Seele: Für Dr.

Martin Kraus aus Würzburg gibt es sowohl hierzulan- de als auch in der Dritten Welt jede Menge zu tun

23

Der positive Trend setzt sich fort:

Bayerns nieder- gelassene Ärzte verordnen wirt- schaftlich und verantwortungs- bewusst

26 32

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D

as CoC Mitgliederservice und Beratung (SuB) ist so- wohl Ansprechpartner für alle bereits niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten als auch für diejenigen, die sich hinsichtlich ihrer Niederlassung noch in der Pla- nungsphase befinden. Mitarbeiter mit verschiedenen gesundheitspo- litischen und praxisrelevanten Hin- tergründen und einem breit gefä-

cherten Know-how sind täglich im Einsatz, um die Mitglieder der KVB sowohl telefonisch als auch in per- sönlichen Beratungsgesprächen in allen Phasen ihrer vertragsärztli- chen Tätigkeit zu unterstützen und zu begleiten.

das Beratungsspektrum der KVB

„ Abrechnung

Fragen zur Abrechnung gehören zum Alltag niedergelassener Ärzte und Psychotherapeuten.

Ob es nun darum geht, die Ab- rechnungsfähigkeit einer Ge- bührenordnungsposition (GOP) zu bestimmen oder zeitintensive Honoraranalysen durchzufüh-

ren, die Abrechnungsberater der KVB sind Experten auf die- sem Gebiet.

„ Praxisführung

Die Beratung zur Praxisführung beginnt meist schon während der Weiterbildung. Unsere Pra-

xisführungsberater bieten eine hilfreiche Unterstützung, die gerade zu Beginn der Existenz- phase entscheidend ist. Doch die Gründungsphase ist nur der erste Schritt: Im Laufe der Zeit ergeben sich unter Umständen Fragen nach möglichen Koope- rationsformen oder Anstellungs- möglichkeiten. Die Praxisnach- folge zu regeln, ist ebenfalls ein Bestandteil der Beratung, die oft erst lange nach der Praxis- abgabe endet.

„ Verordnung

Neue Arzneimittel kommen im- mer schneller auf den Markt, so- dass es schwierig wird, das Ge- schehen im Praxisalltag zu ver- folgen und zu beurteilen. Die Verordnungsberater der KVB analysieren die Verschreibung von Arznei-, Heil- und Hilfsmit- teln, ermitteln gemeinsam mit den Ärzten die individuellen Einsparpotentiale und schützen sie so vor Arzneimittelregres- sen.

„ Online-Dienste

Mit den verschiedenen Online- Anwendungen bei Qualitätsmaß- nahmen und der Online-Abrech- nung wächst auch der Bedarf an technischer Unterstützung.

Oft geht es nur um die Freischal- tung von Zugangsdaten, manch- mal aber auch um eine detail- lierte Beratung rund um die An- wendung von elektronischen Dokumentationen.

Gesetze, Honorarverträge, Vereinbarungen, Richtlinien – bei all den Vorgaben kann man im Praxisalltag schnell den Überblick verlieren. Der kostenfreie Be- ratungsservice der KVB bringt Licht ins Dunkel. Die Berater blicken oft auf eine langjährige Erfahrung im Gesundheitswesen zurück – beste Voraussetzung, um für Mitgliederanfragen aller Art gewappnet zu sein.

in jeder Praxis tauchen individu- elle Fragen auf, die es gilt, eben-

so individuell zu beantworten.

insofern gibt es bei der KVB alles – nur keine Beratung am Fließband.

Beratung VOn a BiS z

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Miteinander in Kontakt bleiben So unterschiedlich die einzelnen Praxisstrukturen sind, so unter- schiedlich sind auch die Frage- beziehungsweise Problemstellun- gen der KVB-Mitglieder. Aus die- sem Grund ist das Kompetenzzen- trum Mitgliederservice und Be- ratung so organisiert, dass sich die Ärzte und Psychotherapeuten je nach Anliegen auf verschiedenen Kommunikationswegen an die Be- rater wenden können:

„ Zeitnah und flexibel – die Telefonberatung

Die Mitarbeiter am Servicetele- fon beantworten Ihre Fragen zum Beispiel zum Thema Ab- rechnungsfähigkeit von Leis- tungen.

„ Umfassend und individuell – die Präsenzberatung Viele Fragen sind so komplex, dass sie am Telefon nicht aus- giebig genug beantwortet wer- den können. Hierfür stehen in jeder KVB-Bezirksstelle nach Terminvereinbarung Mitarbeiter der Präsenzberatung für eine persönliche Auskunft zur Verfü- gung.

„ Vielfältig und interaktiv – Ver- anstaltungen und Seminare Seminare sind eine wichtige Informationsquelle, sowohl für (potentielle) Mitglieder als auch für das Praxispersonal. Der ge- genseitige Erfahrungsaustausch ist dabei eine ebenfalls nicht zu unterschätzende Informations- quelle. Die aktuellen KVB-Semi- nare finden Sie im Internet un- ter www.kvb.de in der Rubrik Praxis/Fortbildung/Seminare.

Isabella Obermeier (KVB)

Für unsere Mitglieder überall vor Ort

Die Mitarbeiter der Beratung (Abrechnung, Praxisführung und Ver- ordnung) sind über die neuesten Gesetze und gesundheitspoliti- schen Ereignisse stets informiert, um so an allen KVB-Standorten individuell und kompetent zu beraten.

So können Sie uns erreichen

Abrechnung Telefon 0 89 / 57 09 34 00 – 10 Fax 0 89 / 57 09 34 00 – 11 IT in der Praxis Telefon 0 89 / 57 09 34 00 – 50

Fax 0 89 / 57 09 34 00 – 51 KVB-Seminare Telefon 0 89 / 57 09 34 00 – 20

Fax 0 89 / 57 09 34 00 – 21 Online-Dienste Telefon 0 89 / 57 09 34 00 – 40

Fax 0 89 / 57 09 34 00 – 41 Verordnung Telefon 0 89 / 57 09 34 00 – 30

Fax 0 89 / 57 09 34 00 – 31 Zugangsdaten Telefon 0 89 / 57 09 34 00 – 60

Fax 0 89 / 57 09 34 00 – 61 Geschäftszeiten Montag bis Donnerstag von 7.30 bis 17.30 Uhr und Freitag von 7.30 bis 14.00 Uhr

München und Oberbayern Straubing

Augsburg

Regensburg Nürnberg

Bayreuth Würzburg

München und Oberbayern Straubing

Augsburg

Regensburg Nürnberg

Bayreuth Würzburg

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I

m Medizinstudium führt die Be- triebswirtschaftslehre bedauer- licherweise nach wie vor ein stiefmütterliches Dasein. Dement- sprechend stehen Ärzte ebenso wie Psychotherapeuten bei ihrem Schritt in die Selbstständigkeit oft vor dem Problem, die betriebswirt- schaftliche Tragfähigkeit ihrer zu- künftigen Praxis nicht eingehend kalkulieren zu können. Doch ohne genaue Berechnungen begeben sie sich praktisch auf einen Blindflug, zumal die wirtschaftliche Lage in den Praxen durch steigende Kosten

und eine zunehmende Planungs- unsicherheit auf der Einnahmensei- te immer schwieriger wird. Zweifel- los ist diese Entwicklung ein Grund dafür, sich neben der eigentlichen Aufgabe der medizinischen Dienst- leistung noch genauer mit der eige- nen unternehmerischen Zahlen- welt zu beschäftigen. Nur wer diese kennt, hat die Möglichkeit, voraus- schauend zu planen und auf Ände- rungen rechtzeitig zu reagieren.

Das Delegieren wirtschaftlicher Aufgaben an Fachleute ändert da- ran nichts, seien diese auf ihrem

Gebiet auch noch so exzellent.

Letztendlich muss der Arzt oder Psychotherapeut die unternehmer- ischen Entscheidungen immer selbst treffen und dafür auch das alleinige Risiko tragen.

unterstützung bei wichtigen entscheidungsprozessen Im Bereich der Praxisführungsbe- ratung sehen wir es in der KVB als dringliche Aufgabe an, unsere Mit- glieder in diesen wichtigen Ent- scheidungsprozessen zu unterstüt-

Controlling, Ressourcenoptimierung, Kennzahlenanalyse – Schlagworte aus der Betriebswirtschaftslehre, die ein Unternehmer nicht nur beherrschen, sondern auch leben sollte. Doch wie viel wirtschaftliches Know-how müssen Niederlas- sungswillige haben, um erfolgreich eine Praxis führen zu können? Anja Rößle, Beraterin für Praxisführung bei der KVB, ist dieser Frage nachgegangen.

Ohne hilfe fehlt der durchblick:

Wer keine be- triebswirtschaft-

lichen Kenntnis- se vorweisen kann, sollte sich vor einer nieder-

lassung bei der Praxisführungs- beratung der KVB unbedingt unter- stützung holen.

BetrieBSWirtSchaFtliche

PraxiSFührung

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zen. Bereits die Frage nach dem Standort hat sehr viel mit dem Thema Betriebswirtschaft zu tun, ebenso die Ausgestaltung des Leis- tungsspektrums oder die strategi- sche Ausrichtung der Praxis hin- sichtlich unterschiedlicher Koope- rationsformen. Von der Praxisüber- nahme, dem Einstieg in eine Be- rufsausübungsgemeinschaft und dem seltenen Fall einer Neugrün- dung bis hin zur Praxisabgabe prä- gen diese Themen nahezu jedes Beratungsgespräch.

Mindestumsatzberechnung schafft Klarheit

Gerade bei unternehmerischen Entscheidungen, bei denen es um hohe Investitionssummen geht, ist eine genaue Planung samt Kalku- lation ein Muss. Es ist uns deshalb ein besonderes Anliegen, bereits dem Existenzgründer die wirtschaft- liche Tragfähigkeit seines Nieder- lassungsvorhabens anhand einer Mindestumsatzberechnung aufzu- zeigen. Die Vermittlung wichtiger betriebswirtschaftlicher Zusam- menhänge ist in diesen Beratungs- gesprächen selbstverständlich. Und natürlich stehen wir unseren Mit- gliedern auch bei umfangreicheren Praxisstrukturveränderungen und den damit verbundenen größeren Investitionsvorhaben zur Seite.

Betriebswirtschaftliches grundlagenseminar

Wer sich schon einmal gefragt hat, wie es dazu kommt, dass umsatz- starke Praxen oft nur einen niedri- gen Gewinn erzielen, und wie es möglich ist, dass so manche ge- winnstarke Praxis eine mangelnde Liquidität aufweist, kann darüber einiges in unserem betriebswirt- schaftlichen Grundlagenseminar erfahren. Das Wissen über Aufbau und Analyse der betriebswirtschaft- lichen Auswertung (kurz: BWA) so- wie das Verständnis für wichtige

Unternehmenskennzahlen sind das Rüstzeug für die aktive Steuerung der Praxis. Nähere Informationen zu unserem Seminarangebot finden Sie unter www.kvb.de in der Rub- rik Praxis/Fortbildung/Seminare.

Was das Beratungsangebot der KVB nicht umfasst

Als Körperschaft des öffentlichen Rechts darf die KVB keine Beratung zu Steuer- und Rechtsthemen an- bieten. Sie können Ihre Steuer- und Rechtsberater jedoch auf Wunsch jederzeit in die Beratungsgespräche bei der KVB mit einbeziehen. Auch die Durchführung von Praxisbewer- tungen gehört nicht zu unserem Beratungsportfolio. Zu diesem The- ma finden Sie eine Liste mit den von der IHK öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für die Bewertung von Arztpraxen unter www.svv.ihk.de.

Wichtiges zum nachlesen Selbstverständlich bieten wir un- seren Mitgliedern auch jede Menge Lesestoff zum Thema an: Die Schrif- tenreihe „Beratungsservice für

Ärzte“ beschäftigt sich ausführlich mit den betriebswirtschaftlichen Fragestellungen rund um das Un- ternehmen „Arzt- und Psychothera- peutenpraxis“. Die einzelnen Bände können über die Berater der KVB kostenfrei bezogen werden. Hier die Inhalte der einzelnen Ausgaben im Überblick:

„ Ausgabe 1: Gut informiert für den Start in die Praxis

„ Ausgabe 2: Abgabe und Über- nahme einer Praxis

„ Ausgabe 3: Kooperationen

„ Ausgabe 4: Beschäftigung und Führung von Praxismitarbeitern

„ Ausgabe 5: Wirtschaftlich erfolgreiche Praxisführung

„ Ausgabe 6: Finanzierung und Liquidität einer Praxis

„ Ausgabe 7: Organisation und Management einer Praxis

Anja Rößle (KVB) inKO – Software zur investitions- und Kostenplanung

INKO ist ein Investitions- und Kostenberatungsprogramm für eine differenzierte betriebswirtschaftliche Recherche und Betrachtung von Neugründungen, Praxisübernahmen und Kooperationen.

Die Software wurde gemeinsam vom Zentralinstitut für die kassen- ärztliche Versorgung und der Deutschen Apotheker- und Ärztebank entwickelt. Sie wird jedes Jahr an die aktuellen Anforderungen an- gepasst. Ziel von INKO ist es, durch den Ansatz der Investitionskos- ten, der Finanzierung, der laufenden Praxiskosten sowie der privaten Aspekte eine Simulationsrechnung zu erstellen, mit deren Hilfe die finanziellen Auswirkungen sowie die Chancen und Risiken konkreter Vorhaben besser eingeschätzt werden können. Mit INKO werden die erforderlichen Mindesteinnahmen berechnet, die zur Deckung aller Kosten aus dem Praxis- und Privatbereich notwendig sind. Im Anschluss wird das errechnete Ergebnis auf seine Realisierbarkeit hin analysiert. Die Beratung und Analyse mit Hilfe von INKO ist Teil des kostenlosen Beratungsangebots der KVB.

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D

ie Online-Börsen der KVB existieren bereits seit eini- gen Jahren und erfreuen sich bei den bayerischen Ärzten und Psychotherapeuten wachsen- der Beliebtheit. Mitglieder und Nie- derlassungswillige haben in der Praxis- und Kooperationsbörse die Möglichkeit, ihre Suchanzeigen ein- zustellen und sich über die vorlie- genden Angebote anderer Kollegen zu informieren. Das Ganze funktio- niert auf Wunsch mit Chiffre, so- dass die Anonymität der Anbieter grundsätzlich gewahrt bleibt. In diesem Fall sind es dann die Bera- ter der KVB, die den entsprechen- den Kontakt zwischen dem Anbie- ter und dem Suchenden herstellen.

Die Vertraulichkeit ist damit hun- dertprozentig gewährleistet. Ge- werbliche Praxisvermittler haben im Übrigen keine Möglichkeit, in der Praxis- und Kooperationsbörse der KVB Anzeigen zu schalten, sie erhalten auch keinerlei Auskünfte zu den Chiffreanzeigen.

Die Veröffentlichungsdauer für An- zeigen in der Praxis- und Koopera- tionsbörse beträgt zunächst sechs Monate. Danach gibt es eine Ver- längerungsoption. Sobald ein An- gebot zum Erfolg geführt und unser Mitglied uns hierüber informiert hat, wird das Inserat aus der Börse ent- fernt. Wer eine Anzeige aufgeben

möchte, findet dafür in jeder unse- rer Online-Börsen ein entsprechen- des Anmeldeformular. Dieses wird nach dem Ausfüllen unterschrieben an die angegebene Faxnummer geschickt. Die Veröffentlichung der Anzeige erfolgt im Regelfall inner- halb weniger Werktage. Das Schal- ten einer Anzeige in den Online- Börsen ist für Mitglieder der KVB selbstverständlich kostenfrei. Zu finden sind die Online-Börsen unter www.kvb.de in der Rubrik Praxis/

Online-Angebote.

nachfolger oder Vertreter ge- sucht – erfolge aus der Praxis Wie findet ein Mitglied nun den gewünschten Partner für eine Zu- sammenarbeit – zum Beispiel im Rahmen einer gemeinsamen Be- rufsausübungsgemeinschaft, einer Anstellung in einer Praxis oder in einem Medizinischen Versorgungs- zentrum?

Anton Altschäffl ist Präsenzberater in der KVB-Bezirksstelle in Nieder- bayern und beschreibt ein typi- sches Beispiel:

Dr. B. ist seit Langem erfolglos auf der Suche nach einem Praxisnach- folger. Ein Kollege gibt ihm den Tipp, ein Praxisabgabeangebot als Chif- freanzeige in die Praxisbörse der

Die Suche nach Kooperationspartnern oder Weiterbildungsassistenten ist nicht immer einfach. Auch bei der Abgabe beziehungsweise Übernahme einer Praxis kann es eine Zeit lang dauern, bis ein geeigneter Kandidat gefunden ist. Um die niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten bei ihren Plänen bestmöglich zu unterstützen, hat die KVB zu diesen Themen sogenannte Online-Börsen einge- richtet. Auch wer eine Vertretung sucht, sollte hier einmal vorbeischauen.

in KOntaKt KOMMen

Mit den Online-BörSen der KVB

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KVB einzustellen. Ein junger Kran- kenhausarzt, der sich beruflich ver- ändern will, liest das Inserat und findet das Angebot so ansprechend, dass er sich umgehend um eine Kontaktaufnahme bemüht. Da Dr.

B. aus persönlichen Gründen seine ärztliche Tätigkeit möglichst bald einstellen möchte und der junge Arzt eine Chance auf die Übernah- me einer entwicklungsfähigen Nie- derlassung sieht, kommt zeitnah eine entsprechende Vereinbarung zustande. Die nachfolgenden For- malitäten der Zulassung sind nach einer umfassenden Beratung in der KVB-Bezirksstelle schnell erledigt.

Dr. B. und sein junger Nachfolger sind hochzufrieden mit ihrer neuen persönlichen Situation. Fazit: Mit dem kostenfreien Service der On- line-Börse besteht nachweislich eine gute Chance für Mitglieder, einen geeigneten Kooperations- partner zu finden sowie Praxisab- geber und Praxissuchende zusam- menzubringen.

Auch Hans-Dieter Moritz, Präsenz- berater in der KVB-Bezirksstelle Mittelfranken, kann von raschen Vermittlungserfolgen berichten.

Aufgeregt rief ihn kürzlich eine Arzt- gattin an und meldete, dass ihr Mann plötzlich schwer erkrankt sei und seine Tätigkeit für einen länge- ren Zeitraum nicht mehr ausüben

könne. Der Berater wies sie auf die Möglichkeit einer Vertretung aus Krankheitsgründen hin. In der Ver- tretervermittlungsbörse der KVB sah sich Hans-Dieter Moritz umge- hend nach einem potentiellen Ver- treter um. Schnell war ein geeig- neter Kandidat – ein ehemaliger Vertragsarzt – gefunden. Die Ehe- frau des erkrankten Arztes konnte sofort Kontakt zu ihm aufnehmen und rasch eine Vereinbarung über die vertretungsweise Weiterführung der Praxis erreichen. Einige Wochen später kehrte der wieder genesene Vertragsarzt in seine Praxis zurück.

Da er aber noch nicht wieder voll einsatzfähig war, hat er den Vertre- ter in seiner Praxis als genehmigten Sicherstellungsassistenten weiter- beschäftigt.

Praxisvertretung und Vertreter- vermittlung

Eine Vertretung kann aus verschie- denen Gründen notwendig werden:

wegen Urlaub, Krankheit, Weiter- bildung, Wehrübungen, oder im Todesfall. Dann ist die Weiterfüh- rung der Praxis durch einen Ver- treter innerhalb des sogenannten

„Witwenvierteljahres“ möglich. Je nach Situation kann eine Vertre- tung sehr kurzfristig erforderlich werden, meist aber ist sie planbar.

Die Dauer des Einsatzes variiert von wenigen Tagen bis hin zu meh- reren Monaten. Die KVB bietet ihre Vertretervermittlung für alle Fach- gruppen in Bayern an. Die Aufnah- me der Vertreter in die Vermitt- lungsdatei sowie deren Veröffentli- chung sind kostenfrei. Bei den in der Vertretervermittlung eingestell- ten Angaben handelt es sich um Mitteilungen der vermittlungswilli- gen Vertreter. Eine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben und Qua- lifikationen kann deshalb von der KVB nicht übernommen werden.

Wir bitten Sie daher, die Voraus- setzungen sowie die Zeugnisse des Bewerbers stets gewissenhaft zu überprüfen.

Hubert Karl (KVB)

einen neuen Ko- operationspart- ner, Vertreter oder Weiterbil- dungsassistent finden – ganz einfach über die Online-Börsen der KVB.

Vermittlungspool Weiterbildungsstellen

Mit dem Service Vermittlungspool Weiterbildungsstellen Allgemein- medizin (SteVi) möchte die KVB in Zusammenarbeit mit der Bayeri- schen Landesärztekammer niedergelassenen Ärzten die Möglichkeit geben, auf freie Weiterbildungsstellen in der Praxis hinzuweisen. Da- mit unterstützen wir auch angehende Allgemeinmediziner bei den oft- mals schwierigen Planungen der einzelnen Weiterbildungsabschnitte.

Wenn Sie in Ihrer Praxis eine Weiterbildungsstelle für ärztliche Psy- chotherapeuten oder eine Ausbildungsstelle für psychologische Psychotherapeuten frei haben und diese anbieten möchten, können Sie dies im Rahmen von OWAB – der Online-Weiterbildungs- und Aus- bildungs-Börse für den psychotherapeutischen Nachwuchs – tun.

(12)

S

eit 2002 betreibt Dr. Man- fred Praun eine Einzelpraxis in der oberbayerischen Ge- meinde Gilching. Er ist der einzige Kinder- und Jugendarzt am Ort.

Die stetig steigenden Patienten- zahlen und die damit verbundene Arbeitsbelastung führen den Medi-

ziner 2007 ins Kompetenzzentrum Mitgliederservice und Beratung der KVB, wo er von zwei Beratern in einem persönlichen Gespräch bei der Analyse und Problemlösung seiner Praxissituation unterstützt wird. Während des Gesprächs stellt sich schnell heraus, dass eine wei-

tere Steigerung der Patientenzahl nicht anzustreben ist. In dieser Si- tuation bietet sich das Modell „Ko- operation mit einem angestellten Arzt“ im Jobsharing an. Die Vor- und Nachteile dieser Kooperati- onsmöglichkeit müssen von den Beratern genau erläutert und vom Mediziner selbst in Ruhe abgewo- gen werden. Vor der Entscheidung für das Modell Jobsharing besteht für Dr. Praun die Möglichkeit, den angestellten Arzt für sechs Monate im Rahmen einer Sicherstellungs- assistenz zu beschäftigen und ken- nenzulernen.

Über die kostenlose Kooperations- börse der KVB kann der Kinderarzt jederzeit nach weiteren potenziel- len Interessenten suchen. Doch Dr. Praun hat zu diesem Zeitpunkt bereits eine fachlich kompetente Kinderärztin im Auge. Die Entschei- dung für das gemeinsam mit den Beratern der KVB diskutierte Ko- operationsmodell „Jobsharing mit angestellter Ärztin“ wird von ihm schließlich zum vierten Quartal 2008 umgesetzt, nachdem er fünf- einhalb Jahre in Einzelpraxis tätig war.

Die ambulante Versorgung unterliegt einem ständigen Wandel. Jede ärztliche und psychotherapeutische Tätigkeit kann davon betroffen sein. Dann müssen Pläne und Strategien überprüft und unter Umständen neu justiert werden. Die Berater der KVB sind auf diese Fälle vorbereitet. Sie unterstützen und beglei- ten unsere Mitglieder, wenn Handlungsbedarf besteht und vorbeugende Maß- nahmen beziehungsweise schnelle Lösungen auf den Tisch müssen. Wie bei Kinderarzt Dr. Manfred Praun aus Oberbayern.

unterStützung auF ganzer linie

So nehmen Sie einen Kollegen ohne weitere zulassung in die eigene Praxis auf

Sicherstellungsassistenz

„ Sie benötigen einen speziellen Grund (zum Beispiel Krankheit).

„ Die Genehmigung erfolgt zeitlich begrenzt.

„ Der Kollege wird von Ihnen mit Arbeitsvertrag angestellt.

„ Ihr Regelleistungsvolumen bleibt unverändert.

Jobsharing

„ Es ist keine Angabe von Gründen notwendig.

„ Es besteht keine zeitliche Begrenzung.

„ Sie können in Anstellung oder in Gemeinschaftspraxis zusam- menarbeiten.

„ Sie werden durch eine individuelle Leistungsbegrenzung einge- schränkt. Dies muss vorab gut abgewogen und laufend kontrol- liert werden.

Übergabe der halben Zulassung

„ Sie können in Gemeinschaftspraxis oder in Praxisgemeinschaft kooperieren.

„ Es besteht keine zeitliche Begrenzung.

„ Es ist ein offizielles Ausschreibungsverfahren notwendig.

„ Das Regelleistungsvolumen wird halbiert.

„ Die halbe Zulassung geht unwiderruflich auf den Kollegen über.

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Veränderte Situation – neues Konzept

In der Zwischenzeit hat sich im gesperrten Planungsbereich die kinderreichste Gemeinde Bayerns entwickelt. Immer mehr Kinder aus dem Einzugsgebiet müssen behan- delt werden, gleichzeitig haben sich jedoch die Rahmenbedingungen im Jobsharing verschärft. Das Praxis- modell von Dr. Praun muss deshalb neu überdacht werden, insbeson- dere aufgrund der Überschreitungen der Obergrenzen und den damit verbundenen Honorarrückforde- rungen. Der Kinderarzt wendet sich erneut an seine KVB-Berater.

Die gemeinsamen Beratungsge- spräche ergeben, dass das Job- sharing umgehend beendet wer- den muss. Zur selben Zeit denkt der Mediziner über den Kauf eines weiteren Praxissitzes nach. Auch darüber spricht er mit den beiden KVB-Beratern, ebenso wie über Alternativen, zum Beispiel über die Entlastung durch einen Weiterbil- dungsassistenten oder über die Kooperation mit Kinderärzten aus der Region. All diese Möglichkei- ten müssen sorgfältig abgewogen werden.

Als erste Maßnahme stellt die bei Dr. Praun im Jobsharing angestellte Ärztin einen Antrag auf Sonderbe-

darfszulassung und folgt damit der Empfehlung der KVB-Berater, nach- dem es zu diesem Zeitpunkt keine andere Alternative gibt, wohlwis- send, dass eine positive Beschei- dung fraglich ist. Letztendlich wird der Antrag Anfang 2010 vom Zu- lassungsausschuss tatsächlich abgelehnt. Nach weiteren gemein- samen Gesprächen kommt das KVB-Beratungsteam zusammen mit dem Gilchinger Kinderarzt zu dem Schluss, dass die einzig sinn- volle Lösung eine Praxiserweiterung durch Übernahme eines weiteren Praxissitzes und die Anstellung der ehemaligen Jobsharing-Assistentin an diesem Praxissitz ist. Diese Op- tion ergibt sich, weil ein Vertrags- arzt der gleichen Fachrichtung aus

dem gleichen Landkreis seine Pra- xis abgeben will und die Verlegung des Praxissitzes aufgrund der aus- reichenden Versorgungslage ge- nehmigt werden kann.

Durch den zum vierten Quartal 2010 neu erworbenen Praxissitz kann dem Wachstum der Gemeinde und der steigenden Patientenzahl inzwischen Rechnung getragen werden. Dr. Praun ist entlastet und trotz des Investitionsbedarfs wirkt sich die neue Kooperation auf die finanzielle Situation seiner Praxis positiv aus.

Claudia Schweizer, Peter Fiedler (beide KVB)

das Modell

„Kooperation mit einer ange- stellten ärztin im Jobsharing“

war für Kinder- arzt dr. Praun nur vorüberge- hend die opti- male lösung.

Schon bald musste das Konzept über- dacht und ange- passt werden.

„die Beratung der KVB war sehr wertvoll.“

Ich denke, dass die Beratung durch die KVB zum damaligen Zeitpunkt sicher vernünftig und auch notwendig war. Das Jobsharingmodell sollte der Ausweg aus der totalen Überarbeitung bei 1.450 Scheinen sein. Langfristig war die Lösung jedoch ein zweiter Praxissitz. Dadurch konnte endlich ein zweiter Facharzt angestellt werden, ohne die Grenzen des Jobsharings beziehungsweise das RLV zu überschreiten.

Langfristig ist die Fortführung einer Praxis mit zwei oder drei Praxissitzen anzustreben, um die Kosten an einem Sitz reduzieren, die Ressourcen gemeinsam nutzen und sich gegenseitig vertreten zu können. Das ist vor allem ein Service am Patienten. Auf diesem Weg waren und sind die Berater der KVB eine wertvolle Unterstützung im Dschungel von Vorschriften und der sich fortwährend ändernden Rahmenbedingungen.

Als vollbeschäftigter Arzt ist das allein nicht zu überblicken und zu leisten.

Dr. Manfred Praun, Gilching

(14)

B

eschwerden sind unbeliebt, keine Frage. Ihre Bearbei- tung ist inhaltlich oft schwie- rig und meist zeitintensiv. Und doch helfen sie bei der Optimierung und Weiterentwicklung – vorausgesetzt, man weiß, wie man konstruktiv mit ihnen umgeht. Das Beschwerde- management der KVB hat sich ge- nau dies auf die Fahnen geschrie- ben. Dabei berücksichtigen die dor- tigen Mitarbeiter stets die Tatsa- che, dass meist nur wenige ihr An- liegen aktiv vorbringen, viele aber ähnlich oder gleich denken. Doch nur wenn Beschwerden auch kom- muniziert werden, kann die eigent- liche Zielsetzung eines Beschwer- demanagements, nämlich die Funk- tion eines Frühwarnsystems aus- zuüben, auch tatsächlich umge- setzt werden. Wir stellen uns des- halb grundsätzlich die Fragen: Wie können wir möglichst frühzeitig ein

Problem erkennen und ihm entge- gensteuern? Wie lassen sich be- stimmte Abläufe optimieren?

Das Beschwerdemanagement der KVB ist im Kompetenzzentrum Mit- gliederservice und Beratung ange- siedelt. Unser Bestreben ist es, den Mitgliedern auch bei dem oft schwierigen Beschwerdethema ei- nen umfassenden Service und kom- petente Beratung zu bieten, denn bei fast allen Beschwerden, die uns erreichen, sind sie zwangsläufig involviert – entweder, weil sie selbst Kritik üben, oder weil sich andere, insbesondere Krankenkassen und Patienten, über sie beschweren.

Kritik, die weiterbringt Einer Beschwerde eines Mitglieds liegt meist die Umsetzung gesund- heitspolitischer Vorgaben zugrun- de. Auch in den Fällen, in denen wir wenig eigenen Spielraum haben, versuchen wir durch Beratung und Information die bestehenden und noch nicht genutzten Möglichkei- ten aufzuzeigen. Unserer Erfah- rung nach können wir die nieder- gelassenen Ärzte und Psychothe- rapeuten trotz der oft eingeschränk- ten Möglichkeiten in vielen Fällen unterstützen. Konstruktive Kritik versuchen wir nicht nur im konkre- ten Einzelfall zu berücksichtigen, sondern diese auch gegenüber un- seren zahlreichen Gesprächspart- nern, insbesondere den Kranken- kassen, zu thematisieren.

Suche nach sachgerechten lösungen

Der überwiegende Teil der zirka 3.500 Beschwerden, die uns jähr- lich erreichen, stammt von Patien- ten und Krankenkassen. Dies ist bei der Vielzahl der Patientenkon- takte im Praxisalltag nicht unge- wöhnlich und lässt sich kaum ver- meiden. Wir binden unsere Mitglie- der in diesen Fällen frühzeitig mit ein und suchen nach einer sach- gerechten Lösung. Unser vorrangi- ges Ziel ist es immer, zu vermitteln.

Gerade bei Patientenbeschwerden versuchen wir zunächst, die Emo- tionen herauszunehmen und den eigentlichen Kern der Kritik zu hin- terfragen. Falls erforderlich, ge- hen wir auf die Beteiligten zu, bie- ten Beratung an und klären auf, um die Angelegenheit möglichst einvernehmlich, unbürokratisch und zeitnah zu klären. Die positi- ven Reaktionen, die wir bei der Beilegung von Patientenbeschwer- den von unseren Mitgliedern im- mer wieder erhalten, bestätigen uns, dass wir mit dieser Vorge- hensweise auf dem richtigen Weg sind.

Unsere Berater nehmen Ihre Anre- gungen und konstruktive Kritik ger- ne entgegen:

Praxisfuehrungsberatung@kvb.de Thomas Huber (KVB)

In jedem Unternehmen gibt es Kritik und Beschwerden. Der richtige Umgang damit ist eine tägliche Herausforderung – auch in der KVB. Allgemein wird das Beschwerdemanagement heute als Baustein eines übergeordneten Qualitäts- managements angesehen. In der KVB wurde aus diesem Grund ein Beschwerde- management eingeführt, mit der Chance, durch konstruktive Kritik zu lernen und Abläufe zu verbessern.

Bei der Formu- lierung einer

Beschwerde sollte die sach- liche Kritik im Vordergrund stehen. emotio- nen lenken vom

eigentlichen Kern der the- matik ab und erschweren die Kommunikation mit der Be- schwerdestelle.

uMgang Mit BeSchWerden

(15)

W

ie im letzten Jahr waren der Ärztliche Kreis- und Bezirksverband (ÄKBV) München und die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns wieder tat- kräftige Unterstützer der Initiative.

In der Schwabinger Seidl-Villa dis- kutierten am 10. Oktober, dem of- fiziellen Tag der Seelischen Ge- sundheit, ärztliche und psychothe- rapeutische Vertreter unterschied- licher Fachrichtungen mit Betrof- fenen, Angehörigen und Interes- sierten. Unter dem Titel „Wege im Psychodschungel – Depression und Angst bei Erwachsenen und

Kindern: Erkennen und Handeln.“

entspann sich ein lebhafter Dialog zwischen Publikum und Podium.

Den Ärzten und Psychotherapeu- ten war es wichtig, zu vermitteln, dass man bewusst auf seinen Kör-

per hören und sensibel mit psychi- schen Belastungen umgehen soll.

Der Leidensweg der Betroffenen könnte sich oftmals um einiges verkürzen, wenn sie frühzeitig pro- fessionelle Hilfe suchen und an- nehmen würden. Die Diagnose- stellung einer psychischen Erkran- kung, speziell einer Depression, sei sehr schwierig und vor allem langwierig. Die Einbeziehung von Angehörigen der Patienten in den Prozess der Diagnosefindung sei daher sehr sinnvoll, da diese die ganze Problematik oft aus einem anderen Blickwinkel sehen.

Nicht nur der bis auf den letzten Platz gefüllte Saal unterstrich die Notwendigkeit von basisnaher Information und niedrig- schwelligen Angeboten.

Auch die epi- demiologischen Daten sprechen für sich: So geht man davon aus, dass jeder Dritte im Laufe seines Lebens von einer psychischen Störung betroffen sein wird. Da die Angst vor Ausgrenzung aber weiterhin sehr groß ist, ziehen

sich die Erkrankten oft zurück.

Viele Fragen aus dem Publikum

An diesem Abend konnten dage- gen wichtige Fragen in einem ge- schützten Rahmen gestellt werden und die professionelle Seite nahm sich Zeit, allgemeinverständlich und ausführlich zu antworten.

Wann gehe ich mit welchem Lei- den zu welchem Arzt oder Thera- peuten? Worin bestehen die Un- terschiede der einzelnen Psycho- therapieverfahren? Woran erkennt man eine Depression oder andere psychische Erkrankung bei sich oder bei Angehörigen und Freun- den? Wo endet beispielsweise Trauer, ab wann spricht man von einer verlängerten Trauerphase und ab wann von Depression?

Nach welchen Kriterien werden die Sitzungen abgerechnet?

Nach der Beantwortung der Fra- gen nutzten im Anschluss an die offizielle Veranstaltung noch viele Besucher die Möglichkeit, in Vier- Augen-Gesprächen ihre persönli- chen Anliegen mit den Experten zu besprechen.

Katrin Zentrich (KVB)

Aller guten Dinge sind drei: Die Münchner Woche für Seelische Gesundheit ging vom 5. bis 13. Oktober 2011 in ihre dritte Runde. Unter dem Motto „Seeli- sche Gesundheit leben!“ fanden in München und Umgebung 232 Veranstaltun- gen von 134 Organisationen statt. Die Aktionswoche hat sich damit endgültig als Plattform etabliert, um auf die Belange von Menschen mit psychischen Erkrankungen aufmerksam zu machen, Vorurteile abzubauen und über Hilfen und Angebote im Raum München zu informieren.

Münchner WOche Für

SeeliSche geSundheit

(16)

S

trittig war beispielsweise, ob ein mit vollem Versor- gungsauftrag zugelassener Vertragsarzt auch die hälftige Aus- schreibung seines Vertragsarztsit- zes beantragen kann. Offen war auch, in welchem Umfang der Ver- tragsarzt mit einer Teilzulassung eine Nebentätigkeit ausüben darf oder ob eine Sonderbedarfszulas- sung auch in der Form der Teilzu- lassung erteilt werden kann. Diese Fragen sind inzwischen beantwor- tet. Der Beitrag zeigt deshalb ne- ben einer Bestandsaufnahme der rechtlichen Vorgaben zur Teilzu- lassung auch die jüngsten rechtli- chen Entwicklungen auf.

Bestandsaufnahme

Durch Teilzulassung nehmen in Bayern inzwischen 875 Vertrags- ärzte und Vertragspsychothera- peuten an der vertragsärztlichen Versorgung teil. Wer noch nicht an der vertragsärztlichen Versorgung teilnimmt, erhält eine Teilzulassung – vorausgesetzt die übrigen zulas- sungsrechtlichen Vorgaben sind erfüllt –, wenn er neben dem An- trag auf Zulassung durch schriftli- che Erklärung gegenüber dem Zu- lassungsausschuss seinen Versor- gungsauftrag auf die Hälfte des vollzeitigen Versorgungsauftrags

beschränkt. Der Zulassungsaus- schuss ist an diese Erklärung ge- bunden (§ 19a Abs. 2 S. 1 Ärzte- ZV).

Auch ein bereits zugelassener Ver- tragsarzt kann durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Zulas- sungsausschuss seinen Versor- gungsauftrag auf die Hälfte des vollzeitigen Versorgungsauftrags beschränken (§ 19a Abs. 2 S. 1 Ärzte-ZV). Auch in diesem Fall ist der Zulassungsausschuss an die Erklärung gebunden.

Umgekehrt gilt dies jedoch nicht.

Will der Vertragsarzt seinen hälfti- gen Versorgungsauftrag (wieder) auf einen vollen Versorgungsauf- trag „hochfahren“, ist der Zulas- sungsausschuss an diesen Antrag nicht gebunden. Er kann in diesem Fall die Beschränkung des Versor- gungsauftrags wieder aufheben, wenn der Planungsbereich für die jeweilige Arztgruppe nicht gesperrt ist.

Wesentliche Vorgaben für den Vertragsarzt mit teilzulassung Der Vertragsarzt mit Teilzulassung unterliegt der Residenzpflicht, das heißt, er ist wie der Vertragsarzt mit vollem Versorgungsauftrag da-

zu verpflichtet, seine Wohnung so zu wählen, dass er für die ärztliche Versorgung der Versicherten zur Verfügung steht (§ 24 Abs. 2 S. 2 Ärzte-ZV). Das könnte sich zu- künftig jedoch ändern, denn das geplante GKV-Versorgungsstruk- turgesetz sieht gegenwärtig eine uneingeschränkte Aufhebung der Residenzpflicht vor. Sollte diese Gesetzesänderung in Kraft treten, entfiele sie nicht nur für Vertrags- ärzte mit „voller Zulassung“, son- dern auch für Vertragsärzte mit Teilzulassung.

Der Vertragsarzt mit Teilzulassung ist ebenso zur Präsenz verpflichtet wie der Vertragsarzt mit vollem Versorgungsauftrag. Auch er hat sein Sprechstundenangebot an dem Bedürfnis einer ausreichen- den und zweckmäßigen vertrags- ärztlichen Versorgung auszurich- ten. Der entscheidende Unter- schied besteht darin, dass der Vertragsarzt mit Teilzulassung nur dazu verpflichtet ist, mindestens zehn Sprechstunden – und nicht 20 Sprechstunden wie der Ver- tragsarzt mit vollem Versorgungs- auftrag – pro Woche anzubieten (§ 17 Abs. 1a S. 2 BMV-Ä).

Damit korrespondierend wird der Vertragsarzt mit Teilzulassung in

Seit einigen Jahren können Vertragsärzte anstelle einer Zulassung mit vollem Versorgungsauftrag auch durch Teilzulassung an der vertragsärztlichen Versor- gung teilnehmen. Wie fast alle Veränderungen brachte auch die Teilzulassung nicht nur neue Möglichkeiten für ein Tätigwerden in der vertragsärztlichen Versor- gung, sie hat auch Fragen aufgeworfen.

die teilzulaSSung – Keine halBe Sache!

RECHT INTERESSANT

(17)

der Bedarfsplanung nur noch mit dem Faktor 0,5 berücksichtigt (§ 17 Abs. 2 Bedarfsplanungsricht- linie G-BA).

Auch seine Verpflichtung zur Teil- nahme am organisierten Bereit- schaftsdienst ist reduziert. Er wird für die Einteilung zum Bereitschafts- dienst lediglich mit einem Anrech- nungsfaktor von 0,5 berücksich- tigt (§ 9 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 BDO KVB).

Aus dem hälftigen Versorgungs- auftrag folgt schließlich eine ent- sprechende Berechnung der Re- gelleistungsvolumina.

Möglichkeiten des Vertragsarz- tes mit teilzulassung

Grundsätzlich bietet die Teilzulas- sung dem Vertragsarzt dieselben Gestaltungsmöglichkeiten wie die

„volle Zulassung“. Beispielsweise kann er, sofern die jeweils maß- geblichen Voraussetzungen vorlie- gen, eine Filialtätigkeit ausüben, die vertragsärztliche Tätigkeit ge- meinsam mit anderen Vertrags- ärzten praktizieren oder als Beleg- arzt tätig werden.

Ein Vertragsarzt mit Teilzulassung kann sogar Gründer eines medizi- nischen Versorgungszentrums (MVZ) sein. Hiervon zu unterscheiden ist die Zulassung des medizinischen Versorgungszentrums als ärztlich geleitete Einrichtung. Sie kann nicht als Teilzulassung erteilt werden.

Dies widerspricht – so die maßgeb- liche Gesetzesbegründung – dem Wesen eines MVZ, das gerade um- fassende medizinische Dienstleis- tungen unter einem Dach anbieten soll.

Weiterentwicklungen durch den gesetzgeber und das Bundessozialgericht

Schon seit dem 1. Januar 2007 ist es jedem Vertragsarzt mit einer

Teilzulassung möglich, auf seine hälftige Zulassung zu verzichten und den Vertragsarztsitz von der KV ausschreiben zu lassen. Dage- gen war unklar, ob auch bei einer nachträglichen Beschränkung des vollen Versorgungsauftrags auf die Hälfte eine Ausschreibung mög- lich ist. Hier hat der Gesetzgeber nachgebessert: Inzwischen stellt das Gesetz klar, dass ein Verzicht auf die Hälfte der Zulassung und insoweit auch eine Ausschreibung möglich ist (§ 103 Abs. 4 S. 2 SGB V).

Auch der Umfang der Nebentätig- keit, die ein Vertragsarzt mit Teil- zulassung neben seiner vertrags- ärztlichen Tätigkeit ausüben kann, war lange strittig. Das Meinungs- spektrum über einen noch zulässi- gen Umfang der Nebentätigkeit reichte im Wesentlichen von 20 bis 33 Stunden je Woche, verein- zelt wurde ein noch größerer Um- fang angenommen. Inzwischen hat sich das Bundessozialgericht (BSG) hierzu positioniert. Es hält eine Beschäftigung eines Vertrags- arztes von maximal 26 Wochen- stunden neben dem hälftigen Ver- sorgungsauftrag für noch vertret- bar. Das entspricht dem doppelten zeitlichen Umfang, den das BSG neben dem vollen Versorgungs- auftrag für vertretbar ansieht.

Schließlich kann – so das BSG – auch eine Sonderbedarfszulas- sung als Teilzulassung erteilt wer- den. Die für die Sonderbedarfszu- lassung geforderte wirtschaftliche Tragfähigkeit der Praxis ist inso- weit nur in entsprechend geringe- rem Umfang zu fordern. Allerdings muss ein Bewerber spätestens vor dem Berufungsausschuss deutlich zum Ausdruck bringen, dass er, gegebenenfalls auch hilfsweise, die Sonderbedarfszulassung als Teilzulassung begehrt.

Fazit

Die Teilzulassung ist zwar durch einen „halben“ Versorgungsauf- trag gekennzeichnet, das macht sie aber nicht zu einer halben Sa- che! Gerade in den letzten Jahren konnten wichtige Fragen zur Teil- zulassung geklärt und damit zu- sätzliche Rechtssicherheit gewon- nen werden. Vor allem die Klar- stellung des Gesetzgebers, dass ein Verzicht auf die Hälfte der Zu- lassung und insoweit eine Aus- schreibung möglich ist, aber auch die vom BSG festgelegte zeitliche Grenze für eine noch zulässige Nebentätigkeit dürften die Attrak- tivität der Teilzulassung steigern.

Ronny Rudi Richter (Rechtsabteilung der KVB)

zulassung mit halbem Versor- gungsauftrag:

Mittlerweile hat auch das Bun- dessozialgericht viel zur rechts- sicherheit beige- tragen.

(18)

E

s muss etwas dran sein an der landläufigen Meinung, Frauen seien im Gegensatz zu Männern stressresistenter. An- ders als mit dieser Fähigkeit und viel Energie lässt sich das, was Dr.

Christina Andersen in den letzten 18 Jahren auf die Beine gestellt hat, nur schwer beschreiben: 1993 lässt sich die gebürtige Berlinerin zusam- men mit einer Kollegin im Münch- ner Osten nieder. Gemeinsam wol- len sie hier eine Praxis für Neuro- logie und Psychiatrie betreiben. Die Kollegin hat bereits ein Kind, Dr.

Christina Andersen wird ein Drei- vierteljahr nach der Praxisgründung schwanger. Im Umkreis gibt es weit und breit niemanden, der sie zu diesem Zeitpunkt vertreten kann.

Also arbeitet die werdende Mutter bis zur 39. Schwangerschaftswo- che weiter. Drei Wochen nach der Entbindung muss sie bereits ihre Kollegin vertreten, deren Kind er- krankt ist. Drei halbe Tage ist sie fortan wieder in der Praxis. Ihre Tochter wird in dieser Zeit zu Hau- se von der Großmutter versorgt, später stellt die junge Ärztin für die Betreuung eine Kinderfrau ein.

„Ich wollte meine Tochter nicht ir- gendwo abliefern. Mein Versuch, einen Platz in einer Kinderkrippe zu bekommen, war damals völlig il- lusorisch. Ich war ja verheiratet

und nur Alleinerziehende kamen auf die Warteliste.“ Jahrelang in- vestiert Dr. Andersen den Großteil ihres Verdienstes deshalb in die Kinderfrau. Die Politik und das KV- System sind zu diesem Zeitpunkt auf Frauen wie sie nicht eingestellt.

„Es gab von der KV keinerlei Unter- stützung und vom Gesetzgeber keinen Pfennig. Weder Elterngeld noch Überbrückungsgeld, Lohn- fortzahlung – nichts. Sechs Mona- te nach der Entbindung musste ich trotz meines Widerspruchs auf An- ordnung der KV wieder am Not- dienst teilnehmen. Da hat sich für die jungen Ärztinnen heute schon viel zum Positiven hin verändert.“

„eine Wahnsinnsbelastung“

Vier Jahre später bekommt Dr. An- dersen ihr zweites Kind. Wieder steht sie bis kurz vor der Geburt in der Praxis. Auch diesmal lässt sie sich nach der Niederkunft mit der Rückkehr nicht viel Zeit. Die Kinder- frau ist nun zu Hause für beide Kin- der verantwortlich. Für den Notfall steht die Mutter der Ärztin parat.

Ihr Mann, ebenfalls Arzt, ist in der Industrie tätig und beruflich so ein- gespannt, dass sie die Organisation der Kinderbetreuung vorwiegend allein regeln muss. „Man schafft das natürlich, obwohl es eine

Wahnsinnsbelastung ist. Manch- mal war ich so müde, dass ich dachte, ich schlafe vor den Patien- ten ein.“

in teilzeit auf expansionskurs Trotz allem ist die Medizinerin be- ruflich weiter auf Erfolgskurs. An- derthalb Jahre nach der Geburt ih- res zweiten Kindes ergibt sich für sie die Möglichkeit, als Partnerin in eine neurologische Praxis im Ärztehaus Harlaching einzustei- gen. Das erspart ihr eine tägliche Fahrtstrecke von immerhin 80 Ki- lometern. In der neuen Gemein- schaftspraxis gibt es drei Zulas- sungen, jedoch begrenzte Raum- kapazitäten, sodass die Partner schon allein dadurch gezwungen sind, Teilzeit zu arbeiten. Der fami- liären Situation der beiden weibli- chen Ärzte kommt das nicht unge- legen und dem Erfolg der Praxis tut das keinen Abbruch. Im Ge- genteil: Die Patientenzahl wächst und mit ihr die Zahl der angestell- ten Ärzte. Schon bald zieht sich der ursprüngliche Praxisinhaber zurück. „Er hat seine Zulassung verkauft und wir haben weiter ex- pandiert.“ Schließlich sind sie zu viert – drei Frauen, ein Mann. Die Teilzeitmodelle, auch die der Pra- xismitarbeiterinnen, sind so unter-

In Teil 2 unserer Serie „Praxis und Familie“ lassen wir Dr. Christina Andersen, Fachärztin für Neurologie und Psychiatrie, zu Wort kommen. Sie ist Ärztliche Leiterin und Partnerin eines Medizinischen Versorgungszentrums in München.

Das MVZ hat fünf Zulassungen. Die Partner, drei Frauen und ein Mann, arbei- ten ebenso wie die drei angestellten Ärztinnen und elf Praxismitarbeiterinnen an vier Standorten in unterschiedlichen Teilzeitmodellen - mit allen Konsequen- zen, die das KV-System für sie bereithält.

im MVz von dr.

christina ander- sen und ihren Partnern hat nie- mand einen „fes- ten“ arbeitsplatz:

an allen vier Praxisstandorten sind die Schreib-

tische bei ar- beitsbeginn

„leer“. Jeder arzt nimmt einfach einen freien Platz in Beschlag und loggt sich mit laptop und zu-

gangscode ins Praxissystem ein.

FrauenPOWer Mit

FaMiliäreM uMgangStOn

(19)

schiedlich, dass eine ausgeklügel- te Planung der Zeiten und Arbeits- plätze notwendig wird. „Wir hatten alle so wenig Platz, dass wir uns ar- rangieren und abwechseln muss- ten.“

Seit dem Bezug eines weiteren Do- mizils im Münchner Stadtteil Nym- phenburg gehören die Zeiten knapp bemessener Praxisräume der Ver- gangenheit an. Doch mit jedem wei- teren Standort und jeder weiteren Zulassung wird die Organisation der vielen unterschiedlichen Teil- zeitmodelle herausfordernder. 2008 haben Dr. Andersen und ihre Kol- legen ihre Gemeinschaftspraxis in ein Medizinisches Versorgungs- zentrum umfirmiert. „Das haben wir gemacht, weil wir eine Zulas- sung für Psychotherapie erwerben wollten. Die Zulassung ist inzwi- schen dreigeteilt und wird von zwei Frauen und einem männlichen Kol- legen, alle in Teilzeit, ausgefüllt.“

ausgeklügeltes Organisations- system

Mittlerweile gibt es vier Standorte – jeweils mit den Praxisschwer- punkten Neurologie, Psychiatrie, Psychotherapie und Schmerzthe- rapie. Immer zwei Ärzte können in einer Praxis gleichzeitig arbeiten.

Bei allen Teilzeitmodellen wird von den ärztlichen Mitarbeitern eine gewisse zeitliche Flexibilität erwar- tet, wobei diese Flexibilität auch für die private häusliche Kinderbe- treuung gilt. „Ob Partner, ange- stellte Ärzte oder Arzthelferinnen:

Sie alle müssen dafür sorgen, dass die Kinderbetreuung geregelt ist, damit wir als Arbeitgeber das nicht permanent kompensieren müssen, wenn ein Kind mal Schnupfen hat.“

Das sei zwar hart, meint die 53- Jährige, aber es ginge nicht an- ders. Gleichzeitig betont sie, dass in ihrer frauendominierten Praxis ein äußerst familiärer Umgangston herrsche. „Wir kümmern uns sehr

um unsere Angestellten, wir neh- men Anteil an ihrem privaten Le- ben und legen extrem viel Wert auf Eigenverantwortung. Gerade für Teilzeitkräfte ist das eine wichtige Motivation.“

ärgernis rlV

Das MVZ von Dr. Christina Ander- sen und ihren Partnern ist ein Pa- radebeispiel dafür, wie Praxis und Familie miteinander in Einklang ge- bracht werden können – und hat für die Praxisbetreiber selbst doch einen ganz entscheidenden Nach- teil: Stichwort Regelleistungsvolu- men, kurz RLV. „Alles war gut, bis die ins Spiel kamen“, ärgert sich die Medizinerin. Seitdem werde man dafür bestraft, dass man wegen der Kindererziehung jahrelang Teil- zeit gearbeitet habe und nun seine Stundenanzahl erhöhen wolle. „Wir müssen jetzt ein Jahr umsonst ar- beiten, weil wir nicht auf die durch- schnittlichen Fallzahlen aufschlie- ßen können. Gegen die RLV-Zuwei- sung der KVB haben wir Wider- spruch eingelegt, aber wann wir einen Bescheid bekommen, ist völ- lig unklar. Doch ohne Bescheid kön- nen wir nicht klagen. Das sind drei Zulassungen, die nicht ausgeschöpft werden. Mittlerweile geht es hier

um eine sechsstellige Summe.“

Die 53-Jährige ist empört darüber, dass die Festlegung der RLV sich offenbar vorwiegend an männlich geführten Praxen mit hohen Um- sätzen pro Zulassung orientiert.

„Niemand hat daran gedacht, dass es auch Ärzte gibt, die unter dem Durchschnitt liegen, weil sie fami- liär bedingt Teilzeit arbeiten und ir- gendwann mal – weil sich ihre pri- vate Situation geändert hat – auf den Durchschnitt hochwollen. Und genau das dürfen sie dann nicht.“

Die Wünsche und Forderungen der Ärztin liegen deshalb auf der Hand: „Es wird höchste Zeit, dass sich der Gesetzgeber über diese ungewollte, aber real existierende Diskriminierung von Ärztinnen in und nach Teilzeit Gedanken macht.“

In Baden-Württemberg gebe es hierzu bereits ein Urteil, wonach man zum normalen durchschnittli- chen RLV seiner Fachgruppe auf- schließen dürfe. Nur in Bayern wol- le man dieses Problem scheinbar noch nicht angehen. Kein Wunder, so das Fazit von Dr. Christina An- dersen, dass viele Frauen vor der Investition in eine eigene Praxis zurückschrecken.

Marion Munke (KVB)

legen in ihrem frauendominier- ten MVz viel Wert auf ein kollegia- les Miteinander:

dr. christina an- dersen, Praxis- partnerin dr. ul- rike richter und zwei ihrer elf Pra- xismitarbeiterin- nen (von links).

(20)

D

as Hygienemanagement ge- hört zu den wichtigsten Bau- steinen des täglichen Pra- xisbetriebs. Auch die Qualitätsma- nagement-Richtlinie des Gemein- samen Bundesausschusses bezeich- net das Hygienemanagement als wesentlichen Bestandteil des ein- richtungsinternen Qualitätsmanage- ments. Ein systematisches Hygie- nekonzept schützt den Praxisinha- ber, die Mitarbeiter und Patienten vor gefährlichen Infektionskrank- heiten. Andererseits schützt es den Praxisinhaber vor möglichen unan- genehmen Folgen durch das Risi- ko einer Beweislastumkehr, etwa bei Haftungsproblemen im Zusam- menhang mit Ansprüchen Dritter.

Auch Berufsgenossenschaften kön-

nen den niedergelassenen Arzt mit in die Haftung für Folgekosten zur Genesung der Mitarbeiter nehmen, sollten sich Unzulänglichkeiten bei einer Infektion durch Stich- und Schnittverletzungen nachweisen lassen.

richtlinien, gesetze und Vorschriften

Neben den Empfehlungen des Ro- bert Koch-Instituts, die den aktu- ellen Stand der Wissenschaft wider- spiegeln, gilt es in der Praxis die folgenden weiteren Gesetze und Vorschriften zu beachten:

„ das Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektions- krankheiten

„ das Medizinproduktegesetz

„ die Medizinprodukte-Betreiber- verordnung

„ Vorschriften der Berufsgenos- senschaft zu Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit

Deren Inhalte müssen sich in den Hygieneplänen der Praxis wieder- finden und vom gesamten Praxis- team „gelebt“ werden. Somit wird deutlich, dass das alleinige Aufhän- gen eines Hygieneplans in keinem Fall ausreichend ist.

hygieneplan

Der Hygieneplan sollte als eine Art Handbuch angesehen werden, in dem alle hygienerelevanten Arbeits- abläufe beschrieben sind. Das Führen des Hygieneplans ist eine gesetzliche Forderung und ein wichtiger Bestandteil des praxisin- ternen Qualitätsmanagementsys- tems, der inklusive Dokumentation unter anderem zur nötigen Rechts- sicherheit und Bestandssicherung einer Praxis beiträgt.

Der Hygieneplan muss regelmäßig auf seine Aktualität hin überprüft werden und unterliegt damit auch dem kontinuierlichen Verbesse- rungssystem. Es besteht eine jähr- liche Unterweisungspflicht bezie- hungsweise erneute Unterweisung bei personellen oder anderweiti- gen Veränderungen (beispielswei- se Einsatz neuer Hygieneprodukte oder Erweiterung des Leistungs- spektrums). Der Hygieneplan muss allen Mitarbeitern zugäng- lich sein. Vorgefertigte Rahmenhy- gienepläne stellen lediglich eine Orientierungshilfe dar und sollten individuell an die Praxisgegeben- heiten angepasst werden.

regelungen und Verantwort- lichkeiten

Es ist klar zu regeln, wer im Be- reich der Hygiene wofür zuständig

Für jede Praxis ist die Umsetzung der aktuellen Hygienevorschriften von ent- scheidender Bedeutung – nicht nur in fachlicher, sondern auch in rechtlicher Hinsicht. Die Integration der Praxishygiene in ein etabliertes Qualitätsmanage- mentsystem ist daher im täglichen Praxisalltag unerlässlich. KVB FORUM erläutert die wichtigsten Zusammenhänge.

hygiene und QM – zentrale theMen Für die PraxiS

Eine ualitätsinitiative der KVB

Hygiene –

aber sicher!

(21)

ist beziehungsweise wer was tun darf. Diese Festlegung fordert ins- besondere die Medizinprodukte- Betreiberverordnung. Sie gibt vor, dass die Aufbereitung von Medizin- produkten nur von Personen durch- geführt werden darf, die aufgrund ihrer Ausbildung und praktischen Tätigkeit über die erforderliche Sachkenntnis verfügen. Aus die- sem Grund ist eine klare Zuord- nung sämtlicher Hygienetätigkei- ten, wie beispielsweise die der Reinigung, der Desinfektion oder des Prozesses der Sterilisation, unumgänglich.

Verfahrens- und arbeitsan- weisungen

Diese stellen im Detail standardi- sierte Arbeitsabläufe zu Hygiene- maßnahmen dar. Für die Aufberei- tung der Medizinprodukte werden sie von der Medizinprodukte-Be- treiberverordnung in Paragraph 4 Absatz 2 explizit verlangt, um auch das manuelle Verfahren der Auf- bereitung „validierbar“ darzustel- len. In den Verfahrensanweisun- gen sind ebenfalls die Verantwort- lichen zu benennen.

ausbildung und Qualifikation Wie auch in anderen Fachbereichen der Praxis fordert das Qualitätsma- nagement im Bereich der Hygiene regelmäßige Schulungen und Fort- bildungen. Diese können sowohl intern als auch extern durchgeführt werden. Als interne Schulung bie- tet sich im Team ein regelmäßiges Durchsprechen des Hygieneplans an. Werden keine Medizinproduk- te in der Praxis aufbereitet, sind Fortbildungen zu allgemeinen Hy- gienemaßnahmen ausreichend.

Praxispersonal, das mit der Aufbe- reitung von Medizinprodukten be- auftragt ist, muss die erforderliche Sachkenntnis nach Paragraph 4 Absatz 3 der Medizinprodukte-Be- treiberverordnung nachweisen.

Bei abgeschlossener Ausbildung eines medizinischen Assistenzbe- rufs wird eine Auffrischung oder Aktualisierung der Sachkenntnis durch geeignete externe Fortbil- dungsveranstaltungen („Sachkun- dekurse“) empfohlen. Ohne Nach- weis einer abgeschlossenen Be- rufsausbildung in dieser Branche ist für die Aufbereitung von Medi-

zinprodukten eine fachspezifische Fortbildung in Anlehnung an den Lehrgang der Fachkunde I gemäß den Richtlinien der Deutschen Ge- sellschaft für Sterilgutversorgung erforderlich.

Fazit

Das Hygienemanagement stellt ei- nen komplexen, eigenständigen Qualitätskreislauf im Rahmen ei- nes praxisinternen Qualitätsma- nagementsystems dar. Neben dem wichtigen Thema Hygiene ge- hören noch zahlreiche andere Be- reiche wie zum Beispiel Patienten- informationen und -aufklärung, Mitarbeiterführung, Ausrichtung der Praxistätigkeit an Zielen oder der Umgang mit Fehlern zum Qua- litätsmanagement einer Praxis.

Hierzu informieren und beraten wir Sie gerne. Weitere Informatio- nen zu den Themen Hygiene und Medizinprodukte sowie Qualitäts- management in der Praxis finden Sie auch unter www.kvb.de in der Rubrik Praxis/Praxisführung.

Anke Weber (KVB)

das Praxisper- sonal muss sich zum thema hy- gienemanage- ment regelmä- ßig fortbilden.

außerdem muss klar geregelt sein, wer in der Praxis für wel- chen Bereich der hygiene zu- ständig ist. letz- teres ist in der Medizinproduk- te-Betreiberver- ordnung aus- drücklich fest- geschrieben.

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