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Bürgerservice - Stadt Coesfeld

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Amtsblat t

Herausgeber: Der Bürgermeister der Stadt Coesfeld

Ausgabe: in der Regel am 15. jeden Monats und bei Bedarf

Bezug: einzeln kostenlos im Bürgerbüro, in der Nebenstelle Lette sowie bei den örtlichen Banken und Sparkassen erhältlich Abonnementpreis: jährlich bei Postversand 12,00 € - Einzelstück 1 €,

kostenfrei über die Stadtseite: http://www.coesfeld.de/amtsblatt Bestellungen: Stadt Coesfeld, Fachbereich Zentraler Steuerungsdienst,

Markt 8, 48653 Coesfeld, Tel.: (0 25 41) 9 39-11 03 oder -11 04, Fax: (0 25 41) 9 39-40 00, Email: amtsblatt@coesfeld.de

Jahrgang 2007 Ausgegeben 26. Januar 2007 Nummer 02

Inhalt dieser Ausgabe:

8/2007 - Bekanntmachung des Entwurfs der Haushaltssatzung der Stadt Coesfeld für das

Haushaltsjahr 2007 12

9/2007 - 61. Änderung des Flächennutzungsplanes / Bebauungsplan Nr. 87 "Bahnhofsquartier"

/ Bebauungsplanes Nr. 88 "Dülmener Straße/Bahnhofstraße"/ Öffentliche Auslegung 12

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Nummer 02/2007 Amtsblatt der Stadt Coesfeld Seite 12 8/2007 - Bekanntmachung des Entwurfs der Haushaltssatzung der Stadt Coesfeld für das

Haushaltsjahr 2007

Aufgrund des § 80 Abs. 3 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) i. d. F.

der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666 / SGV. NRW. 2023) in der z. Zt. geltenden Fassung, wird bekannt gemacht, dass der Entwurf der Haushaltssatzung der Stadt Coesfeld für das Haushaltsjahr 2007 mit ihren Anlagen ab sofort während der Dauer des Beratungsverfahrens bis zur Beschlussfassung im Rat vormittags in den Dienststunden im Rathaus, Markt 8, Zimmer 151, zur Einsichtnahme ausliegt. Nachrichtlich liegt der Entwurf der Haushaltssatzung außerdem in der Verwaltungsnebenstelle im Stadtbezirk Lette, die montags und mittwochs von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und donnerstags von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet ist, sowie im Bürgerbüro im Rathaus der Stadt Coesfeld (Öffnungszeiten montags bis freitags von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr, samstags von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr) aus.

Einwohner oder Abgabepflichtige können Einwendungen gegen den Entwurf der Haushaltssatzung und ihre Anlagen bis spätestens 09.03.2007 der Verwaltung schriftlich zuleiten oder vormittags während der Dienststunden im Rathaus, Markt 8, Zimmer 151, oder in der Verwaltungsnebenstelle im Stadtbezirk Lette mündlich zu Protokoll geben. Über die Einwendungen beschließt der Rat in öffentlicher Sitzung.

Coesfeld, 26.01.2007 Der Bürgermeister

Heinz Öhmann

9/2007 - 61. Änderung des Flächennutzungsplanes / Bebauungsplan Nr. 87 "Bahnhofsquartier" / Bebauungsplanes Nr. 88 "Dülmener Straße/Bahnhofstraße"/ Öffentliche Auslegung

Öffentliche Bekanntmachung

über Ort und Dauer der Auslegung der Unterlagen zur 61. Änderung des Flächennutzungsplanes (für den Bereich der Bebauungspläne Nr. 87 und Nr. 88) und zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 87 „Bahnhofsquartier“ und des Bebauungsplanes Nr. 88

„Dülmener Straße /Bahnhofstraße“

61. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Coesfeld

Der Rat der Stadt Coesfeld hat in seiner Sitzung am 25.01.2007 beschlossen, die 54. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Coesfeld als 61. Änderung des Flächennutzungsplanes weiterzuführen und den Entwurf der 61. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Coesfeld für den Bereich der Bebauungspläne Nr. 87 „Bahnhofsquartier“ und Nr. 88 „Dülmener Straße/Bahnhofstraße“ einschließlich des Entwurfes der Begründung gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der zurzeit geltenden Fassung öffentlich auszulegen.

Der Geltungsbereich der 61. Änderung des Flächennutzungsplanes wird durch die

„Bahnhofstraße“, durch die „Dülmener Straße“ und durch die „Ladestraße“ umgrenzt.

Die genaue Abgrenzung ist aus dem beiliegenden Übersichtsplan ersichtlich.

(3)
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Nummer 02/2007 Amtsblatt der Stadt Coesfeld Seite 14

•••• Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 87 „Bahnhofsquartier“

Der Rat der Stadt Coesfeld hat in seiner Sitzung am 25.01.2007 beschlossen, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 87 „Bahnhofsquartier“ als Bebauungsplan nach § 30 Baugesetzbuch („Angebotsbebauungsplan“) Nr. 87 „Bahnhofsquartier“ weiterzuführen und den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 87 sowie den dazugehörigen Entwurf der Begründung gemäß

§ 3 Abs. 2 des BauGB in der zurzeit geltenden Fassung öffentlich auszulegen.

Gleichzeitig wurde beschlossen, die Abgrenzung des Bebauungsplanes neu zu fassen.

Der Geltungsbereich wird im Norden durch die „Bahnhofstraße“, im Osten durch eine Linie, die in einem Abstand von ca. 30 - bis 80 m in westlicher Richtung parallel zur „Dülmener Straße“

verläuft, im Süden und Osten durch die „Ladestraße“ umgrenzt.

Die genaue Abgrenzung ist aus dem beiliegenden Übersichtsplan zu entnehmen.

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Nummer 02/2007 Amtsblatt der Stadt Coesfeld Seite 16

•••• Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 88 „Dülmener Straße /Bahnhofstraße“

Der Rat der Stadt Coesfeld hat in seiner Sitzung am 25.01.2007 beschlossen, den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 88 „Dülmener Straße/Bahnhofstraße“ sowie die dazugehörige Begründung gemäß § 3 Abs. 2 des BauGB in der zurzeit gültigen Fassung öffentlich auszulegen.

Gleichzeitig hat der Rat beschlossen die Abgrenzung des Bebauungsplanes neu zu fassen.

Der Geltungsbereich wird im Norden durch die „Bahnhofstraße“, im Osten durch die Dülmener Straße“, im Süden durch die „Ladestraße“ und im Westen durch eine Linie die in einem Abstand von 30 m – 80 m in westlicher Richtung, parallel zur „Dülmener Straße“ verläuft, umgrenzt.

Die genaue Abgrenzung ist aus dem beiliegenden Übersichtsplan zu entnehmen.

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Nummer 02/2007 Amtsblatt der Stadt Coesfeld Seite 18

Die oben angegebenen Unterlagen können in der Zeit vom 06.02.2007 bis einschließlich 06.03.2007 bei der Stadtverwaltung Coesfeld, Markt 8, Bürgerbüro, Zimmer 1, während der Dienststunden

montags bis freitags von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr und samstags von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr

eingesehen werden.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:

• Gefährdungsabschätzung „Fritzen“ Büro GUCH

• Gefährdungsabschätzung „Fritzen“ Büro Dr. Schleicher

• Gefährdungsabschätzung „Maschinenfabrik Scholz“ Büro GUCH

• Altlastenverdachtsfläche „Borgmann“ Umweltlabor ACB

• Abbruchkonzept „Borgmann“ Büro GUCH

• Abbruchkonzept „Maschinenfabrik Scholz“ Büro GUCH

• Schalltechnische Untersuchung Lärmschutz Altenberge

• Verkehrsuntersuchung Büro BBW

• Umweltbericht / Eingriffsbilanzierung

• Stellungnahme Kreis Coesfeld

• Stellungnahme Abwasserwerk

• Stellungnahme Staatliches Umweltamt Münster

Zusätzlich kann die Planung nach vorheriger Terminabsprache mit Herrn Richter, Fachbereich 60, Zimmer 308, Telefon 939-1308, erörtert werden.

Innerhalb der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Coesfeld abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben.

Coesfeld, den 26.01.2007 Der Bürgermeister In Vertretung

gez. Thomas Backes

Thomas Backes

Referenzen

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