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Bürgermeister Jonathan Berggötz zur aktuellen Corona-Situation

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Academic year: 2022

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Bürgermeister Jonathan Berggötz zur aktuellen Corona-Situation

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

seit Mitte März hält uns die Corona-Pandemie in Atem. Dank Ihres vorbildlichen und sorgsamen Verhaltens sind wir bisher relativ gut mit dieser Pandemie zurechtgekommen. Wir alle haben mit unserem Handeln zu einem Rückgang der Infektionszahlen im Sommer beigetragen.

Leider hat der Rückgang der Corona-Fälle mancherorts zu einem sorglosen Umgang mit der Pandemie geführt. Der Schwarzwald-Baar-Kreis gilt bereits seit Ende letzter Woche als Risikogebiet und wir müssen nun wieder mit Einschrän- kungen leben.

In Bad Dürrheim gilt bis auf Weiteres:

Maskenpflicht in Fußgängerbereichen und öffentlichen Einrichtungen (z. B. Rathaus, Bücherei...) sowie öffentlich zugänglichen Bereichen im Freien, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann, so auch während unseres Wochenmarktes.

Private Feiern im privaten Raum werden auf maximal zehn Personen aus zwei Haushalten begrenzt.

Ansammlungen werden auf maximal zehn Personen begrenzt.

• Die Teilnehmerzahl für Veranstaltungen wird auf 100 begrenzt.

• Zudem gilt eine verbindliche Sperrstunde für Gastronomiebetriebe ab 23 Uhr.

Letztlich gibt es erneut nur eine Möglichkeit, das weitere schnelle Ansteigen der Infektionszahl zu begrenzen: Wir müs- sen alle unsere Kontakte auf das Notwendige beschränken! Daher meine eindringliche Bitte an Sie: Helfen Sie jetzt durch angemessenes Verhalten mit, dass sich Corona nicht weiter ungebremst ausbreiten kann - insbesondere durch das Vermeiden unnötiger Kontakte, durch den Verzicht auf Durchführung oder Besuch von Feierlichkeiten und durch die Einhaltung der Hygieneregeln. Sicherlich wird es auch die ein oder andere schmerzliche Entscheidung geben müssen, weil wir eine Familienfeier oder ähnliches doch nicht durchführen oder nicht daran teilnehmen können.

Bei allen Maßnahmen geht es nicht um Angst. Es geht um Vorsicht, Achtsamkeit und Besonnenheit, damit Infektionsket- ten so kurz wie möglich gehalten werden können und damit Quarantäneanordnungen und gesundheitliche Folgen mög- lichst wenige treffen. So können wir auch sicherstellen, dass die Geschäfte, Kitas und Schulen geöffnet bleiben können.

In Bad Dürrheim haben wir vergleichsweise wenig aktive Fälle. Das kann sich jederzeit ändern. Und schon zwei positiv bestätigte Fälle können mehr als 100 Quarantäneverfügungen zur Folge haben. Erste Gruppenschließungen in Kitas ha- ben wir im Kreis bereits in den letzten Wochen erlebt; weitere Schließungen von Kita-Gruppen oder auch Schulklassen gilt es unbedingt zu vermeiden.

Bitte beachten Sie weiterhin konsequent die AHA-Regeln: Abstand halten, Hände waschen und Alltagsmaske. Lüften Sie Räumlichkeiten ausreichend. Bleiben Sie zu Hause, wenn Sie krank sind. Bislang steigen die schweren Krankheits- verläufe nicht so stark wie die Infektionszahlen. Dennoch gilt es, darauf zu achten, um insbesondere Risikogruppen zu schützen. Lassen Sie uns wieder verstärkt auf das eigene Verhalten achten.

Von Seiten der Stadt beschäftigen wir uns mit entsprechenden Maßnahmen um Corona im Griff zu halten. Ebenfalls sind wir im engen Austausch mit dem Landrat und den Bürgermeistern, damit die Regelungen möglichst einheitlich durchgeführt werden. Meine Mitarbeiter stehen Ihnen bei Fragen gerne zur Verfügung:

Mail: rathaus@bad-duerrheim.de Telefon: 07726 / 666-0

Ansonsten steht Ihnen auch die Hotline des Landratsamtes unter Tel. 07721 / 913-7670 zur Verfügung.

Ich danke Ihnen für Ihr Verständnis, wünsche Ihnen viel Kraft und bleiben Sie gesund!

Ihr

Jonathan Berggötz Bürgermeister

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Schwarzwald-Baar-Kreis wird zum Risikogebiet - Landratsamt erlässt Allgemeinverfügung:

Einschränkungen bei Veranstaltungen

Am 15. Oktober hat der Schwarzwald-Baar-Kreis den Grenz- wert der Sieben-Tage-Quote von 50 auf 100.000 Einwohner (Inzidenz) überschritten. Aktuell liegt der Schwarzwald-Baar- Kreis bei einer 7-Tages-Inzidenz von 62,1 pro 100.000 Ein- wohnern (Stand 19.10.).

Mit der Überschreitung dieses Grenzwertes ist das Landrat- samt dafür zuständig, weitere Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus zu ergreifen. Das Gesundheitsamt sieht in seiner Prognose einen weiteren Anstieg der Zahlen.

„Die aktuell steigenden Zahlen der Coronvirus-Infektionen bei uns im Schwarzwald-Baar-Kreis müssen wir sehr ernst nehmen. Es gilt, jetzt gegenzusteuern und Maßnahmen zu ergreifen, damit die stetig ansteigende Kurve der positiven Fälle wieder abflacht. Die Zuständigkeit hierfür liegt ab dem Zeitpunkt der Überschreitung der Inzidenzzahl von 50 auf 100.000 Einwohner beim Landratsamt. Deshalb haben wir jetzt eine Allgemeinverfügung erlassen, die weitere Einschrän- kungen zum Inhalt hat. Wir sind uns bewusst, dass einige der Regelungen einen Einschnitt für unsere Bürgerinnen und Bürger zur Folge hat. Dennoch appelliere ich in der aktuellen Lage an die Solidarität unserer Kreisbewohner“, so Landrat Sven Hinterseh.

Die Allgemeinverfügung ist für alle Städte und Gemeinden im Schwarzwald-Baar-Kreis verbindlich und hat den Be- schluss der Bundeskanzlerin und der Regierungschefs der Länder vom 14. Oktober 2020 als Grundlage. Die am Mitt- woch, 14. Oktober, durch die Städte und Gemeinden erlas- senen Allgemeinverfügungen (Überschreitung der Inzidenzzahl von 35 auf 100.000 Einwohner) ruhen, bis der Wert über einen Zeitraum von sieben Tagen in Folge wieder unter die 50er Inzidenz-Grenze sinkt und treten dann wieder in Kraft.

• In der ab Freitag, 16. Oktober ab 0 Uhr, geltenden All- gemeinverfügung wird eine Höchstteilnehmerzahl für Feier- lichkeiten in öffentlichen oder angemieteten Räumen von bis zu 10 Personen und in privaten Räumen von maximal 10 Personen aus höchstens zwei Hausständen festgelegt.

Feiern mit mehr Teilnehmern, beziehungsweise mehr Haus- ständen, sind untersagt.

• Zudem wird die Zahl der Teilnehmer bei Veranstaltungen aller Art (insbesondere Sportveranstaltungen) auf 100 Per- sonen begrenzt.

• Bei Veranstaltungen muss eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden, außer an fest zugewiesenen Sitzplätzen mit 1,5 Metern Abstand.

• Auch sogenannte Ansammlungen im öffentlichen Raum werden auf 10 Personen beschränkt.

• Die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung wurde erweitert. Auf allen Wochenmärkten und sonstigen Märkten sowie an Außenverkaufsständen muss eine Maske getragen werden.

• Zudem wird verbindlich eine Sperrstunde um 23 Uhr für Gastronomiebetriebe erlassen.

Der Appell des Gesundheitsamtes lautet weiterhin an die Bürgerinnen und Bürger: „Prüfen Sie zusätzlich zu den nun ergriffenen Maßnahmen auch selbst, was derzeit noch ange- bracht ist und was nicht. Denken Sie bitte immer auch an die „AHA + A + L-Regel“ – Halten Sie Abstand! Beachten

Sie die Hygiene! Tragen Sie eine Alltagsmaske! Nutzen Sie die Corona-Warn-App! Und ergänzend für die nun bevorste- henden kälteren Tage: Lüften Sie bitte regelmäßig! Weiter ist es angezeigt, vermehrt Kontakte zu reduzieren. Nur so kön- nen wir die Verbreitung des Coronavirus eindämmen.

Bitte prüfen Sie, ob Termine, Veranstaltungen, Feiern oder Begegnungen wirklich erforderlich sind.“

„Wir müssen jetzt gemeinsam daran arbeiten, dass wir die ansteigenden Zahlen der an Corona infizierten Personen wie- der senken können. Jeder von uns kann dazu einen Beitrag leisten!“, so Landrat Sven Hinterseh.

Coronavirus: Quarantänepflicht wird durch Ortspolizeibehörden überprüft

Das Ministerium für Soziales und Integration Baden-Würt- temberg hat alle Städte und Gemeinden in Baden-Würt- temberg mit der Bitte angeschrieben, vom Mittwoch, 21.

bis Donnerstag, 22. Oktober eine Schwerpunktaktion zur Überprüfung der Quarantänepflicht durchzuführen. Die Aktion wird flächendeckend in ganz Baden-Württemberg durch die jeweiligen Ortspolizeibehörden umgesetzt. Die Städte und Gemeinden im Schwarzwald-Baar-Kreis werden an dieser Schwerpunktaktion teilnehmen.

„Durch die Schwerpunktaktion soll die Bevölkerung sensibili- siert werden, die Quarantäneanordnung zu beachten. Gleich- zeitig soll auch deutlich gemacht werden, dass ein Verstoß gegen diese Anordnung ein Bußgeld nach sich zieht und gegebenenfalls sogar eine Strafanzeige folgen kann“, erklären Bürgermeister Jörg Frey, Sprecher der Bürgermeister und Oberbürgermeister im Schwarzwald-Baar-Kreis und Landrat Sven Hinterseh.

Die Ortspolizeibehörden haben die Aufgabe, präventiv zu überwachen, ob die Quarantäne eingehalten wird, das heißt inwieweit sich die Betroffenen tatsächlich in der eigenen Häuslichkeit aufhalten. Sowohl der personelle als auch der zeitliche Aufwand dieser Kontrollen sind sehr hoch. Deshalb kontrollieren die Ortspolizeibehörden stichprobenartig und überwiegend telefonisch.

Die Fallzahlen der Quarantänepflichtigen sind regional sehr unterschiedlich. Im Schwarzwald-Baar-Kreis sind aktuell (Stand: Montag, 19. Oktober 2020) 1.548 Personen unter Quarantäne gestellt.

Im Zusammenhang mit SARS-CoV-2 kann eine Quarantä- ne auf unterschiedlichen Grundlagen beruhen. So können zum einen Infizierte und enge Kontaktpersonen durch eine Quarantäneanordnung nach § 30 IfSG bei SARS-CoV-2 ab- gesondert werden. Weiter können Reiserückkehrer einer Qua- rantäneverpflichtung unterliegen. Die Schwerpunktaktion hat vor allem die Infizierten und Kontaktpersonen, die in Quaran- täne sind im Fokus.

Impressum:

Herausgeber: Stadt Bad Dürrheim. Verantwortlich für den amtli- chen Inhalt und alle sonstigen Verlautbarungen der Stadtverwal- tung Bad Dürrheim ist Bürgermeister Jonathan Berggötz oder sein Vertreter im Amt. Verantwortlich für „Was sonst noch inte- ressiert“ und den Anzeigenteil: Klaus Nussbaum, NUSSBAUM MEDIEN Rottweil GmbH & Co. KG, Durschstr. 70, 78628 Rottweil, Tel. 0741 5340-0, Fax 07033 3204928, Homepage www.nussbaum-medien.de. Einzelversand nur gegen Bezahlung der vierteljährlich zu entrichtenden Abonnementgebühr. Bezugs- preis halbjährlich € 16,35. Das Amtsblatt erscheint i. d. R.

wöchentlich am Donnerstag (an Feiertagen am vorhergehenden Werktag), mindestens 46 Ausgaben pro Jahr.

Vertrieb (Abonnement und Zustellung): G.S. Vertriebs GmbH, Josef-Beyerle-Straße 2, 71263 Weil der Stadt, Tel. 07033 6924-0, E-Mail: info@gsvertrieb.de, Internet: www.gsvertrieb.de Manuskripte für die Bad Dürrheimer Nachrichten sind je- weils bis spätestens Montag, 10 Uhr bei der Stadtverwaltung einzureichen. Ist ein Feiertag in der Erscheinungswoche, ist bereits am Freitag, 10 Uhr Redaktionsschluss.

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Veranstaltungskalender für das Jahr 2021

Auch in diesem Jahr erhalten Sie den städtischen Veran- staltungskalender für das Jahr 2021 wie gewohnt mit der Weihnachtsausgabe der Bad Dürrheimer Nachrichten.

Sollten Sie hierfür noch Termine oder ggf. Änderungen haben, bitten wir um schriftliche Mitteilung bis spätestens 11. Novem- ber 2020 an die Stadtverwaltung Bad Dürrheim, Olivia Link, Luisenstraße 4, 78073 Bad Dürrheim oder unter

olivia.link@bad-duerrheim.de.

Tagesaktuelle Veranstaltungstipps unter www.badduerrheim.de Ergänzungen oder auch Änderungen hierfür dürfen Sie uns gerne jederzeit mitteilen.

Großer Sankt-Martins-Umzug wird abgesagt

Der traditionelle Sankt-Martins-Um- zug, der am 11.

November stets in der Innenstadt stattfindet, muss dieses Jahr Pan- demie-bedingt ab- gesagt werden. Die Abstandsregelun- gen, vor allem auf dem Rathausplatz, sind nicht umsetzbar.

„Wir bedauern sehr, dass wir diese schöne Veranstaltung, die vor allem den Kindern so viel Freude macht, absagen müssen“, sagt Bürgermeister Jonathan Berggötz. Mit Blick auf die Veranstaltung werde schnell klar, dass diese unter Corona-Bedingungen nicht umsetzbar sei. Dies fange schon bei den Kontakterhebungen der Teilnehmer an, da der Um- zugsweg nicht abgegrenzt ist und bisher jeder einfach da- bei sein konnte. Die größte Herausforderung sei aber das

Martinsspiel auf dem Rathausplatz. „Obwohl wir dort an der frischen Luft sind, zeigt die Erfahrung, dass mehrere hundert Menschen auf den Rathausplatz kommen und dicht gedrängt die Vorführung sehen wollen“, berichtet die Fachbereichslei- terin für Sicherheit und Ordnung, Gina Wetzel. Die notwendi- gen Abstände seien dort dann nicht einzuhalten.

Aufgrund der aktuell steigenden Fallzahlen sollen größere An- sammlungen und Feierlichkeiten allgemein vermieden werden, dies muss die Stadtverwaltung berücksichtigen. Die Absage dient der Sicherheit der Besucher, im nächsten Jahr soll der Umzug wieder wie gewohnt wieder stattfinden.

Bad Dürrheim sagt Empfang zu Neujahr ab - Verunsicherung zu groß und Planungslage unklar

Die Stadt Bad Dürrheim sagt ihren traditionellen Neujahrs- empfang am Neujahrsmorgen ab. Angesichts steigender Co- rona-Zahlen und der Verordnungen zur Corona Pandemie ist der gemeinsame Neujahrsempfang der Stadtverwaltung und der Kur- und Bäder unter Einhaltung der geltenden Regelun- gen nicht möglich.

„Der Empfang ist als Möglichkeit für einen symbolischen ge- meinsamen Start in ein neues Jahr gedacht, für anregende Begegnungen und intensive Gespräche. Das ist angesichts der aktuellen Pandemie in der gewünschten Art und Weise nicht möglich. Der Neujahrsempfang, wie wir ihn kennen und schätzen, kann nicht durchgeführt werden “, so Bürgermeis- ter Jonathan Berggötz.

Kurgeschäftsführer Markus Spettel ergänzt: „Obwohl die Ab- sage bedauerlich ist, so hat die Stadt- und Kurverwaltung als Gastgeber eine Fürsorgepflicht und Vorbildfunktion gegenüber der Bad Dürrheimer Bürgerschaft“.

Die Neujahrsansprachen des Bürgermeisters und des Kurdi- rektors werden jedoch auf Video aufgenommen und gemein- sam mit einem virtuellen Jahresrückblick auf die Homepage gestellt werden.

Redaktionsschluss für die Weihnachtsaus- gabe der Bad Dürrheimer Nachrichten

Auch dieses Jahr wird vor Weihnachten wieder eine kos- tenlose Sonderausgabe der Bad Dürrheimer Nachrichten an jeden Haushalt verteilt (Weihnachtsausgabe).

Redaktionsschluss für die Weihnachtsausgabe ist Mittwoch, 18. November 2020, 10 Uhr.

Berichte der Vereine und Verbände, der Schulen und Kinder- gärten, Grußworte der Ortsvorsteher sowie kirchliche Nach- richten und Veranstaltungstermine usw. müssen in das Pro- gramm „Nussbaum-online-senden“ eingestellt sein (wählen Sie hier bitte unter der Ausgabenauswahl „Weihnachtsausga- be 51/20“ an) bzw. müssen der Stadtverwaltung spätestens bis zum o. g. Redaktionsschluss vorliegen.

Bitte beachten Sie, dass in diesem Jahr erstmalig eine re- guläre Ausgabe des Amtsblattes in der Weihnachtswoche erscheint. Diese beinhaltet jedoch nicht die Weihnachtswün- sche und wird nicht in einer Vollverteilung an die Haushalte zugestellt. Der Redaktionsschluss hierfür ist am Donnerstag, 17.12.2020, 10 Uhr.

Die erste reguläre Ausgabe im neuen Jahr erscheint am Don- nerstag, 14.01.2021 (Redaktionsschluss Montag, 11.01.2021, 10 Uhr).

Die Vereine, Verbände, Schulen, Kindergärten und Ortsvor- steher der Gesamtstadt haben wieder die Gelegenheit, ihre Jahresberichte in der Weihnachtsausgabe (KW 51) zu veröf- fentlichen. Aus Platzgründen muss jedoch der Umfang be- schränkt werden. Pro Bericht (bei Vereinen: Gesamtverein, nicht einzelne Abteilungen) stehen max. 40 Zeilen zur Verfü- gung. Bei Überschreitungen müssen Kürzungen vorgenom- men werden. Außerdem besteht die Möglichkeit, pro Bericht ein Bild zu veröffentlichen.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Stadtverwaltung, Redaktion Bad Dürrheimer Nachrichten, Tel. 07726 666-179 oder 666-203 sowie per E-Mail an bdn@bad-duerrheim.de.

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Die Stadt Bad Dürrheim (rund 13.000 Einwohner) sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n

Kundenbereichsleiter/in Gremiendienste (m/w/d)

Ihre Aufgaben:

• Sie übernehmen die stellvertretende Leitung des Fachbereichs Bildung, Soziales und Politik sowie die Leitung des Kun- denbereichs Gremiendienste mit den Aufgabenfeldern Geschäftsstelle Gemeinderat, Städtepartnerschaften und Wahlen.

• Sie sind verantwortlich für die Vorbereitung, Nachbereitung und Protokollführung von Sitzungen der kommunalen Gremien.

• Für die Mitglieder der kommunalen Gremien bereiten Sie in einer Fachsoftware (Session Sitzungsmanagement) Sitzungs- inhalte auf und halten Ergebnisse von Sitzungen nach.

• Sie bearbeiten Anträge und Anfragen des Gemeinderats und stehen als Ansprechperson in kommunalrechtlichen Fragen zur Verfügung.

• Sie organisieren und koordinieren Veranstaltungen des Gemeinderats.

• Im Aufgabenfeld Wahlen organisieren Sie in Zusammenarbeit mit dem Fachbereichsleiter Bildung, Soziales und Politik die Durchführung der Wahlen und unterstützen diese auch administrativ.

• Sie betreuen das Aufgabenfeld Repräsentation mit Koordination und Organisation städtischer Veranstaltungen wie Emp- fängen und Sitzungen.

• Darüber hinaus organisieren und pflegen Sie die Städtepartnerschaften und Patenschaften der Stadt Bad Dürrheim und setzen sich für einen guten Fortbestand städtepartnerschaftlicher Beziehungen ein.

Es ist möglich, dass sich der konkrete Aufgabenzuschnitt bzw. einzelne Aufgabenschwerpunkte künftig verändern.

Ihr Profil:

• Sie verfügen über einen Abschluss als Diplom-Verwaltungswirt/-in (FH) / Bachelor of Arts, Fachrichtung Public Ma- nagement oder einen vergleichbaren Abschluss. Alternativ verfügen Sie über ein gleichwertiges Studium mit erkennbar kommunalpolitischem und kommunalrechtlichem Bezug.

• Vertiefte Kenntnisse im Kommunalrecht sowie Kenntnisse der Gesamtzusammenhänge der Verwaltung sind wünschens- wert.

• In Ihrer Arbeit zeichnen Sie sich durch sehr gute schriftliche und mündliche Ausdrucksfähigkeit aus.

• Sie verfügen über gute Kenntnisse in MS-Office und die Bereitschaft zur Einarbeitung in Fachanwendungen. Kenntnisse in Session Sitzungsmanagement sind von Vorteil.

• Sie nehmen Ihre Aufgaben zuverlässig und selbstständig wahr.

• Sie sind bereit, Ihre Arbeitszeit flexibel während der Sitzungszeiten, d.h. auch außerhalb des regulären Arbeitszeitrahmens, zu erbringen. Ihre Urlaubsplanung orientieren Sie am Sitzungskalender.

Wir bieten:

• Eine Beschäftigung in Vollzeit mit flexiblen Arbeitszeiten.

• Bei Vorliegen der laufbahnrechtlichen Voraussetzungen eine Besoldung bis A11 LBesG BW oder eine Vergütung bis Entgeltgruppe 10 TVöD.

• Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes sowie betriebliches Gesundheitsmanagement.

• Die Möglichkeit, von Anfang an selbstständig und eigenverantwortlich Verantwortung zu übernehmen und durch Teilnahme an Sitzungen ein breites Spektrum kommunalrechtlicher und -politischer Themen kennenzulernen.

• Breit gefächerte, aufgabenspezifische und potentialorientierte Fortbildungen.

Bitte richten Sie Ihre Bewerbung mit aussagekräftigem Anschreiben bis zum 06.11.2020 per E-Mail an:

bewerbungen@bad-duerrheim.de Alternativ richten Sie Ihre Bewerbung schriftlich an:

Stadtverwaltung Bad Dürrheim

Kundenbereich Personal & Organisation z.Hd. Herrn Seeger

Luisenstraße 4 78073 Bad Dürrheim

Bitte senden Sie uns nur Kopien ohne Plastikhüllen zu, da keine Rücksendung erfolgt. Nach Abschluss des Auswahlver- fahrens werden die Unterlagen vernichtet.

Die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) sieht vor, dass die Verantwortlichen Sie als betroffene Person über die Ver- arbeitung Ihrer personenbezogenen Daten sowie Ihre Rechte in diesem Zusammenhang informieren. Die Informationen für Sie als Bewerber/in finden Sie als PDF-Dokument auf unserer Homepage.

Für Fragen stehen Ihnen Herr Seeger, Kundenbereichsleiter Personal & Organisation, unter der Rufnummer 07726/666-207 sowie Herr Stein, Fachbereichsleiter Bildung, Soziales und Politik, unter der Rufnummer 07726/666-205 zur Verfügung.

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Preis auf Anfrage und Abholung ab der KW 45 an der Sali- nensporthalle, Schabelweg 10, 78073 Bad Dürrheim.

Kontakt Jens Götze

Leitung - Kundenbereich 5.3 - Bauunterhaltung Fachbereich 5 - Bauwesen

Stadtverwaltung Bad Dürrheim Luisenstr. 4, 78073 Bad Dürrheim Tel.: 07726 666-267

Fax: 07726 666-239 Mobil: 0171 8129708

E-Mail: jens.goetze@bad-duerrheim.de

Die Stadtverwaltung teilt mit, dass die städ- tischen Sporthallen in den Herbstferien (26.10.- 01.11.) wie folgt geöffnet/geschlos- sen sind:

• Salinensporthalle: weiterhin aufgrund von Sanierungsmaß- nahmen geschlossen

• Realschulturnhalle: am Feiertag, 1. November (Allerheiligen) geschlossen; steht jedoch ansonsten für den Trainingsbe- trieb offen

• Oskar-Grießhaber-Turnhalle: geschlossen

Die Sommerzeit geht zu Ende

Die im März begonnene Sommerzeit neigt sich dem Ende zu. In der Nacht zum kommenden Sonntag, 25. Oktober 2020, ist es wieder so weit; die Uhren werden von 3 Uhr um eine Stunde auf 2 Uhr zurückgestellt. Die Sommerzeit findet im kommenden Jahr ihre Fortsetzung. Sie beginnt am Sonntag, 28. März 2021.

Sprechstunde des Pflegestützpunktes im Haus des Bürgers

Termin: Montag, 26. Oktober 2020 | 14 bis 16 Uhr Ort: Haus des Bürgers, Bad Dürrheim

Der Pflegestützpunkt Schwarzwald-Baar-Kreis ist eine zentra- le Anlaufstelle des Landratsamtes, die kostenlos, neutral und umfassend zu folgenden Themen informiert:

• Mit welchen Voraussetzungen erhalte ich einen Pflegegrad?

• Unter welchen Umständen können Sozialhilfeleistungen in Anspruch genommen werden?

• Für was benötige ich eine Vorsorgevollmacht?

• Welche Angebote gibt es in meinem Wohnort für Senioren?

• Wie kann ich meine Wohnung altersgerecht gestalten?

Die Beratungsstelle lädt alle interessierten Bürgerinnen und Bürger herzlich zu dieser Sprechstunde ein, um sich persön- lich beraten und informieren zu lassen.

Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes während des Bera- tungsgesprächs ist notwendig.

Eine vorherige Terminvereinbarung ist erforderlich.

Pflegestützpunkt Süd, Maria Adoniu, Pflegestuetzpunkt@Lras- bk.de, Tel. 07721 / 913-5456.

Defekte Straßenbeleuchtung melden

Rund 2.000 Leuchten sorgen in Bad Dürrheim mit allen Stadtteilen für eine zuverlässige und umwelt-

freundliche Straßenbeleuchtung. Die Anlagen werden laufend kontrolliert und gewartet.

Trotzdem kann es einmal zu einer Störung kommen. Werden Sie auf eine defekte Beleuch- tungsanlage aufmerksam, ein Mast wurde umgefahren oder ein Straßenzug ist dunkel?

Wir sind auf Ihre Hilfe angewiesen und bitten um Mittei- lung, wenn irgendwo etwas nicht funktioniert.

Zur Meldung können Sie sich gerne telefonisch (07726 666-234) oder per E-Mail (ute.graf@bad-duerrheim.de) an Frau Graf, Mitarbeiterin des Tiefbauamtes, wenden. Sie wird Ihre Meldung weiterleiten. Vielen Dank für Ihre Mithilfe!

Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg

Kostenlose Versicherungsberatungen jederzeit möglich.

Telefonische Anmeldung unter Tel. 07726 216 vormittags erbeten.

Abfälle dürfen nicht verfrüht hinausgestellt werden

Immer wieder ist zu beob- achten, dass Abfälle, ins- besondere auch Sperrmüll, deutlich früher als zulässig zur Abfuhr bereitgestellt wer- den. Wir weisen daher noch- mals darauf hin, dass ein Bereitstellen von Abfällen frü- hestens ab dem Vortag der Abholung ab 18 Uhr erlaubt ist. Dies gilt auch für die Außenbereichssammelstellen. Die Abfuhrtage ergeben sich aus dem Abfallkalender, bei einer Sperrmüllabholung wird dieser individuell bei der Anmeldung mitgeteilt.

Die verfrühte Bereitstellung führt zu vielfältigen Problemen.

Immer wieder ist zu beobachten, dass Abfälle von Unbe- kannten durchwühlt und verstreut werden oder dass unbefugt Gegenstände von weiteren Personen ohne Anmeldung zum Sperrmüll hinzugestellt werden. Müllsäcke, wo solche benutzt werden, werden ferner leicht von Wildtieren aufgerissen. Die- se Probleme sind deutlich geringer, wenn die Abfälle erst am Abholtag bis 6.30 Uhr oder frühestens ab 18 Uhr des Vortages zur Leerung bzw. Abholung bereitgestellt werden.

Gegenstände, die fälschlich zur Abfuhr oder Abholung bereit- gestellt, aber nicht mitgenommen wurden, sind vom jewei- ligen Eigentümer unverzüglich wieder aus dem öffentlichen Straßenraum zu entfernen. Hinweise zur korrekten Entsor- gung gibt es beim Abfallwirtschaftsamt unter Tel. 07721/913- 7555 oder auf der Internetseite des Abfallwirtschaftsamts (www.abfall.LRASBK.de).

Wo hiergegen verstoßen wird, muss der Verursacher nicht nur mit einem Bußgeld, sondern ggf. auch mit den Kosten für die Reinigung oder das Aufräumen des Bereitstellungsorts rechnen.

Finanzämter: Schließung der zentralen Informations- und Annahmestellen seit 20. Oktober 2020

Wegen des starken Anstiegs der Infektionszahlen hat das Landeskabinett die dritte und damit höchste Corona-Warn- stufe ausgerufen. Die Steuerverwaltung Baden-Württemberg hat sich deshalb dazu entschlossen, die Zentralen Informa- tions- und Annahmestellen der Finanzämter für den allgemei- nen Besuchsverkehr seit dem 20. Oktober 2020 erneut bis auf weiteres zu schließen.

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Bürgerinnen und Bürger können bei ihrem Finanzamt einen Termin für ein telefonisches Gespräch vereinbaren. In ganz besonderen Ausnahmefällen kann nach vorheriger Terminver- einbarung auch ein Besuch im Finanzamt ermöglicht werden.

In solchen dringenden Fällen können die Steuerbürgerinnen und -bürger das Finanzamt Villingen-Schwenningen unter den Telefonnummern 07721/923-295, 07721/923-404 und 0771/808-790 (Donaueschingen) erreichen.

Der Schwarzwald-Baar-Kreis informiert

Schadstoffsammlung für Privathaushalte

Auf die Veröffentlichung in der Ausgabe 38/2020 wird hin- gewiesen.

Die Termine der Schadstoffsammlung sind in den Abfallkalen- dern des Landkreises aufgeführt. Für nähere Auskünfte steht das Info-Telefon des Abfallwirtschaftsamt unter der Nummer 07721 913-7555 gerne zur Verfügung.

Auszug aus dem Terminplan Mittwoch, 28. Oktober 2020

Bad Dürrheim Parkplatz Stadtmitte 08:00 – 10:00 Uhr Öfingen Rathaus 10:30 – 11:00 Uhr Sunthausen Dorfplatz 11:30 – 12:00 Uhr

Bürgersprechstunde des Landrats

Landrat Sven Hinterseh lädt zur nächsten Bürgersprech- stunde am Dienstag, 17. November ein. Die Sprechstunde findet von 16 Uhr bis 19 Uhr im Besprechungsraum 398, Am Hoptbühl 2, Villingen statt. In dieser Zeit können sich alle Einwohnerinnen und Einwohner des Schwarzwald-Baar- Kreises mit ihren Problemen, Fragen und Wünschen persön- lich an Landrat Sven Hinterseh wenden.

Aus organisatorischen Gründen ist es wichtig, sich zuvor anzumelden. Anmeldungen nimmt das Sekretariat des Land- rats, Martina Kleiser unter Telefon 07721/913-7020 oder per E-Mail: sekretariat-landrat@lrasbk.de entgegen.

Fastnachtsmuseum Narrenschopf

Taschenlampenführung im Narrenschopf mit Monika Link

Diese gruseligen Gesellen können die Teilnehmer an der Taschenlampenführung im Narrenschopf treffen.

Wer das Fastnachtsmuseum Narrenschopf einmal in einer ganz besonderen Atmosphäre erleben möchte, kann sich den 31. Oktober vormerken. Um 18.30 Uhr führt Monika Link die Besucher im Rahmen einer offenen Taschenlampenfüh- rung durch den finsteren Narrenschopf. Man darf gespannt sein, welche unheimlichen Gestalten hier aus der Dunkelheit auftauchen und welche spannenden Geschichten die Führerin dabei zu erzählen weiß.

Ein unterhaltsames Erlebnis für Groß und Klein ist jedenfalls garantiert. Einige Taschenlampen stehen zur Verfügung, es dürfen aber gerne auch eigene Lampen mitgebracht werden.

Aufgrund der begrenzten Personenzahl ist eine Anmeldung unter info@narrenschopf.de oder Telefon 07726 6492 erfor- derlich.

Kosten: Museumseintritt zum Gruppentarif, zuzüglich 4,00 Euro pro Person für die Führung.

Koordinierungsstelle BE Maria Bucher

Rathaus, Luisenstraße 4 07726 / 3 89 95 68 (täglich von 8:30 - 12 Uhr) maria.bucher@bad-duerrheim.de Kontaktstelle für Bürgerengagement und Bürgeranliegen

Generationentreff LEBENSWert Mehrgenerationenhaus

Viktoriastraße 7 78073 Bad Dürrheim Öffnungszeiten

Montag - Freitag von 08.30 Uhr bis 12.30 Uhr und von 13.30 Uhr bis 17.00 Uhr Tel. 07726 3890337

E-Mail: info@generationentreff-lebenswert.de Städtische Behindertenbeauftragte Inge Teichert

Tel. 07726 3891245 (mit Anrufbeantworter) E-Mail: teichertinge@web.de

Sprechstunden

 jeden 2. Donnerstag/Monat von 15.30 - 17 Uhr im Haus des Bürgers (Seiteneingang)

 oder nach Vereinbarung Öffentliches Treffen

 jeden 3. Donnerstag/Monat von 14.30 - 17 Uhr im Bistro Matisse

Nachbarschaftshilfe

Der Nachbarschaftshilfeverein schafft die Rahmenbedingun- gen dafür, dass gegenseitige und zuverlässige Hilfe in Bad Dürrheim leichter entstehen kann. Er leistet damit einen Bei- trag, dass pflegende Angehörige entlastet werden, ältere Menschen möglichst lange im gewohnten Umfeld weiterleben und Familien Unterstützung und Entlastung finden können.

Wir vermitteln:

• Hilfe bei Einkäufen und Besorgungen

• Begleitdienste (Behörden, Arzt, Veranstaltungen, …)

• Unterstützung in Wohnung, Haus und Garten

• Kleine technische Hilfen im Alltag

• Individuelle Hilfe und Entlastung im Familienalltag

• Alltagsbereicherung: Spaziergänge, Zuhören, etc.

• Entlastung pflegender Angehöriger

• Veranstaltungen, Schulungen für pflegende Angehörige und Helfer/-innen

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Für alle Bereiche suchen wir Helferinnen und Helfer Wir organisieren den Versicherungsschutz, eine Aufwandsent- schädigung und bieten Infoveranstaltungen an.

Aktuell stellen wir bei Bedarf auch Alltags-Masken und für Gefährdete FFP2-Masken zur Verfügung.

Kontakt und weitere Informationen:

"Hilfe mit Herz und Hand e.V.“, Tuninger Str. 2, 78073 Bad Dürrheim, Telefon: 07706 9228320, E-Mail: info@nachbarschaftshilfe.help

Bürozeit: Mittwoch 10:00 bis 12:00 Uhr Büroteam: Regina Basch, Corinne Gail

Außerhalb der Bürozeiten bitte Name und Telefonnummer auf Anrufbeantworter (AB) hinterlassen. Wir rufen zurück.

Koordination der Hilfsanfragen:

Kernstadt: Barbara Durul und Skarlet Rewaj Telefon: 07706 9228321

(bei Abwesenheit Name/Telefonnummer auf AB hinterlassen) Hochemmingen, Sunthausen, Biesingen: Ingrid Krickl Telefon: 07706 9228320

(bei Abwesenheit Name/Telefonnummer auf AB hinterlassen) Ober- und Unterbaldingen: Ursula Rosenstiel

Telefon: 07706 9228320

(bei Abwesenheit Name/Telefonnummer auf AB hinterlassen) Öfingen: Edeltraud Schlenker

Telefon: 07706 9228320

(bei Abwesenheit Name/Telefonnummer auf AB hinterlassen) Für den Vorstand: Erwin Nopper und Ingrid Krickl

Wir werden unterstützt aus Mitteln der Pflegeversicherung.

Jugendhaus Bohrturm

Stadtjugendpflege

Christoph Lauer, Tel. 666-208

Jugendhaus Bohrturm

Nicole Grieshaber, Tel. 0151 17290963 E-Mail: jugendhaus@bad-duerrheim.de Öffnungszeiten

Mittwoch: 16:00 - 20:30 Uhr Donnerstag: 16:00 - 20:30 Uhr Freitag: 16:00 - 22:00 Uhr

Jugendkunstschule Bad Dürrheim

Nähere Infos: Gerlinde Hummel-Höfflin, Tel. 0771 64621 E-Mail: gerlinde.hummel-hoefflin@gmx.de

Umwelt aktuell

Öffnungszeiten

Recyclingzentrum Bad Dürrheim (an der alten B27/33)

Mittwoch 14 - 18 Uhr Samstag 9 - 14 Uhr

Wertstoffhof Oberbaldingen

01. November bis 14. März:

Samstag 10 - 13 Uhr 15. März bis 31. Oktober:

Mittwoch 17 - 19 Uhr Samstag 09 - 13 Uhr

Ab November eingeschränkte

Öffnungszeiten für alle Wertstoffhöfe

Im Winter ändern sich die Öffnungszeiten für alle Wertstoffhö- fe im Schwarzwald-Baar-Kreis. Zwischen dem 1. November 2020 und 14. März 2021 bleiben sie mittwochs geschlossen.

Samstags ist von 10 Uhr bis 13 Uhr geöffnet.

Die Öffnungszeiten der Recyclingzentren in Bad Dürrheim, Blumberg, Donaueschingen, Furtwangen, St. Georgen, Villin- gen und Schwenningen bleiben ganzjährig unverändert, sie können im Internet unter www.abfall.lrasbk.de im aktuellen Abfallkalender nachgelesen werden und in der App „Abfall SBK“ abgerufen werden.

Amtliche Bekanntmachungen

Die Ortspolizeibehörde der Stadt Bad Dürrheim erlässt zum 15. Oktober nachfolgende Allgemeinverfügung über die Ein- schränkung privater Feierlichkeiten zur Eindämmung der Ver- breitung des Corona-Virus SARS-CoV-2. Das Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis hat am 16. Oktober ebenfalls eine Allgemeinverfügung zur Eindämmung und Bekämpfung der weiteren Ausbreitung des neuartigen Corona-Virus SARS-CoV 2 erlassen. Diese Allgemeinverfügung trat am 16. Oktober 2020 um 00:00 Uhr in Kraft und hebt die am 15. Oktober 2020 erlassene Allgemeinverfügung der Stadt Bad Dürrheim bis auf weiteres auf. Aufgrund der Bekanntmachungssatzung muss die Allgemeinverfügung der Stadt Bad Dürrheim jedoch noch im Amtsblatt veröffentlicht werden.

Allgemeinverfügung der Stadt Bad Dürrheim über die Einschränkung privater Feierlich- keiten zur Eindämmung der Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2

Die Ortspolizeibehörde der Stadt Bad Dürrheim erlässt ge- mäß §§ 28 Abs. 1, Abs. 3, 16 Infektionsschutzgesetz (IfSG),

§§ 49 ff. des Polizeigesetzes Baden-Württemberg (POlG),

§§ 2, 19 Abs. 1 Nr. 3, 20 Abs. 1 Satz 1 Landesverwal- tungsvollstreckungsgesetz (LVwVG) und § 20 der Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-CoV-2 (Corona-Ver- ordnung – CoronaVO) folgende

Allgemeinverfügung:

1. Die Durchführung privater Veranstaltungen in allen Räum- lichkeiten, die zu diesem Zweck vermietet, genutzt oder sonst zur Verfügung gestellt werden mit mehr als 50 Teilnehmenden wird untersagt.

2. Die Durchführung von privaten Veranstaltungen in privaten Räumen (wie insbesondere Wohnräume) mit einer Teilneh- merzahl über 25 Personen wird untersagt.

3. Ausgenommen von den Regelungen in Ziffer 1 und Ziffer 2 sind private Veranstaltungen, wenn die teilnehmenden Personen ausschließlich

a. in gerader Linie verwandt sind,

b. Geschwister und deren Nachkommen sind oder c. dem eigenen Haushalt angehören,

einschließlich deren Ehegatten, Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner oder Partnerinnen oder Partner.

4. Ausnahmen von den Regelungen der Ziffern 1 und 2 erteilt die Stadt Bad Dürrheim aus wichtigem Grund im Einzelfall, insbesondere wenn das öffentliche Interesse an der Durchführung der Veranstaltung überwiegt.

5. Für die Nichtbefolgung der Ziffern 1 und 2 dieser Ver- fügung wird die Anwendung von unmittelbarem Zwang angedroht.

6. Diese Allgemeinverfügung tritt am Tag nach der Notbe- kanntmachung im Internet der Stadt Bad Dürrheim in Kraft.

(8)

7. Sofern die 7-Tages-Inzidenz von 50 pro 100.000 Einwoh- ner bezogen auf den Schwarzwald-Baar-Kreis überschrit- ten wird, hat eine vom Landratsamt Schwarzwald-Baar- Kreis sodann zu erlassende Allgemeinverfügung Vorrang vor dieser.

8. Diese Allgemeinverfügung tritt außer Kraft, sobald die 7-Tages-Inzidenz von 35 pro 100.000 Einwohner bezogen auf den Schwarzwald-Baar-Kreis an sieben aufeinander folgenden Tagen unterschritten wird.

Begründung der Allgemeinverfügung I. Sachverhalt

Nach dem Stufenkonzept der Landesregierung („Landeskon- zept zum Umgang mit einer zweiten SARS-CoV-2-Infektions- welle“) geht mit einer 7-Tages-Inzidenz von 35 Neuinfizierten pro 100.000 Einwohnern ein starker Anstieg der Fallzahlen mit diffusen, häufig nicht mehr nachvollziehbaren Infektions- ketten einher.

Im Schwarzwald-Baar-Kreis sind die Fallzahlen so stark an- gestiegen, dass die 7-Tages-Inzidenz innerhalb weniger Tage auf über 35 pro 100.000 Einwohner gestiegen ist. Am Diens- tag, 6.10.2020, lag die 7-Tages-Inzidenz bei 8,5 pro 100.000 Einwohner. Innerhalb von sieben Tagen sind die Fallzahlen bis Dienstag, 13.10.2020, drastisch auf eine 7-Tages-Inzidenz von 28,7 pro 100.000 Einwohner angestiegen. Innerhalb ei- nes weiteren Tages hat sich die 7-Tages-Inzidenz bis Mitt- woch, 14.10.2020, auf 45,2 pro 100.000 Einwohner erhöht und somit fast verdoppelt. Es besteht somit nicht mehr nur die Gefahr einer Ansteckung durch Personen aus den Risikogebieten, vielmehr liegt jetzt ein erhöhtes regionales Risiko vor, sich mit dem SARS-CoV-2 Virus zu infizieren.

Häufig erfolgte eine Identifizierung von größeren Feiern im Familien- und Freundeskreis als Infektionsquellen (siehe La- gebericht des RKI vom 11.10.2020). Eine Übertragung in Innenräumen ist zudem wahrscheinlicher als im Freien. Auch der Beschluss von Bund und Ländern vom 29.09.2020 hebt hervor, dass bei einem ansteigenden Infektionsgeschehen insbesondere Maßnahmen wie Beschränkungen für private Veranstaltungen zu erlassen sind.

Das Robert-Koch-Institut (RKI) als konzeptionierende Stelle im Sinne des § 4 IfSG empfiehlt als geeignete Gegenmaßnah- men zuvorderst die Einhaltung geeigneter Hygienemaßnah- men, Kontaktreduktion und den Schutz besonders vulnerabler Personengruppen (vor allem älterer oder vorerkrankter Per- sonen). Auf Grund der vorliegenden epidemiologischen Zu- sammenhänge steht zu vermuten, dass ein Eintrag des Virus in den Schwarzwald-Baar-Kreis hauptsächlich durch Personen mit Aufenthalt in einem der Risikogebiete oder durch Kon- taktpersonen zu bestätigten Fällen zu Stande kam. Das RKI gibt derzeit als hauptsächlichen Übertragungsweg des Virus SARS-CoV-2 die Tröpfcheninfektion an. Auch Schmierinfekti- onen sind möglich. Die Inkubationszeit des Virus beträgt laut RKI 14 Tage. Es ist nach den vorliegenden Erkenntnissen möglich, dass Personen das Virus in sich tragen und bereits ausscheiden (die Personen also infektiös sind), noch bevor erste Symptome auftreten. Es gibt daher Fälle, in welchen die betreffende Person (insbesondere Kinder) mangels Symptomen keine Kenntnis von ihrer Erkrankung hat. Ein Impfstoff oder die Möglichkeit einer medikamentösen Behandlung des Virus SARS-CoV-2 existieren derzeit noch nicht. Bei einer unkont- rollierten Ausbreitung ist in kurzer Zeit mit einer hohen Anzahl behandlungsbedürftiger Personen mit schweren und kritischen bis hin zu tödlichen Krankheitsverläufen zu rechnen. Es droht daher die Gefahr, dass die Strukturen der Gesundheitsversor- gung durch den gleichzeitigen starken Anstieg an Patienten mit ähnlichem Behandlungsbedarf überlastet werden.

II. Rechtliche Würdigung

Die Landesregierung hat mit Verordnung vom 23.06.2020 (in der jeweils gültigen Fassung) (Corona-VO) auf Grund von § 32 i. V. m. §§ 28 bis 31 IfSG infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-CoV-2 angeordnet. Gemäß § 20 Abs. 1 CoronaVO können die zu- ständigen Behörden weitergehende Maßnahmen zum Schutz vor Infektionen treffen.

Die Allgemeinverfügung beruht auf § 28 Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 IfSG i. V. m.

§ 1 Abs. 6 der Verordnung des Sozialministeriums über Zuständigkeiten nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSGZu- stV BW). Nach § 1 Abs. 6 Satz 1 IfSGZustV BW ist die Ortspolizeibehörde zuständig für den Erlass der getroffenen Allgemeinverfügung.

Gemäß § 28 Abs. 1 Satz 2 IfSG kann die zuständige Be- hörde, wenn Kranke, Krankheitsverdächtige, Ansteckungsver- dächtige oder Ausscheider im Sinne des § 2 Nr. 4 bis 7 IfSG festgestellt werden, u. a. Veranstaltungen einer größeren Anzahl von Menschen beschränken, soweit und solange dies zur Verhinderung der Verbreitung übertragbarer Krankheiten erforderlich ist.

Der Anwendungsbereich ist nach den vorliegenden Erkennt- nissen eröffnet. Denn das Virus SARS-CoV-2 hat sich im Schwarzwald-Baar-Kreis bereits verbreitet, sodass Personen im Sinne des § 2 Nr. 4 bis 7 IfSG festgestellt wurden. Im Schwarzwald-Baar-Kreis ist mittlerweile die 7-Tages-Inzidenz von 35 Neuinfizierten pro 100.000 Einwohner deutlich über- schritten. Aufgrund der sich dynamisch entwickelnden Lage bei COVID-19 Erkrankungen sieht die Stadt Bad Dürrheim die Notwendigkeit, weitergehende kontaktreduzierende Maß- nahmen zur Beeinflussung der Ausbreitungsdynamik zu er- greifen, auch um besonders vulnerable Gruppen zu schützen.

Zweck der Allgemeinverfügung ist es, die Ausbreitung des SARS-CoV-2 Virus zu verlangsamen, Infektionsketten zu un- terbrechen und die Gesundheitsversorgung für die gesamte Bevölkerung aufrecht zu erhalten.

Die Allgemeinverfügung ist verhältnismäßig.

Die Reduzierung der Teilnehmerzahl bei privaten Veranstal- tungen stellt ein geeignetes Mittel dar, um eine Verbreitung der Virusinfizierung und des damit möglichen Ausbruchs der Atemwegserkrankung COVID-19 einzudämmen. Durch die Beschränkung der Teilnehmerzahl an privaten Veranstaltungen auf 50 Personen in öffentlichen Räumen, in dafür angemiete- ten oder sonst zur Verfügung gestellten Räumen und auf 25 Personen in privaten Räumen wird die Zahl der möglichen Kontaktpersonen und dadurch das Ausbreitungspotential des Erregers limitiert. Die Infektionsketten werden verlangsamt und möglichst unterbrochen. Damit soll sichergestellt wer- den, dass nur eine möglichst geringe Anzahl von Menschen infiziert oder zu potentiellen Kontaktpersonen einer infizierten Person wird. Dies ist nach den Erkenntnissen des RKI durch Kontaktbeschränkungen erreichbar.

Mildere gleich geeignete Mittel kamen nicht in Betracht.

Insbesondere reichen derzeit, wie das oben dargestellte ak- tuelle Infektionsgeschehen zeigt, die sich aus der CoronaVO angeordneten Beschränkungen nicht aus, um eine schnelle Ausbreitung des SARS-CoV-2 Virus zu verhindern. Die Be- schränkung der Teilnehmerzahl bei privaten Veranstaltungen reduziert die Anzahl der möglichen Kontakte von vornherein.

Die Effektivität milderer Maßnahmen wie dem Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes, dem Anfertigen von Teilnehmerlisten oder der Beschränkung auf negativ getestete Teilnehmende hängt hingegen maßgeblich vom Verhalten der Teilnehmen- den ab. Auch kann die Teilnehmerzahl von der zur Verfügung stehenden Fläche nicht abhängig gemacht werden und ist daher nicht gleich geeignet. Es ist realitätsfern, anzunehmen, dass die Teilnehmenden sich gleichmäßig über die gesamte Fläche verteilen. Es sind nämlich bei privaten Veranstaltungen üblicherweise gerade keine festen Sitzplätze vorgesehen. Eine Übertragung von Mensch zu Mensch, z. B. durch husten oder niesen ist wegen des vorherrschenden Übertragungs- wegs (Tröpfcheninfektion) auch durch mild erkrankte oder asymptomatisch infizierte Personen leicht möglich. Insbeson- dere bei Personen, die relevanten Kontakt zu einer bestätigt an COVID-19 erkrankten Person hatten, ist aufgrund der vor- liegenden Erkenntnisse anzunehmen, dass diese das Virus in sich aufgenommen haben und somit ansteckungsverdächtig im Sinne des § 2 Nr. 7 IfSG sind. Darüber hinaus handelt es sich dabei um ein relativ leicht übertragbares Virus. Ein direkter Kontakt mit infizierten Personen ist daher unbedingt zu vermeiden.

(9)

Auch ist die Maßnahme nach Abwägung der betroffenen Rechtsgüter angemessen. Die Einschränkungen auf Seiten der Betroffenen stehen nicht außer Verhältnis zum Zweck der Allgemeinverfügung, das Infektionsgeschehen einzudämmen und die Gesundheitsversorgung für die Gesamtbevölkerung aufrecht zu erhalten. Dies insbesondere, weil private Veran- staltungen nicht generell verboten werden. Es verbleibt die Möglichkeit, Veranstaltungen mit beschränkter Personenzahl durchzuführen. Bei der Bemessung der Teilnehmerzahl blei- ben bei angemieteten Räumen Beschäftigte außer Betracht.

Darüber hinaus sind Veranstaltungen, an denen ausschließlich der engste Familienkreis teilnimmt, nach Ziffer 3 dieser Allge- meinverfügung bereits von den Beschränkungen ausgenom- men. Im Einzelfall kann aus wichtigem Grund im Einzelfall nach Ziffer 4 dieser Allgemeinverfügung eine Ausnahme von der Teilnehmerzahl erteilt werden.

Die allgemeine Handlungsfreiheit der Teilnehmenden wird zwar beschränkt, dem steht allerdings die hohe Ansteckungsgefahr bis hin zum tödlichen Verlauf der Krankheit gegenüber. Für die Anforderungen an die Wahrscheinlichkeit einer Anste- ckungsgefahr gilt dabei kein strikter, aller möglichen Fälle gleichermaßen erfassender Maßstab. Vielmehr ist der gelten- de Grundsatz heranzuziehen, dass an die Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts umso geringere Anforderungen zu stel- len sind, je größer und folgenschwerer der möglicherweise eintretende Schaden ist (vgl. BGH, Urteil v. 22.03.2012, Az.

3 C 16/11). Aufgrund der besonderen Gefahr, die von dem neuartigen Erreger wegen seiner hohen Übertragbarkeit und der Zahl der schweren bis hin zu tödlichen Krankheitsverläufe für die öffentliche Gesundheit in Deutschland und weltweit ausgeht, sind an die Wahrscheinlichkeit einer Ansteckung geringere Anforderungen zu stellen. Es sind daher Situationen zu vermeiden, in welchen eine größere Anzahl von Personen auf relativ engem Raum aufeinandertrifft und dort verweilt.

Eine solche Situation ist allerdings bei privaten Veranstal- tungen zu erwarten. Gerade bei privaten Veranstaltungen besteht die Gefahr einer Übertragung im besonderen Maße, denn in diesem Rahmen werden regelmäßig die allgemeinen Abstands- und Hygieneregeln nicht konsequent eingehalten.

Dies zeigt die steigende Zahl von Neuinfizierungen, die ei- nen Zusammenhang zwischen größeren privaten Feiern im Familien- und Freundeskreis und der steigenden Inzidenz nahelegen. Typisch für private Veranstaltungen ist eine be- stehende Vertrautheit und Nähe der Teilnehmenden, die sich in Geselligkeit und Herzlichkeit äußert. Aufgrund dessen sind private Veranstaltungen üblicherweise in besonderem Maße durch zwischenmenschliche Interaktion und Kommunikation sowie physischen Kontakt geprägt. Diese engeren Kontakte sind infektionsschutzrechtlich riskant. Hinzu kommt, dass die Verweildauer auf privaten Veranstaltungen typischerweise re- lativ hoch ist. Von privaten Veranstaltungen geht daher ein spezifisch hohes Infektionsrisiko aus. Zudem hat sich in den letzten Tagen die Anzahl der Infizierten deutlich erhöht. Es kommen täglich neue Infektionen hinzu, sodass die 7-Tages- Inzidenz deutlich auf über 35 pro 100.000 Einwohner ange- stiegen ist. Es besteht somit nicht mehr nur die Gefahr einer Ansteckung durch Personen aus Risikogebieten, vielmehr liegt jetzt ein erhöhtes regionales Risiko vor, sich mit dem SARS-CoV-2 Virus zu infizieren.

Bezüglich Veranstaltungen in öffentlichen, angemieteten und sonst zur Verfügung gestellten Räumen wird auch nicht der Umsatzausfall der mittelbar betroffenen Anbieter der Räum- lichkeiten verkannt. Diesem wirtschaftlichen Schaden steht die Gefahr der Verbreitung einer übertragbaren Krankheit, die erfahrungsgemäß zu erheblichen Gesundheitsbeeinträch- tigungen bis zum Tod der erkrankten Personen führen kann, gegenüber. Aufgrund dieser erheblichen Gefahr müssen da- her bei einer Abwägung der wirtschaftliche Schaden und die Berufsausübungsfreiheit zurückstehen.

Private Räume sind vielmehr räumlich begrenzt, die Abstands- regeln können nicht eingehalten werden. Die Unterscheidung zwischen Veranstaltungen in öffentlichen Räumen einerseits und privaten Räumen andererseits ist dadurch gerechtfertigt, dass die öffentlichen Räume typischerweise größer sind als

die privaten Räume. Dies ist infektionsschutzrechtlich relevant und rechtfertigt die weitergehende Beschränkung der Teilneh- menden. Bei Veranstaltungen in Privaträumen besteht daher ein weitergehendes Regelungsbedürfnis. Dies ist nicht zuletzt darin begründet, dass eine Organisation (z. B. Ansprechpart- ner), wie sie bei Veranstaltungen in öffentlichen, angemieteten und sonst zur Verfügung gestellten Räumen vorliegt, bei Ver- anstaltungen in Privaträumen regelmäßig nicht gegeben ist.

Aus diesem Grund ist die zulässige Anzahl der Teilnehmen- den in diesem Bereich enger zu fassen als in öffentlichen, angemieteten und sonst zur Verfügung gestellten Räumen.

Die Stadt Bad Dürrheim als zuständige Ortspolizeibehörde ist verpflichtet, die Gesundheit und das Leben von Perso- nen zu schützen; dies ergibt sich aus dem Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG). In der gegenwärtigen Situation ist davon auszugehen, dass eine höhere als die erlaubte Teilnehmerzahl erheblich zu einer weiteren Beschleunigung der Ausbreitung des Virus beitragen würde. Bei einer weiteren Ausbreitung der Infektion ist damit zu rechnen, dass diese nicht mehr kontrollierbar ist und das Gesundheitssystem die Versorgung der schwer erkrankten Personen nicht mehr sicherstellen kann. Hierbei handelt es sich um sehr hohe Schutzgüter, denen Vorrang zu gewähren ist. Insoweit überwiegt der Gesundheitsschutz der Bevölkerung, insbesondere der Schutz der potentiell von schweren Krankheitsverläufen bedrohten Personen vor einer Ansteckung die allgemeine Handlungsfreiheit und die Berufs- ausübungsfreiheit.

Nach § 20 Abs. 1 Satz 1 LVwVG ist der unmittelbare Zwang vor seiner Anwendung anzudrohen. Mildere Mittel als die Anwendung des unmittelbaren Zwangs wie z. B. das Zwangsgeld kommen nicht in Betracht, da die Veranstaltung im Zweifel unmittelbar aufzulösen ist. Ferner muss die Anord- nung sofort durchgesetzt werden, um die Verbreitung einer übertragbaren Krankheit mit potentiell schwersten Folgen für die Betroffenen zu verhindern.

Gemäß §§ 28 Abs. 3 i. V. m. 16 Abs. 8 IfSG haben Wider- spruch und Anfechtungsklage gegen diese Maßnahme keine aufschiebende Wirkung.

Hinweis:

Aktuelle Informationen sind auf der Website (www.bad-duer- rheim.de) zu finden.

Diese Allgemeinverfügung sowie ihre Begründung kann wäh- rend der Dienstzeiten bei der Stadt Bad Dürrheim kostenlos eingesehen werden und ist gegen Kostenerstattung als Aus- druck erhältlich.

Diese Allgemeinverfügung über die Einschränkung privater Fei- erlichkeiten zur Eindämmung der Verbreitung des Corona-Virus SARS-CoV-2 wird auf der Internetseite der Stadt Bad Dürrheim gemäß § 1 Abs. 5 Satz 1 der Verordnung des Innenministe- riums zur Durchführung der Gemeindeordnung (DVO GemO) notbekanntgemacht. Das bedeutet, dass diese Allgemeinverfü- gung am Tage nach ihrer Veröffentlichung auf der Internetseite Stadt Bad Dürrheim (www.bad-duerrheim.de) als bekannt ge- geben gilt, wenn dies in der Verfügung so bestimmt wurde.

Diese Notbekanntmachung ist zwingend notwendig, da die Satzung der Stadt Bad Dürrheim über die Form der öffentli- chen Bekanntmachungen in § 1 nur eine Veröffentlichung im amtlichen Mitteilungsblatt „Bad Dürrheimer Nachrichten“ vor- sieht. Dieses erscheint regulär nur einmal in der Woche; selbst wenn die Bekanntgabe am nächsten Erscheinungstag des Mitteilungsblatt „Bad Dürrheimer Nachrichten“ in diesem ein- gerückt wurde, würde diese Allgemeinverfügung erst am dar- auffolgenden Tag in Kraft treten. Da die Verbreitung des Virus exponentiell erfolgt und daher jeder Tag ohne entsprechende Maßnahmen ein weiteres hohes Verbreitungsrisiko nach sich zieht, ist diese Notbekanntmachung erforderlich.

Die Bekanntmachung wird gemäß § 1 Abs. 5 Satz 2 DVO GemO in der durch die Bekanntmachungssatzung der Stadt Bad Dürrheim vorgegebenen Form wiederholt, sobald die Umstände es zulassen. Gemäß § 41 Abs. 4 Satz 4 Lan- desverwaltungsverfahrensgesetz tritt diese Allgemeinverfügung einen Tag nach ihrer Bekanntmachung auf der Internetseite in Kraft.

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Gemäß § 28 Abs. 3 in Verbindung mit § 16 Abs. 8 IfSG haben Widerspruch und Anfechtungsklage gegen die vorge- nannten Maßnahmen keine aufschiebende Wirkung.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe bei der Stadt Bad Dürrheim Widerspruch er- hoben werden.

Bad Dürrheim, 15. Oktober 2020 gez. Jonathan Berggötz

Bürgermeister

Wir gratulieren

Coronavirus: Derzeit keine Besuche bei Jubilaren

Zum Schutz von Seniorinnen und Senioren finden aufgrund der aktuellen Lage keine Besuche der Stadtverwaltung bei Alters- und Ehejubilaren statt. Die Urkunden vom Minister- präsidenten sowie ein Glückwunschbrief von Bürgermeister Jonathan Berggötz werden eingeworfen bzw. an der Haustür übergeben. Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Die Stadtverwaltung übermittelt den Jubilaren die herzlichsten Glück- und Segenswünsche.

Mit der Veröffentlichung einverstanden:

25.10.2020 Herrn Dieter Erhard Erich Schwarz

Breslauer Straße 52 zum 85. Geburtstag 26.10.2020 Frau Theresia Schanz

Hansjakobweg 19 zum 102. Geburtstag Herrn Harry Willi Bittlingmaier

Königsberger Straße 68 zum 75. Geburtstag Herrn Afanassi Terzinow

Königsberger Straße 29 zum 70. Geburtstag 27.10.2020 Frau Gabriele Dehner

Scheffelstraße 3 zum 80. Geburtstag 28.10.2020 Frau Margret Burchartz

Am Salinensee 2 zum 85. Geburtstag 29.10.2020 Herrn Rastko-Darko Hlade

Bahnhofstraße 4 C zum 75. Geburtstag

Zu verschenken

45 - 5-teilige Weihnachtskrippe mit Stall, Maria und Josef, 25 cm groß

Tel. 07726 / 8137

Haben Sie auch etwas zu verschenken?

Wenn ja, dann können Sie das jeweils bis zum Redaktions- schluss, montags um 10 Uhr (Änderungen bitte beachten), der Stadtverwaltung, Redaktion Bad Dürrheimer Nachrich- ten, Tel.: 07726 666-203 oder unter bdn@bad-duerrheim.de mit Angabe aller Daten (Kurzbeschreibung des Gegenstands, Name, Adresse, Telefonnummer) mitteilen. In der kommen- den Ausgabe der Bad Dürrheimer Nachrichten werden die Mitteilungen dann kostenlos veröffentlicht. Bitte beachten Sie, dass Tiere aus tierschutzrechtlichen Gründen nicht veröffent- licht werden.

Bereitschaftsdienste

NOTRUFE

Polizei 110

Feuerwehr 112

Rettungsdienst 112

DRK Krankentransporte 07721 19222

Polizeiposten Bad Dürrheim 07726 939480 nach Dienstschluss/an Sonn- + Feiertagen:

Polizeirevier Schwenningen 07720 8500-0

ÄRZTLICHER NOTDIENST

Notfallpraxen im Schwarzwald-Baar Klinikum, Klinikstraße 11, 78052 Villingen-Schwenningen Notfallpraxis für Kinder und Jugendliche Montag - Donnerstag: 19 bis 21 Uhr Freitag: 18 bis 21 Uhr Samstag/Sonntag/Feiertag: 9 bis 21 Uhr HNO-Notfallpraxis

Samstag/Sonntag/Feiertag: 10 bis 20 Uhr Notfallpraxis für Erwachsene

Montag - Donnerstag 18 bis 22 Uhr Freitag 16 bis 22 Uhr Samstag/Sonntag/Feiertag: 8 bis 22 Uhr

Ärztlicher Bereitschaftsdienst 116 117 Zahnärztlicher Notdienst 01803 222555-65

Giftnotrufzentrale 0761 19240

Tierärztlicher Notdienst

Tierklinik Schabelhof Bad Dürrheim 07726 3789999

BEREITSCHAFTSDIENSTE DER STADT

Wasserversorgung 07726 929973

nach Dienstschluss/an Sonn- + Feiertagen: 0171 7718355

Abwasserbeseitigung 07706 1020

nach Dienstschluss/an Sonn- + Feiertagen: 0171 9908811 Strom Kernstadt Energiedienst AG

Service-Nummer 07623 92-1800

Störungs-Nummer 07623 92-1818

Strom Stadtteile EnBW AG

Störungs-Nummer 0800 3629-477

www.störungsauskunft.de Gasversorgung

ZVB Villingen-Schwenningen 07721 40504444

SONSTIGE HILFSDIENSTE

Telefonseelsorge 0800 1110111

Evang. Sozialstation Bad Dürrheim 07726 8782 Kath. Sozialstation Bad Dürrheim 07721 98730 Bad Dürrheimer Pflegeservice 07726 939715 Ambulanter Pflegedienst Casa Vitale 07726 9224-0 Ambulanter Dienst Betreuung und

Pflege zuhause 07726 311400

Dorfhelferinnenstation Bad Dürrheim

Einsatzleitung Stadt Bad Dürrheim 07726 666-220 Hebammenpraxis Beate Andersen 07726 928228 Caritasverband Schwarzwald-Baar-Kreis

Sozialdienst 0771 83228-11

Sozialpsychiatrischer Dienst 07721 8407-30 Hospizbewegung Schwarzwald-Baar-Kreis

Begleitung für Schwerstkranke,

Sterbende und Angehörige 07721 408735

APOTHEKEN

(unter der Woche ab 20.00 Uhr) 22.10.2020: Delta-Apotheke Villingen

Tel.: 07721 - 5 61 96 Am Riettor 4, Villingen Sonnen-Apotheke am Bahnhof Tel.: 0771 - 92 03 05 40 Bahnhofstr. 12, Donaueschingen

(11)

23.10.2020: Heldmann's Apotheke im City-Rondell Tel.: 07720 - 3 20 58

Kronenstr. 21, Schwenningen 24.10.2020: Klosterring-Apotheke Villingen Tel.: 07721 - 84 50 60 Klosterring 15, Villingen Markt-Apotheke Trossingen Tel.: 07425 - 9 52 40 14

Rudolf-Maschke-Platz 7, Trossingen Schellenberg-Apotheke Hüfingen Tel.: 0771 - 6 19 88

Hauptstr. 56, Hüfingen 25.10.2020: Mozart-Apotheke Villingen Tel.: 07721 - 2 63 46 Saarlandstr. 21, Villingen

Rathaus-Apotheke Donaueschingen Tel.: 0771 - 31 13

Mühlenstr. 13 A, Donaueschingen 26.10.2020: Sidonia-Apotheke am Zentralklinikum Tel.: 07721 - 99 57 40

Albert-Schweitzer-Str. 14, Villingen 27.10.2020: Hof-Apotheke Donaueschingen Tel.: 0771 - 23 04

Karlstr. 40, Donaueschingen Kronen-Apotheke Tuningen Tel.: 07464 - 9 60 53 Auf dem Platz 5, Tuningen Nord-Apotheke Villingen Tel.: 07721 - 50 50 50 Karlsruher Str. 2, Villingen 28.10.2020: Engel-Apotheke Trossingen Tel.: 07425 - 79 94 Hauptstr. 1, Trossingen Paradies-Apotheke Villingen Tel.: 07721 - 3 08 08 Paradiesgasse 2, Villingen 29.10.2020: Schwanen-Apotheke Tel.: 07720 - 3 55 41

In der Muslen 55, Schwenningen

Kirchliche Nachrichten

Für den Inhalt der nachfolgenden Mitteilun- gen ist der/die jeweilige Verein/Organisation verantwortlich. Eine Überprüfung durch die Stadtverwaltung erfolgt nicht. Die Stadtver- waltung kann deshalb auch keine Gewähr für die Richtigkeit übernehmen.

Kath. Seelsorgeeinheit Bad Dürrheim

Pfarrer Michael Fischer Tel.: 07726 93874-12 Pfarrbüro Melanie Wildgruber Tel.: 07726 93874-0 Pfarrbüro Marianne Weiß Tel.: 07726 93874-18 Öffnungszeiten: mittwochs & freitags: 9.30- 12.00 Uhr pfarrbuero@kath-badduerrheim-se.de

www.kath-badduerrheim-se.de

Aufgrund der aktuellen Coronalage sind wir verpflichtet ab sofort in unseren Gottesdiensten die Kontaktdaten der Got- tesdienstbesucher zu erheben. Wir bitten Sie daher einen eigenen Kugelschreiber mit zum Gottesdienst zu bringen.

Falls Sie das Formular bereits aufgefüllt zum Gottesdienst mitbringen möchten, finden Sie den Vordruck auf unserer Internetseite.

Kath. Kirche St. Johann Bad Dürrheim

Donnerstag, 22. Oktober 8:30 Uhr Messfeier Freitag, 23. Oktober 17:55 Uhr Rosenkranz 18:30 Uhr Messfeier Samstag, 24. Oktober

18:30 Uhr Ehejubiläumsgottesdienst der Seelsorgeeinheit Sonntag, 25. Oktober

10:00 Uhr Messfeier

Kath. Kirche St. Peter und Paul Hochemmingen

Sonntag, 25. Oktober 8:30 Uhr Messfeier

Kath. Kirche St. Mauritius Sunthausen

Sonntag, 25. Oktober 10:00 Uhr Messfeier

Kath. Kirche St. Gallus Unterbaldingen

Samstag, 24. Oktober

18:30 Uhr Vorabendmesse zum Sonntag

evangelische & katholische Kurseelsorge

Evang. Kurseelsorge Pfarrer Bernhard Jaeckel Johanniterweg 13

Tel. 07726 310 oder 07726 8468 Kath. Kurseelsorge

Pastoralreferent Josef Hofmann Schulstraße 1

Tel. 07726 9387421

Evang. Johanneskirche Bad Dürrheim

Pfarrer Bernhard Jaeckel, Tel. 07726 310 Pfarramtssekretärin Andrea Held, Tel. 07726 8468 badduerrheim@kbz.ekiba.de

www.evkirche-bd.de

Die Gottesdienste finden jeweils um 10.00 Uhr in der Jo- hanneskirche statt und sind später auch als Mitschnitt on- line zu sehen.

Das Pfarramt ist für den Publikumsverkehr geöffnet. Weitere Angebote sind auf der Homepage www.evkirche-bd.de er- sichtlich.

Freitag, 23.10.2020

18.00 Uhr Gottesdienst im Kurstift Sonntag, 25.10.2020

10.00 Uhr Gottesdienst mit Prädikantin Frau Reich

Evang. Kirchengemeinde Oberbaldingen

www.kirche-oberbaldingen.de

Vakanzvertreter Pfarrer Bernhard Jaeckel, Tel. 07726 310 Pfarramtssekretärin Andrea Held, Tel. 07706 919223

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Öffnungszeiten Stadtverwaltung

Kundenbereiche Bürgerdienste und Soziales:

Montag 08:00 - 16:00 Uhr Dienstag 08:00 - 12:30 Uhr Mittwoch 08:00 - 17:45 Uhr Donnerstag 08:00 - 12:30 Uhr Freitag 08:00 - 12:30 Uhr

Fastnachtsmuseum Narrenschopf, Tel. 977224 (Montags Ruhetag)

Dienstag - Samstag 14.00-17.00 Uhr

Sonn- u. Feiertage 11.00-17.00 Uhr

Stadtbücherei, Tel. 8600

Montag, Mittwoch, Freitag 16.30 - 18.30 Uhr

„Kleine Galerie im Haus des Gastes“

Wechselnde Ausstellungen im Leseraum des Haus des Gastes. Die Öffnungszei- ten der Kleinen Galerie entsprechen den Öffnungszeiten des Haus des Gastes:

Montag bis Freitag 9 – 13 Uhr sowie 14.00 – 18.00 Uhr

Samstag 10.00 – 13.00 Uhr

Haus des Gastes, Tel. 666-266

Montag - Freitag 09.00 - 13.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr

Samstag 10.00 - 13.00 Uhr

Volkshochschule, Außenstelle Bad Dürrheim:

Herr Kriebel, Tel. 3789979 Die übrigen Fachbereiche:

Montag 08:30 - 12:00 Uhr Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr

Mittwoch 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 -17:45 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr

Freitag 08:30 - 12:30 Uhr

Huberstraße 8 0 77 26 / 66 62 92 Therme

Montag bis Sonntag 9 - 12 Uhr 13 - 15 Uhr 15 - 18 Uhr 18 - 21 Uhr Schwarzwald-Sauna

Montag bis Sonntag 10 - 15 Uhr 16 - 21 Uhr Dienstag | Damensauna* 10 - 15 Uhr

*gilt nicht während den Weihnachts- und Fastnachtsferien sowie an Feiertagen

Totes-Meer-Salzgrotte

Montag bis Freitag 9 - 12 Uhr 14 - 17 Uhr Samstag, Sonn- u. Feiertag 11 - 17 Uhr WellnessCenter

Montag bis Sonntag 10 - 20 Uhr Therapiebereich 0 77 26 / 66 63 39 Montag bis Donnerstag 8 - 20 Uhr

Freitag 8 - 19.30 Uhr

Samstag 8.30 - 12.30 Uhr

Inhalation

Montag bis Donnerstag 9 - 12.30 Uhr 13 - 17 Uhr

Freitag 8 - 12.30 Uhr

13 - 15 Uhr Therapieanmeldung 0 77 26 / 66 63 39 Montag bis Freitag 8 - 17.30 Uhr Fitness im Solemar 0 77 26 /66 63 08

Montag 8 - 21 Uhr

Dienstag - Freitag 8 - 20.30 Uhr

Samstag 8 - 16 Uhr

Sonntag u. Feiertag 9 - 14 Uhr www.fitness-solemar.de

Hinweis!

Das Hallen- und Freibad Minara wird von September 2019 bis voraussichtlich April 2021 saniert.

Mit einem Bautagebuch auf www.minara.de halten wir Sie auf dem Laufenden.

Luisenstraße 15 Tel. 0 77 26 / 50 00 April - Oktober

Dienstag - Freitag 11.30 - 22 Uhr Samstag geschlossene Gesellschaft Sonntag u. Feiertag 11.30 - 18.00 Uhr November - März

Dienstag - Sonntag 11.30 - 17 Uhr

Montag Ruhetag

Warme Küche 11.30 - 14 Uhr

ab 17 Uhr (außer sonn- und feiertags) Therme

Erwachsene/Kinder ab 13 Jahren

3 Stunden 12,90

3 Stunden Schüler/Student/Azubi* 11,90

11er-Karte (11 für 10) 129,00

Jahreskarte1 750,00 € Kinder (3 bis 12 Jahre)

3 Stunden 7,50

11er-Karte (11 für 10) 75,00

Schwarzwald-Sauna

Erwachsene/Kinder ab 13 Jahren

4 Stunden 18,90

4 Stunden Schüler/Student/Azubi* 16,90

11er-Karte 189,00

Jahreskarte1 850,00

Totes-Meer-Salzgrotte

Erwachsene/Kinder ab 15 Jahren 9,00

11er-Karte (11 für 10) 90,00

3 Stunden Therme 19,50

+ 1 x Totes-Meer-Salzgrotte

Kinder (bis 12 Jahre) 7,00

11er-Karte (11 für 10) 70,00

Erwachsener + Kind bis 7 Jahren 12,00

11er-Karte (11 für 10) 120,00

jedes weitere Kind 4,00

* Schüler, Studenten und Azubis bis einschließlich 27 Jahre, nach Vorlage eines gültigen Nachweises

Schwerbehinderte können im Vorfeld ein Ticket über unser Reser- vierungssystem kaufen. Vor Ort erhalten Sie dann nach Vorlage ihres gültigen Behindertenausweises (ab eingetragenen 50 % GdB) einen freien Eintritt für Ihre eingetragene Begleitperson (B).

Wochenend- und Feiertagszuschlag auf alle Tarife in Höhe von 1 € für Erwachsene, Schüler und Studenten, sowie 0,50 € für Kinder.

1Einwohner Bad Dürrheims erhalten 150,00 € Ermäßigung auf die Jahreskarte.

(13)

Evang. Kirchengemeinde Öfingen

Pfarrbüro Tel. 07706 230 Pfarrerin Ott Tel. 07706 9236734 Sonntag, 25. Oktober

09.30 Uhr Gottesdienst (Schutzkonzept), Präd. E. M. Hakenjos

Kath. Pfarrgemeinde St. Priska Ippingen/Öfingen

Offiziell dürfen seit dem 4. Mai in Baden-Württemberg wieder Gottesdienste stattfinden.

Das geht aus der Corona-Verordnung des Landes hervor. Wir bitten die Bevölkerung daher, auf die aktuellen Hinweise in den Printmedien und den Internetseiten der Kirchengemein- den zu achten.

Christliche Evangeliums-Gemeinde Bad Dürrheim, Auf Stocken 2

Offiziell dürfen seit dem 4. Mai in Baden-Württemberg wieder Gottesdienste stattfinden.

Das geht aus der Corona-Verordnung des Landes hervor. Wir bitten die Bevölkerung daher, auf die aktuellen Hinweise in den Printmedien und den Internetseiten der Kirchengemein- den zu achten.

Vereinsmitteilungen

Sozialverband VdK

Ortsverband Bad Dürrheim

Das Coronavirus hat uns wieder eingeholt….!

Aufgrund starker Eingrenzung der Teilnehmerzahl werden für den Moment alle weiteren Stammtischtermine abgesagt.

Ebenso werden alle Sprechtage abgesagt.

Bei dringenden Fällen können Sie sich gerne telefonisch unter 07726-3891101 oder E-Mail: ov-bad-duerrheim@vdk.

de an mich wenden.

Für den Vorstand Karlheinz Speicher

Stadtteil Biesingen

Öffnungszeiten

Mittwoch 10.45 - 12.45 Uhr 16.00 - 18.30 Uhr 17.30 - 19.00 Uhr (OV) Tel./Fax 07706 219

E-Mail biesingen@bad-duerrheim.de

Müllabfuhrtermine

22.10. Restmüll, Gelber Sack 29.10. Restmüll 14-tägl., Biomüll

Stadtteil Hochemmingen

Öffnungszeiten

Montag 08.30 - 12.30 Uhr Mittwoch 18.45 - 20.15 Uhr 18.00 - 20.00 Uhr (OV) Donnerstag 08.30 - 12.30 Uhr Tel./Fax 07726 316

E-Mail hochemmingen@bad-duerrheim.de

Unsere Altersjubilare

22.10. Regina Poussin, Paradiesstraße 29 70. Geburtstag

Müllabfuhrtermine

22.10. Restmüll, Gelber Sack 29.10. Restmüll 14-tägl., Biomüll

Der sich an den Friedhof im nördlichen Be- reich anschließende Lagerplatz ist aus- schließlich für Friedhofsabfälle vorgesehen.

Es kommt leider immer wieder vor, dass hier Müll entsorgt wird der eindeutig nicht dem Friedhof zuzuordnen ist.

In unmittelbarer Nähe liegen die Recyclinghöfe Tuningen und Bad Dürrheim. Weiterhin besteht die Möglichkeit der Ent- sorgung auf der Mülldeponie Tuningen oder aber die Inan- spruchnahme der Sperrmüllabholung durch den Landkreis.

Es ist nicht notwendig den Müll illegal am Friedhof zu ent- sorgen.

Ich bitte um Beachtung und möchte gleichzeitig darauf hin- weisen, dass Verstöße künftig zur Anzeige gebracht werden.

Helmut Bertsche, Ortsvorsteher

Fußballclub 1922 Hochemmingen e.V.

Ergebnisse:

Mittwoch, 14.10.2020

FC Hochemmingen - SV Aasen Beide Partien wurden verschoben Sonntag, 18.10.2020

SG Riedböhringen/Fützen 2 : FC Hochemmingen 2 7:1 SG Riedböhringen/Fützen : FC Hochemmingen 6:0 Nächste Spiele:

Sonntag, 25.10.2020

TuS Bonndorf : FC Hochemmingen 15:00 Uhr FC Hochemmingen 2 spielfrei

B-Jugend: Dienstag, 20.10.2020

SG Brigachtal : SG Ostbaar 18:30 Uhr E-Jugend: Freitag, 23.10.2020

FC Hochemmingen : FV Möhringen

Stadtteil Oberbaldingen

Öffnungszeiten

ServiceCenter Ostbaar

(ehemalige Ortsverwaltungen Ober- und Unterbaldingen) Hauptstraße 57

Tel.: 07706 9228788

E-Mail: servicecenter@bad-duerrheim.de Das Spendenportal

Referenzen

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